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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: dede am 15. Oktober 2021, 03:34:48

Titel: Gutachten DRV durch JC angefordert nach 6 Jahren Arbeitsunfähigkeit
Beitrag von: dede am 15. Oktober 2021, 03:34:48
Hallo zusammen,

ich bin seit April 2015 durchgehend AU, in neurologischer und psychiatrischer Behandlung und hatte einige OPs.
Im Mai 2016 Rente wegen Erwerbsminderung beantragt (Aufforderung durch die ARGE), daraufhin bekam ich einen
Ablehnungsbescheid der DRV im Juni 2016 wegen versicherungsrechtlichen Gründen (Zeiten nicht erfüllt, es fehlten ein paar Monate). Daher kein Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Dann Reha Klinikaufenthalt beantragt. Reha-Ablehnung durch die DRV im Februar 2017. Therapiebewilligung durch die KK im Juni 2017, bis heute durchgehend in Einzeltherapie und weiterhin arbeitsunfähig.

Erstes Gutachten durch den ÄD im August 2017, erwerbsunfähig voraussichtlich 6 Monate, Vorlage des Ablehnungsbescheids der Erwerbsminderungsrente der DRV (Juni 2016)

April 2019 Antrag auf Schwerbehinderung, Bescheid im Juni 2019, Feststellung GdB 50

Zweites Gutachten durch den ÄD im August 2019, erwerbsunfähig voraussichtlich 6 Monate, Vorlage des Ablehnungsbescheids der Erwerbsminderungsrente der DRV (Juni 2016)

November 2019, Überstellung ins Reha-Team des Jobcenters aufgrund des GdB 50.
Drittes Gutachten durch den ÄD im November 2020, erwerbsunfähig voraussichtlich 6 Monate, Vorlage des Ablehnungsbescheids der Erwerbsminderungsrente der DRV (Juni 2016).

Januar 2021 Mitteilung des Reha-Teams, dass der Übergang in die Grundsicherung vollzogen wurde, im März nachgefragt, da ich keinen Bescheid darüber bekommen habe, Reha-Team antwortete, dass der Übergang vorgenommen wurde.

Juni/Juli 2021 Mitteilung der DRV, dass eine gutachterliche Stellungnahme vom Jobcenter angefordert wurde.
Daraufhin habe ich einen Beratungsschein beantragt und bin zu einem Anwalt. Dieser Meinte ich solle den Termin wahrnehmen, damit der Vorgang abgeschlossen werden kann. Das Jobcenter hat nach einschalten des Anwalts eine Mitteilung geschickt mit dem Wortlaut: "Mit ärztlichem Gutachten vom 19.11.2020 wurde bei ihnen eine Erwerbsunfähigkeit für länger als 6 Monate festgestellt, daraufhin wurde das Rentenverfahren eingeleitet. (-> so ein Quatsch! Das war ja schon 2016 und bei jedem Gutachten wurde derselbe Ablehnungsbescheid angefordert!) Da sie die Voraussetzungen zum Bezug einer Erwerbsminderungsrente nicht erfüllen, wurde der Fallübergang ins SGB XII eingeleitet. Diesem wurde durch die Grundsicherung widersprochen, sodass eine Feststellung ihrer Erwerbsfähigkeit durch den Rententräger erforderlich ist." (-> Wieso??? Mir steht doch gar keine Rente zu. Sind die überhaupt zuständig? Und warum werden die 3 Gutachten des ÄD der BA nicht akzeptiert? ...)

August 2021 Termin bei einem Gutachter, der weder die mitgebrachten Befunde, Medikamentenliste noch meine Aussagen wesentlich beachtete, stattdessen prüfte er mit einem Hämmerchen meine Reflexe. Und dann heißt der auch noch Dr. Misera - macht seinem Namen alle Ehre!

Oktober 2021 Mitteilung des Jobcenters, dass laut Bescheid September 2021 eine volle Erwerbsfähigkeit festgestellt wurde und ich wieder in das vorherige Leistungsteam überstellt werde.

Den Bescheid habe ich heute bei der DRV angefordert, um Widerspruch einzulegen. Mir ist allerdings der gesamte Vorgang schleierhaft und ergibt m.E. keinen Sinn.
Da kommt ein Gutachter der DRV und fegt in 10 Minuten alle bereits gestellten Gutachten vom Tisch. Und die Befunde und Krankschreibungen über sechs Jahre sind ein Fliegenschiss, oder was?

Was soll ich jetzt machen? Ist das nicht rechtswidrig?

Ich fühle mich echt beschissen und das in mehrfacher Hinsicht!

Ich bin für alle Tipps und Infos dankbar.
Titel: Re: Gutachten DRV durch JC angefordert nach 6 Jahren Arbeitsunfähigkeit
Beitrag von: blaumeise am 15. Oktober 2021, 13:31:39
Zitat von: dede am 15. Oktober 2021, 03:34:48Oktober 2021 Mitteilung des Jobcenters, dass laut Bescheid September 2021 eine volle Erwerbsfähigkeit festgestellt wurde und ich wieder in das vorherige Leistungsteam überstellt werde.

Deine durchgehende AU vom Arzt hat mehr Gewicht:
Zitat von: dede am 15. Oktober 2021, 03:34:48Therapiebewilligung durch die KK im Juni 2017, bis heute durchgehend in Einzeltherapie und weiterhin arbeitsunfähig.
Solange du AU bist, kann das JC dich nicht vermitteln, egal was der Gutachter meint, festgestellt zu haben.
Titel: Re: Gutachten DRV durch JC angefordert nach 6 Jahren Arbeitsunfähigkeit
Beitrag von: dede am 15. Oktober 2021, 18:18:23
AU werde ich sicher weiterhin sein. Ich habe Gott sei Dank eine gute Ärztin, die schon einige Vorgehensweisen des JCs mitbekommen hat und jedes mal den Kopf schüttelt, wenn wieder eine Attacke gestartet wird. Trotzdem kann ich nicht verstehen, dass diese Willkür möglich ist und ein sogenannter Gutachter einen solchen Machtmissbrauch betreiben kann. Das Gutachten ist für drei Jahre bindend stand in dem Brief vom JC. D.h. ich bleibe weiterhin AU bis die mich in Frührente schicken?
Ich finde ich sollte was dagegen unternehmen, weil es einfach ungerecht ist. Oder bedeutet das noch mehr Stress?
Titel: Re: Gutachten DRV durch JC angefordert nach 6 Jahren Arbeitsunfähigkeit
Beitrag von: Gast32644 am 16. Oktober 2021, 21:34:23
Zitat von: dede am 15. Oktober 2021, 03:34:48

August 2021 Termin bei einem Gutachter, der weder die mitgebrachten Befunde, Medikamentenliste noch meine Aussagen wesentlich beachtete, stattdessen prüfte er mit einem Hämmerchen meine Reflexe. Und dann heißt der auch noch Dr. Misera - macht seinem Namen alle Ehre!

Oktober 2021 Mitteilung des Jobcenters, dass laut Bescheid September 2021 eine volle Erwerbsfähigkeit festgestellt wurde und ich wieder in das vorherige Leistungsteam überstellt werde.

Den Bescheid habe ich heute bei der DRV angefordert, um Widerspruch einzulegen. Mir ist allerdings der gesamte Vorgang schleierhaft und ergibt m.E. keinen Sinn.
Da kommt ein Gutachter der DRV und fegt in 10 Minuten alle bereits gestellten Gutachten vom Tisch. Und die Befunde und Krankschreibungen über sechs Jahre sind ein Fliegenschiss, oder was?

Was soll ich jetzt machen? Ist das nicht rechtswidrig?

Ich fühle mich echt beschissen und das in mehrfacher Hinsicht!

Ich bin für alle Tipps und Infos dankbar.


Der Gutachter der DRV war bemüht, das Gutachten im Sinne der DRV zu erstellen. D.h. die wollen die Vermeidung von der EUR und dich lieber beim JC lassen.

Eine Bekannte von mir hatte einen ähnlichen Fall bei sich und da hat sich dann herausgestellt, dass Gutachten von der DRV für das JC nicht verbindlich sind, da die Fragestellung bei der DRV eine andere wie beim JC ist.

Ich an deiner Stelle würde beim JC ein neues Gutachten vom ÄD beantragen, denn der ÄD ist verpflichtet die Befunde deiner HÄ ernst zu nehmen und da kommt dann vermutlich was völlig anderes raus, wie beim Gutachten der DRV. Aber das Gutachten vom ÄD ist dann nur wieder für das JC bindend. Das JC darf nichts tun, auf Grund des Gutachtens einer anderen Behörde. Für das JC ist der ÄD zuständig.

Was ich wiederum nicht verstehe ist, was der Satz soll, dass du wieder ans vorige Leistungsteam überstellst wirst. Was ist damit gemeint?

Solange du eine durchgehende AU hast, ändert sich vorläufig nichts. Das Problem ist, dass dich alle einfach nur loswerden wollen. Das JC will dich zur DRV schicken, die wollen dich aber nicht wegen fehlenden Zeiten.
Titel: Re: Gutachten DRV durch JC angefordert nach 6 Jahren Arbeitsunfähigkeit
Beitrag von: blaumeise am 17. Oktober 2021, 14:16:42
Zitat von: Gast32644 am 16. Oktober 2021, 21:34:23Eine Bekannte von mir hatte einen ähnlichen Fall bei sich und da hat sich dann herausgestellt, dass Gutachten von der DRV für das JC nicht verbindlich sind, da die Fragestellung bei der DRV eine andere wie beim JC ist.
Wenn es um die Prüfung der Erwerbsminderung geht, ist immer das, was die DRV feststellt, bindend für das JC. Das ist gesetzlich so geregelt: http://www.buzer.de/gesetz/2602/a37331.htm (http://www.buzer.de/gesetz/2602/a37331.htm)  (Abs. 1a und 2)
Titel: Re: Gutachten DRV durch JC angefordert nach 6 Jahren Arbeitsunfähigkeit
Beitrag von: dede am 17. Oktober 2021, 23:21:20
Zitat von: dede am 15. Oktober 2021, 18:18:23Was ich wiederum nicht verstehe ist, was der Satz soll, dass du wieder ans vorige Leistungsteam überstellst wirst. Was ist damit gemeint?

Im November 2019 wurde ich ins Reha-Team des Jobcenters aufgrund des GdB 50 überstellt. Laut der damaligen SB war das bisherige Leistungsteam nicht mehr zuständig, da ich einen Schwerbehindertenausweis habe. Dann kam im Januar 2021 die Mitteilung des Reha-Teams, dass der Übergang in die Grundsicherung vollzogen wurde. Nach dem Gutachten der DRV im Oktober 2021 kam die Mitteilung des Jobcenters, dass und ich wieder in das vorherige Leistungsteam überstellt werde, weil die DRV eine volle Erwerbsfähigkeit festgestellt hat. Scheinbar hat mein Schwerbehindertenausweis jetzt auch keine Bedeutung mehr und ich wurde deshalb aus dem Reha-Team entfernt.
Titel: Re: Gutachten DRV durch JC angefordert nach 6 Jahren Arbeitsunfähigkeit
Beitrag von: dede am 18. Oktober 2021, 00:34:57
Zitat von: dede am 15. Oktober 2021, 18:18:23Ich an deiner Stelle würde beim JC ein neues Gutachten vom ÄD beantragen, denn der ÄD ist verpflichtet die Befunde deiner HÄ ernst zu nehmen und da kommt dann vermutlich was völlig anderes raus, wie beim Gutachten der DRV. Aber das Gutachten vom ÄD ist dann nur wieder für das JC bindend. Das JC darf nichts tun, auf Grund des Gutachtens einer anderen Behörde. Für das JC ist der ÄD zuständig.
Vom ÄD wurden ja bereits 3 Gutachten jeweils von 3 verschiedenen Ärzten gemacht und alle haben meine Befunde ernst genommen, dementsprechend haben alle mich fortlaufend für mehr als 6 Monate erwerbsunfähig erklärt. Die Gutachten wurden vom Jobcenter in Auftrag gegeben. Kann ich selbst überhaupt ein neues Gutachten vom ÄD beantragen? Und ist das dann vorrangig gültig? M.E. muss ich doch erst dem Gutachten der DRV widersprechen und das mit einer schlüssigen Begründung.

Zitat von: dede am 15. Oktober 2021, 18:18:23Das JC will dich zur DRV schicken, die wollen dich aber nicht wegen fehlenden Zeiten.
Das ist doch schon beim 1. Gutachten des ÄD geklärt worden, da habe ich den Ablehnungsbescheid der DRV wegen fehlender Zeiten bekommen, den ich bei jedem weiteren Gutachten des ÄD wieder vorlegen musste. ...?Deshalb verstehe ich den Vorgang ja nicht! Das Jobcenter wusste doch schon, dass mir keine EUR zusteht. Wieso sollte die DRV jetzt überhaupt zuständig sein? Das Ergebnis war doch von vorn herein schon klar!

Zitat von: dede am 15. Oktober 2021, 18:18:23Eine Bekannte von mir hatte einen ähnlichen Fall bei sich und da hat sich dann herausgestellt, dass Gutachten von der DRV für das JC nicht verbindlich sind, da die Fragestellung bei der DRV eine andere wie beim JC ist.
Das verstehe ich nicht: Wie kann ich denn die genaue Fragestellung herausfinden, wenn die Gutachten alle vom JC in Auftrag gegeben wurden. Es läuft doch immer so, dass du selbst alles vorlegen und unterschreiben musst, sprich Anträge, Schweigepflichtentbindungen, Gesundheitsfragebogen, usw. Einblick in die eigenen Akten bekommst du jedoch nicht!
Titel: Re: Gutachten DRV durch JC angefordert nach 6 Jahren Arbeitsunfähigkeit
Beitrag von: Fettnäpfchen am 18. Oktober 2021, 13:34:29
dede

Sämtliche Zitate sind dir zugeordnet und das darf nicht sein. Achte darauf das die entsprechenden User über den Zitaten stehen.
Was du zitieren willst mit dem Cursor markieren und dann in dem selben Feld recht oben auf "Zitat einfügen" klicken und dann passt es.  :danke:

Also so
Zitat von: dede am 18. Oktober 2021, 00:34:57Zitat von: dede am 15. Oktober 2021, 18:18:23

   
ZitatEine Bekannte von mir hatte einen ähnlichen Fall bei sich und da hat sich dann herausgestellt, dass Gutachten von der DRV für das JC nicht verbindlich sind, da die Fragestellung bei der DRV eine andere wie beim JC ist.

Das verstehe ich nicht: Wie kann ich denn die genaue Fragestellung herausfinden, wenn die Gutachten alle vom JC in Auftrag gegeben wurden. Es läuft doch immer so, dass du selbst alles vorlegen und unterschreiben musst, sprich Anträge, Schweigepflichtentbindungen, Gesundheitsfragebogen, usw. Einblick in die eigenen Akten bekommst du jedoch nicht!
das ist deins!
das ist vom richtigen User:
Zitat von: Gast32644 am 16. Oktober 2021, 21:34:23Eine Bekannte von mir hatte einen ähnlichen Fall bei sich und da hat sich dann herausgestellt, dass Gutachten von der DRV für das JC nicht verbindlich sind, da die Fragestellung bei der DRV eine andere wie beim JC ist.
und dass
Zitat von: Gast32644 am 16. Oktober 2021, 21:34:23Ich an deiner Stelle würde beim JC ein neues Gutachten vom ÄD beantragen, denn der ÄD ist verpflichtet die Befunde deiner HÄ ernst zu nehmen und da kommt dann vermutlich was völlig anderes raus, wie beim Gutachten der DRV. Aber das Gutachten vom ÄD ist dann nur wieder für das JC bindend. Das JC darf nichts tun, auf Grund des Gutachtens einer anderen Behörde. Für das JC ist der ÄD zuständig.
ist ein Schmarrn und wurde schon von Blaumeise klargestellt!

MfG FN
Titel: Re: Gutachten DRV durch JC angefordert nach 6 Jahren Arbeitsunfähigkeit
Beitrag von: dede am 18. Oktober 2021, 19:58:55
Danke für die Hilfe! Beim nächsten Mal klappts mit den Zitaten!
Titel: Re: Gutachten DRV durch JC angefordert nach 6 Jahren Arbeitsunfähigkeit
Beitrag von: Der Friese am 18. Oktober 2021, 20:47:13
Deine Geschichte könnte die Meine sein. Nur, das das bei mir schon ein paar Jahre länger geht. Ich werde nie wieder gesund. Das ist so und ich habe mich damit abgefunden. Das "Spiel" mit den Gutachten geht im Grunde nur darum, dass alle den "Auftrag" haben, nicht zuständig und damit nicht Zahlungspflichtig zu sein. Klingt menschlich pervers, ist aber in diesem "Sozialstaat" so. Ich habe, ähnlich wie du, eine tolle Hausärztin. Alle 4 Wochen liegt bei meinen Rezepten die AU und die geht dann ans JC. Ist halt unnötiger Papierkram, aber so haben die Behörden ihr Stück Papier in der Hand, können sich für die Akten rechtfertigen und ich habe meine Schuldigkeit getan. Meine Sachberaterin ruft sogar an und entschuldigt sich fast, wenn sie mich mal wieder zum ÄD schicken muss. Sie ist aber auch ne nette. Ändern würde sich für mich, außer dem Leistungsträger, eh nichts. Daher nehme ich das Ganze mittlerweile einfach gelassen hin und spiele mit. Mehr als diesen Rat kann ich dir hier nicht geben.
Titel: Re: Gutachten DRV durch JC angefordert nach 6 Jahren Arbeitsunfähigkeit
Beitrag von: dede am 20. Oktober 2021, 03:12:23
Danke für deinen Rat, die Gelassenheit muss ich noch üben, bevor ich vor lauter Panik einen Herzinfarkt kriege. Obwohl, dann hätte sich die Angelegenheit ja erledigt.  :clever: Aber im Ernst, nachvollziehen kann man diese Vorgänge nicht, außer dass es ums Geld geht. Man könnte auf die Idee kommen, dass die Jobcenter durch solche "Spielchen" ihre Existenzberechtigung erhalten müssen. Es gibt sicher sinnvollere Beschäftigungen. ... Ich kann froh sein, dass ich wie du eine gute Ärztin habe, die mich unterstützt. Wenn ich dich richtig verstehe, muss ich davon ausgehen, dass sich diese Vorgehensweise die nächsten Jahre wiederholt. Ist noch die Frage welche Institutionen und Personen am meisten vom "Sozialstaat" profitieren.
Titel: Re: Gutachten DRV durch JC angefordert nach 6 Jahren Arbeitsunfähigkeit
Beitrag von: dede am 28. Oktober 2021, 02:17:04
Zitat von: blaumeise am 17. Oktober 2021, 14:16:42
Zitat von: Gast32644 am 16. Oktober 2021, 21:34:23Eine Bekannte von mir hatte einen ähnlichen Fall bei sich und da hat sich dann herausgestellt, dass Gutachten von der DRV für das JC nicht verbindlich sind, da die Fragestellung bei der DRV eine andere wie beim JC ist.
Wenn es um die Prüfung der Erwerbsminderung geht, ist immer das, was die DRV feststellt, bindend für das JC. Das ist gesetzlich so geregelt: http://www.buzer.de/gesetz/2602/a37331.htm (http://www.buzer.de/gesetz/2602/a37331.htm)  (Abs. 1a und 2)
Das bedeutet alle vorherigen Gutachten zwischen 2016 und 2019 des ÄD der BA sind ungültig, obwohl mir jedes mal volle Erwerbsminderung für mehr als 6 Monate bescheinigt wurde und schon in 2016 erfolgte ein Ablehnungsbescheid für Erwerbsminderungsrente der DRV wegen fehlender Zeiten. Wieso ist die DRV zuständig, wenn es um den Übergang in Grundsicherung geht? Ich habe bis jetzt immer noch keinen Bescheid der DRV bekommen, obwohl ich das Gutachten schriftlich angefordert habe. Und dieser Gutachter hat sich gar nicht für meine mitgebrachten Befunde interessiert und er selbst hatte keine Unterlagen zu meinem Fall. Und dann beurteilt der nach 10 Minuten ich sei voll erwerbsfähig. Und nun bin ich einem neuen SB zugeteilt worden, der mir eine Stellenausschreibung zugeschickt hat, obwohl ich weiterhin  bis Dezember (insgesamt mehr als 6 Jahre!)  AU bin. D.H. es wird einfach alles ignoriert und das ist auch noch gesetzlich geregelt oder wie darf ich das verstehen?  :wand:
Titel: Re: Gutachten DRV durch JC angefordert nach 6 Jahren Arbeitsunfähigkeit
Beitrag von: Der Friese am 28. Oktober 2021, 14:26:19
Die neuen SB schauen oft nie richtig in die Profile ihrer neuen "Kunden". Je größer das JC um so schlimmer. Ich würde da einfach anrufen und sie noch einmal genauer auf den Sachverhalt hinweisen. Ist natürlich entgegen dem Rat: "Nie mit dem JC telefonieren". Ich wüsste aber nicht, wie dir das negativ ausgelegt werden könnte. Alternativ ein kurzer Brief: Ich bin seit xy Jahren AU und laut meinen behandelnden Arzt wird sich das auch in absehbarer Zukunft nicht ändern...... Dann ist das JC in Zugzwang und muss deine Erwerbsfähigkeit mal wieder prüfen lassen. Oder auch einfach nur den Vermerk in der Akte erneuern. Worauf sollst du dich denn dann auch bewerben, wenn du den Job sowieso nicht antreten kannst. Da sollte dann auch Ruhe sein.
Auch nicht immer das schlimmste den Mitarbeitern dort unterstellen. Die berühmte EGV ist ja auch so ein Ding. Die haben halt die Vorgabe von oben, diese abzuschließen. Meine SB schickt mir die alle halbe Jahr. Herr Friese bemüht sich seine Gesundheit zu verbessern. Unterschreibe ich ihr gerne und sie hat was für die Ablage.
Titel: Re: Gutachten DRV durch JC angefordert nach 6 Jahren Arbeitsunfähigkeit
Beitrag von: Maunzi am 28. Oktober 2021, 18:26:43
Vielleicht kann ich dir das ein wenig aufdröseln:

Jobcenter hat den Ärztlichen Dienst der für sie begutachtet.

Sozialamt (SGB12) hat keinen eigenen Dienst, greift auf Gutachten der Rentenversicherung / des MdK zu.

Die Gutachten der Rentenversicherung sind hochrangiger als die vom Jobcenter, was aber nicht bedeutet, dass die alten Gutachten dadurch aufgehoben wurden! Es gilt üblicherweise ab dem Zeitpunkt der Begutachtung für die Zukunft.

Die Rentenversicherung / der Gutachter will dich auch nicht loswerden - du erfüllst die Zeiten ja sowieso nicht und es kann ihm schnurzpiepegal sein, denn zahlen müsste je nach Ausgang wahlweise das Jobcenter oder das Sozialamt und beide sind nicht seine Chefs. Jedoch sind Gutachter oftmals sehr im Stress und haben nicht genug Zeit um sich mit jedem Fall ausführlich zu befassen, entsprechend kommt es dann zu sowas wie bei dir (auch schon erlebt bei einem Bekannten, der war mal eben spontan topfit laut Gutachter - da hat sogar die Dame im JC den Kopf geschüttelt und eine Korrektur angeleiert über Ärzte usw).

Die AU deiner Hausärztin gilt aber dennoch weiterhin - wenn du dich so gut mit ihr verstehst, dann weihe sie ein und lass sie das Gutachten (vor allem den Teil, welcher deine Diagnosen usw enthält) anfordern, private Anfragen werden fast immer "vergessen". Sie kann dir durchaus auch helfen eventuelle Fehler im Gutachten zu finden und da entsprechend gegen vorzugehen. Wobei ein Widerspruch gegen ein Gutachten nicht möglich ist, was du hier machen kannst ist auf offensichtliche Fehler prüfen zu lassen (daher Hilfe der Ärztin wichtig!) und dann ein entsprechendes Schreiben von ihr dort hin senden lassen. Sowas hat aus meiner Erfahrung bisher am besten funktioniert um eine erneute Prüfung (ggf nach Aktenlage) zu erwirken.

Für deine neue SB ein Tipp: die AU in Kopie nochmals nachweislich einreichen und ebenfalls eine Kopie deines Schwerbehindertenausweises mit der Bitte um eine entsprechende Berücksichtigung.

Der Ausweis lässt sich übrigens nicht durch das Gutachten der DRV entkräften! Das kann nur das Versorgungsamt machen und keiner sonst!
Titel: Re: Gutachten DRV durch JC angefordert nach 6 Jahren Arbeitsunfähigkeit
Beitrag von: dede am 29. Oktober 2021, 19:41:38
Vielen Dank für eure Nachrichten, damit konnte ich was anfangen. Habe gleich eine Email an den neuen SB mit aktueller AU geschickt, der mir freundlich geantwortet hat, dass der Vermittlungsvorschlag vom System versendet wurde und er habe das manuell korrigiert und Vermittlungsvorschläge während einer AU-Zeit nicht zielführend seien.
Die DRV habe ich per Email gebeten mir eine vollständige Kopie des Gutachtens für meine Ärztin zukommen zu lassen. Dabei habe ich mich auf das Recht auf Akteneinsicht (§ 25 SGB X) berufen und eine zweiwöchige Frist angegeben. Ich hoffe das funktioniert, sonst muss ich beim nächsten Arzttermin mit ihr sprechen, ob sie das anfordern kann.

Ich habe noch einen Beitrag von Ottokar gefunden und frage mich, ob genau das auf meinen Fall zutrifft. Müsste die DRV den Auftrag zum Gutachten nicht ablehnen, wenn schon fünf Jahre zuvor klar war, dass ich keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente habe?

***Da gibt es imho zwei Möglichkeiten:
a) Antrag auf Erwerbsminderungsrente bei der RV
Wenn superuser keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente hat, darf bei einem Antrag imho die RV wegen fehlender Zuständigkeit gar kein Gutachten zur Erwerbsfähigkeit abgeben, sondern muss den Antrag bereits wegen fehlender Rentenansprüche ablehnen.

b) Widerspruch des kommunalen Trägers des JC bzw. des Trägers des SGB XII gegen die Feststellung des äD der AfA
Im Falle des § 44a SGB II darf das JC (konkret die AfA als Träger) hier nur dann eine gutachterliche Stellungnahme der RV zur Erwerbsfähigkeit anfordern, wenn zuvor der kommunale Träger, oder ein anderer Träger, der bei voller Erwerbsminderung zuständig wäre (i.d.R. des SGB XII), der Feststellung des äD der AfA zur fehlenden Erwerbsfähigkeit widersprochen hat.

Aufgrund der zeitlichen Abläufe erscheint Fall b) unwarscheinlich, denn ein solcher Widerspruch des kommunalen Trägers des JC hätte bereits vor einem Jahr erfolgen und superuser davon erfahren müssen, da dann das Gutacten des äD nie umgesetzt worden wäre. Zudem hat superuser wohl weiterhin Sozialgeld erhalten, sodass trotz der vollen Erwerbsminderung kein anderer Träger zuständig wurde.
Und Fall a) hätte zu keiner gutachterlichen Stellungnahme der RV zur Erwerbsfähigkeit führen dürfen.
Also entweder fehlen hier im Thema wesentliche Fakten, oder da ist etwas gewaltig schief gelaufen.***




Titel: Re: Gutachten DRV durch JC angefordert nach 6 Jahren Arbeitsunfähigkeit
Beitrag von: BigMama am 29. Oktober 2021, 19:44:49
Hier geht es offensichtlich um ein Feststellungsverfahren.
Titel: Re: Gutachten DRV durch JC angefordert nach 6 Jahren Arbeitsunfähigkeit
Beitrag von: Maunzi am 29. Oktober 2021, 23:16:38
Den Bericht wirst du zu 99% sicher nicht erhalten - einerseits weil die Anfrage von einer Email aus ging (könnte von jedem stammen), dann auch weil der § nicht passt und zudem wird "Akteneinsicht" nicht in der Form vonstatten gehen, dass man dir besagte Akte zusendet! Bei uns gab es zwei Varianten 1. Vor Ort einsehen und bei Bedarf Abschreiben 2. vom Arzt anfordern lassen, der kriegt dann wenigstens alles zu lesen im Gegensatz zur 1. Variante bei der einem ggf Teile vorenthalten werden, sofern diese nicht geeignet sind um durch einen medizinischen Laien gelesen und richtig interpretiert zu werden.

Macht auch Sinn, sonst liest da einer sonstwas raus und nimmt sich kurzerhand das Leben weil er was missverstanden hat.
Titel: Re: Gutachten DRV durch JC angefordert nach 6 Jahren Arbeitsunfähigkeit
Beitrag von: dede am 30. Oktober 2021, 05:30:09
Zitat von: BigMama am 29. Oktober 2021, 19:44:49
Hier geht es offensichtlich um ein Feststellungsverfahren.
Und was bedeutet das?
Titel: Re: Gutachten DRV durch JC angefordert nach 6 Jahren Arbeitsunfähigkeit
Beitrag von: BigMama am 30. Oktober 2021, 09:59:15
Das bedeutet, dass du die versicherungsrechtlichen Wartezeiten für eine Erwerbsminderungsrente nicht erfüllt hast (bzw. nicht mehr erfüllst). In solch einem Fall steigt die Rentenversicherung gar nicht erst in die Prüfung deiner gesundheitlichen Einschränkungen ein sondern lehnt die Rente wegen fehlenden Anwartschaftszeiten ab. Um eine Überprüfung des Gesundheitszustands bei der Rentenversicherung zu erreichen, muss ein Feststellungsverfahren eingeleitet werden. Damit wird die Rentenversicherung aufgefordert, unabhängig von Wartezeiten über deine Erwerbsfähigkeit eine Feststellung zu treffen. 
Titel: Re: Gutachten DRV durch JC angefordert nach 6 Jahren Arbeitsunfähigkeit
Beitrag von: Wursti am 03. November 2021, 20:20:59
Ich verstehe allerdings nicht, wieso in diesem Fall dann die Rentenversicherung das Feststellungsverfahren durchführt. Ist die dann die einzige Institution, die das machen darf/ muss? Der MdK bspw. o.ä. kann/ darf das nicht?

Die Rentenversicherung tut sich ja bekanntermaßen gewohnheitsmäßig - normalerweise schon aus finanziellem Eigeninteresse, auch wenn das in dem hier vorliegenden Fall keine Rolle spielt - eher schwer damit, Erwerbsunfähigkeit zu diagnostizieren.

Wenn das das gängige und unabänderliche Prozedere ist, dann frage ich mich, wie man dann überhaupt erwerbsunfähig ins SGB XII kommen soll? Da muss man dann ja schon entweder viel Glück haben oder wirklich komplett hinüber sein... :flag:
Titel: Re: Gutachten DRV durch JC angefordert nach 6 Jahren Arbeitsunfähigkeit
Beitrag von: Maunzi am 03. November 2021, 22:00:17
@Wursti so pauschal würde ich das nicht sagen, ich kenne sehr viele, die teils sogar mit leichten Erkrankungen ins SGB12 kamen! Ich und mein Partner sind ebenfalls beide im SGB12, ebenfalls beide von der DRV begutachtet worden (teils vor Ort, teils nach Aktenlage).
Titel: Re: Gutachten DRV durch JC angefordert nach 6 Jahren Arbeitsunfähigkeit
Beitrag von: BigMama am 04. November 2021, 11:36:58
Zitat von: Wursti am 03. November 2021, 20:20:59Da muss man dann ja schon entweder viel Glück haben oder wirklich komplett hinüber sein...
Genau darum geht es. Es soll festgestellt werden ob jemand gar nicht in der Lage ist, irgendeine Tätigkeit, mit einer Dauer von mindestens 3 Stunden am Tag auszuüben. Es geht hier nicht um die Dokumentation von (überspitzt gesagt) Befindlichkeitsstörungen sondern gesundheitlicher Einschränkungen, die es dem Betroffenen unmöglich machen irgendeine einkommenserbringende Tätigkeit auszuüben.
Titel: Re: Gutachten DRV durch JC angefordert nach 6 Jahren Arbeitsunfähigkeit
Beitrag von: Gast32644 am 04. November 2021, 22:32:30
@dede

Dein Problem ist, dass du nach Gutachten immer nur temporär arbeitsunfähig bist. Das Dumme an den sozialmedizinischen Gutachten ist auch, dass die immer nur 6 Monate gültig sind. Und deswegen hatte ich am Anfang geschrieben, dass du ein Neues benötigst.

Eigentlich müsstest du zum Sozialamt und von denen Grundsicherung bekommen. Aber...

Die DRV sagt, dass du grundsätzlich arbeitsfähig bist. Denen bist du im Prinzip aber völlig egal, weil du eh keinen Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitsrente hast. Danach richtet sich aber das Sozialamt und will dich nicht haben.

Das Jobcenter will dich aber loswerden, weil du dauerhaft krankgeschrieben bist und daher dem Arbeitsmarkt überhaupt nicht zur Verfügung stehst, was ja eine der Grundbedingungen für Hartz4 ist.

Also dreht sich die Geschichte im Kreis herum.

Du musst irgendjemand davon überzeugen, dass du dauerhaft nicht mehr arbeitsfähig bist, sonst wirst du nie Ruhe haben.
Titel: Re: Gutachten DRV durch JC angefordert nach 6 Jahren Arbeitsunfähigkeit
Beitrag von: Der Friese am 05. November 2021, 00:24:05
Zitat von: Gast32644 am 04. November 2021, 22:32:30
@dede

Dein Problem ist, dass du nach Gutachten immer nur temporär arbeitsunfähig bist. Das Dumme an den sozialmedizinischen Gutachten ist auch, dass die immer nur 6 Monate gültig sind. Und deswegen hatte ich am Anfang geschrieben, dass du ein Neues benötigst.

Eigentlich müsstest du zum Sozialamt und von denen Grundsicherung bekommen. Aber...

Die DRV sagt, dass du grundsätzlich arbeitsfähig bist. Denen bist du im Prinzip aber völlig egal, weil du eh keinen Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitsrente hast. Danach richtet sich aber das Sozialamt und will dich nicht haben.

Das Jobcenter will dich aber loswerden, weil du dauerhaft krankgeschrieben bist und daher dem Arbeitsmarkt überhaupt nicht zur Verfügung stehst, was ja eine der Grundbedingungen für Hartz4 ist.

Also dreht sich die Geschichte im Kreis herum.

Du musst irgendjemand davon überzeugen, dass du dauerhaft nicht mehr arbeitsfähig bist, sonst wirst du nie Ruhe haben.

Das hast du Klasse beschrieben. Ich drehe die Runde seit vielen Jahren.

Da aber meine Kinder mittlerweile selbst verdienen, fallen die aus dem AlG2 raus. Das war immer noch ein Knackpunkt, weshalb wir ja auch, bei Grundsicherung für mich, noch im Bezug geblieben wären.
Ende des Monats habe ich mal wieder einen Termin beim Gesundheitsamt (Optionskommune). Mal sehen ob die auch etwas aus irgendeinem Konjunkturprogramm abbekommen haben? Beim letzten mal hielt der Arzt vergilbte, abgenutzte Kopien für den Sehtest hoch und pfiff durch die Zähne, für den Hörtest.  :lachen:
Titel: Re: Gutachten DRV durch JC angefordert nach 6 Jahren Arbeitsunfähigkeit
Beitrag von: Wursti am 05. November 2021, 00:54:27
Zitat von: BigMama am 04. November 2021, 11:36:58
Zitat von: Wursti am 03. November 2021, 20:20:59Da muss man dann ja schon entweder viel Glück haben oder wirklich komplett hinüber sein...
Genau darum geht es. Es soll festgestellt werden ob jemand gar nicht in der Lage ist, irgendeine Tätigkeit, mit einer Dauer von mindestens 3 Stunden am Tag auszuüben. Es geht hier nicht um die Dokumentation von (überspitzt gesagt) Befindlichkeitsstörungen sondern gesundheitlicher Einschränkungen, die es dem Betroffenen unmöglich machen irgendeine einkommenserbringende Tätigkeit auszuüben.

So eine Denkweise dürfte für viele Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen zu noch größerem Leid führen. Schon gruselig.  :schock:
Titel: Re: Gutachten DRV durch JC angefordert nach 6 Jahren Arbeitsunfähigkeit
Beitrag von: BigMama am 05. November 2021, 07:53:12
Zitat von: Wursti am 05. November 2021, 00:54:27So eine Denkweise dürfte für viele Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen zu noch größerem Leid führen. Schon gruselig. 
Psychische Beeinträchtigungen sind doch keine nicht alle als Befindlichkeitsstörungen einzuordnen. Wie kommst du jetzt auf diesen Gedankenschlenker?
Titel: Re: Gutachten DRV durch JC angefordert nach 6 Jahren Arbeitsunfähigkeit
Beitrag von: Wursti am 06. November 2021, 00:43:56
Zitat von: BigMama am 05. November 2021, 07:53:12
Zitat von: Wursti am 05. November 2021, 00:54:27So eine Denkweise dürfte für viele Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen zu noch größerem Leid führen. Schon gruselig. 
Psychische Beeinträchtigungen sind doch keine nicht alle als Befindlichkeitsstörungen einzuordnen. Wie kommst du jetzt auf diesen Gedankenschlenker?

Es ist ja offenbar so, dass es da sehr viel Spielraum gibt, und im psychischen Bereich dürfte der noch deutlich größer sein. @dede ist sechs Jahre am Stück krank geschrieben und drei Mal vom ÄD für ein halbes Jahr aus dem Arbeitsverkehr gezogen worden, trotzdem wird er von der DRV zack zack für komplett erwerbsfähig erklärt. Das klingt erst mal nicht sehr plausibel.  :no:

Ohne Arme und Beine ist es doch etwas offensichtlicher, was noch geht und was nicht. Aber ob und wann die von dir sogen. "Befindlichkeitsstörung" eine dauerhafte psychische Beeinträchtigung ist, das ist deutlich schwerer zu beurteilen und ich sehe die Tendenz, dass alles, was noch halbwegs geradeaus laufen und seinen Namen sagen kann, "gesund genug" ist, um noch irgendwie auf dem Arbeitsmarkt verwurstet zu werden.  :help:
Titel: Re: Gutachten DRV durch JC angefordert nach 6 Jahren Arbeitsunfähigkeit
Beitrag von: dede am 30. November 2021, 07:54:03
Zitat von: Gast32644 am 04. November 2021, 22:32:30
@dede

Dein Problem ist, dass du nach Gutachten immer nur temporär arbeitsunfähig bist. Das Dumme an den sozialmedizinischen Gutachten ist auch, dass die immer nur 6 Monate gültig sind. Und deswegen hatte ich am Anfang geschrieben, dass du ein Neues benötigst.

Eigentlich müsstest du zum Sozialamt und von denen Grundsicherung bekommen. Aber...

Die DRV sagt, dass du grundsätzlich arbeitsfähig bist. Denen bist du im Prinzip aber völlig egal, weil du eh keinen Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitsrente hast. Danach richtet sich aber das Sozialamt und will dich nicht haben.

Das Jobcenter will dich aber loswerden, weil du dauerhaft krankgeschrieben bist und daher dem Arbeitsmarkt überhaupt nicht zur Verfügung stehst, was ja eine der Grundbedingungen für Hartz4 ist.

Also dreht sich die Geschichte im Kreis herum.

Du musst irgendjemand davon überzeugen, dass du dauerhaft nicht mehr arbeitsfähig bist, sonst wirst du nie Ruhe haben.
Wie soll ich das jetzt noch anstellen und bei wem. Mir kommt der Verdacht, dass ich da gar nicht hätte hingehen sollen, ich bin ja durchgehend krank geschrieben.
Das Gutachten habe ich zwischenzeitlich bekommen, und zwar vollständig. Und der erste Satz in diesem Gutachten ist schon falsch: Der Gutachter schreibt im Einleitungssatz ich hätte angegeben, dass dies mein erster Rentenantrag sei. Dabei hat er mich nur gefragt, ob dies das erste Gutachten durch die DRV ist und das habe ich mit Ja beantwortet. Der wusste noch nicht mal, dass dass JC das an die DRV in Auftrag gegeben hatte. Den Rentenantrag hatte ich ja schon 2016 gestellt und dieser wurde aus versicherungsrechtlichen Gründen bereits abgelehnt. Des weiteren hat er nur die Hälfte meiner mitgebrachten Unterlagen berücksichtigt und wichtige Diagnosen (ADHS, Epilepsie) einfach weggelassen. Nach seiner Auffassung handelt es sich bei mir lediglich um eine mittelschwere Depression. Dann hat er angegeben bei mir sei ein EEG durchgeführt worden was überhaupt nicht stimmt. Ich habe bei meinem Neurologen regelmäßige EEGs bekommen und die dauern mindesten 20-25 Minuten. Das hätte ich ja mitkriegen müssen, oder? Und es gibt noch weitere kleinere merkwürdige Aussagen in diesem Gutachten, die er ohne eine Grundlage dazu gedichtet hat. Nun ist es so, dass ich dagegen keinen Widerspruch einlegen kann und es für 3 Jahre bindend ist. Das JC wiederum hat mir nur eine Mitteilung über das Ergebnis geschickt ohne irgendeine Rechtsbehelfsbelehrung, die ja sonst bei jedem Brief mitgeschickt wird. Nee, in diesem Fall nicht. D.h. ich kann das nur so hinnehmen wie es ist.
Zitat von: Maunzi am 03. November 2021, 22:00:17@Wursti so pauschal würde ich das nicht sagen, ich kenne sehr viele, die teils sogar mit leichten Erkrankungen ins SGB12 kamen! Ich und mein Partner sind ebenfalls beide im SGB12, ebenfalls beide von der DRV begutachtet worden (teils vor Ort, teils nach Aktenlage).
Und, wenn ich das dann lese, frage ich mich, ob ich einfach nur Pech hatte mit diesem sogenannten Gutachter! Wie schon erwähnt, der heißt auch noch Dr. Misera und das scheint er wohl auch zu sein, miserabel!
Zitat von: Maunzi am 28. Oktober 2021, 18:26:43Die AU deiner Hausärztin gilt aber dennoch weiterhin - wenn du dich so gut mit ihr verstehst, dann weihe sie ein und lass sie das Gutachten (vor allem den Teil, welcher deine Diagnosen usw enthält) anfordern, private Anfragen werden fast immer "vergessen". Sie kann dir durchaus auch helfen eventuelle Fehler im Gutachten zu finden und da entsprechend gegen vorzugehen. Wobei ein Widerspruch gegen ein Gutachten nicht möglich ist, was du hier machen kannst ist auf offensichtliche Fehler prüfen zu lassen (daher Hilfe der Ärztin wichtig!) und dann ein entsprechendes Schreiben von ihr dort hin senden lassen. Sowas hat aus meiner Erfahrung bisher am besten funktioniert um eine erneute Prüfung (ggf nach Aktenlage) zu erwirken.
Ich habe diese Woche einen Termin bei meiner Ärztin und werde das Gutachten mitnehmen. Mal sehen was sie dazu sagt. Wenn aber das Gutachten der DRV höher eingestuft wird als die letzten drei Gutachten des ÄDs, kann meine Ärztin ja auch nichts dagegen machen, oder?
Zitat von: Maunzi am 28. Oktober 2021, 18:26:43Für deine neue SB ein Tipp: die AU in Kopie nochmals nachweislich einreichen und ebenfalls eine Kopie deines Schwerbehindertenausweises mit der Bitte um eine entsprechende Berücksichtigung.
Der neue SB ist bis jetzt okay, er gehört zur Reha-Abteilung und ich hatte auch schon Email-Kontakt mit ihm.
Titel: Re: Gutachten DRV durch JC angefordert nach 6 Jahren Arbeitsunfähigkeit
Beitrag von: hotwert am 30. November 2021, 08:45:51
Ja die Gutachter der DRV kann man alle vergessen. Ich war bisher bei zwei, und hauptsächlich arbeiten die Geld orientiert. Beide machten die Gutachten auch "hauptberuflich", da kommen kaum normale Patienten.

Bei meinen war ersichtlich das teilweise Sätze einfach kopiert wurden. (Einmal stand ein ganzer Satz in weiblicher Form, ich bin aber nicht weiblich) Viele Sachen wurden einfach vergessen oder nur beiläufig erwähnt, obwohl sie viel wichtiger wären.

Und gegen so ein Gutachten kann man nichtmal widersprechen.

Du könntest dir ein Privatgutachten einholen, aber dann ist wieder fraglich ob das anerkannt wird. Beim ÄD eventuell.
Titel: Re: Gutachten DRV durch JC angefordert nach 6 Jahren Arbeitsunfähigkeit
Beitrag von: Der Friese am 30. November 2021, 17:53:25
Wenn du weiterhin AU geschrieben wirst, dann muss sich das JC daran halten. Den SB will ich sehen, der meint über den Befunden meiner Hausärztin stehen. Ich war einmal dabei, wie ein SB der Krankenversicherung meinte, dass er ihre Verschreibung in Frage stellen wollte. Das Telefonat war lustig. Aber auch er konnte ihr nicht erklären, warum sie so viele Jahre Medizin studiert hat, wenn er es doch besser wüsste.  :lachen:

Wenn dein Gutachten so miserabel gemacht ist, würde ich dir raten mal den VDK zu Rate zu ziehen. Ich habe da nur gute Erfahrungen mit gemacht.
Titel: Re: Gutachten DRV durch JC angefordert nach 6 Jahren Arbeitsunfähigkeit
Beitrag von: BigMama am 30. November 2021, 19:44:52
Wenn das JC Zweifel an einer AUB hat, dann kann sie einen Überprüfungsauftrag an die gesetzliche Krankenkasse schicken und diese beauftragt den MDK mit der Beurteilung ob die AUB zu recht ausgestellt wurde oder nicht.
Titel: Re: Gutachten DRV durch JC angefordert nach 6 Jahren Arbeitsunfähigkeit
Beitrag von: Der Friese am 01. Dezember 2021, 20:00:21
Dafür hast du dann sicher den Gesetzestext? Der MDK beurteilt zwar die AUB im Hinblick auf die weiteren Zahlungen der KK nach Ablauf der Zahlung durch den AG. An der weitern Einschätzung des behandelnden Arztes über die momentane Arbeitsunfähigkeit rüttelt das meiner Kenntnis nach jedoch nicht. Gerade für die SB der JC. Auch wenn die sich manchmal für Ärzte halten.  :schaem:

Ich persönlich hatte diesen Fall, da die KK nach Monaten nicht mehr zahlen wollte. Da bekam ich auch so ein Gefälligkeitsgutachten durch dem MDK. Der Arzt "gutachtete" nur anhand der Unterlagen der KK. Ohne auch nur einen meiner Ärzte oder mich je gesehen oder gefragt zu haben, war er der Meinung, ich bin wieder so gesund, um sofort wieder arbeiten zu können. ( Eigentlich hätte ich ihm eine Grußkarte aus dem KH senden sollen, in dem ich kurz danach wochenlang lag.)  :wand: Diese MDK Gutachten sind nur dafür, die KK aus der Zahlungspflicht zu nehmen. Die alten und nächsten AUB für das JC hat diese nicht im geringsten angefochten. Das JC hat das auch nicht einmal versucht. Da die ansonsten aber auch jeden Strohhalm nutzen, nicht zahlen zu müssen, hätten die sich ja daran hängen können/müssen. Anscheinend gibt es da wohl keine Rechtsgrundlage für.  Da es für mich persönlich völlig egal war, ob KK oder JC zahlen, habe ich auch keinen Versuch unternommen, gegen das "Gutachten" in Widerspruch zu gehen. Meine Ärztin hätte den "Gutachter" vor Gericht gerne mal kennengelernt.  :smile:
Titel: Re: Gutachten DRV durch JC angefordert nach 6 Jahren Arbeitsunfähigkeit
Beitrag von: BigMama am 01. Dezember 2021, 20:38:39
Zitat von: Der Friese am 01. Dezember 2021, 20:00:21Dafür hast du dann sicher den Gesetzestext? Der MDK beurteilt zwar die AUB im Hinblick auf die weiteren Zahlungen der KK nach Ablauf der Zahlung durch den AG. An der weitern Einschätzung des behandelnden Arztes über die momentane Arbeitsunfähigkeit rüttelt das meiner Kenntnis nach jedoch nicht. Gerade für die SB der JC. Auch wenn die sich manchmal für Ärzte halten. 
Die Einschaltung ist im Paragrafen 56 SGB II geregelt und verweist auf den entsprechenden Passus im SGB V.
Titel: Re: Gutachten DRV durch JC angefordert nach 6 Jahren Arbeitsunfähigkeit
Beitrag von: Der Friese am 02. Dezember 2021, 11:59:23
Zitat von: BigMama am 01. Dezember 2021, 20:38:39
Zitat von: Der Friese am 01. Dezember 2021, 20:00:21Dafür hast du dann sicher den Gesetzestext? Der MDK beurteilt zwar die AUB im Hinblick auf die weiteren Zahlungen der KK nach Ablauf der Zahlung durch den AG. An der weitern Einschätzung des behandelnden Arztes über die momentane Arbeitsunfähigkeit rüttelt das meiner Kenntnis nach jedoch nicht. Gerade für die SB der JC. Auch wenn die sich manchmal für Ärzte halten. 
Die Einschaltung ist im Paragrafen 56 SGB II geregelt und verweist auf den entsprechenden Passus im SGB V.

Da stehen noch eine Menge andere Voraussetzungen drin, die das ganze noch mehr einschränken. Aber zuerst einmal müssen diese Dinge erfüllt sein. Ich gehe mal davon aus, dass keiner dieser Punkte auf den Arzt des TE zutreffen.  :zwinker:

(1a) 1Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit nach Absatz 1 Nr. 3 Buchstabe b sind insbesondere in Fällen anzunehmen, in denen

a)
Versicherte auffällig häufig oder auffällig häufig nur für kurze Dauer arbeitsunfähig sind oder der Beginn der Arbeitsunfähigkeit häufig auf einen Arbeitstag am Beginn oder am Ende einer Woche fällt oder

b)
die Arbeitsunfähigkeit von einem Arzt festgestellt worden ist, der durch die Häufigkeit der von ihm ausgestellten Bescheinigungen über Arbeitsunfähigkeit auffällig geworden ist.
Titel: Re: Gutachten DRV durch JC angefordert nach 6 Jahren Arbeitsunfähigkeit
Beitrag von: BigMama am 02. Dezember 2021, 12:38:33
Zitat von: Der Friese am 02. Dezember 2021, 11:59:23Da stehen noch eine Menge andere Voraussetzungen drin, die das ganze noch mehr einschränken. Aber zuerst einmal müssen diese Dinge erfüllt sein. Ich gehe mal davon aus, dass keiner dieser Punkte auf den Arzt des TE zutreffen. 
Du liegst falsch in der Annahme, dass es sich hierbei um Einschränkungen handelt, ganz im Gegenteil. Das ist lediglich eine Aufzählung in welchen Fällen ganz besonders eine Überprüfung angezeigt ist.

Wenn ein Gutachter der Rentenversicherung zu einem völlig anderen Ergebnis kommt als der Arzt, der dauerhaft krankschreibt, dann ist dies ein Grund die AUB überprüfen zu lassen. Kommt nämlich dann der MDK zum Ergebnis, dass der Arzt mit seiner Einschätzung richtig liegt und der Betroffene auch weiterhin arbeitsunfähig ist und bleibt, dann ist diese Einschätzung der Rentenversicherung mitzuteilen um das Ergebnis der Begutachtung überprüfen zu lassen.
Titel: Re: Gutachten DRV durch JC angefordert nach 6 Jahren Arbeitsunfähigkeit
Beitrag von: Flip am 02. Dezember 2021, 15:56:54
Zitat von: Der Friese am 02. Dezember 2021, 11:59:23Ich gehe mal davon aus, dass keiner dieser Punkte auf den Arzt des TE zutreffen.

Was die Formulierung "insbesondere" bedeutet, ist dir aber klar? Ich lasse es dir mal von Prof. Dr. Thomas Voelzke erklären:


Die Einschaltung des medizinischen Dienstes erfordert das Vorliegen von Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit des Leistungsberechtigten. Unter welchen Voraussetzungen Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit erhoben werden können, ergibt sich wegen des Verweises auf § 275 Abs. 1a SGB V unmittelbar aus dieser Vorschrift. Nach Satz 1 kommen Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit insbesondere unter zwei Voraussetzungen in Betracht: Der in § 275 Abs. 1a Satz 1 Buchst. a SGB V geregelte Hauptfall greift ein, wenn der Versicherte auffällig häufig oder auffällig häufig nur für kurze Dauer arbeitsunfähig ist oder der Beginn der Arbeitsunfähigkeit häufig auf einen Arbeitstag am Beginn oder am Ende einer Woche fällt. Die Voraussetzungen der zweiten Variante, wonach Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit anzunehmen sind, wenn die Arbeitsunfähigkeit von einem Arzt festgestellt worden ist, der durch die Häufigkeit der ausgestellten Bescheinigungen auffällig geworden ist (§ 275 Abs. 1a Satz 1 Buchst. b SGB V), werden für den Träger der Grundsicherung nur ausnahmsweise feststellbar sein. Die Aufzählung in § 275 Abs. 1a Satz 1 SGB V ist nicht abschließend.
(Prof. Dr. Thomas Voelzke in: Hauck/Noftz SGB II, § 56 Anzeige- und Bescheinigungspflicht bei Arbeitsunfähigkeit, Rn. 38)
Titel: Re: Gutachten DRV durch JC angefordert nach 6 Jahren Arbeitsunfähigkeit
Beitrag von: Der Friese am 02. Dezember 2021, 17:10:10
Die beiden Dinge sind doch unstrittig. Nur was kommt nach insbesondere noch zur Anwendung? Und natürlich wird der behandelnde Arzt da in Erklärungsnöte kommen. Das sind aber doch ehr die berühmten "Gefälligkeiten". Das wird hoffentlich beim TE nicht der Fall sein.

Und nun mal konkret, als kleines erfundenes Beispiel. Ein JC "Kunde" leidet unter dauerhaften Beeinträchtigung und ständigen Schmerzen. Er ist wirklich AU. Seine Fach- und Hausärzte schreiben ihn daraufhin ständig AU. Nun schaltet ihr als JC den MDK ein, der sagt nach Aktenlage: Der "Kunde" ist nicht AU. Die Ärzte bescheinigen das trotzdem weiterhin. Ihr schickt einen Vermittlungsvorschlag, auf den sich der "Kunde" nicht bewirbt, da er AU ist und weiß, dass er es weiterhin bleibt. Nun sprecht ihr eine Sanktion aus. Diese Urteile müssen ja haufenweise zu finden sein.
Titel: Re: Gutachten DRV durch JC angefordert nach 6 Jahren Arbeitsunfähigkeit
Beitrag von: BigMama am 02. Dezember 2021, 17:32:36
Zitat von: Der Friese am 02. Dezember 2021, 17:10:10Ihr schickt einen Vermittlungsvorschlag,
Wer ist ihr? Eine Privatperson kann keinen VV versenden.
Zitat von: Der Friese am 02. Dezember 2021, 17:10:10Nun schaltet ihr als JC den MDK ein, der sagt nach Aktenlage: Der "Kunde" ist nicht AU. Die Ärzte bescheinigen das trotzdem weiterhin.
Sollte der MDK zu diesem Ergebnis kommen, dann teilt er auch mit ab wann die AUB keine Gültigkeit mehr hat. Dieses Ergebnis muss dem Betroffenen bekanntgegeben werden und dann kann der AV im Rahmen der vorliegenden Einschränkungen zumutbare VV erstellen. Bewirbt sich der Leistungsbezieher dann nicht auf diesen VV obwohl er zumutbar ist und die Rechtsfolgenbelehrung vollständig und fehlerfrei war, wird er angehört hierzu und wenn keine wichtigen Gründe vorgebracht werden und kein Härtefall vorliegt kann eine Sanktion in Höhe von 30 % erfolgen.
Titel: Re: Gutachten DRV durch JC angefordert nach 6 Jahren Arbeitsunfähigkeit
Beitrag von: Flip am 02. Dezember 2021, 17:53:56
Zitat von: Der Friese am 02. Dezember 2021, 17:10:10Die Ärzte bescheinigen das trotzdem weiterhin.

Schlauerweise natürlich mit einem neuen ICD Code. Und damit hat es sich, denn dann geht das Spiel von vorne los und nix Sanktion. Deswegen findest du dazu nichts. Das lohnt nämlich nicht mit dem MDK, der jedesmal bezahlt werden muss.
Titel: Re: Gutachten DRV durch JC angefordert nach 6 Jahren Arbeitsunfähigkeit
Beitrag von: hotwert am 02. Dezember 2021, 21:19:44
Als ich noch Krankengeld bekam hat der MDK zwei mal sogar bei mir angerufen und gefragt warum ich nicht arbeiten gehe.

Und zwei mal hab ich gesagt ich rede über meine Krankheiten nur mit meinem Arzt, und nicht mit irgendwenn am Telefon den ich nichtmal kenne.
Passiert ist bei mir nie was.

Ich kenne aber zwei Fälle von meiner alten Arbeit wo nach Aktenlage entschieden wurde das derjenige wieder arbeiten kann. Die bekamen einen Brief das die Krankengeldzahlung eingestellt wird.
Wenn man da keinen Arzt hat der sich für einen einsetzt ist man echt arm dran.

Das ganze "Aktenlage entschieden" ist für mich einfach nur eine Frechheit.
Eine Krankenmeldung bei der einen der Arzt nichtmal sieht ist ungültig laut Gerichtsurteil. Also von Seiten wie au-schein.de es wurde geurteilt das man zumindest persönlichen oder telefonischen Kontakt gehabt haben muss.
Aber die dürfen ohne persönlichen Kontakt eine AU als ungültig erklären ...