Was ist genau ist ein sozialrechtlicher Wiederherstellungsanspruch?
Und wann greift er. Mit den Eklärungen über das materiell-rechtliche im Netz komme ich nicht ganz klar.
z.B. ist doch ein Empfänger von H 4 oder Grundsicherung materiell, also finanziell benachteiligt, wenn er über 150,-- € zurückzahlen soll obwohl er nachweisbar an der Überzahlung schuldlos ist.
Muss dann der Erstattungsbescheid aufgehoben werden, damit der Zustand wieder hergestellt ist, wie er vor dem allein vom Amt verschuldeten Fehlern war?
Gleiches Thema wie hier (https://hartz.info/index.php?topic=126729.msg1502164#msg1502164)?
Ich wollte doch nur wissen was ein sozialrechtlicher Wiederherstellungsanspruch bedeutet bzw. wie der auszulegen ist.
Google hilft da weiter.
ZitatDie fehlerhafte Betreuung durch die Behörde muss zu einer Disposition des Bürgers führen, durch die dieser einen Nachteil erleidet. Die Disposition des Bürgers kann z. B. darin liegen, dass er notwendige Anträge nicht stellt, wichtige Fristen nicht einhält oder Wahlrechte nicht ausübt. Die Pflichtverletzung muss für diese Dispositionen und den daraus entstehenden Schaden kausal sein. Der Nachteil, den der Bürger aufgrund solcher Dispositionen erleidet, kann im Verlust von Ansprüchen oder in der Heranziehung zu höheren Beitragszahlungen liegen.
Quelle (https://www.staats-haftung.de/staatshaftungsrecht/anspr%C3%BCche/soz-herstellungsanspruch/)
Es geht also nicht explizit um Geld.
Danke dir @ Sheherazade. Der Hinweis war jetzt super.
Den habe ich selber leider nicht gefunden. Danke dir.
Damit kann man den Thread auch wieder schließen
Eine Frage hätte ich noch.
Ist ein BSG Urteil aus 2012 - also rd. 10 Jahre alt - noch gültig? habe ich hier im Forum gefunden, aber woran erkennt man die noch Gültigkeit?
Nenn mal bitte das Urteil.
Dieses BSG Urteil vom 29.11.2012, Az. B 14 AS 6/12 R meine ich.
(das 7. Urteil von oben)
Es steht in der Urteilssammlung des Forum. Ist aber halt 10 Jahre alt.
Ist immer noch gültig.
Woran erkennst du das?
BSG-Urteile haben kein Ablaufdatum. Und ich habe mir das Urteil im Volltext durchgelesen sowie den Verfahrensgang angeschaut.
Zitat von: Sheherazade am 17. Oktober 2021, 11:21:28BSG-Urteile haben kein Ablaufdatum.
Das ist zwar richtig, aber bei Alturteilen bin ich mir manchmal auch etwas unsicher.
Auch der BGH hast seine Rechtsprechung in verschiedenen Dingen schon geändert und ist von seiner ursprünglichen Rechtsauffassung abgewichen.