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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Sozialleistungen => Thema gestartet von: Gast50820 am 14. Oktober 2021, 09:54:21

Titel: Rehaberater (SGB 3) Arbeitsagentur - was ist das für einer?
Beitrag von: Gast50820 am 14. Oktober 2021, 09:54:21
Guten Morgen wünsche ich allen! :smile:
Meine SB vom JC meinte heute morgen um 8.30 h ich sollte zum Rehaberater der Arbeitsagentur gehen.
Was macht der genau mit mir? Schimpft der nur rum oder will der mir ne Maßnahme aufbrummen? Darf ich dann dagegen Widerspruch einfordern oder brauche ich keinen Widerspruch? :help:
Titel: Re: Rehaberater (SGB 3) Arbeitsagentur - was ist das für einer?
Beitrag von: Sheherazade am 14. Oktober 2021, 09:58:42
Zitat von: Gast50820 am 14. Oktober 2021, 09:54:21
Was macht der genau mit mir? Schimpft der nur rum oder will der mir ne Maßnahme aufbrummen?

Weder noch. Der wird versuchen, dich unter Berücksichtigung deiner Einschränkungen ins Berufsleben einzugliedern.

ZitatExperten für die Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderung in NRW

Für die Anliegen von Rehabilitanden bzw. Menschen mit Schwerbehinderung gibt es in jeder Agentur für Arbeit ein extra Reha-Team mit speziell ausgebildeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die sich um Rehabilitanden und schwerbehinderte Menschen kümmern. Ihre Aufgabe ist es, Menschen mit einem gesundheitlichen Handicap individuell und umfassend über die Möglichkeiten ihrer beruflichen Eingliederung zu beraten und sie auf dem gemeinsam erarbeiteten Weg (zurück) ins Berufsleben aktiv zu begleiten und zu unterstützen.

Im Bereich der Grundsicherung übernehmen die Jobcenter die umfassende Beratung und Vermittlung für Menschen mit Behinderung. Zum Aufgabenportfolio der Agenturen für Arbeit und Jobcenter gehört auch die Beratung der Arbeitgeber über die behindertengerechte Besetzung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen.

Damit Menschen mit Schwerbehinderung oder Reha-Bedarf in der Mitte der Gesellschaft leben und arbeiten können, fördert die Bundesagentur für Arbeit ihre berufliche Eingliederung. Sie beteiligt sich am Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und richtet ihre Dienstleistungen barrierefrei und inklusiv aus.
Quelle (https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/rd-nrw/content/1533745523803)
Titel: Re: Rehaberater (SGB 3) Arbeitsagentur - was ist das für einer?
Beitrag von: Gast50820 am 14. Oktober 2021, 15:03:27
Ja gut, vielen Dank für die Erklärung, aber der Text erklärt mir nicht, welche Rechte ich hier habe.
Von anderen hörte ich, ein Rehaberater kann einen zu einem Termin einladen, auch ohne Rechtsfolgebelehrungen, obwohl das Jobcenter eine Rehaabteilung hat? Oder wenn der mir eine Reha-Maßnahme anbietet, würde man keine Rechtsfolgebelehrung erhalten? Ist das so?
Titel: Re: Rehaberater (SGB 3) Arbeitsagentur - was ist das für einer?
Beitrag von: Sheherazade am 14. Oktober 2021, 15:41:50
Zitat von: Gast50820 am 14. Oktober 2021, 15:03:27
Von anderen hörte ich

Es ist schwierig, Gerüchte und Behauptungen unbekannter Quellen zu widerlegen.

In der Reha-Abteilung hat man die gleichen Rechte und Pflichten wie in den anderen Abteilungen der Agentur für Arbeit und des Jobcenters.