Hallo ,wie ich vor einigen Wochen mal geschrieben hatte,mussten wir ein neues Auto anschaffen ,zwecks Arbeit.Das Jobcenter weiß dieses auch alles mit entsprechenden Nachweisen.Das alte Auto wurde nun abgemeldet, dadurch entsteht ein Guthaben von der KFZ Steuer von 101€.
Der neue Bescheid ist auch unterwegs und die Steuer wird am 18.11.abgebucht.
Ich habe nun Bedenken,daß ich dem Jobcenter von den 101€ in Kenntnis setzten muss aber wiederum denke ich,daß geht nicht weil das andere Auto wieder davon bezahlt werden muss.Soetwas kann nicht mit dem alten und neuen Auto an Steuer verrechnet werden.
Die Kfz Steuer wurde im August diesen Jahres von den H4 Leistung von mir bezahlt.Falls das wichtig ist
Kennt sich jemand aus?
			
			
			
				Die 101 € Kfz.-Steuer-Guthaben gehören dir, weil du sie aus deinem Regelsatz bezahlt hast.
Es ist lediglich nicht verbrauchtes Geld wegen Abmeldung.
Den Strom zahlst du ja auch aus eigener Tasche und ein Guthaben am Jahresende verbleibt bei dir.
			
			
			
				Zitat von: Gast50147 am 15. Oktober 2021, 14:34:44
Die 101 € Kfz.-Steuer-Guthaben gehören dir, weil du sie aus deinem Regelsatz bezahlt hast.
Es ist lediglich nicht verbrauchtes Geld wegen Abmeldung.
Den Strom zahlst du ja auch aus eigener Tasche und ein Guthaben am Jahresende verbleibt bei dir.
Ja das kann ich auch alles per Kontoauszug belegen zur Not.
Also muss ich keine Nachweise nochmal vorlegen beim Jobcenter?
Ddas Jobcenter hat bisher den Kaufvertrag und den Fahrzeugbrief und Schein in Kopie liegen. 
			
 
			
			
				Die Verwendung deines RS steht dir doch frei und die Rückzahlung ist nur ein Teil-Rückfluss deines RS wegen nicht verbrauchter Steuer.
			
			
			
				Zitat von: Gast50147 am 15. Oktober 2021, 14:46:19
Die Verwendung deines RS steht dir doch frei und die Rückzahlung ist nur ein Teil-Rückfluss deines RS wegen nicht verbrauchter Steuer.
Ja das habe ich verstanden. Hab nur bedenken, daß es Schwierigkeiten geben könnte weil ich es nicht angebe
			
 
			
			
				Pusteblume
Zitat von: Pusteblume am 15. Oktober 2021, 14:49:29Ja das habe ich verstanden. Hab nur bedenken, daß es Schwierigkeiten geben könnte weil ich es nicht angebe
Letztes mal hast du noch geschrieben dass du so etwas nicht machst und jetzt willst du es nicht angeben. 
Mach es mit der Meldung Zufluß Steuer doch dann bleibst du dir treu; und gehören tut es dir so oder so.
MfG FN
			
				Zitat von: Fettnäpfchen am 15. Oktober 2021, 15:28:08
Pusteblume
Ja das ist auch so.Hab hohen Respekt und will kein Fehler machen. Nur hatte ich jetzt mal gedacht ,ich müsste es mal nicht angeben,weil ich extrem viel den Sachbearbeiter in Anspruch nehme in letzter Zeit.
Die Stromnachzahlung hatte ich auch angegeben, musste ich nicht,aber der Sachbearbeiter meinte,wenn ich mich sicherer fühle soll ich es machen. 
Hab wie gesagt nur Angst das es doch angerechnet wird und wir im November mit dem neuen Bescheid ,zusehen können wie wir die neuen Steuern zahlen können fürs Auto.
Zitat von: Pusteblume am 15. Oktober 2021, 14:49:29Ja das habe ich verstanden. Hab nur bedenken, daß es Schwierigkeiten geben könnte weil ich es nicht angebe
Letztes mal hast du noch geschrieben dass du so etwas nicht machst und jetzt willst du es nicht angeben. 
Mach es mit der Meldung Zufluß Steuer doch dann bleibst du dir treu; und gehören tut es dir so oder so.
MfG FN
			 
			
			
				Pusteblume
Das zusammengestellte Vollzitat sagt mir jetzt nichts, 
sollte man laut Nutzungsbedingungen eh nicht machen 
und in der Form aus zwei Beiträgen  :weisnich: verstehe nur Bahnhof.
Ein schönes WE
FN
			
			
			
				
Jetzt aber😄
Ja das ist auch so.Hab hohen Respekt und will kein Fehler machen. Nur hatte ich jetzt mal gedacht ,ich müsste es mal nicht angeben,weil ich extrem viel den Sachbearbeiter in Anspruch nehme in letzter Zeit.
Die Stromnachzahlung hatte ich auch angegeben, musste ich nicht,aber der Sachbearbeiter meinte,wenn ich mich sicherer fühle soll ich es machen.
Hab wie gesagt nur Angst das es doch angerechnet wird und wir im November mit dem neuen Bescheid ,zusehen können wie wir die neuen Steuern zahlen können fürs Auto.
			
			
			
				Das ist jetzt nur verschlimmbessert.
Mach doch einfach wie du denkst, entscheide selbst. Du kannst die Kraftfahrzeugsteuererstattung angeben, du musst aber nicht. Diese Erstattung ist auf keinen Fall anrechenbares Einkommen, genauso wenig wie der in den nächsten Tagen eintrudelnde Kfz-Steuerbescheid für das neue Fahrzeug vom Jobcenter bezahlt wird. 
			
			
			
				Danke,ihr Lieben 
			
			
			
				Pusteblume
Zitat von: Pusteblume am 15. Oktober 2021, 16:15:12Nur hatte ich jetzt mal gedacht ,ich müsste es mal nicht angeben,weil ich extrem viel den Sachbearbeiter in Anspruch nehme in letzter Zeit.
Die Stromnachzahlung hatte ich auch angegeben, musste ich nicht,aber der Sachbearbeiter meinte,wenn ich mich sicherer fühle soll ich es machen.
:mocking:
Dafür ist der SB ja da und evtl. freut er sich sogar dass es etwas ist das nicht wirklich Arbeit macht.
MfG FN