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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: DerRudi am 23. Oktober 2021, 15:35:17

Titel: Gilt der Freibetrag nur bei Erwerbstätigkeit?
Beitrag von: DerRudi am 23. Oktober 2021, 15:35:17
Wenn man den Stromanbieter wechselt bzw. für den neuen Stromanbieter entscheidet, bekommt man, wenn man zusätzlich ein neues Girokonto eröffnet, ein Startguthaben von 50,00 Euro.

Werden die 50,00 Euro angerechnet?
Titel: Re: Gilt der Freibetrag nur bei Erwerbstätigkeit?
Beitrag von: jeschik am 23. Oktober 2021, 15:37:08
ich denke ja, ein strombonus darf ja auch angerechnet werden. :wand:
Titel: Re: Gilt der Freibetrag nur bei Erwerbstätigkeit?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 23. Oktober 2021, 16:25:28
Das Startguthaben vom Konto zählt als Einkommen.

Beim Strombonus kommt es auf die Bedingungen an, wird der Verrechnet dann jedenfalls nicht.
Titel: Re: Gilt der Freibetrag nur bei Erwerbstätigkeit?
Beitrag von: DerRudi am 23. Oktober 2021, 16:41:24
Zitat von: hartz4.org/geldgeschenke/
Wie viel Geld darf nun geschenkt werden?
Auch wenn bei einem Hartz-4-Bezug Geldgeschenke generell problematisch werden können, gilt festzuhalten:
Neben einem Freibetrag von 100 Euro, welcher erarbeitet werden kann, dürfen monatlich Geldgeschenke unter 50 Euro ohne eine zu befürchtende Anrechnung empfangen werden.

Und wie wäre jetzt die Sachlage, wenn ich 50,00 Euro Startguthaben bekommen würde?
Titel: Re: Gilt der Freibetrag nur bei Erwerbstätigkeit?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 23. Oktober 2021, 16:53:30
Startguthaben für ein Konto, ist Einkommen.

Startguthaben beim Strom kenne ich nicht, nur Bonus.

100 € gelten nur für Einkommen durch Arbeit.

Geldgeschenke (aus der Verwandtschaft) lässt man ohnehin, nicht über ein Konto laufen.
Titel: Re: Gilt der Freibetrag nur bei Erwerbstätigkeit?
Beitrag von: DerRudi am 23. Oktober 2021, 17:05:15
Zitat von: vanessa am 23. Oktober 2021, 16:53:30
Startguthaben für ein Konto, ist Einkommen.
Ja und die 50,00 Euro werden voll angerechnet?

Zitat von: vanessa am 23. Oktober 2021, 16:53:30
Geldgeschenke (aus der Verwandtschaft) lässt man ohnehin, nicht über ein Konto laufen.

Ich hatte das mit den "Geldgeschenken" nur als Beispiel zitiert, weil da ja steht, das Geldgeschenke monatlich unter 50 Euro ohne eine zu befürchtende Anrechnung empfangen werden dürfen.