Wenn man den Stromanbieter wechselt bzw. für den neuen Stromanbieter entscheidet, bekommt man, wenn man zusätzlich ein neues Girokonto eröffnet, ein Startguthaben von 50,00 Euro.
Werden die 50,00 Euro angerechnet?
ich denke ja, ein strombonus darf ja auch angerechnet werden. :wand:
Das Startguthaben vom Konto zählt als Einkommen.
Beim Strombonus kommt es auf die Bedingungen an, wird der Verrechnet dann jedenfalls nicht.
Zitat von: hartz4.org/geldgeschenke/
Wie viel Geld darf nun geschenkt werden?
Auch wenn bei einem Hartz-4-Bezug Geldgeschenke generell problematisch werden können, gilt festzuhalten:
Neben einem Freibetrag von 100 Euro, welcher erarbeitet werden kann, dürfen monatlich Geldgeschenke unter 50 Euro ohne eine zu befürchtende Anrechnung empfangen werden.
Und wie wäre jetzt die Sachlage, wenn ich 50,00 Euro Startguthaben bekommen würde?
Startguthaben für ein Konto, ist Einkommen.
Startguthaben beim Strom kenne ich nicht, nur Bonus.
100 € gelten nur für Einkommen durch Arbeit.
Geldgeschenke (aus der Verwandtschaft) lässt man ohnehin, nicht über ein Konto laufen.
Zitat von: vanessa am 23. Oktober 2021, 16:53:30
Startguthaben für ein Konto, ist Einkommen.
Ja und die 50,00 Euro werden voll angerechnet?
Zitat von: vanessa am 23. Oktober 2021, 16:53:30
Geldgeschenke (aus der Verwandtschaft) lässt man ohnehin, nicht über ein Konto laufen.
Ich hatte das mit den "Geldgeschenken" nur als Beispiel zitiert, weil da ja steht, das Geldgeschenke monatlich unter 50 Euro ohne eine zu befürchtende Anrechnung empfangen werden dürfen.