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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Problemen => Thema gestartet von: asus1402 am 21. Oktober 2021, 10:02:26

Titel: Schufa
Beitrag von: asus1402 am 21. Oktober 2021, 10:02:26
Wie lande darf die Schufa Daten speichern?
Titel: Re: Schufa
Beitrag von: justine1992 am 21. Oktober 2021, 10:10:50
https://metager.de/meta/meta.ger3?eingabe=schufa+datenspeicherung
erster Treffer:
https://www.schufa.de/themenportal/detailseite/themenportal-detailseite.5120.jsp

zweiter Treffer
https://www.kredite.de/ratgeber/schufa-speicherfristen
ZitatZu den wichtigen Speicherfristen zählt beispielsweise die sofortige Löschung. Diese kann im Rahmen einer Selbstauskunft, die bei der Schufa einmal im Jahr kostenfrei möglich ist, durchgeführt werden. Ist in der Selbstauskunft ersichtlich, dass dort zum Teil falsche oder auch veraltete Einträge vorhanden sind, kann ein Antrag auf sofortige Löschung gestellt werden. Üblicherweise sind dem Antrag die dementsprechenden Nachweise beizufügen.

Des Weiteren gilt die Möglichkeit der sofortigen Löschung in der Regel ebenfalls für sogenannte geringfügige Schulden, die bis maximal 2.000 Euro betragen. Werden diese, nach der dementsprechenden Meldung, innerhalb von sechs Wochen beglichen, kommt es gemeinhin zu einer sofortigen Löschung des Eintrags.

Eine weitere, wichtige Speicherfrist beläuft sich auf maximal drei Jahre. Wurde beispielsweise ein Darlehen erfolgreich abbezahlt, dann wird der dazugehörige Eintrag nach genau drei Jahren, gerechnet nach dem Datum der Rückzahlung, gelöscht.

Dieselbe Löschfrist besteht bei abgeschlossenen Mahn- oder Inkassoverfahren; vorausgesetzt, die betreffenden Forderungen wurden beglichen.

Sind verschiedene Gerichtsdaten in der Auskunft vorhanden, wie zum Beispiel eidesstattliche Versicherungen oder Haftanordnungen, dann muss auch hier mit einer Löschfrist von drei Jahren gerechnet werden.
Titel: Re: Schufa
Beitrag von: Gast50147 am 21. Oktober 2021, 10:14:28
Schufa-Daten unterliegen nach der DSGVO gesetzlich vorgeschriebenen Löschfristen. In aller Regel beträgt die Speicherfrist 3 Jahre ab Erledigung der Sache sprich Zahlung der Schuld
Titel: Re: Schufa
Beitrag von: asus1402 am 21. Oktober 2021, 10:33:38
In meiner Selbstauskunft stehen noch 10 Jahre alte Forderungen.
Titel: Re: Schufa
Beitrag von: Sheherazade am 21. Oktober 2021, 10:35:39
10 Jahre alte offene Forderungen oder seit 10 Jahren beglichene Forderungen?
Titel: Re: Schufa
Beitrag von: asus1402 am 21. Oktober 2021, 10:54:06
Es sind offene Forderungen. Alle paar Monate erhalte ich Zahlungserinnerungen von Inkasso-Büros.
Titel: Re: Schufa
Beitrag von: Gast50147 am 21. Oktober 2021, 11:16:31
Dann ist es korrekt weil die Forderungen offen sind.
Die Frist zur Löschung beginnt erst nach vollständiger Zahlung zu laufen.

Hinweis: Ob die Forderungen zu recht oder unrecht bestehen spielt keine Rolle.
Kleinste Zahlung (und wenn es nur 1 € ist) genügen ebenso zur Schuldanerkennung wie ein Vorschlag zur Ratenzahlung.