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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Sozialleistungen => Thema gestartet von: asus1402 am 14. Oktober 2021, 14:47:54

Titel: Mietfreies Wohnen
Beitrag von: asus1402 am 14. Oktober 2021, 14:47:54
Rein theoretisch könnte ich mietfrei wohnen, nur meine Lebensmittel zahle ich selbst.
Würde das beim Antrag auf Grundsicherung im Alter vom Sozialamt anerkannt werden?
Titel: Re: Mietfreies Wohnen
Beitrag von: Sheherazade am 14. Oktober 2021, 14:50:56
Was soll das Amt dagegen haben, keine Mietkosten zu zahlen?

Was ist denn mit der Wohnung deiner Schwester, die sie dir untervermieten wollte?
Titel: Re: Mietfreies Wohnen
Beitrag von: asus1402 am 14. Oktober 2021, 15:36:14
Das wäre die Alternative.
Die Sozialberatung der Caritas sagte heute zu mir, dass das Sozialamt nur einen Mietvertrag  mit einer Kaltmiete akzeptieren würde, kann mir aber keinen § dazu nennen.
Titel: Re: Mietfreies Wohnen
Beitrag von: Sheherazade am 14. Oktober 2021, 15:39:55
Die Alternative zum mietfreien Wohnen gegen Hausmeisterarbeiten?
Titel: Re: Mietfreies Wohnen
Beitrag von: asus1402 am 14. Oktober 2021, 15:44:11
U.a auch. Gibt es denn im SGB XII eine Verpflichtung einen Mietvertrag zu haben?
Titel: Re: Mietfreies Wohnen
Beitrag von: Sheherazade am 14. Oktober 2021, 15:46:25
Nein, auch da nicht.

Du solltest deine Prioritäten mal feststecken, dann fällt dir die Wahl deines zukünftigen Wohnraums auch nicht so schwer. Vom Amt bist du ohnehin abhängig, möchtest du dich auch noch von anderen Menschen und deren Launen abhängig machen?
Titel: Re: Mietfreies Wohnen
Beitrag von: asus1402 am 14. Oktober 2021, 16:03:30
Es geht mir erst einmal darum, dass der Antrag auf Grundsicherung ohne die KDU gewährt wird.
Im SGBXII gibt es § 42a, den ich leider nicht so richtig interpretieren kann.
Titel: Re: Mietfreies Wohnen
Beitrag von: Sheherazade am 14. Oktober 2021, 16:22:43
Was gibt es denn da zu interpretieren? Der genannte Pragraph ist schon recht umfangreich und wenn du keine Kosten der Unterkunft geltend machen möchtest, kommt der doch ohnehin nicht zum Tragen.
Titel: Re: Mietfreies Wohnen
Beitrag von: blaumeise am 14. Oktober 2021, 17:23:43
Zitat von: asus1402 am 14. Oktober 2021, 15:44:11
U.a auch. Gibt es denn im SGB XII eine Verpflichtung einen Mietvertrag zu haben?

Nur, wenn du dem Sozialamt gegenüber Mietkosten geltend machen willst.
Titel: Re: Mietfreies Wohnen
Beitrag von: asus1402 am 14. Oktober 2021, 19:36:40
Ich will nur Nebenkosten angeben. weil es keine Kaltmiete gibt.
Titel: Re: Mietfreies Wohnen
Beitrag von: Sheherazade am 15. Oktober 2021, 10:12:29
Dann sollte es zumindest eine Kostenbeteiligungsvereinbarung geben anstatt eines Mietvertrages. Irgendwie musst du die von dir zu zahlenden Nebenkosten belegen können.
Titel: Re: Mietfreies Wohnen
Beitrag von: asus1402 am 15. Oktober 2021, 11:21:04
Eine Kostenbeteiligungsvereinbarung liegt vor, aufgeschlüsselt nach Strom, Heizung und Nebenkosten.
Titel: Re: Mietfreies Wohnen
Beitrag von: Sheherazade am 15. Oktober 2021, 11:26:12
Schön. Hat sich deine Eingangsfrage damit jetzt erledigt?

Zitat von: asus1402 am 14. Oktober 2021, 14:47:54Rein theoretisch könnte ich mietfrei wohnen, nur meine Lebensmittel zahle ich selbst.
Würde das beim Antrag auf Grundsicherung im Alter vom Sozialamt anerkannt werden?

Oder verstehe ich wieder mal nur nicht, worauf du hinaus willst?
Titel: Re: Mietfreies Wohnen
Beitrag von: asus1402 am 15. Oktober 2021, 13:43:20
Danke, ist beantwortet.