Hallo liebe Communtiy,
ich muss ende des Monats aus meiner Wohnung (Untermiete / WG) ausziehen. Ich habe aber keine Küche. Wie verhält es sich hier mit dem Erstausstatter oder sonstigen Leistungen?
Kann mir jemand weiter helfen?
Vielen Dank im voraus.
Guten Morgen
Erstausstattung ist das was du bisher nicht besessen hast. Stell einen Antrag auf Erstausstattung und liste alles auf was du noch brauchst.
War das deine erste eigene Bleibe? Hattest du nur jetzt keine Küche oder noch nie? Das macht den Unterschied zwischen Erstausstattung als Zuschuss oder Ersatzbeschaffung als Darlehen
Nein, das ist nicht meine erste Bleibe. Aber auch vorher habe ich nur in Bedarfsgemeinschafen gewohnt, in denen ich nie Küchenmöbel besessen hätten.
balder
Mal eins von vielen rein reichen:
Antrag auf Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte (http://hartz.info/index.php?topic=62380.msg593504#msg593504)
MfG FN
[gelöscht durch Administrator wegen Erreichen der Speicherfrist]
In einer WG gibt es meistens schon eine gemeinsame Küche. Oder hat jedes WG-Mitglied einen Herd in dem Zimmer?
Der TE hat nicht geschrieben das er in eine WG zieht sondern aus einer auszieht.