Hat jemand von euch mal eine psych/neurologische Begutachtung über das Sg gehabt und weiss wie sowas in etwa abläuft ?
Kommt es im Rahmen solch einer Untersuchung auch häufiger zu einer Blutabnahme ?
@jeschik
Einer Blutentnahme mußte Du nicht zustimmen.
Was heißt denn psych/neurologische Begutachtung über das Sg ?
Normaler Weise ist das ein Gespräch mit einer Psychologin. Da mußt Du sagen, dass Du unbedingt Arbeiten möchtest und auch kannst. Wenn nicht, dann erklärst Du warum es Dir nicht möglich ist zu arbeiten.
Zitat von: Lina am 23. Oktober 2021, 16:17:20
Was heißt denn psych/neurologische Begutachtung über das Sg ?
das sollte bedeuten psychiatrisch/neurologische Begutachtung die durch das Sozialgericht beauftragt wurde
Dafür gibt es Leitlinien.
Die Gespräche können sich über Stunden hinziehen.
z.B. können körperliche Untersuchung oder auch Labor-Untersuchungen dabei sein.
Da geht es auch um aktuelle Erkrankungen um die Medikation und Krankheits-und ganze Lebensgeschichte.
Das Ergebnis der Untersuchung kriegt er nicht mitgeteilt.
Auch die gerichtlichen Akteninhalte werden berücksichtigt genau so wie die bestehenden Befunde anderer Ärzte die vorher behandelt haben.
Das ist kein einfaches bla bla - psycho-Gespräch.
Hallo harry danke für Deine Antwort. Habe schon die info bekommen das dieser termin wohl einige stunden dauern soll. stehen laboruntersuchungen hier in der entsprechenden leitlinie vom SG als standard ? oder ist in dieser angegeben in welchen fällen es zu einer laboruntersuchung kommt oder kommen darf ?
Als Mitwirkungspflicht gibt es nur das Erscheinen zum Termin, sonst ist auch die Anordnung zur Vorführung schnell möglich.
Eine Mitwirkungspflicht zum Inhalt der Begutachtung gibt es nicht.
Man kann auch einfach schweigen, aber das läuft dem Sachverhalt zuwider.
Die Kosten werden nach Gesetz abgerechnet. Stunde im Durchschnitt 70-80 €.
Diese trägt der Auftraggeber also das Gericht.
Aber je nach Ausgang des Verfahrens kannst auch du mit zur Kasse gebeten werden.
Ein Beistand ist bei der Untersuchung nicht erlaubt und einmal getätigte Aussagen vor dem Gutachter können nicht zurück genommen werden.
Mehr kann man im Vorfeld nicht dazu sagen. Wünsche schönes Wochenende.
Danke ebenso ein schönes Wochenende.
Zitat von: Gast50147 am 23. Oktober 2021, 18:29:36einmal getätigte Aussagen vor dem Gutachter können nicht zurück genommen werden.
wenn man die falschen worte gewählt hätte, müsste man sich dann demnach unmittelbar korrigieren nehme ich an ?
Man darf aber eine schriftliche Gedankenstütze mitnehmen, wenn man sonst alles mögliche vergessen würde ?
Zitat von: Gast50147 am 23. Oktober 2021, 18:29:36Ein Beistand ist bei der Untersuchung nicht erlaubt und einmal getätigte Aussagen vor dem Gutachter können nicht zurück genommen werden.
Einen Beistand in dem Sinne bräuchte ich auch nicht wirklich. Hätte man aber ein recht darauf das zb. ein familienangehöriger vom gutachter angehört werden würde, wenn man selbst der meinung wäre, das es dem sachverhalt positiv dienlich sein könnte ?
@harry
kann jeschik so eine Untersuchung verweigern?
Warum gibt das Sozialgericht soviel Geld dafür aus? Vor Einbruch der DDR in die BRD habe ich nie etwas von solchen Untersuchungen gehört.
Irgendwie ist das bedenklich, in was für Situationen man hier in Deutschland kommen kann.
Zitat von: Lina am 24. Oktober 2021, 06:44:23kann jeschik so eine Untersuchung verweigern?
Natürlich!
Diese Untersuchung ist nur Bedingung für etwas, das @jeschik will.
Zitat von: Lina am 24. Oktober 2021, 06:44:23Irgendwie ist das bedenklich, in was für Situationen man hier in Deutschland kommen kann.
Niemand muss hier leben. Ich wähle täglich neu, dass es für mich das bequemste Land ist.
Zitat von: jeschik am 23. Oktober 2021, 20:57:34Man darf aber eine schriftliche Gedankenstütze mitnehmen,
Ja!
Zitat von: jeschik am 23. Oktober 2021, 20:57:34das zb. ein familienangehöriger vom gutachter angehört werden würde, wenn man selbst der meinung wäre, das es dem sachverhalt positiv dienlich sein könnte ?
Bedarf der Genehmigung des Gutachters oder des Gerichts
Zitat von: Lina am 24. Oktober 2021, 06:44:23
kann jeschik so eine Untersuchung verweigern?
Schwierig bis unmöglich.
TE hatte bereits eine psych. Untersuchung die das Gericht angeordnet hatte.
Dieses Gutachten wurde angegriffen, nachdem die Kompetenz des GA in Frage stand was er letztlich selbst zugab.
Mit der jetzigen Untersuchung will das Gericht Klarheit über das Krankheitsbild des TE um eine abschließende Entscheidung treffen zu können.
Eine Verweigerung dieser Untersuchung wäre für den TE mehr als nur kontraproduktiv.
Zitat von: Gast50147 am 24. Oktober 2021, 10:30:03Zitat von: jeschik am 23. Oktober 2021, 20:57:34
das zb. ein familienangehöriger vom gutachter angehört werden würde, wenn man selbst der meinung wäre, das es dem sachverhalt positiv dienlich sein könnte ?
Bedarf der Genehmigung des Gutachters oder des Gerichts
Wenn es eine genehmigung des Gutachters dafür braucht, ist dies wohl alles andere als üblich oder häufiger ?
Da mein nächster Familienangehöriger fast alles zu meinem gesundheitlichen sachverhalt betreffend miterlebt hat, hatte ich gedacht das der gutachter meine unfallfolgen evtl besser objektivieren könnte. Was hälst du hier von meiner idee dazu ?
Zitat von: Gast50147 am 24. Oktober 2021, 10:30:03Zitat von: Lina am 24. Oktober 2021, 06:44:23
kann jeschik so eine Untersuchung verweigern?
Schwierig bis unmöglich.
TE hatte bereits eine psych. Untersuchung die das Gericht angeordnet hatte.
Dieses Gutachten wurde angegriffen, nachdem die Kompetenz des GA in Frage stand was er letztlich selbst zugab.
Mit der jetzigen Untersuchung will das Gericht Klarheit über das Krankheitsbild des TE um eine abschließende Entscheidung treffen zu können.
Nicht ganz richtig, es gab über das SG angeordnet bereits eine orthop. Untersuchung und dieses Gutachten wurde angegriffen, weil hier der GA seine Kompetenz überschritten hatte und eine einschätzung zum bisher einzigsten psych. Gutachten abgegeben hatte, welches vorgerichtlich, über die unfallkasse beauftragt wurde.
Zitat von: jeschik am 24. Oktober 2021, 11:09:52Was hälst du hier von meiner idee dazu ?
Antrag bei Gericht stellen und begründen oder direkt mit dem GA reden
Zitat von: jeschik am 24. Oktober 2021, 11:09:52weil hier der GA seine Kompetenz überschritten hatte
Was ist hier unrichtig?
Zitat von: Gast50147 am 24. Oktober 2021, 10:30:03nachdem die Kompetenz des GA in Frage stand was er letztlich selbst zugab.
Zitat von: Gast50147 am 24. Oktober 2021, 11:15:31Was ist hier unrichtig?
nicht ganz richtig war nur:
Zitat von: Gast50147 am 24. Oktober 2021, 10:30:03TE hatte bereits eine psych. Untersuchung die das Gericht angeordnet hatte.
Sagte ja, hatte bisher nur eine orthop. begutachtung über das SG und die psych. begutachtung war vorgerichtlich, die wurde damals bevor es zum gerichtsverfahren kam über die unfallkasse beauftragt.
Zitat von: jeschik am 23. Oktober 2021, 15:55:41
Hat jemand von euch mal eine psych/neurologische Begutachtung über das Sg gehabt und weiss wie sowas in etwa abläuft ?
Kommt es im Rahmen solch einer Untersuchung auch häufiger zu einer Blutabnahme ?
Das war deine Eingangsfrage und diese ist beantwortet. Alles weitere wären jetzt nur noch Spekulationen!
Diese Akten werden auch beigezogen:
« am: 23. November 2018, 17:57:34 » # Jeschik 561
Nun kommt noch eine psychische begutachtung dazu, wo traumische
Auswirkungen des Unfalls auf die persönlichkeit/psyche bewertet werden sollen. « am: 07. August 2019, 12:14:34 » # Jeschik 543
vor ca. 2 Jahren wurde aber auf mein Anliegen ein aktuelles Orth. Gutachten erstellt
+ psych. Gutachten, daraus resultiert die zu erwartende Rentenzahlung
Zitat von: Gast50147 am 24. Oktober 2021, 11:40:29« am: 07. August 2019, 12:14:34 » # Jeschik 543
vor ca. 2 Jahren wurde aber auf mein Anliegen ein aktuelles Orth. Gutachten erstellt + psych. Gutachten, daraus resultiert die zu erwartende Rentenzahlung
Diese genannten Begutachtungen haben damals über die UK als auftraggeber stattgefunden. Da war ja noch nichts mit Gericht.
Oder was möchtest du wissen ?
Beachte die Rotschrift im vorherigen Beitrag.
Es waren keine privaten Nachrichten die ich gepostet haben sondern deine öffentlichen Beiträge wie du an den Nrn. deiner Antworten (543 und 561) erkennen müsstest. War aber wohl doch zu anstrengend :lol:
Solche Vorhalte lasse ich mir nicht gefallen, sie untergraben die gebotene Diskretion.
Ich ziehe mich aus dem Thread zurück.
Harry wenn ich das jetzt voreilig fehl interpretiert habe, was ich ich wohl habe dann tut es mir herzlich leid, nehm es mir bitte nicht übel !!! Hab den Satz rausgenommen ! Aber da seh ich selbst mal wieder, wie sehr ich neben der kappe stehe ! :sad:
Zitat von: Gast50147 am 24. Oktober 2021, 11:56:35Beachte die Rotschrift im vorherigen Beitrag.
Die habe ich beachtet und gelesen. An Spekulationen ist mir natürlich nicht gelegen, habe aber zu dem ganzen Sachverhalt noch weitere Fragen. Wenn ihr es für richtig haltet, kann ich dazu auch einen neuen Thread öffnen, da sich weitere Fragen nicht auf den möglichen Ablauf zu der psych. Begutachtung beziehen.
Zitat von: jeschik am 24. Oktober 2021, 12:31:38kann ich dazu auch einen neuen Thread öffnen,
Tu es
Wenn man einer Blutabnahme nicht zustimmen muss, welche negativen Folgen könnte das aus eurer Sicht mit sich bringen wenn man diese ablehnen würde ?
Dass die Parameter, die abgefragt werden sollten, nicht bekannt sind. Und Folgerungen daraus nicht gezogen werden können.
Der einzige, der ein Interesse an dem Ergebnis der Untersuchung hat, bist Du. Du kannst das Ergebnis mit Deiner Mitarbeit steuern. Wenn niemand was davon wissen soll, dann ist das so. Das entscheidest Du ganz alleine.
Die Folgen aus einem Ergebnis dieser Untersuchung? Was willst Du? Was hättest Du gerne für ein Ergebnis? Werden Blutwerte das beeinflussen? Das alles weißt doch nur Du!
Im Blut erkennt man Hirnerkrankungen.
Die Funktionsfähigkeit des Gehirns lässt sich über´s Blut feststellen.
Ist es nicht voll funktionsfähig, verlieren Erkrankte schleichend aber zunehmend immer mehr Fähigkeiten.
Im übrigen mal abwarten: Er will ja noch mehrere Threads eröffnen.
Zitat von: jeschik am 23. Oktober 2021, 15:55:41
Hat jemand von euch mal eine psych/neurologische Begutachtung über das Sg gehabt und weiss wie sowas in etwa abläuft ?
Kommt es im Rahmen solch einer Untersuchung auch häufiger zu einer Blutabnahme ?
Blutentnahmen dienen in der Regel einer Diagnostik. Bei einer Begutachtung wird nicht diagnostiziert.
Selbstverständlich stellt der GA eine Diagnose und ordnet sie dem ICD-Schlüssel zu. Zudem ist die Fragestellung des Gerichts uns unbekannt.
https://www.rechtspsychologie-bdp.de/2017/10/20/qualitatsstandards-fur-psychologische-gutachten/
Zitat von: Gast50147 am 23. Oktober 2021, 18:12:19
Dafür gibt es Leitlinien.
Die Gespräche können sich über Stunden hinziehen.
z.B. können körperliche Untersuchung oder auch Labor-Untersuchungen dabei sein.
Da geht es auch um aktuelle Erkrankungen um die Medikation und Krankheits-und ganze Lebensgeschichte.
Das Ergebnis der Untersuchung kriegt er nicht mitgeteilt.
Auch die gerichtlichen Akteninhalte werden berücksichtigt genau so wie die bestehenden Befunde anderer Ärzte die vorher behandelt haben.
Das ist kein einfaches bla bla - psycho-Gespräch.
Harry super Zusammengefasst, ja solche Gespräche z.b. können wirklich über Stunden gehen.
Zitat von: Gast50147 am 25. Oktober 2021, 13:51:34Im Blut erkennt man Hirnerkrankungen.
Die Funktionsfähigkeit des Gehirns lässt sich über´s Blut feststellen.
Ist es nicht voll funktionsfähig, verlieren Erkrankte schleichend aber zunehmend immer mehr Fähigkeiten.
Demnach währe eine Blutuntersuchung zum neurologischen Fachbereich wahrscheinlich, wenn man über entsprechende Werte Organische Ursachen für psych. Beschwerden ausschließen wollte.
Wenn ein Blutcheck kein fester Parameter in solchen begutachtungen ist, muss man sich wohl überraschen lassen.
Zitat von: justine1992 am 25. Oktober 2021, 13:20:51Die Folgen aus einem Ergebnis dieser Untersuchung? Was willst Du? Was hättest Du gerne für ein Ergebnis? Werden Blutwerte das beeinflussen? Das alles weißt doch nur Du!
Wissen kann ich dazu nichts wirklich, ich weiss ja nicht was für Blutwerte in der regel geprüft werden und fachlich weiss ich auch nicht wie ein gutachter dann die ergebnisse deuten könnte und ob sich dann daraus negative oder sogar positive folgen für mein verfahren ergeben würden.
Was der GA im einzelnen macht und wie er was untersucht kann nur beantwortet werden wenn man die Fragestellung des Gerichts an den GA kennt.
Vorsicht die Fragen des GA an den Patienten können auch oft suggestiven Charakter haben.
Das Gericht will nun einen definitiven Befund (Diagnose) als ganz wichtige Entscheidungsgrundlage für Urteil.
Zitat von: Gast50147 am 26. Oktober 2021, 09:55:28Vorsicht die Fragen des GA an den Patienten können auch oft suggestiven Charakter haben.
Könnte man dann wohl auch Fangfragen nennen.
Zitat von: jeschik am 26. Oktober 2021, 11:22:49Könnte man dann wohl auch Fangfragen nennen.
JA ist ein beliebter Trick um aus dem anderen was raus zu locken.
Antwort wäre ganz einfach 1 Wort: Suggestivfrage
Zitat von: Gast50147 am 26. Oktober 2021, 11:34:26JA ist ein beliebter Trick um aus dem anderen was raus zu locken.
so sehr wie ich neben mir stehe, wird dieser trick sicher gut bei mir funktionieren.
Zitat von: Gast50147 am 26. Oktober 2021, 11:34:26Antwort wäre ganz einfach 1 Wort: Suggestivfrage
Was wolltest du genauer sagen mit, Antwort wäre ganz einfach ?
Auf eine Suggestivfrage antwortet man mit "Suggestivfrage" und zeigt damit an dass man den Trick durchschaut hat :sehrgut:
Zitat von: Gast50147 am 26. Oktober 2021, 12:05:39Auf eine Suggestivfrage antwortet man mit "Suggestivfrage" und zeigt damit an dass man den Trick durchschaut hat
Und das soll irgendwie sinnvoll sein, sich diesbezüglich so zu geben das man eine frage durschaut hätte ? :scratch:
Zumal das sicherlich auch nicht einfach sein wird, solche Fangfragen als diese einstufen zu können.
Zitat von: jeschik am 26. Oktober 2021, 15:19:34solche Fangfragen als diese einstufen zu können.
Soll ich jetzt sagen
"ein kluges Gehirn erkennt Fangfragen"?Ich sage es lieber nicht.
Zitat von: jeschik am 26. Oktober 2021, 15:19:34Und das soll irgendwie sinnvoll sein, sich diesbezüglich so zu geben das man eine frage durschaut hätte ?
Na klar damit nimmt man dem Herrn Doktor gleich den Wind aus den Segeln.
Es gibt genug Leute die sagen
die Psychologie ist die Hure der Medizin.Wer kann schon ins Gehirn eines anderen rein sehen? Keiner!
Zitat von: Gast50147 am 26. Oktober 2021, 15:29:05Zitat von: jeschik am 26. Oktober 2021, 15:19:34
solche Fangfragen als diese einstufen zu können.
Soll ich jetzt sagen "ein kluges Gehirn erkennt Fangfragen"?
Ich sage es lieber nicht.
Ich wusste das Du genau so dazu Bezug nehmen wirst. Das war quasi eine indirekte Fangfrage oder Fangstatement von mir *loool*.
Mit Klug hat das wenig zutun, wenn der Faktor kranke psyche da mit einspielt. Da hat man nunmal leider defizite.
Du siehst ja an dem Beispiel zwischen uns, bzgl. der unterstellung an dich zu den Privatnachrichten. Soviel grips habe ich ganz sicher, das ich dies selbst erkannt hätte, das es keine privatnachrichten waren, aber ich hatte wortwörtlich ein brett vor dem Kopf, mein Verstand hat ausgeschaltet und ich hatte nur dieses Szenario vor Augen. Deswegen meinte ich es auch sehr ernst mit der herzlichen Entschuldigung an Dich dazu. Solche Aussetzer habe ich dann nur aufgrund meiner psych. Beschwerden, im nachhinein könnt ich mich da selbst für Ohrfeigen. Deswegen hoffe ich das Du da etwas verständnis für haben kannst und das ganze nicht als belustigende Dummheit siehst.
Zitat von: Gast50147 am 26. Oktober 2021, 15:29:05Na klar damit nimmt man dem Herrn Doktor gleich den Wind aus den Segeln.
Hast du ein gutes Beispiel für eine schwierigere Fangfrage oder meinst du die wären gleichermaßen leicht zu durchschauen ?
Und du meinst das könnte nicht als Aufmüpfig gewertet werden,nur mit Suggestivfrage zu Antworten ? Gibt es keine Diplomatischere Art hier den Wind aus den Segeln zu nehmen falls eine Suggestivfrage gestellt wird ?
Sehe das ganze mal realistisch an:
Vor Gericht hast du einen psychischen Defekt auf Grund eines Unfalles geltend gemacht.
Jetzt will das Gericht wissen, welcher Defekt das ist, leicht, mittelgradig oder schwer.
Danach richtet sich das Urteil.
Also geh´ völlig unvoreingenommen zu dem Psychiater und arbeite mit ihm zusammen für ein korrektes Ergebnis / Diagnose.
Alles andere bringt dir nichts ein.
@Jeschik
Was sagst Du, bist Du der Meinung, dass Du einen Psychiater brauchst?
Sag so wenig wie möglich, lass den Typ reden.
Zitat von: Lina am 10. November 2021, 18:37:28Was sagst Du, bist Du der Meinung, dass Du einen Psychiater brauchst?
Ich war mal bei einem, diesen brauchte man sicher nicht. Hast du da selbst Erfahrungen gemacht ?
@jeschik
Nein, zum Glück habe ich noch keine Erfahrung mit Psychiatern. War aber schon einmal nahe dran, wegen dem Jobcenter. Eine Bemerkung von mir hat dem JC Vermittler nicht gefallen und er konnte mich nicht einordnen. Seit dem sage ich, was die hören wollen.
Ich kenne aber Menschen, die schon lange mit Psychiatern zu tun haben. Eine Person, vor Jahren war die sensibel, hübsch, aufgeschlossen, etwas aufmüpfig und jetzt nach Jahren, immer wieder in Behandlung bei Psychiatern, sieht die Person richtig kaputt und verändert aus, die Gesichtszüge und die Mimik.
Zitat von: Lina am 11. November 2021, 08:46:44War aber schon einmal nahe dran, wegen dem Jobcenter.
Kann ich gut nachempfinden, kennen sicher einige.
Zitat von: Lina am 11. November 2021, 08:46:44
Ich kenne aber Menschen, die schon lange mit Psychiatern zu tun haben. Eine Person, vor Jahren war die sensibel, hübsch, aufgeschlossen, etwas aufmüpfig und jetzt nach Jahren, immer wieder in Behandlung bei Psychiatern, sieht die Person richtig kaputt und verändert aus, die Gesichtszüge und die Mimik.
Kaputt und Verändert, dann aber vermutlich durch Medikamente die sie dort bekommen haben ? Oder durch die reine Aufarbeitung ihrer Leidensgeschichte.
@jeschik
Zitat von: Lina am 11. November 2021, 08:46:44
Ich kenne aber Menschen, die schon lange mit Psychiatern zu tun haben. Eine Person, vor Jahren war die sensibel, hübsch, aufgeschlossen, etwas aufmüpfig und jetzt nach Jahren, immer wieder in Behandlung bei Psychiatern, sieht die Person richtig kaputt und verändert aus, die Gesichtszüge und die Mimik.
Kaputt und Verändert, dann aber vermutlich durch Medikamente die sie dort bekommen haben ? Oder durch die reine Aufarbeitung ihrer Leidensgeschichte.
[/quote]
Beides, nehme ich an. Die Person war auf dem Gymnasium und hätte eine gute Zukunft haben können. Auf jeden Fall haben die Psychiater der Person nicht geholfen. Es geht wohl darum, irgendwie auffällige Leute ruhig zustellen, damit sie nicht stören. Die Psychiater zerstören die Persönlichkeit solcher Menschen und passen sie gewaltsam an die Gesellschaft an.
Zitat von: Saskia am 11. November 2021, 11:58:13Die Person war auf dem Gymnasium und hätte eine gute Zukunft haben können.
Redest du jetzt von der gleichen Person wie Lina?
Zitat von: Saskia am 11. November 2021, 11:58:13Auf jeden Fall haben die Psychiater der Person nicht geholfen. Es geht wohl darum, irgendwie auffällige Leute ruhig zustellen, damit sie nicht stören. Die Psychiater zerstören die Persönlichkeit solcher Menschen und passen sie gewaltsam an die Gesellschaft an.
Ich finde es auch ein trugschluss wenn man denkt nur weil jemand psychiater oder sonstiger arzt ist, das hier immer mit hilfe und unterstützung zu rechnen wäre, leider ist dem oft nicht so, selbst vielfach erlebt in verschiedenen bereichen.
Was ist denn hier mit Harry passiert ? Wieso steht sein Benutzername nicht mehr hier und stattdessen nur noch, Gast50147 ?