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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Andyypsilon am 07. Oktober 2021, 17:16:30

Titel: Arbeitskleidung und Fahrtkosten zu job Aufnahmen
Beitrag von: Andyypsilon am 07. Oktober 2021, 17:16:30
Hallo ich bin ohne festen Wohnsitz und beziehe Hartz 4. Ich habe ab dem 11.11.2021 eine wintersaison Arbeitsstelle bis 25.04.2022 in einem 5* Hotel in Österreich als Hausmeister. Der Arbeitgeber verlangt von mir schwarze Arbeitskleidung. Das Jobcenter hat bei einem Telefonat eine Kostenübernahme für Arbeitskleidung und Fahrtkosten zum Job antritt verweigert. Hab ich ein recht auf die Übernahme der Kosten und wenn ja in welchem Höhe?
Titel: Re: Arbeitskleidung und Fahrtkosten zu job Aufnahmen
Beitrag von: crazy am 07. Oktober 2021, 18:16:54
Ja und nein.
Arbeitskleidung wäre vom Arbeitgeber zu stellen, eigentlich.
Aber wenn es normale Alltagskleidung sein soll muss man selbst für sorgen. Wenn Du nichts hast wäre Grundausstattung(Oberhemd und schwarze Hose) auch über Einstiegshilfen möglich.
Dein Problem-es ist eine zeitlich begrenzte Arbeitsstelle, zudem noch im Ausland. Da wirds dann schwierig.
Auf jeden Fall Antrag schriftlich stellen! Sagen können die viel!
Titel: Re: Arbeitskleidung und Fahrtkosten zu job Aufnahmen
Beitrag von: Andyypsilon am 07. Oktober 2021, 19:05:13
Auf was soll ich mich bei dem Antrag berufen? Österreich ist in der EU! Freie Arbeitsplatz Wahl!? Im Arbeitsvertrag steht welche Kleidung gefordert wird! Es ist keine Sicherheit Kleidung also muss sie nicht vom Arbeitgeber gestellt werden! Was ist mit den Fahrtkosten zu Beginn der Arbeit?
Titel: Re: Arbeitskleidung und Fahrtkosten zu job Aufnahmen
Beitrag von: bebe82 am 07. Oktober 2021, 19:55:54
VB-Leistungen sind Kann-Leistungen, keine Muss-Leistungen
Titel: Re: Arbeitskleidung und Fahrtkosten zu job Aufnahmen
Beitrag von: BigMama am 07. Oktober 2021, 20:27:42
Stell einen schriftlichen Antrag auf Leistungen aus dem Vermittlungsbudget. Beantrage einen Zuschuss zu berufstypischer Kleidung und die Übernahme der Reisekosten zum Arbeitsantritt. Begründe den Antrag damit, dass ohne diese Förderung die Beschäftigungnicht aufgenommen werden kann und die Hilfebedürftigkeit somit aufrechterhalten bleibt. Zudem kannst du mit Aufnahme der Beschäftigung deine Hilfebedürftigkeit sofort beenden.
Bestehe auf ein schriftlichen Bescheid.