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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Sozialleistungen => Thema gestartet von: Kaputt am 16. Oktober 2021, 13:12:05

Titel: sozialrechtlicher Wiederherstellungsanspruch?
Beitrag von: Kaputt am 16. Oktober 2021, 13:12:05
Was ist genau ist ein sozialrechtlicher Wiederherstellungsanspruch?
Und wann greift er. Mit den Eklärungen über das materiell-rechtliche im Netz komme ich nicht ganz klar.

z.B. ist doch ein Empfänger von H 4 oder Grundsicherung materiell, also finanziell benachteiligt, wenn er über 150,-- € zurückzahlen soll obwohl er nachweisbar an der Überzahlung schuldlos ist.

Muss dann der Erstattungsbescheid aufgehoben werden, damit der Zustand wieder hergestellt ist, wie er vor dem allein vom Amt verschuldeten Fehlern war?

Titel: Re: sozialrechtlicher Wiederherstellungsanspruch?
Beitrag von: Sheherazade am 16. Oktober 2021, 13:33:48
Gleiches Thema wie hier (https://hartz.info/index.php?topic=126729.msg1502164#msg1502164)?
Titel: Re: sozialrechtlicher Wiederherstellungsanspruch?
Beitrag von: Kaputt am 16. Oktober 2021, 13:39:29
Ich wollte doch nur wissen was ein sozialrechtlicher Wiederherstellungsanspruch bedeutet bzw. wie der auszulegen ist.
Titel: Re: sozialrechtlicher Wiederherstellungsanspruch?
Beitrag von: Sheherazade am 16. Oktober 2021, 13:52:37
Google hilft da weiter.
ZitatDie fehlerhafte Betreuung durch die Behörde muss zu einer Disposition des Bürgers führen, durch die dieser einen Nachteil erleidet. Die Disposition des Bürgers kann z. B. darin liegen, dass er notwendige Anträge nicht stellt, wichtige Fristen nicht einhält oder Wahlrechte nicht ausübt. Die Pflichtverletzung muss für diese Dispositionen und den daraus entstehenden Schaden kausal sein. Der Nachteil, den der Bürger aufgrund solcher Dispositionen erleidet, kann im Verlust von Ansprüchen oder in der Heranziehung zu höheren Beitragszahlungen liegen.
Quelle (https://www.staats-haftung.de/staatshaftungsrecht/anspr%C3%BCche/soz-herstellungsanspruch/)

Es geht also nicht explizit um Geld.
Titel: Re: sozialrechtlicher Wiederherstellungsanspruch?
Beitrag von: Kaputt am 16. Oktober 2021, 14:00:56
Danke dir @ Sheherazade. Der Hinweis war jetzt super.
Den habe ich selber leider nicht gefunden. Danke dir.
Damit kann man den Thread auch wieder schließen
Titel: Re: sozialrechtlicher Wiederherstellungsanspruch?
Beitrag von: Kaputt am 16. Oktober 2021, 17:36:31
Eine Frage hätte ich noch.
Ist ein BSG Urteil aus 2012 - also rd. 10 Jahre alt - noch gültig? habe ich hier im Forum gefunden, aber woran erkennt man die noch Gültigkeit?
Titel: Re: sozialrechtlicher Wiederherstellungsanspruch?
Beitrag von: Sheherazade am 16. Oktober 2021, 19:12:41
Nenn mal bitte das Urteil.
Titel: Re: sozialrechtlicher Wiederherstellungsanspruch?
Beitrag von: Kaputt am 17. Oktober 2021, 09:40:17
Dieses BSG  Urteil vom 29.11.2012, Az. B 14 AS 6/12 R meine ich.
(das 7. Urteil von oben)
Es steht in der Urteilssammlung des Forum. Ist aber halt 10 Jahre alt.
Titel: Re: sozialrechtlicher Wiederherstellungsanspruch?
Beitrag von: Sheherazade am 17. Oktober 2021, 10:37:05
Ist immer noch gültig.
Titel: Re: sozialrechtlicher Wiederherstellungsanspruch?
Beitrag von: Kaputt am 17. Oktober 2021, 10:55:24
Woran erkennst du das?
Titel: Re: sozialrechtlicher Wiederherstellungsanspruch?
Beitrag von: Sheherazade am 17. Oktober 2021, 11:21:28
BSG-Urteile haben kein Ablaufdatum. Und ich habe mir das Urteil im Volltext durchgelesen sowie den Verfahrensgang angeschaut.
Titel: Re: sozialrechtlicher Wiederherstellungsanspruch?
Beitrag von: Gast50147 am 17. Oktober 2021, 11:29:32
Zitat von: Sheherazade am 17. Oktober 2021, 11:21:28BSG-Urteile haben kein Ablaufdatum.
Das ist zwar richtig, aber bei Alturteilen bin ich mir manchmal auch etwas unsicher.
Auch der BGH hast seine Rechtsprechung in verschiedenen Dingen schon geändert und ist von seiner ursprünglichen Rechtsauffassung abgewichen.