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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: harz am 22. Oktober 2021, 00:08:08

Titel: Rechnung sehr spät schreiben mit Nebengewerbe
Beitrag von: harz am 22. Oktober 2021, 00:08:08
Hallo,

Was passiert, wenn man mit ALG 2 Selbstständig gearbeitet hat aber aus Nachlässigkeit die Rechnung nicht geschrieben hat seit ca 10 Monaten, hätte man das vor Geldeingang beim Jobcenter angeben müssen? Wie würde die Strafe aussehen? Zählt nur der Zahlungseingang?  Muss man auch kleinere Beträge unter 100€ angeben die man verdient hat?

Beste Grüße
Titel: Re: Rechnung sehr spät schreiben mit Nebengewerbe
Beitrag von: Ronald BW am 22. Oktober 2021, 03:18:20
Was soll da passieren. wenn das Geld kommt ist es da und wenn es da ist hast du es.
Ab da ist das JC involviert, vorher nicht.
Titel: Re: Rechnung sehr spät schreiben mit Nebengewerbe
Beitrag von: Sheherazade am 22. Oktober 2021, 08:42:12
Zitat von: harz am 22. Oktober 2021, 00:08:08
Muss man auch kleinere Beträge unter 100€ angeben die man verdient hat?

Ja.
Titel: Re: Rechnung sehr spät schreiben mit Nebengewerbe
Beitrag von: blaumeise am 22. Oktober 2021, 11:56:18
Zitat von: harz am 22. Oktober 2021, 00:08:08Zählt nur der Zahlungseingang?
Jepp.