Hm wo soll ich anfangen...
"Dank" Corona, wovon meine Branche gut getroffen wurde, habe ich die letzten Monate ALG2 bezogen.
Ich habe bei meinen Eltern gewohnt und den Regelbedarf + einen Anteil der Miete meiner Eltern erhalten.
Wegen persönlicher Differenzen mit meinen Eltern und ihrem ohnehin bald anstehenden Umzug aufs Land habe ich mir eine eigene Wohnung gesucht, die auch beruflich besser passte (anderes Bundesland - branchenbedingt bessere Chancen für Projekte...). Der Wohnungsmarkt ist hier schwierig, deshalb habe ich nach monatelanger Suche bei der ersten Zusage direkt zugeschnappt (40qm, 450€ Miete + 90€ NK). Im Anschluss habe ich mich an das dort zuständige JC gewandt wegen ALG2 und vor allem wegen Möbel/Erstaustattung. Der Mietvertrag begann am 1. September.
Gleichzeitig hatte ich von August bis Mitte Oktober eine befristete Anstellung, bei der das Gehalt im Oktober erst überwiesen wurde. Für August und September hatte ich also keine Einnahmen. Hinzu kam jetzt noch eine weitere befristete Anstellung für Mitte bis Ende Oktober. Danach bin ich wohl erstmal wieder arbeitslos.
Bei der Beantragung für ALG2 hat das neue JC eine Korrektur des Mietvertrages seitens des Vermieters verlangt, da keine Flächenangabe zu finden war. Ich meinte, dass dies nicht möglich ist und konnte nur eine Art Vorschau des Inserats noch mitschicken. Außerdem wurde von ihnen gefragt, welche Möbel ich benötige, woraufhin ich eine Liste mitgeschickt habe.
Nach knapp zwei Monaten Bearbeitung habe ich nun heute den Ablehnungsbescheid erhalten. Beim Unterkunftsbedarf wurden 0€ Miete und Heizkosten anerkannt!? Der festgestellte Bedarf war 0€.
Anhand der eingereichten Arbeitsverträge/Gehälter meiner befristeten Jobs wurden 1800€ bereinigtes Einkommen festgelegt.
Daraus wurden 0€ Anspruch berechnet.
Ist dies so korrekt? Müsste ich nicht wenigstens für September bzw für die Möbel was bekommen (die Wohnung steht weiterhin leer...)? Falls nein, was sind nun meine Möglichkeiten bzw wie gehe ich am besten vor? Im November/Dezember erneut beantragen, wenn es kein Einkommen mehr gibt?
Im August hattest Du null Miete, im September Miete aber gleichzeitig berufstätig....
Wann hast Du den Antrag gestellt?
Hast Du Miete im September nachweislich bezahlt?
Hast Du im September auch nachweislich deinen Wohnsitz/Aufenthalt in der angemieteten Wohnung gehabt?
Im Oktober /bist Du wegen Lohnzufluss nicht Hilfebedürftig.
Logo, wenn Du ab November kein Einkommen mehr hast müsste wieder Hilfe beantragt werden
Der Antrag wurde Mitte August gestellt, mehr oder weniger nachdem der Mietvertrag unterschrieben wurde.
Ich hatte nicht 0€ Miete sondern noch einen Teil der Miete meiner Eltern, die das vorherige JC normal übernommen hat.
Ich habe mich im September umgemeldet.
Das mit Oktober ist mir bewusst. Wichtig war mir der Umzug bzw die Möbel.
Da liegt schon der erste der Fehler:
Im neuen Wohnort warst Du erst ab September Hilfebedürftig.
Hast aber den Antrag im August bereits gestellt. Für August war aber noch das alte JC zuständig und von dort wurden Dir ja Leistungen ende Juli für August überwiesen.
Im September bist Du umgezogen, im September hattest Du auch Arbeit
Jetzt könnte man sich nur noch an der Einkommensverteilung aufhängen und an der Berechnung von null Euro Miete-Widerspruch!
Zitat von: crazy am 23. Oktober 2021, 10:11:43
Da liegt schon der erste der Fehler:
Im neuen Wohnort warst Du erst ab September Hilfebedürftig.
Hast aber den Antrag im August bereits gestellt. Für August war aber noch das alte JC zuständig und von dort wurden Dir ja Leistungen ende Juli für August überwiesen.
Im September bist Du umgezogen, im September hattest Du auch Arbeit
Jetzt könnte man sich nur noch an der Einkommensverteilung aufhängen und an der Berechnung von null Euro Miete-Widerspruch!
Der Bescheid war auch für 1.9. bis 28.2.22
Nichtsdestotrotz hatte ich aber im September, im Monat des Umzugs, keine Einnahmen. Das Geld ging nachweislich erst im Oktober ein. Habe ich demnach im September Anspruch auf ALG2/Mietübernahme und die Möbel Erstausstattung?
Ja, nach jetziger Sachlage hast du im September Anspruch auf Alg II und auch eine Erstausstattung wenn du die beantragten Dinge noch nicht besessen hast.
Zitat von: steffsch am 23. Oktober 2021, 10:36:40Der Bescheid war auch für 1.9. bis 28.2.22
Nichtsdestotrotz hatte ich aber im September, im Monat des Umzugs, keine Einnahmen. Das Geld ging nachweislich erst im Oktober ein.
Das ist der Bescheid vom neuen JC, das nach dem Umzug für dich zuständig ist?
Liste doch bitte mal genauer auf, wann genau du umgezogen bist und wann genau bei welchem JC du Leistungen beantragt hast. Vom alten JC hast du doch sicher auch einen Bescheid erhalten, was steht dadrin, haben die noch Ende August Leistungen überwiesen?
Zitat von: blaumeise am 23. Oktober 2021, 10:52:43
Das ist der Bescheid vom neuen JC, das nach dem Umzug für dich zuständig ist?
Der Ablehnungsbescheid vom neuen JC.
Der neue Mietvertrag begann am 1.9. Aus zeitlichen Gründen konnte ich mich erst am 20.9. ummelden.
Die letzte Überweisung vom alten JC kam Ende Juli. Dann kam der Aufhebungsbescheid vom alten JC, dass das neue JC für mich zuständig ist, da ich ab 1.9. die andere Wohnung hatte.
Zitat von: steffsch am 23. Oktober 2021, 12:27:23Der neue Mietvertrag begann am 1.9. Aus zeitlichen Gründen konnte ich mich erst am 20.9. ummelden.
Die letzte Überweisung vom alten JC kam Ende Juli. Dann kam der Aufhebungsbescheid vom alten JC, dass das neue JC für mich zuständig ist, da ich ab 1.9. die andere Wohnung hatte.
Das passt so weit.
Zitat von: steffsch am 23. Oktober 2021, 01:19:41Müsste ich nicht wenigstens für September bzw für die Möbel was bekommen (die Wohnung steht weiterhin leer...)? Falls nein, was sind nun meine Möglichkeiten bzw wie gehe ich am besten vor?
Für September hätte dir auf jeden Fall etwas zugestanden, da du in dem Monat kein Einkommen hattest. Der Antrag wirkt auf den Ersten des Monats zurück. Ich würde dahingehend Widerspruch einlegen.
Die Frage ist ja, wer zuständig war im September. Deswegen die (bislang unbeantwortete) Frage nach dem Umzugsdatum. Wenn Du das belegen kannst, wissen beide JC, wie lange bzw. ab wann sie zuständig waren.
Zitat von: justine1992 am 24. Oktober 2021, 13:46:55
Die Frage ist ja, wer zuständig war im September. Deswegen die (bislang unbeantwortete) Frage nach dem Umzugsdatum. Wenn Du das belegen kannst, wissen beide JC, wie lange bzw. ab wann sie zuständig waren.
Wie belegt man denn einen Umzug? Ich der Mietvertrag der neuen Wohnung begann wie gesagt am 1.9. , die Ummeldung erfolgte am 20.9.
Das alte JC hat mit dem Aufhebungsbescheid erklärt, dass das neue JC ab dem 1.9. für mich zuständig ist.
Demnach habe ich recht auf Mietübernahme und Möbel für September?
Aber wie kommt dann das neue JC darauf, alles abzulehnen? Willkür?
Zitat von: steffsch am 28. Oktober 2021, 14:31:39der Mietvertrag der neuen Wohnung begann wie gesagt am 1.9. , die Ummeldung erfolgte am 20.9.
Das hat beides nichts mit Deinem gewöhnlichen Aufenthalt zu tun.
Zitat von: steffsch am 28. Oktober 2021, 14:31:39Wie belegt man denn einen Umzug?
Darum geht es erst mal gar nicht. Vor uns musst Du nämlich nichts belegen. Wann bist Du umgezogen? Seit wann übernachtest Du in der neuen Wohnung?
Zitat von: steffsch am 28. Oktober 2021, 14:31:39Demnach habe ich recht auf Mietübernahme und Möbel für September?
Ja, Du hast Anspruch auf ALG2 im September. Bei wem entscheidet sich nach Deinem Aufenthalt. Auf Möbel im September? Sicher nicht.
Zitat von: steffsch am 28. Oktober 2021, 14:31:39Aber wie kommt dann das neue JC darauf, alles abzulehnen? Willkür?
Nein.
Zitat von: steffsch am 28. Oktober 2021, 14:31:39
Aber wie kommt dann das neue JC darauf, alles abzulehnen?
Vielleicht liegt das Problem ja auch hier
Zitat von: steffsch am 23. Oktober 2021, 01:19:41Gleichzeitig hatte ich von August bis Mitte Oktober eine befristete Anstellung, bei der das Gehalt im Oktober erst überwiesen wurde.
Gehalt bekommt man üblicherweise monatlich bezahlt, nicht erst bei Ende der Beschäftigung.
Mein gewöhnlicher Aufenthalt ist seit 1.9. meine neue Wohnung.
Die Firma hat die Gehälter erst im Oktober überwiesen.
Zitat von: steffsch am 28. Oktober 2021, 15:41:25Mein gewöhnlicher Aufenthalt ist seit 1.9. meine neue Wohnung.
Dieses Datum ist dann relevant, nicht der Tag, an dem du dich umgemeldet hast. Manchmal bekommt man nämlich nicht eher einen Termin in der Behörde oder verpennt es schlichtweg.
Du kannst dich auf diesen Paragraphen berufen: § 36 Abs. 1 S. 1 SGB II:
Zitat(1) 1Für die Leistungen nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 ist die Agentur für Arbeit zuständig, in deren Bezirk die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Das solltest du allerdings glaubhaft belegen können.
Zitat von: blaumeise am 29. Oktober 2021, 14:00:06
Das solltest du allerdings glaubhaft belegen können.
Deshalb die Frage, wie man einen Umzug belegt.
Ich habe nur Mietvertrag und Ummeldebestätigung (bei der der 1.9. als Einzugsdatum angegeben ist)
Du hast sonst keine Belege (Anhängerverleih z. B.) für den Umzugstag? Oder wenigstens Quittungen für den Einkauf am neuen Wohnort? Oder Übergabeprotokoll der neuen Wohnung?
Zitat von: steffsch am 23. Oktober 2021, 01:19:41Gleichzeitig hatte ich von August bis Mitte Oktober eine befristete Anstellung
Wo hast Du denn gearbeitet? Daran lässt sich doch sicherlich erkennen, wo Dein gewöhnlicher Aufenthalt war?
Zitat von: Sheherazade am 01. November 2021, 12:09:12
Du hast sonst keine Belege (Anhängerverleih z. B.) für den Umzugstag? Oder wenigstens Quittungen für den Einkauf am neuen Wohnort? Oder Übergabeprotokoll der neuen Wohnung?
Ich hatte kurz danach einige kleinere Sachen (Pfanne, Wasserkocher...) für die neue Wohnung eingekauft. Die Quittungen dafür liegen dem neuen JC bereits vor (als ich um die Erstausstattung gebeten habe). Autos o.ä. musste ich nicht mieten.
Übergabeprotokoll vom 1.9. habe ich.
Zitat von: justine1992 am 01. November 2021, 12:23:45
Wo hast Du denn gearbeitet? Daran lässt sich doch sicherlich erkennen, wo Dein gewöhnlicher Aufenthalt war?
Etwas kompliziert: Also die Firma hat ihren Hauptsitz in einem 300km entfernten Ort. Erste Tätigkeitsstätte - wie im Arbeitsvertrag angegeben, der auch vorliegt - war in der Stadt, in der ich zuvor gewohnt habe. Die erste Tätigkeitsstätte ist 10 min von der neuen Wohnung entfernt.
Ich kann nur nicht nachvollziehen, wieso 0€ Miete anerkannt wurden. Weil keine Flächenangabe im Mietvertrag steht?
Nehme ich nun den Widerspruchstext aus dem Forum https://hartz.info/index.php?topic=3627.msg30207#msg30207
und fordere für September die Miete?
Nachdem Du unseren Fragen ja nun offensichtlich dauerhaft mehr oder weniger geschickt ausweichst, hast Du hoffentlich trotzdem verstanden, dass es darauf ankommt, nachzuweisen, wo Dein Aufenthalt war.
Zitat von: justine1992 am 01. November 2021, 19:15:29
Nachdem Du unseren Fragen ja nun offensichtlich dauerhaft mehr oder weniger geschickt ausweichst, hast Du hoffentlich trotzdem verstanden, dass es darauf ankommt, nachzuweisen, wo Dein Aufenthalt war.
Sorry, aber ich verstehe dein Problem nicht. Ich habe deine Fragen beantwortet.
Nochmal: Der Mietvertrag der neuen Wohnung begann am 1.9.
Mein gewöhnlicher Aufenthalt bei der neuen Wohnung begann auch am 1.9. Wie ich das nachweisen kann? Weiß ich nicht so recht. Wohl mit dem Übergabeprotokoll oder den Quittungen für Einkäufe für die Wohnung laut Sheherazade
Wo die erste Tätigkeitsstätte meiner Arbeit war, habe ich auch beantwortet.
Zitat von: steffsch am 01. November 2021, 12:34:18
Zitat von: Sheherazade am 01. November 2021, 12:09:12
Du hast sonst keine Belege (Anhängerverleih z. B.) für den Umzugstag? Oder wenigstens Quittungen für den Einkauf am neuen Wohnort? Oder Übergabeprotokoll der neuen Wohnung?
Ich hatte kurz danach einige kleinere Sachen (Pfanne, Wasserkocher...) für die neue Wohnung eingekauft. Die Quittungen dafür liegen dem neuen JC bereits vor (als ich um die Erstausstattung gebeten habe).
Waren diese Einkäufe am neuen Wohnort?
Zitat von: justine1992 am 01. November 2021, 12:23:45
Wo hast Du denn gearbeitet? Daran lässt sich doch sicherlich erkennen, wo Dein gewöhnlicher Aufenthalt war?
Etwas kompliziert: Also die Firma hat ihren Hauptsitz in einem 300km entfernten Ort. Erste Tätigkeitsstätte - wie im Arbeitsvertrag angegeben, der auch vorliegt - war in der Stadt, in der ich zuvor gewohnt habe. Die erste Tätigkeitsstätte ist 10 min von der neuen Wohnung entfernt.
[/quote]Wo hast Du gearbeitet?
Wo hast Du vom 01.-31.08. gearbeitet? Wo hast Du vom 01.09.-30.09. gearbeitet? Und wo steht das?
Zitat von: steffsch am 01. November 2021, 21:13:23ich verstehe dein Problem nicht
Ich habe gar keins...
Du bist also am 01.09. umgezogen? (Nach dem Umzugsdatum wurdest Du auch schon früher gefragt...)
Die Einkäufe waren im Nachbarort, da die neue Wohnung an der Grenze ist und der Supermarkt im Nachbarort näher ist.
Vom 1.8. bis 18.8. war ich arbeitslos. Vom 19.8. bis 30.09. war ich bei der Firma XY angestellt. Steht im Arbeitsvertrag.
Bzgl Arbeitsorte habe ich ja schon was geschrieben.
Die Gehälter dieser Tätigkeit kamen erst im Oktober.
Ja, ich bin am 1.9. umgezogen. Ja, die neue Wohnung ist mein gewöhnlicher Aufenthalt seit 1.9. :)
Zitat von: steffsch am 01. November 2021, 21:26:28Bzgl Arbeitsorte habe ich ja schon was geschrieben.
Zitat von: justine1992 am 01. November 2021, 21:20:03Erste Tätigkeitsstätte - wie im Arbeitsvertrag angegeben, der auch vorliegt - war in der Stadt, in der ich zuvor gewohnt habe. Die erste Tätigkeitsstätte ist 10 min von der neuen Wohnung entfernt.
Möglicherweise akzeptiert das JC das so als Nachweis.