Hallo zusammen, ich werde ab 01.12.2021 (anderes Bundesland) zu meinem Freund ziehen. Er bezieht Grundsicherung ich beziehe ALG 2. Ich muss einen neuen Antrag beim JC stellen. Die Miete für seine Wohnung wird durch die Verbandsgemeinde getragen. Wie sieht es denn nun bei mir aus? Bissel kompliziert...Vielleicht kann mir jemand weiter helfen?
Was soll daran kompliziert sein?
In der Regel gehen dann Wohnkosten durch 2 und Du bekommst deinen Regelsatz weiter
Sibylle63
Zitat von: Sibylle63 am 13. Oktober 2021, 17:05:25Hallo zusammen, ich werde ab 01.12.2021 (anderes Bundesland) zu meinem Freund ziehen.
schon alles geregelt oder eigenmächtig ohne JC ?
ist ja unter anderem auch eine Kostenfrage.
Ratgeber Umzug (http://hartz.info/index.php?topic=24.0)
MfG FN
Alles geregelt...da ich zu meinem Freund ziehe, benötige ich keine "Erlaubnis".
Die Angemessenheitskriterien sind im SGB XII und im SGB II dieselben.
Sibylle63
Zitat von: Sibylle63 am 13. Oktober 2021, 17:36:27Alles geregelt
:ok: dann ist ja alles gut.
MfG FN