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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Problemen => Thema gestartet von: pelli am 14. Oktober 2021, 19:24:39

Titel: Darf man länger als 6Monate im Ausland leben obwohl in DE angemeldet?
Beitrag von: pelli am 14. Oktober 2021, 19:24:39
Falls nein, was würde passieren und wie schlimm wäre es die Konsequenz wieder rückgängig zu machen? Wie wird das überprüft? Durch den Reisepass?
Titel: Re: Darf man länger als 6Monate im Ausland leben obwohl in DE angemeldet?
Beitrag von: BigMama am 14. Oktober 2021, 19:29:31
Du würdest keine Grundsicherung mehr bekommen.
Titel: Re: Darf man länger als 6Monate im Ausland leben obwohl in DE angemeldet?
Beitrag von: pelli am 14. Oktober 2021, 19:43:48
ist die staatsangehörigkeit dabei wichtig bzw spielt sie eine rolle?
Titel: Re: Darf man länger als 6Monate im Ausland leben obwohl in DE angemeldet?
Beitrag von: BigMama am 14. Oktober 2021, 19:47:04
Ja, das kann durchaus eine Rolle spielen. Beispielsweise dann, wenn du Unionsbürger bist. Je nachdem wie lange du dich im Ausland aufhälst und dein Status bei Ausreise hier ist, kann dir der Arbeitnehmerstatus verloren gehen. Dies ist jedoch für das SGB II relevant.
Titel: Re: Darf man länger als 6Monate im Ausland leben obwohl in DE angemeldet?
Beitrag von: pelli am 14. Oktober 2021, 19:49:03
wird auf den tag genau gezählt oder der monat? sagen wir 24.4. ausreise aus DE und dann muss man am 24.10. wieder in DE sein? weiß einer wie das kontrolliert wird?
Titel: Re: Darf man länger als 6Monate im Ausland leben obwohl in DE angemeldet?
Beitrag von: BigMama am 14. Oktober 2021, 19:50:24
Du wirst hier keine Hinweise zum Sozialleistungsbetrug bekommen.
Titel: Re: Darf man länger als 6Monate im Ausland leben obwohl in DE angemeldet?
Beitrag von: pelli am 14. Oktober 2021, 19:59:50
wieso betrug? die person bekommt keine hilfe vom staat und ist rentnerin. aber hat keinen deutschen pass. sie ist gerne öfter im ausland daher meine frage. wieso unterstellst du mir sowas?
Titel: Re: Darf man länger als 6Monate im Ausland leben obwohl in DE angemeldet?
Beitrag von: BigMama am 14. Oktober 2021, 20:02:04
Weil du in einem vorangegangen Post etwas von einer Person im Bezug von Grundsicherungsleistungen geschrieben hast.
Titel: Re: Darf man länger als 6Monate im Ausland leben obwohl in DE angemeldet?
Beitrag von: pelli am 14. Oktober 2021, 20:12:34
ging dabei aber um die person von dem ersteller und nicht um die person die ich hier jetzt meine :)
Titel: Re: Darf man länger als 6Monate im Ausland leben obwohl in DE angemeldet?
Beitrag von: pelli am 14. Oktober 2021, 20:59:42
weiß da zufällig jemand genaueres?
Titel: Re: Darf man länger als 6Monate im Ausland leben obwohl in DE angemeldet?
Beitrag von: madinksa am 15. Oktober 2021, 08:42:15
Schau mal hier: https://www.google.com/search?q=deutschland+pflicht+abmeldung&oq=deutschland+pflicht+abmeldung&aqs=edge..69i57j0i22i30.6612j0j4&sourceid=chrome&ie=UTF-8
Da findest Du alles, was Du wissen musst.
Die deutsche GKV greift halt nicht bei längeren Auslandsaufenthalten außerhalb der EU.
Und es gibt steuerrechtliche Implikationen.
Was mit dem deutschen Aufenthaltsrecht passiert, weiß ich nicht.
Ohne konkrete Frage kann das niemand beantworten.
Titel: Re: Darf man länger als 6Monate im Ausland leben obwohl in DE angemeldet?
Beitrag von: pelli am 15. Oktober 2021, 12:53:29
sie will sich ja nicht abmelden. die GKV soll krankenversicherung sein nehme ich an? sie fliegt als rentnerin gerne in ihre heimat und verbringt gerne zeit mit ihrer familie und verwandten dort. hier leben aber ihre kinder. sie ist halt ca immer 6monate hier und 6 im ausland. meine frage ist, ob es schlimme auswirkungen auf sie hätte in irgendeiner form, wenn sie halt 2wochen über den 6monate im ausland wäre. finde dazu nichts konkretes.
Titel: Re: Darf man länger als 6Monate im Ausland leben obwohl in DE angemeldet?
Beitrag von: pelli am 15. Oktober 2021, 13:37:24
habe das gefunden:


Niederlassungserlaubnis

    Eine Niederlassungserlaubnis erlischt ab 6 Monaten nach der Ausreise aus Deutschland.

    Eine Niederlassungserlaubnis erlischt ab 12 Monaten nach der Ausreise aus Deutschland
        wenn der Ausländer das 60. Lebensjahr vollendet hat
        und sich mindestens 15 Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat.
        Dasselbe gilt dann auch für den mit ihm zusammenlebenden Ehegatten mit einer Niederlassungserlaubnis, wenn dieser auch mindestens 60 Jahre alt ist.


die rentnerin ist 79 und ihr mann 90. also darf es länger als 6monate sein, richtig?
Titel: Re: Darf man länger als 6Monate im Ausland leben obwohl in DE angemeldet?
Beitrag von: Dragon am 15. Oktober 2021, 17:09:19
ZitatEine Niederlassungserlaubnis erlischt ab 6 Monaten nach der Ausreise aus Deutschland.
Lese ich richtig wenn einer unter 60 jahren für 6 Monate im ausland sich aufhält ,verliert er Automatisch sein Recht hier zu bleiben  :sad:
Titel: Re: Darf man länger als 6Monate im Ausland leben obwohl in DE angemeldet?
Beitrag von: Gast50147 am 15. Oktober 2021, 17:11:16
Zitat von: Dragon am 15. Oktober 2021, 17:09:19verliert er Automatisch sein Recht hier zu bleiben
Nein, verliert er nicht. Er ist ja Deutscher Staatsbürger
Titel: Re: Darf man länger als 6Monate im Ausland leben obwohl in DE angemeldet?
Beitrag von: Dragon am 15. Oktober 2021, 17:17:36
Ok dann würde ich als nicht Eubürger mein Bleiberecht verlieren ;( gut zu wissen das ich es nicht mache^^
Eine andere frage falls einer z.b länger im ausland sein möchte + kann man die  Hartz4-Leistungen dann stoppen lassen?damit kein sozialbetrug passiert....
Titel: Re: Darf man länger als 6Monate im Ausland leben obwohl in DE angemeldet?
Beitrag von: Gast50147 am 15. Oktober 2021, 17:19:27
Darauf kann ich mangels derzeitiger Kenntnisse nicht antworten.
Das hängt dann wohl mit dem Europarecht zusammen und müsste genau überprüft werden.
Titel: Re: Darf man länger als 6Monate im Ausland leben obwohl in DE angemeldet?
Beitrag von: Dragon am 15. Oktober 2021, 17:21:03
Ok hatte noch eine zusatzfrage wenn über dein Beitrag siehe oben!!
Titel: Re: Darf man länger als 6Monate im Ausland leben obwohl in DE angemeldet?
Beitrag von: Gast50147 am 15. Oktober 2021, 17:25:12
Zitat von: Dragon am 15. Oktober 2021, 17:17:36frage falls einer z.b länger im ausland sein möchte + kann man die  Hartz4-Leistungen dann stoppen lassen?damit kein sozialbetrug passiert....
Na stoppen lassen kannst du H 4 immer. Das Amt freut sich.
Aber wie es bei Rückkehr nach D. mit der erneuten Aufnahme der Leistung ist kann ich nicht explizit sagen.
Aber dafür gib es recht kundige Leute hier.
Titel: Re: Darf man länger als 6Monate im Ausland leben obwohl in DE angemeldet?
Beitrag von: pelli am 15. Oktober 2021, 19:54:53
also darf man jetzt wenn man über 60 ist 12monate als nicht deutscher im ausland bleiben?
Titel: Re: Darf man länger als 6Monate im Ausland leben obwohl in DE angemeldet?
Beitrag von: justine1992 am 16. Oktober 2021, 09:50:10
Natürlich darf man das! Das machen Milliarden von Menschen so!!!!!!!!!!!!!!
Titel: Re: Darf man länger als 6Monate im Ausland leben obwohl in DE angemeldet?
Beitrag von: crazy am 16. Oktober 2021, 11:03:57
Im EU Ausland kann man sich immer überall niederlassen.
Außerhalb EU gelten die Bestimmungen des jeweiligen Landes, wie lange man sich dort aufhalten kann am Stück.
Für Thailand muss man dann eben das notwendige Kleingeld nachweisen z.B., um länger dort wohnen zu können
Titel: Re: Darf man länger als 6Monate im Ausland leben obwohl in DE angemeldet?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 16. Oktober 2021, 17:08:11
 :offtopic:

Weil dafür eigentlich ein extra Thread aufgemacht gehört!
Zitat von: Dragon am 15. Oktober 2021, 17:17:36Eine andere frage falls einer z.b länger im ausland sein möchte + kann man die  Hartz4-Leistungen dann stoppen lassen?damit kein sozialbetrug passiert....
Du darfst ohne einen Antrag auf Ratgeber Ortsabwesenheit (http://hartz.info/index.php?topic=22.msg24#msg24) überhaupt nicht weg denn du musst täglich deinen Briefkasten leeren können und das Ganze ist dann auf 21 Tage gedeckelt. Alles was darüber hinausgeht musst du dann an erhaltenen (und nicht erhaltenen Leistungen wie KK Beiträge) zurückzahlen und evtl kommen noch andere unangenehmere Schritte deines JC auf dich zu.

MfG FN
:offtopic: (Ende)
Titel: Re: Darf man länger als 6Monate im Ausland leben obwohl in DE angemeldet?
Beitrag von: pelli am 17. Oktober 2021, 15:42:14
ok 12monate türkei wäre dann kein problem
Titel: Re: Darf man länger als 6Monate im Ausland leben obwohl in DE angemeldet?
Beitrag von: Jan Mustermann am 30. Oktober 2021, 18:12:11
mal ganz allgemein.
Eine person die in Deutschland eine Wohnung inne hat, hat so automatisch ihren ersten Wohnsitz in Deutschland gemäß dem Bundesmeldegesetz.
Maßstab ist das innehaben einer Wohnung ! Nicht der tatsächliche Aufenthalt der Person in der Wohnung.

Ein weiterer Wohnsitz z.b. im EU Ausland kann auch ein weiterer erster Wohnsitz nach dem dortigen Recht sein, ist für das deutsche Melderecht dabei völlig unrelevant.

Aus diesem Grund ist für den Bezug von Leistungen der sozialen Sicherheit die nicht unter die VO EU 883/2004 fallen (z.b.leistungen nach dem SGB II)
immer der gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland relevant. Nicht der Wohnsitz !

problematisch wird es wenn in zwei oder mehreren ländern ein Wohnsitz und der gewöhnliche Aufenthalt vorliegt. dies wird sehr gut in den jeweiligen Dopelbsteuerungsabkommen dokumentiert.

Dann mal zu OA und diesem täglichen Briefkasten leeren.
Wie machen denn das nun Aufstocker genau die teilweise wochenlang von zu Hause weg arbeiten ?
Die teilweise wochen oder monatelang im Ausland arbeiten ?
na ?

im diitalen zeitalter wird das alle sogar noch spannender. diskriminiern/benachteiligen  jobcenter die jobangebote per normaler Post verschicken nicht die betreffenden Leistungsempfänger. Der eine bekommt das Angebot sofort und digital und kann dann dort sofort vorstellig werden während der andere das Angebot erst nach 3-4 Tagen erhält und dann eben pech hat?
Titel: Re: Darf man länger als 6Monate im Ausland leben obwohl in DE angemeldet?
Beitrag von: BigMama am 30. Oktober 2021, 18:14:56
Wer als Alleinstehender wochen- oder monatelang im Ausland eingesetzt ist, verdient so viel, dass er keine aufstockenden Leistungen braucht. Und selbst mit Familie wird das kaum der Fall sein.
Titel: Re: Darf man länger als 6Monate im Ausland leben obwohl in DE angemeldet?
Beitrag von: Jan Mustermann am 30. Oktober 2021, 18:33:08
Ach ja und warum soll das so sein? Weil er im Ausland arbeitet ? Weil einem im Ausland der Hintern vergoldet wird ?
Titel: Re: Darf man länger als 6Monate im Ausland leben obwohl in DE angemeldet?
Beitrag von: BigMama am 30. Oktober 2021, 18:38:34
Zitat von: Jan Mustermann am 30. Oktober 2021, 18:33:08Ach ja und warum soll das so sein?
Weil niemand wochen- oder monatelang im Ausland arbeitet wenn er nicht vernünftig dafür bezahlt wird.
Zitat von: Jan Mustermann am 30. Oktober 2021, 18:33:08Weil einem im Ausland der Hintern vergoldet wird ?
Das ist gar nicht notwendig. S.o.
Titel: Re: Darf man länger als 6Monate im Ausland leben obwohl in DE angemeldet?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 31. Oktober 2021, 14:46:38
Zitat von: Jan Mustermann am 30. Oktober 2021, 18:12:11Maßstab ist das innehaben einer Wohnung ! Nicht der tatsächliche Aufenthalt der Person in der Wohnung.
dann lies dir mal das SGB 2 durch, alles andere wäre viel zu aufwendig um es dir dazulegen.
Zitat von: Jan Mustermann am 30. Oktober 2021, 18:12:11ist für das deutsche Melderecht dabei völlig unrelevant.
hier geht es nicht um das Melderecht.

Zitat von: Jan Mustermann am 30. Oktober 2021, 18:12:11
Aus diesem Grund ist für den Bezug von Leistungen der sozialen Sicherheit die nicht unter die VO EU 883/2004 fallen (z.b.leistungen nach dem SGB II)
immer der gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland relevant. Nicht der Wohnsitz !
womit du recht hast und sich dann die oben erwähnte Lektüre erledigt hat. Fragt sich nutr warum du das obere dann überhaupt geschrieben hast.

Zitat von: Jan Mustermann am 30. Oktober 2021, 18:12:11Dann mal zu OA und diesem täglichen Briefkasten leeren.
Wie machen denn das nun Aufstocker genau die teilweise wochenlang von zu Hause weg arbeiten ?
Die teilweise wochen oder monatelang im Ausland arbeiten ?
na ?
dann lies dir mal Ratgeber Ortsabwesenheit (http://hartz.info/index.php?topic=22.msg24#msg24) durch. oder nur das Zitat:
Zitat
Alle Personen, für welche die übrigen Bestimmungen der EAO nicht gelten, müssen zwar ebenfalls die Genehmigung einer Ortsabwesenheit beantragen, jedoch ist diese hier reine Formsache, da es de facto keine Ablehnungsgründe gibt.
Da für diese Personen die übrigen Bestimmungen der EAO nicht gelten, gilt auch die zeitliche Beschränkung einer Ortsabwesenheit auf 21 Tage pro Jahr nicht.

MfG FN
Titel: Re: Darf man länger als 6 Monate im Ausland leben obwohl in DE angemeldet?
Beitrag von: Jan Mustermann am 31. Oktober 2021, 16:00:02
Es gibt im Bereich SGb II und EAO keine Personen für die die Regelungen der EAO nicht gelten würden. (Nach deutschem Recht)
Ob irgendwelche Ratgeber oder selbst die fachlichen Hinweise der BA das anders sehen ist dabei unerheblich.
All diese Regelungen sind willkürlich und ohne Rechtsgrundlage. Kein SG ist daran gebunden.

Das EU Recht wiederum sagt das nationale Verwaltungen und Gerichte das nationale Recht nicht anwenden dürfen wenn es dem EU Recht zuwider läuft.
Mir konnte biher noch kein Gericht einen §§ im deutschen Recht aufzeigen in dem steht das Personen die im Leistungsbezug stehen nicht den Regularien der EAO unterliegen würden.
Ein LKW Fahrer der im Fernverkehr eingesetzt werden soll und weiter Leistungen beziehen muß weil das Einkommen für die Familie nicht reicht,kann so einen Job ablehnen weil er so nicht sicherstellen kann das er persönlich jeden Tag seine Post selbst in Empfang nehmen kann.
Das ist alles keine Einbahnstrasse.

Das es Arbeitnehmer gibt hat in der EAO niemand bedacht, was ja auch kein Wunder ist wenn man bedenkt das die EAO mal für Leute zusammengeschustert wurde die eben keine Arbeitnehmer sind.
Die BA hat seit 10 Jahren nun schon Zeit die EAO zu ändern und macht es einfach nicht.

§ 77 Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
(1) § 7 Absatz 4a in der bis zum 31. Dezember 2010 geltenden Fassung gilt weiter bis zum Inkrafttreten einer nach § 13 Absatz 3 erlassenen Rechtsverordnung.
Titel: Re: Darf man länger als 6Monate im Ausland leben obwohl in DE angemeldet?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 01. November 2021, 12:16:09
Jan Mustermann

Da ich so etwas nicht gelernt habe und daher keine Diskussionsgrundlage habe überlasse ich die einfach mal das rechthaben auch wenn ich nicht daran glaube.
Und sämtliche aufgeführten § zu lesen ist mir zuviel weil das ein Spiel ohne Grenzen werden würde. Paragrafenreiten ist was für Leute die das beherrschen also nicht für mich.

MfG FN
Titel: Re: Darf man länger als 6Monate im Ausland leben obwohl in DE angemeldet?
Beitrag von: pelli am 01. November 2021, 18:07:31
was ist  der unterschied bei aufenthaltserlaubnis und niederlassungserlaubnis?
Titel: Re: Darf man länger als 6Monate im Ausland leben obwohl in DE angemeldet?
Beitrag von: Sheherazade am 02. November 2021, 08:36:06
Google hilft.

Zitat
Was ist eine Niederlassungserlaubnis?
Die Niederlassungserlaubnis wurde mit dem Zuwanderungsgesetz als Aufenthaltstitel neben der Aufenthaltserlaubnis eingeführt. Im Gegensatz zu der Aufenthaltserlaubnis ist die Niederlassungserlaubnis ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit, ist räumlich unbeschränkt und darf außer in den durch das Aufenthaltsgesetz zugelassenen Fällen nicht mit einer Nebenbestimmung versehen werden.

Die Voraussetzungen für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis sind in § 9 AufenthG festgelegt. Grundvoraussetzung ist neben anderen Voraussetzungen, dass man seit fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, seinen Lebensunterhalt sichern kann und über ausreichende Deutschkenntnisse verfügt. Für einige Personen existieren Sonderregelungen, so beispielsweise für Hochqualifizierte, für eine Erteilung der Niederlassungserlaubnis auf Grund einer Anordnung der obersten Landesbehörden nach § 23 Absatz 2 AufenthG und für Ausländer, die aus humanitären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten (§ 26 AufenthG).
Quelle (https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/migration/aufenthaltsrecht/aufenthaltsrecht-liste.html)
Titel: Re: Darf man länger als 6Monate im Ausland leben obwohl in DE angemeldet?
Beitrag von: pelli am 02. November 2021, 16:53:23
woher weiß ich welches ich habe?
Titel: Re: Darf man länger als 6Monate im Ausland leben obwohl in DE angemeldet?
Beitrag von: Sheherazade am 02. November 2021, 16:55:37
Lesen, was auf dem Dokument steht.  :weisnich: