Ich muss Grundsicherung beantragen, kann im Haus von meiner Schwester ein möbliertes Zimmer mieten. Küche und Bad darf ich mitbenutzen.
Für Heizung, Nebenkosten und Strom muss ich eine Pauschale zahlen.
Jetzt meine Frage: zähle ich dann zum Haushalt meiner Schwester oder bin ich mein eigener Haushalt?
Du solltest dein eigener Haushalt sein, schließlich hast du ja einen Untermietvertrag.
Das Haus gehört meiner Schwester.
Ja du musst mit deiner Schwester einen Untermietvertrag machen.
Zitat von: asus1402 am 06. Oktober 2021, 13:58:24
Das Haus gehört meiner Schwester.
Dann eben einen Mietvertrag für das möbilierte Zimmer mit Küchen- und Badbenutzung.
Ihr macht einen Mietvertrag wie in einer WG. Ihr unterstützt Euch nicht und wirtschaftet nicht zusammen.
Was wäre dann, wenn meine Schwester Mietzahlung will, sondern nur die Nebenkosten?
Bedingung meiner Schwester ist, dass dafür Renovierungen am Haus, Putzen und Gartenarbeiten machen soll.
Bekommst du Hilfe zum Lebensunterhalt?
Das einzige was ich derzeit bekomme ist eine Mini-Altersrente.
Seid Nicht so festgefahren auf Bruder und Schwester.
Deine Schwester besitzt ein Haus und vermietet einen Teil davon. Da nicht abgetrennt, handelt es sich um eine WG. Wer der Mitbewohner ist, ist erst einmal zweitrangig
Zitat von: asus1402 am 06. Oktober 2021, 17:32:07
Was wäre dann, wenn meine Schwester Mietzahlung will, sondern nur die Nebenkosten?
Bedingung meiner Schwester ist, dass dafür Renovierungen am Haus, Putzen und Gartenarbeiten machen soll.
Auf das Konstrukt solltest du nicht nicht unüberlegt einlassen, wenn du ohnehin Grundsicherung beantragen musst - wie du ja eingangs geschrieben hast. Was ist denn, wenn du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr den Hausmeister machen kannst? Wird dir dann das Zimmer gekündigt?
Besser wäre ein ordentlicher Mietvertrag, für die Arbeiten am und im Haus findet sich bestimmt eine elegantere Lösung.
Der Hintergrund zu diesem Konstrukt ist der, ob das Sozialamt es so akzeptiert.
...und das Finanzamt.
Das lassen wir erst einmal unberücksichtigt, es geht nicht um Unsummen.
Bei einer Altersrente steht dir ergänzende Sozialhilfe nach dem 4. Kapitel zu. Für die Bedarfe für Unterkunft und Heizung gilt: http://www.buzer.de/gesetz/3415/a206777.htm (http://www.buzer.de/gesetz/3415/a206777.htm). Das würde ich mir mal genau durchlesen.
Daher solltet ihr unbedingt einen Mietvertrag abschließen, aus dem sich die Pflicht zur Mietzahlung ergibt. Hiermit:
Zitat von: asus1402 am 06. Oktober 2021, 17:32:07Was wäre dann, wenn meine Schwester Mietzahlung will, sondern nur die Nebenkosten?
Bedingung meiner Schwester ist, dass dafür Renovierungen am Haus, Putzen und Gartenarbeiten machen soll.
... schießt du dir, glaube ich, nur selbst ins Knie. Dass man als Mitbewohner auch im Haushalt mithilft, ist ja eigentlich selbstverständlich, zumal ihr beide Küche und Bad benutzt.