Hallo ich hätte da mal eine Frage. :help:
Wir sind beide berufstätig (Teilzeit) und haben während des Corona Lockdowns (in unserem Fall 15 Monate) Leistungen erhalten, als ob wir das volle Gehalt ausgezahlt bekommen hätten. Tatsächlich war es aber wesentlich weniger (75%). Auf Nachfrage was mit der Differenz wäre, wurde uns Ende August eine Aufforderung zur Mitwirkung geschickt (alle Abrechnungen vorlegen), der wir umgehend Folge geleistet haben. Sprich am 03.09. wurden die Abrechnungen an das JC gefaxt.
Seit dem, also fast 1,5 Monate, absolut keine Reaktion. Unsere Frage wäre, wie lange man da Geduld haben muss bzw wie lange das JC rechtlich gesehen dazu Zeit hat, die Neuberechnung und die damit verbundene Nachzahlung auszuführen.
Vielen Dank vorab für eure Hilfe
6 Monate nach eurem Antrag auf endgültige Festsetzung bzw. Vorlage aller zur Berechnung notwendigen Unterlagen könnt ihr Untätigkeitsklage erheben. Ist also noch ein bisschen Zeit.
Aber in den 6 Monaten würde man dann vorerst doch kein Geld erhalten?
Oder wird das alles trotzdem von den Behörden vorgestreckt, obwohl es noch in Bearbeitung ist und kein Bescheid vorliegt? Wie ein Darlehen?
Wieso kein Geld? Es geht doch um einen bereits zurück liegenden Zeitraum, für den ihr Geld erhalten habt, nur, dass du meinst, es sei zu wenig gewesen?
Deadpool
Ich weiß nicht ob die Antwort passt denn User Subkulturmann ist nicht der TE
und hat da einfach so, mal eine Frage in den Raum gestellt, mit ein Grund warum ich da nicht geantwortet habe. Es ist kein Zusammenhang (bis auf die sechs Monate) erkennbar und mit den Nutzungsbedingungen hat Subkulturmann es anscheinend auch nicht so.
MfG FN
Danke. War mir nicht aufgefallen, dass es gar nicht der TE war...
Darf man hier keine Fragen dazu stellen, auch wenn ich nicht der TE bin? :heul:
Subkulturmann
Zitat von: Subkulturmann am 19. Oktober 2021, 11:27:21Darf man hier keine Fragen dazu stellen, auch wenn ich nicht der TE bin? :heul:
Jein
Zitat von: Fettnäpfchen am 18. Oktober 2021, 15:45:00Es ist kein Zusammenhang (bis auf die sechs Monate) erkennbar
und da kann das für einen Hilfesuchenden blöd ausgehen wenn es ganz andere Grundvorraussetzungen hat, deswegen gibt es ja die einzelnen Punkte in den Nutzungsbedingungen (http://hartz.info/index.php?action=custom;show=terms)
Zitat(1) Für seine Fragen/Mitteilungen eröffnet das Mitglied im passenden Bereich ein eigenes Thema mit einem aussagekräftigen Titel (Betreff) zum Inhalt. Weitere zum Thema gehörenden Fragen stellt das Mitglied in diesem Thema.
und wie du siehst kam zwar eine Antwort aber inhaltlich auf den Thread bezogen.
Zitat von: Deadpool am 18. Oktober 2021, 15:10:43
Wieso kein Geld? Es geht doch um einen bereits zurück liegenden Zeitraum, für den ihr Geld erhalten habt, nur, dass du meinst, es sei zu wenig gewesen?
Wer weiß ob das bei dir deswegen stimmen muss.....
MfG FN