Hallo ich bin unfähig zu arbeiten. Je nachdem was der Amtsarzt entscheidet könnte ich in Grundsicherung oder ALG2 landen.
Schaffe ich es dann mein Eigenheim zu behalten?
1. Wie wird die Wohnfläche beim Jobcenter gerechnet?
Ich habe 50qm. Ein ausgebautes Kellergeschoss hat nochmal 30qm. Nach Wohnflächenverordnung ist dieses aber zu niedrig um zur Wohnfläche zu zählen.
2. Wie schaffe ich es den Kredit zu bezahlen?
monatl. Kreditrate ist 500€. Vielleicht kann ich mich mit der Bank auf 300€ einigen.
Ich habe gelesen, dass nur die Zinsen übernommen werden, aber zinslose Darlehen für den Restbetrag in Betracht kommen?
Vielen Dank für jegliche Hilfe.
Du hast doch sicherlich Anspruch auf Erwerbsminderungsrente wenn du immer gearbeitet hast und nun dauerhaft nicht mehr dazu in der Lage bist.
Ich habe mit der Rentenkasse dazu telefoniert. Da ich in den letzten Jahren Hausmann war, habe ich die Bedingung der "Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren" nicht erfüllt. Angerechnete Monate durch den Versorungsausgleich zählen zwar für die Altersrente, aber nicht für die besondere Bedingung der Pflichtbeiträge.
Wenn du Hausmann warst hat doch bestimmt eine Ehefrau/Partnerin deinen Lebensunterhalt und die Kreditraten gestemmt, oder? Wieso jetzt nicht mehr? Besteht vielleicht ein Anspruch auf Trennungsunterhalt?
Ja momentan finanziere ich die Kreditraten vom Trennungsunterhalt. Je nachdem was bei der Scheidung rauskommt gibt es auch noch nachehelichen Unterhalt. Aber der endet ja auch irgendwann..
Der Trennungsunterhalt bzw der nachehelische Unterhalt wird auf deinen Bedarf angerechnet.
Wer hat denn festgestellt, dass du nicht mindestens 3 Stunden täglich arbeiten kannst?
Gehört das Haus dir ganz allein?
Wie ich bereits geschrieben habe, kommt es eben darauf an, was der Amtsarzt entscheidet.
Mir ist klar, dass das angerechnet wird. Momentan kann ich davon leben. Meine Fragen zielen ja auf den Zeitraum danach ab.
Wenn Du weder ausreichend Unterhalt bekommst noch Erwerbsminderungsrente trifft es Dich so, wie sonst oft nur Frauen trifft
Du lebst von 446 Euro und bekämst nur den Zinsanteil plus Neben und Heizkosten. Tilgung aus den 446 ist kaum möglich...
Zudem-bei Scheidung steht auch noch Zugewinnausgleich im Raum.
Deine Nochehefrau hätte ggf Anspuch auf einen Teil des Vermögens in Form von Grundstück mit Steinen drauf...
Wenn Du in der Ehe schon krank warst, so kann tatsächlich lebenslang nachehelicher Unterhalt bei Dir rauskommen. Also erstmal ruhig bleiben.
Zitat von: draw3000 am 23. Oktober 2021, 19:49:211. Wie wird die Wohnfläche beim Jobcenter gerechnet?
Ich habe 50qm. Ein ausgebautes Kellergeschoss hat nochmal 30qm. Nach Wohnflächenverordnung ist dieses aber zu niedrig um zur Wohnfläche zu zählen.
Kommt mir für ein Eigenheim sehr klein vor, bei einer Wohnung könnte ich die Fläche noch verstehen.
Aber egal hier Ratgeber Vermögen (http://hartz.info/index.php?topic=25.msg27#msg27) steht wie das JC mit Eigentum und der Größe umzugehen hat.
MfG FN