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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: frecheGoere am 08. Oktober 2021, 16:55:34

Titel: Fahrtkostenübernahme
Beitrag von: frecheGoere am 08. Oktober 2021, 16:55:34
Hallöchen zusammen,

wie schauts eigentlich aus, wenn ich ziemlich spontan einen Teilzeitjob bekommen habe und am Montag meinen ersten Arbeitstag habe. Kann ich dann am Montag (falls ich montags keinen Erreich beim Jobcenter, am Dienstag) einen Antrag zur Fahrtkostenübernahme stellen? Also geht sowas auch wenn man den ersten Arbeitstag hinter sich hat bzw gerade vor sich hat? Hatte Mittwoch Probearbeiten, vor ner halben Std die Zusage, dass ich den Job hab, am Montag anfangen kann und am Montag auch der Vertrag gemacht wird.

LG
Titel: Re: Fahrtkostenübernahme
Beitrag von: Sheherazade am 08. Oktober 2021, 16:58:13
Was meinst du mit Fahrtkostenübernahme? Bei einem Arbeitsverhältnis sind die Fahrtkosten ggf. einkommensmindernd anzurechnen, explizit Geld bekommt man nicht dafür.
Titel: Re: Fahrtkostenübernahme
Beitrag von: frecheGoere am 08. Oktober 2021, 17:15:49
Ich hatte im Internet gelesen gehabt, dass man bei Arbeitsstellen, wo man mit Auto oder öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit muss, Fahrtkosten beantragen könnte.
Titel: Re: Fahrtkostenübernahme
Beitrag von: crazy am 08. Oktober 2021, 17:33:25
Nein, aber Einstiegsgeld und Hilfen als Kann Leistung
Du musst nur am Mo melden, dass Du jetzt Arbeit hast und dann ersten Zufluss nachweisen.  Wenn noch Alg 2 benötigt wird hast Du deine Fahrten zur Arbeit im Freibetrag.
Titel: Re: Fahrtkostenübernahme
Beitrag von: bebe82 am 08. Oktober 2021, 20:47:42
Klar, sind VB-Leistungen, die allerdings vor Arbeitsantritt beantragt werden müssen.

Schick doch ne Email, da wäre dann das Antragsdatum vor dem Antritt