Meine Schwester hat eine kleine Wohnung angemietet, möchte diese nun an mich untervermieten.
Erlaubnis des Vermieters liegt vor.
Was ist zu beachten?
Zitat von: asus1402 am 10. Oktober 2021, 11:14:25
Erlaubnis des Vermieters liegt vor.
Mir fällt da jetzt nichts ein, wenn deine Schwester die Genehmigung zur Untervermietung der ganzen Wohnung schriftlich vorliegen hat. Kannst dich ja mal
hier (https://deutschesmietrecht.de/mietvertrag/untervermietung/216-die-untervermietung-der-wohnung-worauf-muessen-mieter-und-vermieter-achten.html) durchlesen.