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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: mantuani am 07. Oktober 2021, 14:15:53

Titel: Wiedereingliederungszuschuss
Beitrag von: mantuani am 07. Oktober 2021, 14:15:53
Guten Tag
Sollte der Arbeitgeber bei Einstellung eines Langzeitarbeitslosen noch vor der Vertragsunterzeichnung des Arbeitsvertrages beim Jobcenter Wiedereingliederungszuschüsse
beantragen, oder geht das auch nach der Einstellung?
VG
Titel: Re: Wiedereingliederungszuschuss
Beitrag von: Gast50147 am 07. Oktober 2021, 14:27:20
Meinst du eine einmalige Zahlung oder einen Lohnzuschuss?
Titel: Re: Wiedereingliederungszuschuss
Beitrag von: Sheherazade am 07. Oktober 2021, 14:44:22
Zitat von: mantuani am 07. Oktober 2021, 14:15:53
Sollte der Arbeitgeber bei Einstellung eines Langzeitarbeitslosen noch vor der Vertragsunterzeichnung des Arbeitsvertrages beim Jobcenter Wiedereingliederungszuschüsse
beantragen, oder geht das auch nach der Einstellung?

Vor Arbeitsaufnahme, näheres dazu hier (https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/eingliederungszuschuss-zur-foerderung-arbeitsaufnahme)
Titel: Re: Wiedereingliederungszuschuss
Beitrag von: Gast50787 am 07. Oktober 2021, 14:55:21
Bei mir hat das damals das Jobcenter mit dem AG vereinbart.
Ich habe vollen Tariflohn erhalten und die haben untereinander abgerechnet.
Ist aber schon paar Jährchen her.