Hallo,
ich bin Anfang September zwei mal nicht zu Terminen im Jobcenter erschienen und hatte mit Sanktionen in Form von Leistungsminderungen gerechnet, allerdings bekam ich keinen entsprechenden Brief zugestellt.
Anfang Oktober musste ich dann feststellen, dass gar kein Geld auf das Konto einging. Ich dachte zunächst, dass ich die Verlängerung zu spät gestellt hatte, aber nach Rücksprache teilte man mir mit, dass man die Leistungen vorläufig komplett eingestellt hat, bis entschieden wird, ob eine Sanktion verhängt wird und ich mich bei meinem Berate melde.
Was mir nicht eingeht ist, dass das Jobcenter 100% der Leistungen vorläufig einfrieren kann, obwohl es ja in diesem Fall nur maximal 20% wären. Dadurch kamen dann Lastschriften wieder zurück und mir wurde ein Vertrag deshalb gekündigt...
Hat jemand so einen ähnlichen Fall erlebt und weiß, ob sich der Weg zum Anwalt lohnt. Die Leistungen wurden jetzt auch erst mal wieder angewiesen, nachdem ich mich bei dem Berater gemeldet habe. Aber es kann ja nicht sein, dassin so einen Fall jedes mal komplett die Leistung vorläufig eingefroeren wird.
Liebe Grüße
Doch, das passiert dann wenn man sich nicht mal meldet und für das Versäumnis entschuldigt.
Der SB hat Dich jetzt wieder aufgeweckt, Du lebst noch
Ohne mich darüber zu informieren, dass es vorläufig eingestellt wurde? Kann ich mir kaum vorstellen und nach welcher Vorschrift sollte das erfolgt sein?
Ein Anwalt bringt jetzt auch nichts mehr, wenn die Zahlung wieder aufgenommen wurde. Falls du auf Amtshaftung hinaus willst: die Zivilgerichtsbarkeit ist nicht so sozial wie die Sozialgerichtsbarkeit. Die werden dein Nichterscheinen zu zwei Terminen entsprechend würdigen. Ich würde ja glatt einfach empfehlen, nicht nur Rechte in Anspruch zu nehmen, sondern auch ein Mindestmaß an Pflichten zu erfüllen.
Du kennst meine Hintergründe rein gar nicht, unterstellst mir aber, dass ich böswillig diesen Verpflichtungen nicht nachkam, wie gesagt es wurde nicht mal eine Entscheidung über die Sanktionen getroffen.
Außerdem kann ich auf deine Tipps verzichten, die sind nicht sehr hilfreich, wie Du ja in dem anderen Forum als Moderator täglich unter Beweis stellst.
Eine Meldepflichtverletzung ist 10% Leistungskürzung 2 sind 20% und maximal kann nur noch bis 70% gekürzt werden. Es ist daher ein Witz, dass man OHNE irgendwelche Mitteilung vollständig die Leistung einstellt.
Immerhin weiß ich ja durch deinen überheblichen Post, was Sache ist:
Zitat von: Deadpool am 11. Oktober 2021, 15:14:43
Zitat von: Jan Mustermann am 11. Oktober 2021, 09:56:32das sieht so aus als wenn da jemand keine Ahnung davon hat wie das mit dem UVG läuft.
Im Gegenteil. Ich bin Beschäftigte einer Kommune und war, wenn auch nur kurz, im Jugendamt. Und derzeit bin ich zu 50% Unterhaltssachbearbeiter in einem Jobcenter. Wer also hat offenbar keine Ahnung?
Derlei Dinge wie hier (beim UVG betreut man gemeinsam, damit der KV UVG nicht erstatten muss, beim JC ist man getrennt, damit man keine BG bildet) sind mein täglich Brot.
Also arbeitest Du beim Jobcenter und versuchst Die Leute hier mit deinen Beiträgen zu trollen? Ist das dein Lebensinhalt hier und in dem anderen Forum?
Nun, dann los, ab zum Anwalt. Viel Erfolg. Leg ein bisschen vom nachgezahlten Geld zur Seite, der Anwalt kostet. Und eh es auch hier kommt: nein, Beratungshilfe gibt es nicht für jeden Blödsinn.
Zitat von: Gast51016 am 14. Oktober 2021, 00:17:50
Du kennst meine Hintergründe rein gar nicht, unterstellst mir aber, dass ich böswillig diesen Verpflichtungen nicht nachkam, wie gesagt es wurde nicht mal eine Entscheidung über die Sanktionen getroffen.
Die Hintergründe warum du den Termin nicht wahrgenommen hast, sind erst einmal nicht Relevant. So wie ich es verstehe hast du die Termine ohne Kontakt nicht wahrgenommen. Das Jobcenter wusste demzufolge nicht warum du nicht erscheinst oder ob du überhaupt noch einen Anspruch hast. Demzufolge wurde die Leistung vorläufig eingestellt bis zu dem Zeitpunkt wo das Jobcenter Kenntnis davon hatte das du noch lebst und gerne Leistung beziehen möchtest.
Eine vorläufige Einstellung ist ja auch keine Sanktion, hast du jetzt die volle Leistung erhalten? Mir ging es auch einmal so weil ein Brief zurückgesendet wurde, nach einem Anruf war das aber sofort erledigt binnen weniger Stunden. Sofern du nun eine Sanktion bekommst (dazu müsste es schon eine Mitteilung geben) kannst du natürlich überlegen ob du das so akzeptierst oder eine andere Rechtsauffassung hast.
Das sehe ich anders. Nach dem ersten versäumten Termin hätte das JC eine Anhörung senden müssen. Keine Ahnung, wie schnell der zweite versäumte Termin angesetzt wurde, aber auch hier hätte erst eine Anhörung kommen müssen. Der LB kann ja wegen eines Notfalls im Krankenhaus gelandet sein.
Trotzdem solltest du so schnell wie möglich eine persönliches Erscheinen im JC nachholen.
Sanktioniert werden darf max. i.H.v. 30% der Regelleistung, mind. 70% müssen ausgezahlt werden, sowie die KdUH zu 100%.
Eine vorläufige Leistungseinstellung ist nur dann zulässig, wenn das JC Tatsachenkenntnis von etwas hat, das zum Wegfall des Leistungsanspruches führen würde (§ 40 Abs. 2 Nr. 4 SGB I i.V.m. § 331 SGB III).
Die Prüfung auf eine mögliche Sanktion ist keine zulässige rechtliche Grundlage für eine vorläufige Leistungseinstellung, auch keine teilweise, da die Voraussetzungen für die Leistungsminderung infolge einer Sanktion erst mit Erlass des Sanktionsbescheides vorliegen.
Wurde die Zahlung wieder aufgenommen? Falls nicht: sofort beim zuständigen Sozialgericht eine einstweilige Anordung beantragen, das JC zur Zahlung lt. Bescheid vom ... zu verurteilen.
Begründung: die gesetzlichen Voraussetzungen für eine vorläufige Leistungseinstellung sind nicht gegeben.
(Ein Anwalt kann hier imho auch nichts kurzfristig "reißen" bei einem JC, dass sich offenbar als 'über dem Gesetz stehend' begreift. Da kann man sich auch gleich an das Gericht wenden.)
Es ist keine Sanktion bislan eingetreten.
Der TE hat lediglich sein Geld etwas verspätet bekommen, nachdem er sich als "noch lebendig" zurückgemeldet hat.
Ob noch was nachkommt bezüglich der Versäumnisse ? Darauf kann dann reagiert werden.
Danke für eure Antworten.
Es war eben auch mein Rechtsverständnis, dass es nicht zulässig ist/war.
Wie gesagt, telefonisch hat mein SB mitgeteilt, dass er die Zahlungen wieder anweisen wird, noch ist aber nichts auf dem Konto (Telefonat war Dienstag früh). Ich warte heute noch ab, dann werde ich es so wie Ottokar machen und zum Sozialgericht gehen.
Mir kommt es jedenfalls so vor als wollen sie damit das Urteil des Bundesverfassungsgerichts umgehen und die Leute durch vorläufige Einstellung der kompletten Leistungen auf andere Weise bestrafen.
@crazy
Stimmt, daher hat Ottokar auch die Vorläufige Anordnung auf Leistung als Rechtsmittel vorgeschlagen, weil Widerspruch ja nicht statthaft wäre, da die vorl. Einstellung kein Verwaltungsakt ist.
Auf welcher Grundlage erfolgte denn die vorläufige Einstellung, um mich "aufzuwecken"? Arbeitest Du auch beim Jobcenter wie Deadpool?
Nö, ich bin kein JC SB.
Es ist für mich nur logisch und kenne ich durch meinen Beruf. Ich bekomme die Zettel vom JC von den LE und soll das dann wieder ausbügeln.
Zitat von: Gast51016 am 13. Oktober 2021, 22:39:32Dadurch kamen dann Lastschriften wieder zurück und mir wurde ein Vertrag deshalb gekündigt...
Da per Gesetz die Leistungen monatlich im Voraus gezahlt werden müssen und die komplette Leistungseinstellung rechtswidrig war, ist das JC hier m. E. schadensersatzpflichtig. Mindestens bei den Gebühren für die Lastschriften, die zurückgingen. Was mit dem Vertrag war, kann ich nicht beurteilen.
Zitat von: crazy am 14. Oktober 2021, 11:25:01
Nö, ich bin kein JC SB.
Es ist für mich nur logisch und kenne ich durch meinen Beruf. Ich bekomme die Zettel vom JC von den LE und soll das dann wieder ausbügeln.
Kenne ich leider auch so. Leistungen vorläufig eingestellt, weil der Mietvertrag für neue Wohnung noch nicht eingereicht wurde (Der am selben Tag erst unterschrieben wurde :nea:)
Also ich habe gerade angerufen im Jobcenter und wollte wissen, ob die vorläufige Einstellung bereits aufgehoben wurde.
Antwort: Nein, aber es liegt bereits ein Vermerk vom SB vor, dass dies geschehen solle, man ist nur noch nicht dazu gekommen, wird wohl in den nächsten Tagen erfolgen. (Also vermutlich nächste Woche dann?)
Ich finde es einen Witz, ich sehe ja ein, dass mir maximal 20% gekürzt werden kann, falls ich keine wichtigen Gründe für meine Versäumnis vorweise (was ja erst noch geklärt werden müsste, da noch keine Sanktion verhängt wurde), aber einfach so ohne Mitteilung die Leistung vorläufig einstellen, so dass gar nichts mehr auf dem Konto landet ist schon ein Witz.
Gott sei Dank wohne ich kostenfrei derzeit bei der Familie und bin nicht auf Mietzahlungen angewiesen, ich möchte nicht wissen, wie das ganze mit Miete usw. gelaufen wäre...
Min derzeit leider auch richtig wütend und sollte wohl erst mal auch nichts mehr schreiben.
Zitat von: Gast51016 am 14. Oktober 2021, 15:34:48aber einfach so ohne Mitteilung die Leistung vorläufig einstellen,
Aber einfach so ohne Mitteilung des Grundes warum du den/die Termin(e) nicht wahrnehmen konntest ist auch nicht richtig.
Zitat von: Gast50147 am 14. Oktober 2021, 17:06:42
Zitat von: Gast51016 am 14. Oktober 2021, 15:34:48aber einfach so ohne Mitteilung die Leistung vorläufig einstellen,
Aber einfach so ohne Mitteilung des Grundes warum du den/die Termin(e) nicht wahrnehmen konntest ist auch nicht richtig.
Stimmt, dafür gibt es eine oder 2 Sanktionen, welche Strafe bekommt das Jobcenter für die vorl. Einstellung? Werden dem SB dann auch 10% von seinem Sold/Gehald abgezogen?
Ich hätte lieber mein komplettes Geld etwas später als 2x10% über 3 Monate weniger.
aber gut, man kann natürlich auch die Sanktion cooler finden... ...
Zitat von: bebe82 am 14. Oktober 2021, 17:26:42
Ich hätte lieber mein komplettes Geld etwas später als 2x10% über 3 Monate weniger.
aber gut, man kann natürlich auch die Sanktion cooler finden... ...
Das ist ja noch offen.
Aber vermutlich findest Du 2x10% + komplettes Geld am Anfang des Monats später noch cooler, oder?
Wenn es nicht zu neugierig ist würde ich gern mal die Gründe wissen weshalb du die 2 Termine nicht wahrnehmen konntest?
Bei Krankheit z.B. eine AU-Bescheinigung an das JC und Termin ist erstmal erledigt.
Auch wenn es irrelevant ist.
Ich leide unter rezidivierende (wiederkehrende) unipolare Depression seit Jahrzehnten, habe deshalb auch einen Grad der Behinderung. Wenn es wieder mal sehr schlimm ist, kann ich mich leider zu nichts aufraffen, auch nicht irgendwo hin zu gehen, Briefe zu öffnen, Telefonate zu führen, selbst zum Arzt nicht, wenn es dann nach ein paar Wochen wieder besser ist, kann ich zusehen, dass der Scherbenhaufen wieder behoben wird, z. B. hat mir mein Psychiater dieses Verhaltensmunster auch schon attestiert, was was vermutlich auch wieder gemacht werden würde.
Da mich die ganze Situation allerdings nur noch mehr belastet, werde ich vermutlich lieber die Kürzungen in Kauf nehmen. Immerhin können sie mich dann auch nicht mehr zu einer sinnlosen Maßnahme zwingen. Jedenfalls bis ich dann eine Therapie mal wieder im Krankenhaus beginnen kann.
So jetzt kannst Du deine Sprühe wie: Ja Du bist selbst schuld, Du bist halt faul gerne raushauen. Es ändert nichts daran, dass eine Meldeversäumnis nur mit 10% sanktioniert werden darf und maximal nur noch 30%.
Du kannst es ja genere moralisch verwerflich finden, mich dafür verabscheuen, trotzdem ist es seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Fakt. Aber wie es scheint will man durch die vorläufigen Einstellungen die "Kunden" auf andere Weise dazu motivieren sich diesem ganzen Gängelapparatus auszusetzen.
Den letzten Absatz hättest Du Dir soaren können.
Wenn Du elementare Dinge wie Oost lesen und bearbeiten nicht ausüben kannst, dann gib jemandem deines Vertrauens einfach die Betreuung für solche Sachen. Dieser kann dann auch dem JC die AU übersenden, wenn Du einen Termin nicht wahrnehmen kannst. Du wohnst im Familienkreis, da sollte doch jemand helfen können.
Nein den hätte ich mir nicht sparen können, das ganze System ist menschenverachtend, hoffentlich ändert sich etwas daran mit der neuen Regierung (ich glaub allerdings nicht mehr dran). Mittlerweile hat sich ja dank der ganzen Maßnahmenträger eine Industrie um das Ausbeuten und Gängeln Hilfsbedürftiger (siehe anderer Thread mit Vorschriften was jemand Essen und Trinken in der Pause einer Maßnahme darf) gebildet. Bin gespannt, wie stark der Lobbyeinfluss sich auswirkt.
Nein eine Betreuung kommt für mich nicht in Frage, außerdem was soll der Betreuer machen, für mich zum Arzt gehen, oder wie? Wie gesagt, wenn es wieder sehr schlimm ist, verlasse ich das Zimmer nicht mal mehr zum Essen, da gehe ich dann auch nicht zum Arzt.
Zitat von: Gast51016 am 14. Oktober 2021, 18:17:05
Auch wenn es irrelevant ist.
Ich leide unter rezidivierende (wiederkehrende) unipolare Depression seit Jahrzehnten, habe deshalb auch einen Grad der Behinderung.
Ich persönlich finde schon das dies ein wichtiger Sachverhalt ist der berücksichtigt werden muss wenn es um die Frage nach einer möglichen Sanktion kommt. Der GdB wird ja bestimmt dem Jobcenter bekannt sein und allgemein belegbar.
Allgemein sind Meldeversäumnisse auch schwer zu sanktionieren bei einem Streit, immerhin kann bei einem normalen Brief auch nicht nachgewiesen werden ob dich eine Einladung überhaupt erreicht hat.
Zitat von: Gast51016 am 14. Oktober 2021, 18:30:48Nein den hätte ich mir nicht sparen können, das ganze System ist menschenverachtend,
Mit solchen Aussagen musst du aufpassen, vor allem mit Blick auf einen möglichen Rechtsstreit, du wirst schnell bewertet für solche Aussagen. Bevor man öffentlich etwas negatives sagt, sollte man besser schweigen. Nur als kleiner Ratschlag.
Mein lieber Scholly, ist das hier inzwischen ein Sammelbecken für menschen- & rechtsverachtende Staatsmitarbeiter geworden?
Das Jobcentermitarbeiter hier der zivilen Gerichtsbarkeit unterstellen, sich nicht an geltendes Recht halten zu wollen; geschenkt. @Deadpool
Das gekündigte Verträge Eintragungen in diverse Schuldenregister nach sich ziehen; geschenkt. @bebe82
Denn eines ist hier ganz eindeutig:
Zitat von: blaumeise am 14. Oktober 2021, 11:29:08
Zitat von: Gast51016 am 13. Oktober 2021, 22:39:32Dadurch kamen dann Lastschriften wieder zurück und mir wurde ein Vertrag deshalb gekündigt...
Da per Gesetz die Leistungen monatlich im Voraus gezahlt werden müssen und die komplette Leistungseinstellung rechtswidrig war, ist das JC hier m. E. schadensersatzpflichtig. Mindestens bei den Gebühren für die Lastschriften, die zurückgingen. Was mit dem Vertrag war, kann ich nicht beurteilen.
Und halte dich an den Vorschlag von Ottokar, wenn du es nicht schon erledigt hast, spätestens morgen.
Telefonate mit den Jobcentern sind leider Schall und Rauch.
Zitat von: Hary am 14. Oktober 2021, 18:57:06
Ich persönlich finde schon das dies ein wichtiger Sachverhalt ist der berücksichtigt werden muss wenn es um die Frage nach einer möglichen Sanktion kommt. Der GdB wird ja bestimmt dem Jobcenter bekannt sein und allgemein belegbar.
Das irrelevant bezog sich auf die Kenntnis meiner Beweggründe des anderen Harry.
Zitat von: Hary am 14. Oktober 2021, 18:57:06
Mit solchen Aussagen musst du aufpassen, vor allem mit Blick auf einen möglichen Rechtsstreit, du wirst schnell bewertet für solche Aussagen. Bevor man öffentlich etwas negatives sagt, sollte man besser schweigen. Nur als kleiner Ratschlag.
Soweit ich weiß bin ich hier anonym angemeldet, außer natürlich der Forenbetreiber leitet die E-Mail und IP-Adresse an das Jobcenter weiter, dann könnten die sicher herausfinden wer ich bin, aber ich gehe davon aus, dass der Forenbetreiber dies nicht tun wird.
@Rhön_Fan
Ja in dem Thema wurde eh schon alles gesagt, ich werde mich an die Ratschläge von Ottokar halten und zum Sozialgericht gehen, falls das Geld nicht bald drauf ist. Glücklicherweise sind hier wenigstens keine Jobcenter Mitarbeiter Moderatoren wie in einem anderen Hartz 4 Forum... Man stelle sich vor ein Veganer wäre in einem Grillforum Moderator...
Zitat von: Gast51016 am 14. Oktober 2021, 19:06:30Man stelle sich vor ein Veganer wäre in einem Grillforum Moderator...
Das wäre gar nicht so abwegig, gibt ja auch Grill-Gemüse... :blum:
Zitat von: Gast51016 am 14. Oktober 2021, 18:17:05z. B. hat mir mein Psychiater dieses Verhaltensmunster auch schon attestiert,
Dann hast du aus Krankheitsgründen die Termine nicht wahrnehmen können.
Lege doch einfach das Arztattest dem JC vor. Das können die gar nicht übergehen und eine Sanktion kann es auch nicht geben.
Und natürlich zusätzlich zum SG mit eA
Zitat von: Ottokar am 14. Oktober 2021, 11:01:06
Sanktioniert werden darf max. i.H.v. 30% der Regelleistung, mind. 70% müssen ausgezahlt werden, sowie die KdUH zu 100%.
Eine vorläufige Leistungseinstellung ist nur dann zulässig, wenn das JC Tatsachenkenntnis von etwas hat, das zum Wegfall des Leistungsanspruches führen würde (§ 40 Abs. 2 Nr. 4 SGB I i.V.m. § 331 SGB III).
Die Prüfung auf eine mögliche Sanktion ist keine zulässige rechtliche Grundlage für eine vorläufige Leistungseinstellung, auch keine teilweise, da die Voraussetzungen für die Leistungsminderung infolge einer Sanktion erst mit Erlass des Sanktionsbescheides vorliegen.
Wurde die Zahlung wieder aufgenommen? Falls nicht: sofort beim zuständigen Sozialgericht eine einstweilige Anordung beantragen, das JC zur Zahlung lt. Bescheid vom ... zu verurteilen.
Begründung: die gesetzlichen Voraussetzungen für eine vorläufige Leistungseinstellung sind nicht gegeben.
(Ein Anwalt kann hier imho auch nichts kurzfristig "reißen" bei einem JC, dass sich offenbar als 'über dem Gesetz stehend' begreift. Da kann man sich auch gleich an das Gericht wenden.)
Ist so absolut korrekt was Ottokar schreibt.
Wir hatten das gleiche Problem zum 1.10. bzw 30.09.
Wir haben uns auch direkt an das SG gewandt.
Ergebnis: = Zahlungen problemlos wieder aufgenommen...
Das machen die so definitiv auch kein 2. Mal mehr
Würde bei dem ganzen jetzt noch ein Anwalt dahinterstecken, der es für dich übernimmt, wäre das sehr teuer für dein JC geworden.
Im Endeffekt aber egal, da du deine Leistungen ja jetzt wieder bekommst. Also alles gut
Zitat von: Mostrich84 am 15. Oktober 2021, 12:40:17Im Endeffekt aber egal, da du deine Leistungen ja jetzt wieder bekommst. Also alles gut
Das sehe ich leider nicht so.
Diese Aussage
Zitat von: Gast51016 am 14. Oktober 2021, 15:34:48Also ich habe gerade angerufen im Jobcenter und wollte wissen, ob die vorläufige Einstellung bereits aufgehoben wurde.
Antwort: Nein, aber es liegt bereits ein Vermerk vom SB vor, dass dies geschehen solle, man ist nur noch nicht dazu gekommen, wird wohl in den nächsten Tagen erfolgen. (Also vermutlich nächste Woche dann?)
Ist entweder eine Lüge, oder ein weiterer Beleg dafür, dass dein JC sich einbildet, es würde über dem Gesetz stehen und dürfe nach Gutdünken tun und lassen was es will.
Das selbst eine dreimalige Nichtmeldung keine Leistungseinstellung rechtfertigt, hat sogar das BSG klargestellt (B 14 AS 19/14 R).
Deinem JC ist es offenbar nicht nur vollkommen egal, dass es gegen Recht und Gesetz handelt, es hält es offensichtlich auch nicht für erforderlich, diesen Unrechtszustand umgehend zu beseitigen, was eine weitere grobe und vorsätzliche Pflichtverletzung darstellt.
Kurz ein Update: Ich habe heute die Leistungen für Oktober bekommen. Bin nicht zu einem Anwalt oder zum Sozialgericht gegangen.
Aber sollte man mir wieder die Leistungen komplett vorläufig einstellen, werde ich direkt zum Sozialgericht gehen und eine VA erwirken.
Briefe bezüglich potentieller Sanktionen habe ich übrigens immer noch nicht erhalten.
Da haben die ja gerade mal noch die Kurve gekriegt.