Hallo,
gerade habe ich den Newsletter von gegen-hartz-iv gelesen. Dort ist ein Artikel über Fahrkostenerstattung u.a. auch für Minijobber.
https://www.gegen-hartz.de/urteile/hartz-iv-aufstocker-wer-zahlt-die-fahrtkosten-zur-arbeit (https://www.gegen-hartz.de/urteile/hartz-iv-aufstocker-wer-zahlt-die-fahrtkosten-zur-arbeit)
Dort heisst es unter "Wenn der Arbeitgeber keine Fahrtkosten erstattet"
"....Jobcenter sind in diesem Fall dazu verpflichtet, die Fahrtkosten zu erstatten (§6 Abs.1 Satz 5)...." Leider fehlt dort die Angabe, um welches SGB Buch es sich handelt (mit Google hatte ich bei der Suche keinen Erfolg). Bekomme ich (als Minijobber) nun doch mein Sozialticket erstattet? Es ist doch (ein viel zu geringer) Satz dazu im ALGII vorhanden.
Als Minijobber hast Du erstmal Grundfreibetrag plus X je nach Höhe deines Einkommen.
Kostet das Ticket mehr als 100 Euro?
Was kostet bei euch denn so ein Sozialticket? Hier bei uns 25 Euro, wenn man 24/7 haben möchte. Nur Wochentags ab 8:30 sind es 15 Euro
Ok, danke. Du Glücklicher. bei mir kostet das ST satte 39,25 (VRR)
Uih, knapp über dem im RS vorgesehenen Betrag..
So unterschiedlich ist das
ZitatLeider fehlt dort die Angabe, um welches SGB Buch es sich handelt (mit Google hatte ich bei der Suche keinen Erfolg).
§ 6 Abs. 1 Nr. 5 ALG II Verordnung, besagt, dass du 0.2 Euro pro Entfernungskilometer vom Einkommen absetzen kannst. Voraussetzung ist, dass du mit den Öffis nicht gü stiger oder mangels Verbindung gar nicht fahren kannst.
Allerdings sind im Freibetrag von 100,00 Euro neben der Versicherungspauschale auch Fahrtkosten enthalten. Wenn du ingesamt keine Kosten über 100,00 Euro geltend machen kannst, hat sich das für dich erledigt.
Es gibt eine Anlage, in der du Fahrtkosten geltend machen kannst, wenn sie über 100€ liegen und du mehr als 400€ verdienst