Hallo ....
habe mich abgemeldet von den Leistungen Hartz4 und habe 6 Tage gearbeitet
.... bei der Arbeit habe ich mich verhoben, so dass ich Rückenschmerzen bekommen habe, danach wollte ich zum Arzt.
Der Arbeitgeber hat sofort die fristlose Kündigung ausgesprochen, und mir per Einschreiben zukommen lassen.
Das Amt möchte jetzt von mir eine Stellungnahmen, und ich weiß nicht so genau, was ich da rein schreiben soll. :nea:
Der Arbeitgeber hat in seinen Kündigungsschreiben keine Gründe angegeben oder genannt ...
..kann ich bei der Stellungnahme auch so schreiben ... das mir keine Gründe bekannt sind, oder muss ich den Sachverhalt wirklich schildern ?
...und drohen mir jetzt Hartz4 Sanktionen ?
Danke schon mal für eure Tipps und wie Ihr es machen würde.
Grüße Bruce
Schreib es so wie es war. Du warst doch sicher danach beim Arzt. Lass dir hierüber ein Attest ausstellen und leg das der Stellungnahme bei.
Bist Du zum Arzt gegangen? Dann hast Du ja einen Nachweis fürs JC.
Wenn Du dich verhoben hast und deshalb nicht mehr arbeiten konntest kann das JC Dir daraus keinen Strick drehen(RW)
Eine fristlose Kündigung muss auch in der Probezeit begründet sein... Sonst gilt sie nicht als fristlos.
Very
Ich hoffe du bist zum Durchgangsarzt das ist ein Versicherungsfall der Berufsgenossenschaft.