Ich bekomme dieses Jahr eine Gutschrift von 275 Euro vom Vermieter zurück erstattet. Im Zeitraum der Abrechnung 2020 zahlte ich monatlich 31 Euro zur Miete aus meinem Regelsatz dazu. Zählt das unter "Nicht anerkannte Aufwendungen" und kann ich die Erstattung behalten?   :smile:
			
			
			
				Du kannst alles behalten, ja. 
Und 275-12*31 werden Dir auch nicht von der nächsten KdU abgezogen. 
			
			
			
				Also gilt die Regel noch, war ziemlich verwirrend was ich alles im Netz gelesen habe.  :zwinker: