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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Problemen => Thema gestartet von: Sensoriker am 07. Oktober 2021, 20:46:41

Titel: Auszugsrenovierung
Beitrag von: Sensoriker am 07. Oktober 2021, 20:46:41
Moin zusammen.

Ich frage für die Tochter eines Bekannte nach. Sie steht vor einen Umzug. Eingezogen Januar 2021. Unrenoviert, alter abgenutzter Teppichboden. (Leider bei Einzug keine Fotos gemacht)

Im Mietvertrag steht folgendes unter "Individualvereinbarung"

Bei Mietende muss die Wohnung grundrenoviert werden (Wände weiß streichen evtl. bei Bedarf neue Tapeten/Rauhfaser anbringen). Die Farbe wird vom Vermieter besorgt und mit der Nebenkostenabrechnung/Kaution verrechnet.

Ansonsten steht nichts wegen Schönheitsreparaturen/Renovierungen drin.
Ist dies in der Form zulässig? Besonders die Sache mit "Farbe wird vom Vermieter besorgt.

Ich habe mir heute die Wohnung angeschaut. Die Zimmer sind nie und nimmer vor ihrem Einzug gestrichen worden.
Was den Teppichboden betrifft: Ich würde den auf mindestens 7-8 Jahre tippen. Bei Einzug schon ziemlich abgenutzt und fleckig. (Inzwischen sind noch ein paar Flecken dazu gekommen).

Ich gehe davon aus, dass der Vermieter (da nicht nachweisbar wie es bei Einzug aussah) Ersatz verlangen kann. Da der, aber schon so alt ist (Vermieter müsste nachweisen können wann der verlegt wurde) müsste doch das Alter berücksichtigt werden und dementsprechend nur ein Teil bezahlt werden.

Ist das so richtig und weiß einer wieviel man pro Jahr in Abzug bringen kann?

Es wurde noch nebenbei vom Vermieter erwähnt, dass er die Renovierung vom Hausmeister durchgeführt haben möchte und nicht von der Mieterin.
Das ist soweit ich weiß unzulässig.  Richtig?

Gruß Sensoriker
Titel: Re: Auszugsrenovierung
Beitrag von: Wolf24 am 07. Oktober 2021, 23:14:58
Hallo Sensoriker,

Frage vorab: gibt es ein Übergabeprotokoll bei Einzug?

Wenn sie tatsächlich in eine unrenovierte Wohnung eingezogen ist, dürfte dies auf sie zutreffen:

ZitatRenovierungsklausel: Zustand der Wohnung beim Einzug entscheidend

Übrigens: Renovierungsklauseln sind laut BGH nur dann wirksam, wenn der Mieter zum Mietvertragsbeginn auch eine renovierte Wohnung übernommen hat ( AZ.: VII ZR 185/14 u.a. ). Was renoviert bedeutet, ist nicht genau definiert. Laut BGH muss eine Wohnung nicht komplett frisch renoviert sein, es genügt, wenn sie den Gesamteindruck einer renovierten Wohnung vermittelt – von geringfügigen Gebrauchsspuren abgesehen. Eine Renovierungspflicht bei unrenovierter Wohnung könnte nämlich bei kurzer Mietdauer dazu führen, dass der Mieter die Wohnung in besserem Zustand zurückgeben muss, als er sie übernommen hat. Eine Ausnahme ist nur möglich, wenn der Mieter bei Einzug einen angemessenen Ausgleich für seine Renovierungsarbeiten bekommt. Was angemessen ist, müssen Zweifelsfall die Gerichte entscheiden.

Renovierungsklausel: Zustand der Wohnung beim Einzug entscheidend (https://ratgeber.immowelt.de/a/wann-ein-mieter-renovieren-muss.html#c26751)

Zum Thema Teppich:
ZitatSchäden an Teppichböden, die nicht auf normalen Verschleiß oder übliche Abnutzung beruhen, wie z. B. Rotweinflecke, Brandlöcher, Urinflecke usw. muss der Mieter beim Auszug ersetzen. Bei den Kosten für die Neuverlegung eines Teppichs gilt der Zeitwert (LG Dortmund). Die Nutzungsdauer für Teppichböden liegt höchstens bei 10 Jahren (LG Köln). Der Mieter muss also nur den Zeitwert ersetzen, wenn der Teppichboden noch keine 10 Jahre alt ist. Ist der Teppich älter, muss der Mieter gar nichts ersetzen. Auch, wenn er für Schäden am Teppich verantwortlich ist.

Teppichboden Verschleiß, Abnutzung
durch Gebrauch (https://www.urteile-mietrecht.net/Teppich-Klebereste.html)

Zitat von: Sensoriker am 07. Oktober 2021, 20:46:41
Es wurde noch nebenbei vom Vermieter erwähnt, dass er die Renovierung vom Hausmeister durchgeführt haben möchte und nicht von der Mieterin.
Das ist soweit ich weiß unzulässig.  Richtig?
Richtig.

ZitatHand­werker. Klauseln, die verlangen, dass Schön­heits­reparaturen von Fachleuten auszuführen sind, sind unwirk­sam. Jeder Mieter hat das Recht, selbst zu reno­vieren. Er muss das aber fachgerecht tun.
Urteil vom 09.06.2010, Aktenzeichen: VIII ZR 294/09
Schoenheitsreparaturen-Millionen-Mieter-muessen-nicht-zahlen (https://www.test.de/Schoenheitsreparaturen-Millionen-Mieter-muessen-nicht-zahlen-4830271-0/)
Titel: Re: Auszugsrenovierung
Beitrag von: Gast45217 am 08. Oktober 2021, 00:55:48
Auch ich kann bestötigen, dass es nicht renoviert werden muss.

Vor allem nach so kurzer Zeit.
Dann würde der Vermieter ja eine besseren Zustand der Wohnung haben und dadurch einen Wertgewinn.
Dies ist aber nicht Aufgabe des Mieters, sondern des Vermieters. Somit würde der Vermieter sich die Instandsetzung durch die Umzüge sparen.

Wenn die Wände durch sind, ist der Vermieter dafür zuständig. Sogar normal große und üblich viele Bohrlöcher müssen nicht mal zu gemacht werden.

Oder wenn die Fußleisten macken haben, ist das ganz normal. Das sidn halt gebrauchtsspuren.
Titel: Re: Auszugsrenovierung
Beitrag von: Sensoriker am 08. Oktober 2021, 09:31:31
Guten Morgen.
Danke schonmal für die raschen Antworten.

Einen Übergabeprotokoll gibt es nicht.
Ist der Vermieter nun in der Pflicht nachzuweisen, dass renoviert war oder der Mieter, dass es nicht so war?

Die Nutzungsdauer für Teppichböden liegt höchstens bei 10 Jahren
Beim Teppich müsste also der Vermieter nachweisen, wann der verlegt wurde und dann könnte man pro Jahr 10% in Abzug bringen?

Die Wohnungen (Zimmer) werden vorwiegend an Jugendliche/junge Erwachsene vermietet. Die Zimmer die sie hat sind wie gesagt nie und nimmer vor Einzug renoviert worden. Genauso wenig wie der Teppich neu war.
Ich habe hier eher das Gefühl, dass der Vermieter auf Kosten unerfahrene Mieter abkassiert indem er für angebliche Schäden die Kaution einbehält, anschließend nichts macht und dann beim nächsten Mieter das ganze wiederholt. Von der teuren Miete und der überzogenen Strompauschale will ich gar nicht reden.

Ich werde auf jeden Fall bei der Wohnungsübergabe dabei sein, muss mir aber sicher sein womit ich argumentieren kann wenn es zur Sache geht.

Gruß Sensoriker
Titel: Re: Auszugsrenovierung
Beitrag von: Gast50147 am 08. Oktober 2021, 11:39:51
Zitat von: Sensoriker am 07. Oktober 2021, 20:46:41Im Mietvertrag steht folgendes unter "Individualvereinbarung"
Das wichtigste ist schon geschrieben. Unrenoviert eingezogen = Auszug ohne Renovierung.
Aber.... das große Aber! Eine Individualvereinbarung geht allem anderen vor.
Sie ist ein Zusatzvertrag zwischen 2 Parteien und ergänz den Mietvertrag.

Du kannst dagegen allenfalls wegen unangemessener Benachteiligung gerichtlich vorgehen, wenn keine friedliche Lösung zwischen dir und dem VM möglich ist.
Eine Garantie für einen Prozessgewinn ist das aber nicht.

Auf alle Fälle hat der VM keinen Anspruch darauf dass ein bestimmte Person (hier: Hausmeister) die Renovierung vornimmt.
IMMER MUSS dem Mieter eingeräumt werden, eine Renovierung selbst durchführen zu können.
Der VM hat auch keinen Anspruch darauf, dass du die Arbeiten so korrekt ausführst wie sie eine Malerfirma ausführen würde.
Titel: Re: Auszugsrenovierung
Beitrag von: Sensoriker am 08. Oktober 2021, 11:46:22
Hi harry

Müsste, aber eine Individualvereinbarung nicht auch Individuell vereinbart werden?
Diese ist vorgedruckt als Teil des Mietvertrags.

Gruß Sensoriker
Titel: Re: Auszugsrenovierung
Beitrag von: Gast50147 am 08. Oktober 2021, 12:11:50
 
Zitat von: Sensoriker am 08. Oktober 2021, 11:46:22
Müsste, aber eine Individualvereinbarung nicht auch Individuell vereinbart werden?
Diese ist vorgedruckt als Teil des Mietvertrags.

Dann sieht die Sache natürlich anders aus.

Dann hat du einen Formularmietvertrag, also Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) unterschrieben, welche der Inhaltskontrolle nach §§ 305, 307 ff BGB unterliegen und keine Individualvereinbarung.

Du musst individuell die Möglichkeit gehabt haben den Inhalt des Vertrages zu beeinflussen (Grüneberg/Palandt, Kommentar BGB § 305 Rn. 21), was bei einem Vordruck nicht möglich ist.

Der Vermieter ist beweispflichtig dass die Klausel individuell zwischen euch ausgehandelt wurde und nicht nur dir in vorgedruckter Form zur Unterschrift vorgelegt wurde.
Die Rechtsprechung verlangt IMMER, dass der Mieter die Chance haben MUSS dass ihm die Klausel konkret zur Disposition gegeben wird.
Das ist aber nicht der Fall, wenn ein Vertrag unterschriftsreif vorgelegt wird.

Es liegt somit keine rechtskonforme, leistungspflichtige Individualvereinbarung vor.
Titel: Re: Auszugsrenovierung
Beitrag von: Gast50147 am 08. Oktober 2021, 13:41:09
Zitat von: Sensoriker am 07. Oktober 2021, 20:46:41
Ansonsten steht nichts wegen Schönheitsreparaturen/Renovierungen drin.
Nachdem die Individualklausel - wie oben beschrieben - unwirksam ist, weil sie als Vordruck nicht zu deiner Disposition stand,
musst du die Wohnung nur so genannt "besenrein" übergeben.
Das sind aber nur Kleinigkeiten wie putzen, Fenster putzen, Toilette säubern und solche Dinge.
Bei Bedarf teile ich dir noch mit was genau unter "besenrein" zu verstehen ist.
Dir kommen die strengen Schutzvorschriften des § 305 zugute.
Titel: Re: Auszugsrenovierung
Beitrag von: Sensoriker am 09. Oktober 2021, 17:41:55
Dankeschön soweit.

Bin ich mal gespannt wie der Vermieter bei der Wohnungsübergabe reagiert.
Müssen wir dann nur noch die Geschichte mit dem Teppich klären. Mal schauen was er sagt wie alt der ist.

Ich berichte dann wenn sie den Auszug hinter sich hat.

Gruß Sensoriker
Titel: Re: Auszugsrenovierung
Beitrag von: Sheherazade am 10. Oktober 2021, 09:13:57
Zitat von: Sensoriker am 09. Oktober 2021, 17:41:55
Bin ich mal gespannt wie der Vermieter bei der Wohnungsübergabe reagiert.

Aber dieses Mal mit Übergabeprotokoll.
Titel: Re: Auszugsrenovierung
Beitrag von: Gast50147 am 10. Oktober 2021, 10:49:26
Hast du nicht verstanden?? Nachdem die Klausel unwirksam ist hast du überhaupt keine Verpflichtung, außer die Wohnung besenrein zu übergeben.
Titel: Re: Auszugsrenovierung
Beitrag von: Yavanna am 10. Oktober 2021, 11:28:53
Keiner der anderen User hat den MV gesehen. Ist die Individualvereinbarung ein einfacher Vordruck oder vereinbart worden und dann im MV gedruckt?

@Harry: Du bist echt schnell mit vorgefertigten Meinungen... denk dran; keine Rechtsberatung  :bye:
Titel: Re: Auszugsrenovierung
Beitrag von: Gast50147 am 10. Oktober 2021, 14:27:34
Zitat von: Yavanna am 10. Oktober 2021, 11:28:53denk dran; keine Rechtsberatung
Tja YAvanna - wann hört Schreiberei auf und wann beginnt Rechtsberatung?
Eine Individualvereinbarung die vorgedruckt ist bzw. wenn sie nicht zur Disposition des Mieters stand ist eben nur eine AGB,
d.h. = eine unwirksame Individualvereinbarung, was wiederum bedeutet keine Schönheitsreparaturen anfallen sondern Wohnung nur besenrein zu übergeben ist.

Nennen wir es mal so: Wir geben Erfahrungen als Hilfestellung weiter.
Bei einer Rechtsberatung würde ich ihm schon die einschlägigen §§ und Urteile benennen und ggf. das Schreiben an den VM vorfertigen zum kopieren
Titel: Re: Auszugsrenovierung
Beitrag von: Sensoriker am 13. Oktober 2021, 19:15:07
Zitat von: Yavanna am 10. Oktober 2021, 11:28:53
Keiner der anderen User hat den MV gesehen. Ist die Individualvereinbarung ein einfacher Vordruck oder vereinbart worden und dann im MV gedruckt?

Hi. Um das zu klären, habe ich sie gebeten bei einer anderen Mieterin nach zu fragen.
Beide Mietverträge sind identisch.

Zitat von: Sheherazade am 10. Oktober 2021, 09:13:57
Aber dieses Mal mit Übergabeprotokoll.

Auf jeden Fall

Zitat von: Gast50147 am 10. Oktober 2021, 10:49:26
Hast du nicht verstanden?? Nachdem die Klausel unwirksam ist hast du überhaupt keine Verpflichtung, außer die Wohnung besenrein zu übergeben.

Das betrifft aber doch nur die Renovierung. Der Teppich ist doch eine andere Geschichte. Oder verstehe ich da doch noch was falsch?



Inzwischen habe ich auch den ganzen MV durchgesehen. Wohl selber zusammen gezimmert.
Rauchverbot im ganzen Haus, allgemeine Verbot der Tierhaltung, Zutritt für Reparaturen auch wenn keiner da ist. etc.

Das wird sicherlich lustig bei der Übergabe.

Gruß Sensoriker
Titel: Re: Auszugsrenovierung
Beitrag von: Gast50147 am 14. Oktober 2021, 11:47:14
Was ich von dir so lese sind ja große Teile deines MV unwirksame Klauseln die gar nicht zu beachten sind.
Der Teppichboden gehört zur Wohnung des VM und unterliegt einem normalen Verschleiß.
Mit all dem Mist versucht VM doch nur dich über den Tisch zu ziehen. #
Den Kerl würde ich auslachen.
Titel: Re: Auszugsrenovierung
Beitrag von: Sensoriker am 30. Oktober 2021, 22:07:03
Hi.

Ich würde den auch auslachen wenn es sich um meine Wohnung handeln würde. Ich hätte diesen Vertrag allerdings auch gar nicht erst unterschrieben.
Und ja mir drängt sich auch stark der Verdacht auf, dass er öfters versucht die unerfahrenen Jugendlichen über den Tisch zu ziehen. Leider weiß ich nicht wie ich rausfinden kann wer vorher die Zimmer gemietet hat. Würde mich schon interessieren ob er da die Kaution wegen angeblicher Renovierung und Teppichverschleiß einbehalten hat.

Aktuell sieht es jedenfalls so aus:
Heute Termin zur Wohnungsübergabe gehabt und der Vogel ist nicht aufgetaucht. Sie hat noch versucht ihn telefonisch und über WhatsApp zu erreichen hatte aber kein Erfolg.
Eine Rückruf oder Antwort ist bisher nicht erfolgt.

Spätestens Montag müssen ja die Schlüssel abgegeben werden. (WE ist sein Büro geschlossen)

Was rätst du zum weiteren Vorgehen und wie wirkt sich die nicht Übergabe auf das ganze aus?

Gruß Sensoriker
Titel: Re: Auszugsrenovierung
Beitrag von: Gast50147 am 31. Oktober 2021, 10:20:07
Zitat von: Sensoriker am 30. Oktober 2021, 22:07:03Leider weiß ich nicht wie ich rausfinden kann wer vorher die Zimmer gemietet hat.
Beim Einwohneramt müsstest du Auskunft über den Vormieter erhalten wenn du deine Unterlagen vorlegst und dein berechtigtes Interesse nachweist.

Zitat von: Sensoriker am 30. Oktober 2021, 22:07:03Heute Termin zur Wohnungsübergabe gehabt und der Vogel ist nicht aufgetaucht.
Würde ich sofort Einschreibebrief am Dienstag aufgeben und den von VM-Seite aus (ohne jede Nachricht) geplatzten Termin rügen als Nachweis dass du zur Übergabe der Wohnung vereinbarungsgemäß dort warst.
Titel: Re: Auszugsrenovierung
Beitrag von: Sensoriker am 31. Oktober 2021, 12:43:49
Zitat von: Gast50147 am 31. Oktober 2021, 10:20:07
Beim Einwohneramt müsstest du Auskunft über den Vormieter erhalten wenn du deine Unterlagen vorlegst und dein berechtigtes Interesse nachweist.
Ok. Wusste nicht, dass ich dort darüber Auskunft bekommen kann.

Zitat von: Gast50147 am 31. Oktober 2021, 10:20:07
Würde ich sofort Einschreibebrief am Dienstag aufgeben und den von VM-Seite aus (ohne jede Nachricht) geplatzten Termin rügen als Nachweis dass du zur Übergabe der Wohnung vereinbarungsgemäß dort warst.

Der Mietvertrag endet ja heute. Wollte morgen Vormittag mit ihr ins Büro fahren damit sie die Schlüssel abgeben kann, bzw im Umschlag in den Briefkasten werfen wenn mal wieder keiner da ist.

Reicht es wenn dort ein Schreiben beigelegt wird, dass sie beim Termin anwesend war, aber keiner zur Übergabe erschienen ist?

Evtl. noch eine Aufforderung die Kaution bis Ende November auf ihr Konto zu überweisen oder erst mal abwarten ob was von ihm kommt?


Gruß Sensoriker
Titel: Re: Auszugsrenovierung
Beitrag von: Gast50147 am 31. Oktober 2021, 12:47:57
Zitat von: Sensoriker am 31. Oktober 2021, 12:43:49die Schlüssel abgeben kann, bzw im Umschlag in den Briefkasten werfen
Das isst schlecht. Für die Schlüsselübergabe würde ich mir eine Quittung ausstellen lassen mit Einzelbenennung (2 Haustür- 2 Wohnungstürschlüssel, 1 Briefkasten- 1 Kellerschlüssen - so in etwa)

Zitat von: Sensoriker am 31. Oktober 2021, 12:43:49die Kaution bis Ende November auf ihr Konto zu überweisen
Zur Auszahlung kann sich VM bis zu 6 Monaten Zeit lassen.
Und nicht vergessen: Das Übergabeprotokoll. Dafür gibt es zwar keine gesetzliche Pflicht, ist aber eine beweiskräftige Urkunde
Titel: Re: Auszugsrenovierung
Beitrag von: Sensoriker am 31. Oktober 2021, 17:27:49
Zitat von: Gast50147 am 31. Oktober 2021, 12:47:57
Das isst schlecht. Für die Schlüsselübergabe würde ich mir eine Quittung ausstellen lassen mit Einzelbenennung (2 Haustür- 2 Wohnungstürschlüssel, 1 Briefkasten- 1 Kellerschlüssen - so in etwa)

Nur was machen wenn keiner da ist und der Vermieter nicht antwortet?
Reicht es nicht wenn ich als Zeuge das bestätigen kann?

Zitat von: Gast50147 am 31. Oktober 2021, 12:47:57
Zur Auszahlung kann sich VM bis zu 6 Monaten Zeit lassen.
Und nicht vergessen: Das Übergabeprotokoll. Dafür gibt es zwar keine gesetzliche Pflicht, ist aber eine beweiskräftige Urkunde

Im Mietvertrag steht Kaution gibt's  nach 1 Monat zurück wenn keine Schäden etc sind.
Und auch hier. Was machen wenn der nicht auftaucht?

Gruß Sensoriker
Titel: Re: Auszugsrenovierung
Beitrag von: Gast50147 am 31. Oktober 2021, 17:37:52
Zitat von: Sensoriker am 31. Oktober 2021, 17:27:49
Im Mietvertrag steht Kaution gibt's  nach 1 Monat zurück
Dann zählt das was im MV steht = 1 Monat.
Der 6-Monatszeitraum ist Gesetz. 3 - längstens 6 Monate werden von der Rechtsprechung noch als normal angesehen.
Zitat von: Sensoriker am 31. Oktober 2021, 17:27:49Reicht es nicht wenn ich als Zeuge das bestätigen kann?
Natürlich reicht auch ein Ehemann, Bruder, Schwester, Schwager.
Aber solche Zeugnisse können gern auch als Gefälligkeit ausgelegt werden.
Viel besser wäre dann aber eine fremde ( nicht verwandte) Person.
Titel: Re: Auszugsrenovierung
Beitrag von: Sensoriker am 31. Oktober 2021, 18:09:07
Wir sind nicht verwandt.
Sie ist die Tochter einer entfernten Bekannten die nicht mehr hier in der Nähe wohnt und mich deshalb gefragt hat ob ich dort ein Auge drauf werfen könnte.
Titel: Re: Auszugsrenovierung
Beitrag von: Gast50147 am 01. November 2021, 11:47:08
Es gibt 3 anerkannte Beweisformen:
Den Zeugenbeweis, den Fotobeweis und den Schriftbeweis
Titel: Re: Auszugsrenovierung
Beitrag von: Sensoriker am 04. Januar 2022, 18:24:32
Moin.
Die Ganze geht jetzt doch mal weiter.

Bei der Übergabe glänzte der Vermieter durch Abwesenheit und schickte seinen Hausmeister zur Abnahme. Soweit ok nur weigerte er sich einen Übernahmeprotokoll zu erstellen.

Inzwischen wurde der Vermieter dran erinnert die Kaution zu erstatten, was ignoriert wurde.
Es kam dann vor ein paar Tagen ein Schreiben was ich schon erwartet hatte mit einer Kostenaufstellung für einen neuen Teppich inkl. Verlegung, Material und Arbeitszeit für Reparaturen (muss zugeben da waren ein paar Stellen) sowie für eine komplette Renovierung.
,,Erstaunlicherweise" ist die Summe fast identisch mit der einbehaltenen Kaution.

Bei der Übergabe kam ich mit dem Hausmeister ins Gespräch wegen dem Teppich. Er bestätigte mir, dass der Teppich eigentlich schon vor über einem Jahr hätte getauscht werden sollen, da er damals schon völlig hinüber war.
Sie soll, aber jetzt laut Kostenaufstellung über 400,- für einen neuen Teppich inkl. Verlegung bezahlen.

Da die Individualklausel ungültig ist greift ja die Klausel bezüglich Besenreine Übergabe.
Es waren an einigen Stellen die Tapeten etwas ,,kaputt" und an 2 Ecken einer Wand (Durchgang zur anderen Hälfte des Zimmers) ca. 20 cm hoch der Putz etwas abgebröckelt.
Das sie dafür aufkommen muss ist wohl klar, aber wie hoch kann man dafür die Kosten ansetzen?

Ich würde mich über weitere Hilfe freuen auch bezüglich Formulierung eines Antwortschreibens.

Gruß Sensoriker
Titel: Re: Auszugsrenovierung
Beitrag von: Sensoriker am 22. März 2022, 15:39:20
Rückmeldung

Nach einigen Hin und Her hat der Vermieter 3/4 der Kaution überwiesen.
Ich habe der Tochter empfohlen das so anzunehmen und die Sache als geklärt zu betrachten.

Ende gut fast alles gut. (Bin noch am überlegen ob ich ihn beim Jugendamt melde, damit sie das ganze mal überprüfen was er so macht)

Aber das Problem ist hier gelöst und ich danke allen für ihre Hilfe.

Gruß Sensoriker
Titel: Re: Auszugsrenovierung
Beitrag von: Ratlos am 22. März 2022, 17:37:30
Zitat von: Sensoriker am 04. Januar 2022, 18:24:32Da die Individualklausel ungültig ist greift ja die Klausel bezüglich Besenreine Übergabe.
Nach BGH Urteil vom 28.06.2006VIII ZR 124/05 muust du nur groben Schmutz entfernen. Der Rest geht dich nichts an :grins:

Les mal das
https://www.juraforum.de/lexikon/besenrein