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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Problemen => Thema gestartet von: Steve79 am 11. Oktober 2021, 20:49:06

Titel: Was darf ich alles an meinem Stellplatz machen?
Beitrag von: Steve79 am 11. Oktober 2021, 20:49:06
Hallo,

Schon gut 20 Jahre habe ich in meiner Mietwohnung auch einen Tiefgaragenstellplatz mitgemietet. Dieser kostet auch extra.
Ich habe ihn Jahre lang nicht genutzt und musste feststellen, dass es wohl mehr oder weniger regelmäßig von jemand anders ,,verwendet" wird.

Mir war es bis jetzt egal da ich kein Auto habe und vermutlich auch keins haben werde.

Aber es ist eigentlich schade den Platz gar nicht zu nutzen, gerade wenn man nur eine sehr kleine Wohnung hat.

Deswegen würde mich interessieren was ich mit diesem Platz alles machen darf:

1. Dürfte ich z.B. dauerhaft einen kleinen Wohnwagen dort parken?

Oder einen Kasten-Anhänger und dort irgendwelchen Krämpel lagern?

Oder sogar einfachso ohne Wagen oder Hänger dort Sachen abstellen?

Es ist nur überdacht und durch Farbe abgegrenzt, wie in einem Parkhaus in der Stadt
Titel: Re: Was darf ich alles an meinem Stellplatz machen?
Beitrag von: crazy am 11. Oktober 2021, 20:58:01
Ein PKW Stellplatz ist als solcher gemietet und gemäß Garagennutzungsordnung auch dafür zu nutzen.
Da Privatgelände dürfte da ggf auch ein Anhänger stehen  welcher nicht in Benutzung ist. Ob der Vermieter da etwas gegen hat?
Gegen Wohnwagen,Wohnmobil darf er mit Sicherheit etwas haben.

Wenn der TG Platz mit extra Mietvertrag gemietet ist kannst Du ihn auch kündigen.
Ansonsten wäre auch unnerhalb dervHausgemeinschaft vielleicht wer an deinem Stellplatz gegen xx interessiert?
Titel: Re: Was darf ich alles an meinem Stellplatz machen?
Beitrag von: Steve79 am 11. Oktober 2021, 21:19:31
Zitat von: crazy am 11. Oktober 2021, 20:58:01


Gegen Wohnwagen,Wohnmobil darf er mit Sicherheit etwas haben.



Auch wenn der nur dort steht? Also ohne das dort jemand wohnt?



Titel: Re: Was darf ich alles an meinem Stellplatz machen?
Beitrag von: crazy am 11. Oktober 2021, 21:29:14
Ja! Es ist ein PKW Stellplatz.
Mal abgesehen davon ginge der vermutlich nicht mal rein. Zu hoch und zu breit.
Titel: Re: Was darf ich alles an meinem Stellplatz machen?
Beitrag von: Steve79 am 11. Oktober 2021, 22:38:52
Ich überlege es mir mal: für mich ist ein Hänger sowieso am interessantesten, weil man den mal brauchen kann und dann bräuchte man nur noch einen Freund mit Auto statt mit Auto und Hänger.

Und als Kasten ginge aus niemandem was an wenn ich dort was lagern würde vorübergehend
Titel: Re: Was darf ich alles an meinem Stellplatz machen?
Beitrag von: Kaputt am 12. Oktober 2021, 09:31:56
Kommt auch darauf an ob es sich um gemietete Eigentumswohnung handelt.
Es handelt sich dann um "Sondereigentum" worüber die Gemeinschaft keine Verfügungskompetenz hat.
Bestimmt die festgelegte Gemeinschaftsordnung aber, dass die Kfz-Stellplätze abwechselnd von den Wohnungseigentümern (oder Mietern) nach Bedarf belegt werden können, widerspricht es ordnungsgemäßem Gebrauch, wenn ein Wohnungseigentümer ein Wohnmobil (gilt auch für Hänger) längerfristig abstellt.
Ist in der Gemeinschaftsordnung nichts festgelegt musst du aber die Teilungserklärung beachten.
Du kannst den Platz aber untervermieten.
Titel: Re: Was darf ich alles an meinem Stellplatz machen?
Beitrag von: crazy am 12. Oktober 2021, 10:32:28
Kaputt, der TE ist Mieter!!!
Titel: Re: Was darf ich alles an meinem Stellplatz machen?
Beitrag von: Gast50147 am 12. Oktober 2021, 13:56:45
Zitat von: crazy am 12. Oktober 2021, 10:32:28Kaputt, der TE ist Mieter!!!
Viele Eigentumswohnungen werden als Geldanlage gekauft und vermietet.
Dann aber zählt die Gemeinschaftsordnung.
Es regt sich aber bestimmt auch keiner auf wenn er den Eigentümer fragt ob er einen PKW-Anhänger hinstellen darf.
Ich meine Ja das darf er (vorbehaltlich genauerer Überprüfung)
Titel: Re: Was darf ich alles an meinem Stellplatz machen?
Beitrag von: Sheherazade am 12. Oktober 2021, 13:58:37
Zitat von: Steve79 am 11. Oktober 2021, 20:49:06
Deswegen würde mich interessieren was ich mit diesem Platz alles machen darf:

Sollte aus dem Mietvertrag für den Stellplatz hervorgehen. Oder aus der angehängten Nutzungsordnung.
Titel: Re: Was darf ich alles an meinem Stellplatz machen?
Beitrag von: Steve79 am 12. Oktober 2021, 15:16:17
@Kaputt:

Soweit ich weiß hat jeder seinen Platz und es wird nicht abwechselnd genutzt.

Ich glaube von den ca. 20 erwachsen Personen die in diesem Haus wohnen haben nur 2 ein Auto.

Dafür ist draußen dann aber ständig alles zugeparkt komischerweise. Und zwar mit Luxusautos, aber das ist ein anderes Thema.

Ich werde vermutlich nie das Geld haben in was Besseres umzuziehen deshalb muss ich zumindest die kleinen Bereiche nutzen die mir zustehen.
Titel: Re: Was darf ich alles an meinem Stellplatz machen?
Beitrag von: Gast50147 am 12. Oktober 2021, 15:49:48
Ich habe es gefunden @ steve 79
https://www.mietrechtsiegen.de/weg-grenzen-zulaessiger-nutzung-von-kraftfahrzeugstellplaetzen/

Das Abstellen eines Pkw-Anhängers liege im Rahmen der Nutzung eines Kfz-Stellplatzes. Es sei - im Vergleich mit dem Abstellen eines Kfz - keine stärker beeinträchtigende Außenwirkung damit verbunden. Die Außenwirkung eines solchen Anhängers ändere sich auch nicht dadurch, dass der Anhänger - wie hier - als Sammel- oder Aufbewahrungsplatz für Gerätschaften benutzt werde. Es sei dadurch weder die optische Erscheinung des Stellplatzes gemindert, noch sei eine übermäßige Beeinträchtigung gegeben.
Titel: Re: Was darf ich alles an meinem Stellplatz machen?
Beitrag von: Pyramide am 12. Oktober 2021, 18:39:13
Interessant, danke.
Man sollte es aber genauer lesen wegen der darin enthaltenen Abgrenzungen zu anderen, anders entschiedenen Fälle (bspw. das abgemeldete Messie-Auto) und Abhängigkeiten zu wohnungsspezifischen Regelungen. Je nachdem, was komkret vereinbart ist bzw. was konkret abgestellt wird, muss das Urteil nicht auf jeden Fall passen. Immerhin geht es da um einen Stellplatz einer Gewerbeeinheit.
Titel: Re: Was darf ich alles an meinem Stellplatz machen?
Beitrag von: Steve79 am 12. Oktober 2021, 18:58:52
@harry:
Danke für die Recherche!

@Pyramide:
Ich weiß das nicht jedes Urteil immer auf jede Situation passt. Darüber dürfen sich dann aber die Juristen den Kopf zerbrechen.

Ich habe aber auch nicht vor dort einen ,,Messimüllhaufen" zu etablieren, sondern gucke mal wie ich den Platz gut nutzen kann.

Titel: Re: Was darf ich alles an meinem Stellplatz machen?
Beitrag von: Gast50147 am 13. Oktober 2021, 09:44:45
Das allein zählt in dem Urteil:
Zitat von: Gast50147 am 12. Oktober 2021, 15:49:48Das Abstellen eines Pkw-Anhängers liege im Rahmen der Nutzung eines Kfz-Stellplatzes.
Titel: Re: Was darf ich alles an meinem Stellplatz machen?
Beitrag von: justine1992 am 13. Oktober 2021, 09:54:31
Zitat von: Steve79 am 12. Oktober 2021, 18:58:52
gucke mal wie ich den Platz gut nutzen kann.
Warum vermietest Du ihn nicht? Wir zahlen 70 Euro für unseren und würden gerne (auch mehr) für einen zweiten zahlen. Und ich bin sichere, andere hier auch.
Titel: Re: Was darf ich alles an meinem Stellplatz machen?
Beitrag von: Gast50147 am 13. Oktober 2021, 09:59:23
Zitat von: justine1992 am 13. Oktober 2021, 09:54:31Warum vermietest Du ihn nicht?
Wurde ihm schon in Antwort # 5 geraten.
70 € zahlt ihr nur für 1 Stellplatz? Verdammt teuer.
Ich zahle 35 € für eine komplette Garage aus Fertigbeton.
Und ein offener Stellplatz gehört auch noch dazu.
Titel: Re: Was darf ich alles an meinem Stellplatz machen?
Beitrag von: blaumeise am 13. Oktober 2021, 11:59:07
Das hängt wohl von der Stadt sowie davon, wo der TG-Platz sich befindet. Ob in der dicht bebauten Wohngegend von Frankfurt/Main mit engen Straßen und wenig Parkmöglichkeiten oder irgendwo außerhalb.
Titel: Re: Was darf ich alles an meinem Stellplatz machen?
Beitrag von: Steve79 am 14. Oktober 2021, 00:02:38
Vermieten würde sich nicht wirklich lohnen da es

A.) nicht viel wert ist ~30€

B.) Ich von Sozialhilfe aufgestockt werde und somit es vermutlich nicht behalten dürfte

C.) müsste erstmal jemand finden und bin aber eigentlich froh ziemlich inkognito bei uns in der  Wohngegend zu sein und will nicht mit privaten Sachen auffallen.
Ist leider notwendig denn in Deutschland ist immer arm gegen arm und arm gegen ärmer.
Ich bin eigentlich ein sehr offener Typ und mag Menschen, aber man muss sich wirklich schützen wenn man arm ist. Hab schon soo viel unglaubliche menschliche Abgründe und Hass erlebt von Menschen die ich überhaupt nicht kenne (Behauptungen ich hätte Auto zerkratzt, oder ich hätte Wodka gekauft von irgendeiner Frau die ich noch nie gesehen habe etc. Und auch schlimmere Sachen)
Solange man nicht Geld und Eigentum hat ist man völlig ungeschützt und ausgeliefert. Man kann sich nur mit Gewalt verteidigen und selbst da ist man sofern man gewinnt auch noch Schuld. Da bleibt nur so wenig aufzufallen wie möglich. Deswegen informiere ich mich überhaupt so ausführlich was ich darf oder nicht, damit auch nicht die kleinste Möglichkeit besteht mir ans Bein zu pinkeln.
Titel: Re: Was darf ich alles an meinem Stellplatz machen?
Beitrag von: Pyramide am 15. Oktober 2021, 19:44:45
Zitat von: Gast50147 am 13. Oktober 2021, 09:44:45
Das allein zählt in dem Urteil:
... sofern die Rahmenbedingungen gleich sind. Es könnten bspw. im Mietvertrag o.ä. Regelungen stehen, die nicht so "unscharf" wie im Urteils-Fall sind. Deswegen ja der Rat, das Urteil genau mit der eigenen Situation abzugleichen.
Titel: Re: Was darf ich alles an meinem Stellplatz machen?
Beitrag von: Gast50147 am 16. Oktober 2021, 11:36:47
Die Nutzung eines Kfz. Stellplatzes durch einen PKW Anhänger ist gebrauchsüblich und damit zulässig.

Aus dem Urteil im Wortlaut:
Das Abstellen eines zugelassenen oder ggf. auch vorübergehend nicht zugelassenen Pkw-Anhängers ist eine mit dem Gebrauch eines Kraftfahrzeugs zusammenhängende und nicht unübliche Weise der Nutzung einer solchen Stellfläche.
Insbesondere kann nicht generell davon ausgegangen werden, dass die Zweckbestimmung ,,Pkw-Stellplatz" bzw. ,,Kfz-Stellplatz" ausschließlich das Abstellen von Kraftfahrzeugen bzw. gar Personenkraftwagen erfassen soll.
Titel: Re: Was darf ich alles an meinem Stellplatz machen?
Beitrag von: Gast32644 am 16. Oktober 2021, 22:49:47
@Steve79

Ähm, da du gezielt nach Wohnwagen oder Wohnmobil gefragt hast - in einer normalen TG geht das gar nicht wegen der Fahrzeughöhe.

Hätte ich den Stellplatz, wäre der schon längst vermietet. Den könnte ich locker bei mir vor Ort für 100-200 € anbieten. Du wohnst in der falschen Gegend  :grins:
Titel: Re: Was darf ich alles an meinem Stellplatz machen?
Beitrag von: Gast50147 am 17. Oktober 2021, 09:24:20
@ steve 79 will kein Wohnmobil sondern einen PKW Anhänger auf seinen Parkplatz abstellen und das haben die Gerichte als normale Nutzung für einen PKW Stellplatz angesehen und erlaubt. Alles andere zählt doch nicht!