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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Britta am 06. Oktober 2021, 20:21:08

Titel: Nebenkostenerstattung, was darf ich behalten?
Beitrag von: Britta am 06. Oktober 2021, 20:21:08
Ich bekomme dieses Jahr eine Gutschrift von 275 Euro vom Vermieter zurück erstattet. Im Zeitraum der Abrechnung 2020 zahlte ich monatlich 31 Euro zur Miete aus meinem Regelsatz dazu. Zählt das unter "Nicht anerkannte Aufwendungen" und kann ich die Erstattung behalten?   :smile:

Titel: Re: Nebenkostenerstattung, was darf ich behalten?
Beitrag von: justine1992 am 06. Oktober 2021, 20:23:44
Du kannst alles behalten, ja.
Und 275-12*31 werden Dir auch nicht von der nächsten KdU abgezogen.
Titel: Re: Nebenkostenerstattung, was darf ich behalten?
Beitrag von: Britta am 06. Oktober 2021, 20:26:49
Also gilt die Regel noch, war ziemlich verwirrend was ich alles im Netz gelesen habe.  :zwinker: