Guten Tag,
kennt sich hier vielleicht jemand mit dem Thema Erwerbsminderungsrente aus? Muß man vor der Antragstellung 5 bzw. 3 Jahre versicherungspflichtig gearbeitet haben oder gibt es Ausnahmen? Ich bin jetzt schon 7 Jahre arbeitslos und bekomme Hartz4. Es wäre Super, wenn sich hier jemand mit der Antragstellung auf Erwerbsminderungsrente auskennt.
ZitatDamit die Rentenversicherung eine Rente wegen Erwerbsminderung zahlt, sind gewisse Voraussetzungen zu erfüllen.
Die Mindestversicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt fünf Jahre.
In den letzten fünf Jahren wurden mindestens drei Jahre lang Pflichtbeiträge entrichtet.
Der Betroffene ist nicht mehr in der Lage, mehr als sechs Stunden täglich zu arbeiten.
Erwerbsfähigkeit lässt sich durch Reha-Maßnahmen nicht wieder herstellen.
Die Regelaltersgrenze für eine Altersrente wurde noch nicht erreicht.
Es liegt eine medizinische Notwendigkeit vor, die Arbeitsunfähigkeit wurde durch ein Gutachten festgestellt.
Bei den Versicherungszeiten gibt es für Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und Krankheiten oder Schäden durch den Wehr- und Bundesfreiwilligendienst eine Ausnahme: Kommt es in deren Folge zu einer Arbeitsunfähigkeit, reicht bereits die Zahlung eines Beitrags aus.
Auf die fünfjährige Wartezeit bis zur Rentenübernahme werden verschiedene Phasen wie Arbeitslosenzeit, Kindererziehungszeiten, Zeiten häuslicher Pflegeleistungen oder Krankengeldphasen einbezogen.
Quelle (https://www.hansemerkur.de/altersvorsorge-rente/erwerbsminderungsrente#section_34550)
@Lina
Wenn du jemanden in den von Sheherazade angegebenen Zeitraum gepflegt hast und die Pflegekasse dafür Beiträge entrichtet hat, funktioniert das z.b.auch.
Aber du kannst dir auch eine aktuelle Renteninformation von der DRV zusenden lassen, da steht es drin ob Du einen Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung hast oder nicht.
Danke für eure Antworten. Gepflegt habe ich vor 7 Jahren jemanden. Ich war Sekretärin, da kämen als Berufskrankheit Rücken Probleme ins Spiel.
Hintergrund ist eigentlich, dass ich vom JC aufgefordert wurde, einen Altersrenten Antrag zu stellen. Zur Vollendung des 63. Lebensjahres fehlen mir noch 5 Monate.
Der Inhalt des JC besagt, dass ich den Antrag stellen soll sonst stellt der JC Arbeitsberater den Antrag für mich, und zwar am 09.11.2021.
Jetzt habe ich das dazu gefunden:
"Hat eine Behörde Ermessen, muss sie dieses aber auch ausüben und darf nicht den Eindruck erwecken, sie habe gar keine Wahl."
"§ 86b SGG bestimmt unter anderem, dass das Gericht auf Antrag die aufschiebende Wirkung ganz oder teilweise anordnen kann. Der Betroffene muss dem Gericht glaubhaft machen, dass
1. er einen Anspruch auf die Anordnung hat (Anordnungsanspruch) und
2. die Sache eilbedürftig ist (Anordnungsgrund)
Dass die Sache im vorliegenden Fall eilbedürftig ist.
Wenn die Arbeitsagentur den Rentenantrag gestellt und die DRV bewilligt hat, bin ich Rentner und kann daran nichts mehr ändern."
Ermessen kann ich in dem Schreiben nicht erkennen.
Wie formuliere ich den Widerspruch?
Und wie den Eilantrag ans Sozialgericht?
Was ist ein Anordnungsanspruch?
Ich will nicht mit Abschlägen in die Rente!
https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-office-professional/jansen-sgg-86b-anordnung-des-sofortigen-vollzugs-2243-anordnungsanspruch_idesk_PI434_HI2967795.html
Anordnungsanspruch ist das "Recht", d. h. der materielle Anspruch, das bzw. den der Antragsteller im Hauptsacheverfahren durchsetzen will und für das bzw. für den er eine einstweilige Anordnung begehrt. Durch die Sicherungsanordnung soll dieses Recht in seinem Bestand einstweilen gesichert, durch die Regelungsanordnung soll einstweilen die Vereitelung des noch nicht durchgesetzten Rechts und das Eintreten wesentlicher Nachteile verhindert werden.
Als Widerspruch genügt erstmal 1 Satz auf 1 Blatt Papier: Dem Bescheid vom.... widerspreche ich hiermit. Vorsicht du musst den Zugang beim JC beweisen können - also Einschreiben und Unterschrift nicht vergessen.
Die Begründung kann man nachreichen.
Beim SG genügt die Glaubhaftmachung aber begründen muss man einen eA schon.
Zitat von: Lina am 21. Oktober 2021, 15:04:45
Hintergrund ist eigentlich, dass ich vom JC aufgefordert wurde, einen Altersrenten Antrag zu stellen. Zur Vollendung des 63. Lebensjahres fehlen mir noch 5 Monate.
Der Inhalt des JC besagt, dass ich den Antrag stellen soll sonst stellt der JC Arbeitsberater den Antrag für mich, und zwar am 09.11.2021.
Was sagt denn deine Renteninformation, würdest du mit deiner Altersrente ohne Abschläge trotzdem noch auf Sozialleistungen angewiesen sein oder nicht?
@Sheherazade
Was sagt denn deine Renteninformation, würdest du mit deiner Altersrente ohne Abschläge trotzdem noch auf Sozialleistungen angewiesen sein oder nicht?
Ja, das wäre so.
Aber es gibt doch ein Ermessen? Das JC könnte doch auch anders entschieden, oder?
Zitat von: Lina am 21. Oktober 2021, 15:34:12
Ja, das wäre so.
Was wäre so? Also trotz Altersrente ohne Abschläge immer noch hilfebedürftig?
Zitat von: Lina am 21. Oktober 2021, 15:34:12Aber es gibt doch ein Ermessen? Das JC könnte doch auch anders entschieden, oder?
Keine Ahnung, aber ich würde es an deiner Stelle mal mit einem Gespräch versuchen. Wobei dir nichts entgeht, wenn deine Rente ohnehin aufgestockt werden muss.
Es sieht so aus:
Wenn man eh mit Regelaltersrente nicht genug hätte, verweist das JC auf Rente ab 63. Das darf es!
Es macht im Portemonnaie bei Dir dann keinen Unterschied, da Du mit Rente noch zusätzlich Grundsicherung erhalten könntest. Du bist lediglich das Jobcenter los.
@crazy
Es ist doch so, dass das JC mich in Rente schicken kann aber nicht muß, oder?
Das von meiner Rente noch ca. 10,5 % abgezogen werden, passt mir nicht. Auf das Jahr gerechnet ist das ziemlich viel. Absolut auf das Sozialamt verlassen möchte ich mich nicht.Außerdem darf man dann kein Auto mehr haben und dann guckt das Sozialamt meine Verhältnisse aus. Es ist schrecklich!
Zitat von: Lina am 22. Oktober 2021, 19:03:35Absolut auf das Sozialamt verlassen möchte ich mich nicht.Außerdem darf man dann kein Auto mehr haben und dann guckt das Sozialamt meine Verhältnisse aus.
Wenn du vom Sozialamt Leistungen beziehst, darfst du durchaus ein Auto haben. Aber die Kfz-Haftpflicht z. B. kannst du nicht mehr absetzen von deinem Einkommen (der Rente in dem Fall). Und du hast bei Leistungen nach Kapitel 4 (Erwerbsminderungsrente und Rente im Alter) nur 5000,- Euro Vermögensfreibetrag - inklusive Auto - statt dem höheren Betrag im SGB II, bei dem das Auto mit einem Extra-Schonbetrag berücksichtigt ist.
Guten Morgen,
jetzt habe ich erfahren, dass es auch möglich ist, einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen. Dazu muß ich zum DRV Gutachter, ist das so? Ich möchte Wirbelsäulen Probleme als Berufskrankheit anerkennen lassen.
Die Dame vom Versicherungsamt, hat mir mitgeteilt, dass Sie Unterlagen von mir benötigt
auch eine Kopie des Personalausweises, muß man denen wirklich eine Kopie des Personalausweises geben? Persönliche Vorsprache gibt es wegen Corona nicht mehr.
Wenn ich statt Altersrente einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stelle, obwohl mich das JC aufgefordert hat, einen Antrag auf Altersrente zu stellen, habe ich dann Nachteile beim Leistungsbezug oder muß das JC solange weiter ALG2 zahlen, bis alles geklärt ist?
Zitat von: Lina am 21. Oktober 2021, 15:04:45
Ich will nicht mit Abschlägen in die Rente!
Sieh dir dazu bitte die Unbilligkeitsverordnung an, besonders § 6:
https://www.gesetze-im-internet.de/unbilligkeitsv/BJNR073400008.html (https://www.gesetze-im-internet.de/unbilligkeitsv/BJNR073400008.html)
Dazu folgender Link:
https://www.rentenfuchs.info/jobcenter-zwang-zum-rentenantrag-unbilligkeitsverordnung/ (https://www.rentenfuchs.info/jobcenter-zwang-zum-rentenantrag-unbilligkeitsverordnung/)
Du kannst natürlich einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen- was nutzt es Dir? Wenn Du die Zeiten nicht hast wird sie einfach abgelehnt, da kein Anspruch drauf. Die Erwerbsminderungsrente wäre eh, wenn ich es mal aus dem was Du geschrieben hast ableite auch nicht ausreichend, um ohne Zuschuss durch Grundsicherung auszukommen. Ergebnis bleibt bei Dir immer gleich, egal wie-Du kommst nicht ohne Sozialleistungen über die Runden.
Weiß jemand, wie man einen Eilantrag beim Sozialgericht stellt? Aufschiebende Wirkung. Den Widerspruch an das JC habe ich schon geschrieben.
Hier sind Beispiele dabei. Den Inhalt musst du natürlich anpassen: https://hartz.info/index.php?board=12.0 (https://hartz.info/index.php?board=12.0)
@crazy
Kannst Du rechnen? Die ziehen 30 % von der Rente ab. Krankenkassenbeiträge werden auch noch abgezogen. Das ist eindeutig Betrug. So apathisch zu sagen, dann muß eh Grusi beantragt werden ist grenzwertig. Runtergemacht, Diffamiert, Abgeschoben und dann? Vorzeitig in die Urne und anonym verschart. Ganz ehrlich, die können sich den Rest von der geklauten Rente an die Stirn kleben.
Hallo,
jetzt habe ich ein Schreiben von der Deutschen Rentenversicherung erhalten. Der Arbeitsberater vom JC hat keinen Antrag auf Altersrente, wie angekündigt, für mich gestellt, sondern einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente. Jetzt soll ich die Unterlagen, Anträge bei der DRV einreichen.
Der Arbeitsberater weiß ganz genau, dass ich die Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente nicht erfülle. Meine letzte berufliche Aktivität ging bis Januar 2013.
Ich war schon lange nicht mehr in ärztlicher Behandlung wegen Bandscheiben Problemen oder irgendwas.
Kann man die Schweigepflicht Entbindung für Ärzte eingrenzen? Soll die DRV doch selbst gucken ob mir eine Erwerbsminderungsrente zusteht.
Das macht sie auch und dazu braucht es die ärztlichen Befunde.
Solltest Du erwerbsgemindert eingestuft werden und hast keinen Rentenanspruch darauf kommst Du bis zur Altersrente vom JC weg zum Sozialamt und erhälst Grundsicherung so lange
@crazy
Dann könnte mich der Arbeitsberater einfach wieder zum Amtsarzt schicken.
Ich glaube, der braucht einmal den offiziellen Bescheid von der RV, dass es so und so ist. Außerdem ist ein Gutachten von der RV höherwertig als das des med. Dienstes der Arbeitsagentur. Nur weil du ihm gesagt hast, dass du keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente hast, heißt das nicht, dass das auch tatsächlich so ist - ohne dir jetzt zu nahe treten zu wollen.
Zitat von: Lina am 23. Dezember 2021, 20:25:22Dann könnte mich der Arbeitsberater einfach wieder zum Amtsarzt schicken.
Nein, hierzu ist die Einschätzung der DRV notwendig.
Hallo,
es geht weiter mit der Klage vor dem Sozialgericht gegen die Zwangsverrentung.
Nun habe ich ein Schreiben von Sozialgericht, mit der Bitte um Kenntnisnahme, bekommen.
Das JC hat beim SG beantragt, dass die Klage abzuweisen ist.
Kann das JC das?
Wenn dem JC das gelingen sollte, kann ich was dagegen machen?
Du kannst direkt zum Sozialgericht gehen dort gibt es Ansprechpartner die eine Sozialklage aufnehmen. Hatte das einmal selber durch, der Ansprechpartner hatte vor Ort mit mir gemeinsam eine Festellungsklage aufgenommen. Zu Corona Zeiten besser mit dem Sozialgericht telefonieren.
Zitat von: Lina am 17. Januar 2022, 07:23:42Kann das JC das?
Wenn dem JC das gelingen sollte, kann ich was dagegen machen?
Was soll denn das JC sonst beantragen, wenn es meint, alles richtig gemacht zu haben?
Falls du die Klage verlierst, kannst du ggf. in Berufung gehen, soweit das Sozialgericht das zulässt.
Erst mal Danke für eure Antworten.
Durch das zur Kenntnisnahme-Schreiben des SG Sozialgericht, habe ich auch noch Erfahren, dass ein Aktenexport durch das JC an das SG stattgefunden hat. Natürlich weiß ich nicht, was in den Akten steht. Ich weiß nur, dass ich durch Maßnahme Träger und Zuarbeiter des JC massiv diffamiert wurde.
Beantrage doch beim SG Einsicht in die Akte. Immer interessant was da so steht.
@kämpfer
gerne würde ich in die Akte schauen, aber das SG ist soweit weg, in einer anderen Stadt. :weisnich:
Ok wusste ich nicht.
Zitat von: Lina am 18. Januar 2022, 10:10:01Natürlich weiß ich nicht, was in den Akten steht.
Logisch, ohne Akteneinsicht.
Zitat von: Lina am 18. Januar 2022, 10:10:01Ich weiß nur, dass ich durch Maßnahme Träger und Zuarbeiter des JC massiv diffamiert wurde.
Woher, wenn du keine Akteneinsicht hattest?
Zitat von: Flip am 18. Januar 2022, 15:05:46
Zitat von: Lina am 18. Januar 2022, 10:10:01Natürlich weiß ich nicht, was in den Akten steht.
Logisch, ohne Akteneinsicht.
Zitat von: Lina am 18. Januar 2022, 10:10:01Ich weiß nur, dass ich durch Maßnahme Träger und Zuarbeiter des JC massiv diffamiert wurde.
Woher, wenn du keine Akteneinsicht hattest?
Weil ich dazu keine Akteneinsicht brauche.
Zitat von: Lina am 18. Januar 2022, 15:19:00Weil ich dazu keine Akteneinsicht brauche.
Und das beantwortet die Frage "Woher weißt du das?"?
Zitat von: Flip am 18. Januar 2022, 15:19:48
Zitat von: Lina am 18. Januar 2022, 15:19:00Weil ich dazu keine Akteneinsicht brauche.
Und das beantwortet die Frage "Woher weißt du das?"?
Durch Fragen weiß ich ich das. Jeder, der durch das JC eine Maßnahme oder einen 1Euro Job macht, sollte danach fragen, was zu Papier gebracht wurde und sich eine Kopie aushändigen lassen.
Wenn Du Lust hast fahre zum SG und schaue Dir die Akten an, bzw. lass sie kopieren. Man kann ja vorher mal anfragen wie dick die Akte ist. :zwinker:
Auf was ich hinaus will, ein Anwalt bekommt sie zugeschickt, vielleicht ist eine in deiner Nähe wo man etwas ausmachen kann. :zwinker:
@kämpfer
Zitat von: kämpfer am 18. Januar 2022, 18:08:48
Wenn Du Lust hast fahre zum SG und schaue Dir die Akten an, bzw. lass sie kopieren. Man kann ja vorher mal anfragen wie dick die Akte ist. :zwinker:
Auf was ich hinaus will, ein Anwalt bekommt sie zugeschickt, vielleicht ist eine in deiner Nähe wo man etwas ausmachen kann. :zwinker:
Vielleicht mache ich das.
Beratungsschein kann man ja auf dem Gericht beantragen. Oder "nur" die Akte anfordern und mal durchschauen kann nicht so teuer sein. :zwinker:
Meine Akte hatte mir mal sehr geholfen, da stand u.a. ein interessantes Statement vom Amtsarzt drin was der Sachbearbeiter "versehentlich" anderes interpretiert hat als der Amtsarzt.
Hallo,
das JC hatte für mich ersatzweise einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt und die DRV hat mich aufgefordert tätig zu werden. Also habe ich einen Antrag zur Festellung, ob für mich eine Erwerbsminderungsrente in Frage kommt, an die DRV geschickt.
Jetzt kommt ein Schreiben von der DRV warum ich keine Antrag auf Altersrente gestellt hätte, dass JC hätte mich doch dazu aufgefordert.
Ich soll der DRV mitteilen, warum ich mich für Erwerbsgemindert halte und Atteste von Ärzten einreichen.
Gegen die Aufforderung zur Antragstellung auf Altersrente habe ich schon lange eine Klage beim SG eingereicht. Das ist dem JC bekannt.
Ist es am Besten, wenn ich jetzt gar nichts mehr einreiche?
Hallo, es gibt wieder neue Nachrichten zu dem Thema.
Mein Antrag auf Erwerbsminderungsrente ist abgelehnt worden, weil ich angeblich noch bis/länger als 6 Std. arbeiten kann.
Das Datum auf dem Bescheid ist der 02.06.2022. Der Brief wurde mir erst Mitte Juni zugestellt, mein Widerspruch dagegen ging Gestern an die DRV.
Das Jobcenter schreibt mir, mit einem heutigen Brief, dass ich einen Antrag auf Altersrente (Rente ab 63) stellen soll.
1. Ich wäre dazu verpflichtet, nach Paragraph 12a Satz 1 SGB II, diesen Antrag zu stellen.
Ersatzweise will das JC den Antrag stellen, wenn ich da dann nicht mitwirke, und der Antrag auf Altersrente geht ins Leere, sollen mir die Leistungen wegen fehlender Mitwirkung entzogen werden.
Zum Schluss steht da," Bitte teilen Sie mir mit dem beigefügten Vordruck, bis 23.07.2022 Ihre Antragstellung mit."
Der Fall ist schon vor dem Sozialgericht und jetzt soll ich gezwungen werden, den Antrag auf Rente zu stellen was ich gar nicht will.
Kann das JC mir die ALG2 Leistungen bei fehlender Mitwirkung entziehen?
,,Kann das JC mir die ALG2 Leistungen bei fehlender Mitwirkung entziehen?"
können ja Lina
,,Mein Antrag auf Erwerbsminderungsrente ist abgelehnt worden, weil ich angeblich noch bis/länger als 6 Std. arbeiten kann."
Widerspruch einfelegt?
Hattest du eine persönliche Begutachtung? Hast du eine Kopie des Gutachtens? Wenn nein, bekommst du vom Rententräger auch mit der zusätzlichen medizinischen Einschätzung der DRV.
Dann würde ich das ganze mit meinen behandelnden Arzt besprechen.
Aus meinem Blickwinkel würde ich alles daran setzen erstens die Rente wegen Erwerbsminderung durch zu bekommen.
Dazu müsstest du natürlich auch ein Widerspruch gegen den Bescheid der Rente wegen Erwerbsminderung schreiben....
Zitat von: kämpfer am 08. Juli 2022, 16:28:43,,Kann das JC mir die ALG2 Leistungen bei fehlender Mitwirkung entziehen?"
können ja Lina
,,Mein Antrag auf Erwerbsminderungsrente ist abgelehnt worden, weil ich angeblich noch bis/länger als 6 Std. arbeiten kann."
Widerspruch einfelegt?
Hattest du eine persönliche Begutachtung? Hast du eine Kopie des Gutachtens? Wenn nein, bekommst du vom Rententräger auch mit der zusätzlichen medizinischen Einschätzung der DRV.
Dann würde ich das ganze mit meinen behandelnden Arzt besprechen.
Aus meinem Blickwinkel würde ich alles daran setzen erstens die Rente wegen Erwerbsminderung durch zu bekommen.
Dazu müsstest du natürlich auch ein Widerspruch gegen den Bescheid der Rente wegen Erwerbsminderung schreiben....
Nach langem Überlegen habe ich gegen den ablehnenden Bescheid der DRV Widerspruch eingelegt.
Das Datum auf dem Bescheid war der 2.6.2025. In meinem Briefkasten war der Bescheid erst am 16.6.2022.
Auf dem Briefumschlag ist kein Datum.
Mein Widerspruch per Einschreiben war nachweislich am 06.07.2022 bei der DRV.
Die Widerspruchsfrist ist:
"Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch einlegen"
War mein Widerspruch jetzt noch fristgerecht?
Bedeutet innerhalb eines Monats eine 4 Wochenfrist?
Zitat von: Lina am 10. Juli 2022, 07:48:06Bedeutet innerhalb eines Monats eine 4 Wochenfrist?
Nein.Ein Monat ist ein Monat.
Es zählt der tatsächliche Zugang in deinem Briefkasten. Damit ist der Bescheid bekanntgegeben und kann Wirksamkeit entfalten. Hast du im Schreiben darauf hingewiesen, dass der Bescheid erst am 16.06. zugestellt wurde? Falls nicht würde ich das noch nachschieben.
Bedeutet dieses Schreiben, dass meine AlG2 Leistungen ab dem Stichtag eingestellt werden wenn ich keinen Antrag auf Rente stelle und das Nachweise?
IMG_20220710_124309743~2.jpg
IMG_20220710_123852979~4.jpg
IMG_20220710_123913058~2.jpg
[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Das Renteneintrittsalter ist im Juli schon wieder angehoben worden und so geht es immer weiter. Gegenwehr gegen die Frühverrentung ist daher sinnlos.
Zitat von: Lina am 17. Juli 2022, 13:20:45Das Renteneintrittsalter ist im Juli schon wieder angehoben worden und so geht es immer weiter. Gegenwehr gegen die Frühverrentung ist daher sinnlos.
Wie was wo? :schock:
Also, ich will früher in Rente - je früher, je lieber - geht nur nicht wegen der Abzüge, darf wegen Schwerbehinderung nur 2 Jahre früher...