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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Sema am 22. Oktober 2021, 20:04:35

Titel: Umzug in eine größere Wohnung
Beitrag von: Sema am 22. Oktober 2021, 20:04:35
Guten Abend wie oben schon steht wollte ich mich mal erkundigen wie das aussieht für uns als 5 köpfige Familie in eine größere Wohnung zu ziehen aktuell leben wir auf 75 qm mit 3 Kindern unser Sohn ist 9Jahre und unsere Töchter 5 und 3 Jahre wir hätten schon eine Wohnung in Aussicht kennt sich jemand aus wie die Chancen für uns stehen würden LG
Titel: Re: Umzug in eine größere Wohnung
Beitrag von: crazy am 22. Oktober 2021, 20:18:39
Auf die Größe kommt es nicht an!
Umziehen könnt ihr immer, dazu braucht ihr keine Genehmigung.

Eine Begründung, die dazu führen soll, dass euch Umzugswagen etc vom JC bezahlt wird muss her.
Das wäre z.B, dass ihr nur 3 Zimmer habt und das Wohnzimmer zu klein ist, dass ihr als Eltern dies als Wohn/Schlafraum Kombi nutzen könntet.

Guter Umzugsgrund immer ist, wenn mindestens einer von euch irgendwo eine Zusage auf einen Arbeitsplatz hätte.
Titel: Re: Umzug in eine größere Wohnung
Beitrag von: Yavanna am 23. Oktober 2021, 09:43:13
Wenn ihr ohne Zustimmung innerhalb des Zuständigkeitsbereich des selben JC umzieht, kann es passieren, dass nur die bisherigen KDU übernommen werden. Für den Fall, dass die neue Wohnung teurer ist.
Titel: Re: Umzug in eine größere Wohnung
Beitrag von: blaumeise am 23. Oktober 2021, 11:03:17
@Sema: Lies dir bitte erst mal den Ratgeber Umzug durch: https://hartz.info/index.php?topic=24.0 (https://hartz.info/index.php?topic=24.0)
Titel: Re: Umzug in eine größere Wohnung
Beitrag von: Sema am 23. Oktober 2021, 17:17:01
Ohne Zustimmung würden wir das nicht machen
Titel: Re: Umzug in eine größere Wohnung
Beitrag von: justine1992 am 23. Oktober 2021, 17:37:24
Zitat von: Sema am 22. Oktober 2021, 20:04:35kennt sich jemand aus wie die Chancen für uns stehen würden
gut
weil
Zitat von: crazy am 22. Oktober 2021, 20:18:39Das wäre z.B, dass ihr nur 3 Zimmer habt und das Wohnzimmer zu klein ist, dass ihr als Eltern dies als Wohn/Schlafraum Kombi nutzen könntet.
Titel: Re: Umzug in eine größere Wohnung
Beitrag von: CCR am 23. Oktober 2021, 18:00:02
Zitat von: Yavanna am 23. Oktober 2021, 09:43:13
Wenn ihr ohne Zustimmung innerhalb des Zuständigkeitsbereich des selben JC umzieht, kann es passieren, dass nur die bisherigen KDU übernommen werden. Für den Fall, dass die neue Wohnung teurer ist.
wenn die neue Wohnung kleiner, dann wird die Warmmiete ja auch billiger und das JC spart da schon Kosten.
Aber größer und teurer braucht immer einen trifftigen Grund
Titel: Re: Umzug in eine größere Wohnung
Beitrag von: crazy am 23. Oktober 2021, 18:04:59
Guten morgen, aufwachen :weisnich:

Man möchte wegen der 3 Kinder sicher mehr Wohnraum und nicht noch enger zusammenrücken :mocking:

Titel: Re: Umzug in eine größere Wohnung
Beitrag von: CCR am 23. Oktober 2021, 18:08:10
Zitat von: crazy am 23. Oktober 2021, 18:04:59Man möchte wegen der 3 Kinder sicher mehr Wohnraum und nicht noch enger zusammenrücken
ganz deiner Meinung, schon allein wegen Corona wäre dies ein Grund.
Titel: Re: Umzug in eine größere Wohnung
Beitrag von: crazy am 23. Oktober 2021, 18:28:15
Das war letztes Jahr...
Corona als Grund für alles ist vorbei
Titel: Re: Umzug in eine größere Wohnung
Beitrag von: Birgit63 am 25. Oktober 2021, 08:27:49
Zumal das wegen Corona nicht so eng zusammenrücken in der eigenen Familie ja wohl gar keinen Grund darstellt. Ich kann verstehen, dass man mit 3 Kindern nicht so gerne in einer 3-Raum-Wohnung lebt. Aber Corona als Grund zu nennen ist lächerlich. Wobei bei uns im Haus auch 2 Familien mit ihren 3 Kindern in einer 3-Raum-Wohnung leben. Die Eltern haben ein Schlafsofa und die Kinder teilen sich die zwei weiteren Zimmer. Aber das kommt eben auf den Schnitt und die qm der Wohnung an.