Hallo. Ich bin neu hier. Ich möchte alle Moderatoren und Mitglieder sehr herzlich grüßen und anmerken, dass ich hin und wieder die Themen des Forums durchgelesen habe. Dieses mal brauche ich aber intensivere Hilfe.
Es geht um einen Familienmitglied von mir. Er bezieht Alg 2, spricht leider schwach deutsch. Im Jahr 2018 wure eine Amtsarztuntersuchung angeordnet. Dabei wurde festgestellt, dass er zwischen 3-6 Stunden ewerbsfägig ist, Prüfung nach 6 Monaten oder so ähnlich. Sofort nach dem Ergebnis wurde ihm eine Maßnahme angeboten, die er 11 Monate, bis zum Schluss, ( keine Prüfung nach 6 Moaten erfolgte) im Dezember 2019 erfolgreich beendete. Dann kam die Pandämie und er wurde nur telefonisch konraktiert , zuletzt im 06.2021, wo ich dabei war. Es gab einen Wechsel seiner Betreuerin. Die Neue hat erneut eine Untersuchung durch SMD angeordnet, im EVB,( mit mir als Übersetzerin am Telefon wegen der fehlenden Sprachmangel ) , was er mitgemacht hat.
Vor 5 Tagen, am vergangenen Mittwoch, hatte er den Termin zur Besprechung des Ergebnisses der Untersuchung gehabt. Der Einladung war ein Informationsblatt zugefügt, wegen Coronaregeln usw. Es stand drauf: " Bitte kommen Sie möglichts alleine( ohne Begleitperson) zum Termin. Notwendige Dolmetscher werden durch unsere Dolmetscherhotline zur Verfügung gestellt."
Dadurch , dass er keine Probleme wollte und dachte, es wird ein Dolmetscher zur Verfügung gestellt , ist er alleine dorthin gegangen. Zu einem sitzt man sehr weit voneinander, mit Glascheibe getrennt, und die Frau sprach sehr schnell und mit einem Dialekt, er wenig verstanden. Er bat um langsames Sprechen, was nur für einen einzigen Satz erfolgte. Dann schrieb Sie etwas und hat ihm in die Hand gedrückt. Es steht drin: EVG nicht geschlossen wegen Sprachmangel.die EVG von 06.2021 gekündigt. Erlaß eies EVG ersetzendes Verwaltungaktes, in dem steht, es wurde alles übersetzt und verstanden.
Es steht drin, dass er sich innerhalb von 5 Arbeitstagen in einem Sprachinsitut( Liste) anmeldet und bis 29.10.2021 die Kopie davon vorlegt und dass er bis zum 30.11.2021 einen Antrag auf Teilserminderungsrente stellt. Es steht zwar drauf, dass der Jobcenter ihm weiterhin helfen will die Arbeitslisigkeit zu beenden, aber wie, steht nichts dabei.
Ich bin der Meinung, es lief nicht okay ab. Die Dame wusste, dass er schlecht deutsch spricht und trotzdem dieser Verlauf des Gesprächs.
Ich möchte gerne einen Widerspruch aufsetzen, weiß leider nicht genau, welche Gründe ich auflegen soll?
Es widerspricht sich für mich, sofort Sprachkurs und gleichzeitig Rentenantrag, aber es ist nur ein Gefühl von mir, und das kann falsch sein.
Für mich ist es auch unverständlich, dass sie 7 Sprachinstitute aufschreibt, die mann alle in nur 5 Tagen mit dem Bus durchfahren müsste aber gar nichts von Übernahme der Kosten dafür schreibt. Ich bitte um Hilfe oder Ratsschläge.
Man muss nicht 7 Institute abfahren!
Online schauen und anmelden reicht.
Dass er selbst wenn er eine Teilerwervsminderungsrente bekimmen würde ohne Sprachkenntnisse in dem Land in dem er jetzt schon viele Jahre lebt gar nichts schafft ist euch jetzt ja wieder deutlich geworden.
Kostenübernahmerklärung für den Deutschkurs liegt vor?
Die Rente kann er beantragen, dafür gibt es auch extra Beratungsstellen. Wenn er aber die letzten Jahre gar nicht gearbeitet hat wird die Rente null Euro betragen . Ist dann nur ein Stück Papier mit Ablehnung,wegen fehlender Voraussetzungen. Sollte sich der Gesundheitszustand verschlechtert haben käme nach Untersuchung vielleicht auch unter 3 Stunden erwerbsfähig raus-weg vom Jobcenter, Geld gibt es dann trotzdem nur vom Sozialamt
Ich denke nicht, dass sich sein Gesundbeitszustand innerhalb von 2 Monaten verschlechtert hat. Er ist nach dem Alg 1 in die Alg 2 gerutscht, wurde krank und deshalb zum SMD geschickt worden. Daraufhin hatte er die Maßnahme, die er voll gemacht hat, obwohl diese 11 Monate lang dauerte, im Gegenteil zu viel jüngeren Einheimischen die eine Woche lang dort verblieben und wieder weg waren. Ihm wurde nach der Maßnahme versprochen, er bekommt eine Arbeit in der speziellen Eingliederungswerkstatt oder wie das sich auch nennt, da kam aber die Corona und es wurde nicht gemacht, nur telefonisch gemeldet. Jetzt gab es die erneute Beurteilung durch Smd nach Aktenlage, was zum gleichen Ergebnis führte. Erst neulich!!! Er hatte 21 Jahre lang gearbeitet, bevor er nach Deutschland als Alleinstehender zur Arbeit angeworben wurde und kam. Er dachte, er wird länger arbeiten, nun machte die Firma Insolvenz, so dass er um sein Lohn und Überstunden noch kämpfen müsste.
Im Bescheid steht: Ich spreche innrhalb der nächsten 5 Werkragen bei den Sprachkursträger vor und melde mich dort zur Teilnahme am Sprachkurs an. Ich lasse mir vom Sprachkursträger den mir vom Jobcenter ausgehändigten Laufzettel Anmeldung Sprachkurs ausfüllen und lege eine Kopie dieses Vordrucks bis spätestens 29.10 2021 beim Jobcenter vor.
In Sprachkursträger auf der Liste, die gerade nicht diese sind, die Frauensprachkurse, Sprachkurse für Jügendliche, Sprachkurse mit Aplhabetisierung oder Zweitschriftlernekurse anbieten, steht: Anmeldung zum Deutschsprachkurs nur persönlich möglich.
Es geht nicht darum, dass er diesen nicht antreten will, haben schon am Freitag versucht telefonisch etwas zu regeln, es geht darum, wie man vom Jobcenter behandelt wird. Man redet überall von Gleichberechtigung, Integration, sich kümmern usw. In der Weisung 201611028 stehtes genau beschrieben, wie man die EU Mitgliedsstaateneinwohner behandeln soll. Es ist auch gesagt, dass man zuerst Hilfe von Familie, Bekannten usw in Anspruch nehmen darf im Bezug auf Dolmetscher und erst dann, wenn es ninicht vorhanden ist, einen Dolmetscher beantragt wird. Die Beraterin hat aber drauf geschrieben: Kommen sid alleine, obwohl sie wusste , dass er schlecht deutsch spricht.
Allerdings soll man zuerst versuchen, die EVG zu verhandeln und abzuschliessen, was gar nicht gemacht wurde . Er hat auch davor immer ohne Probleme eine unterschrieben und alles mitgemacht? Natürlich bei der anderen Mitarbeiterin des Jobcenters waf das möglich. Er hat nie einen Termin fallen gelassen noch sonstetwas. Es sieht für mich so aus, dass der Plan war, ihn alleine zu bestellen um ihm diesen Verwaltungsakt auszuhändigen.
Und nein, er hat hier keine Kostenzusage beigefügt.
Es sieht so aus, man möchte ihn vom Jobcenter verdrängen, statt ihm zu helfen.
Sagen Sie mir nur noch, warum soll er einen Sprachkurs besuchen, wenn es sowieso, wie Sie sagen, Sozialamt zuständig sein wird? Was ist der amtliche Sinn daran?
Ist es nicht so, dass man weiterhin Harz 4 bekommt, wenn einem keine Rente zusteht manfeld Voraussetzungen? Sollte er zum Sozialamt abgeschoben worden sein, kann er nochmal normalen Job aufnehmen?
Was traurig ist, im Juni hat die Vermittlrin gemeint, er soll zum Amtsarzt unc wenn es ähnliche Diagnose ist, müsste er eventuell eine Reha machen, jetzt kein Wort darüber. Ich selbst finde, es ist alles hinterhältig falsch.
Zitat von: GaBi am 24. Oktober 2021, 12:37:44Sagen Sie mir nur noch, warum soll er einen Sprachkurs besuchen, wenn es sowieso, wie Sie sagen, Sozialamt zudtändig sein wird? Was ist der amtliche Sinn daran?
Warum man die Sprache des Landes lernen sollte, in dem man lebt?
Ernsthaft?
Ich fragte nach ÄMTLICHEN SINN.
Ich sagte auch, er spricht schwach deutsch, ich sagte nicht, er spricht nicht deutsch. Er hat mit deutschen gearbeitet, könnte sich mit Ihnen verständigen, er könnte sich in der 11 monatigen Maßnahme verständigen und mit der alten Vermittletin sowie mit dem Amtsatzt auch. Er hat Probleme am Telefon , sonst geht er überall alleine hin und schafft es irgendwie? Nur komischerweise die neue Vermittlerin versucht es nicht mal. Diese spricht mit ihm Dialekt und versteht plötzlich gar nichts.
Und Kostenübernahme ist nicht beigefügt!
Der amtliche Sinn wäre schon einmal, dass die Amtssprache deutsch ist.
Sie wollen mir doch nicht sagen, dass die Vermittlerin sich um ihn so sorgt , dass sie ihn zur Sozialhilfe abschiebt und sich nur noch darum kümmert dass er die Sprache kennt? Wozu bräuchte er sie perfekt zu können, wenn er aus der Gesellschaft durch die Sozialhilfe ausgeschlossen wird? Für einkaufen zu gehen um ein paar Lebensmittel zu kaufen? Sollte die Eingliederung nicht anders aussehen?
Ich verstehe schon, dass man die Sprache kennen sollte, aber irgendwie ist es nicht richtig, wie es abläuft und darum geht es mir.
Ich selbst kenne junge Erwachsene die hier geboren sind, keine Schule durch Sucht verschiedener Art, bendet haben , sich mit nichts auskennen, Allgemeinbildung gleich null, diesen aber keine solche Vorwürfe gemacht werden und gute Vorschläge von jeder Seite zufließen. Ist das die Gerechtigkeit?
Zitat von: GaBi am 24. Oktober 2021, 13:23:30Wozu bräuchte er sie perfekt zu können, wenn er aus der Gesellschaft durch die Sozialhilfe ausgeschlossen wird? Für einkaufen zu gehen um ein paar Lebensmittel zu kaufen? Sollte die Eingliederung nicht anders aussehen?
Sorry, aber das ist schon der erste Denkfehler.
Integration ist ein Bringschuld.
Und dazu gehört als allererstes, die Sprache zu lernen.
Und das wird hier in Deutschland voll finanziert. Genau wie Wohnung, Lebensunterhalt und Krankenversicherung.
Also verstehe ich die Aufregung nicht.
Geh mal in ein anderes Land und erzähl denen, dass sie die Pflicht haben, dich zu integrieren.
Da wirst du untergehen.
Was ist denn nicht genehm an der Art und Weise?
Kostenübernahme für was??
Und 3-6h/Tag heißt auch nicht Sozialamt, sondern weiterhn JC und entsprechende Vermittlung.
Und die geht nur mit Sprachkenntnissen 🤷🏼♀️
Nicht genehm ist, das man eben viel prahlt, mit der Intergration, Hilfen, Zuvorkommenheit , Demokratie, Gleichberechtigung,was weiß ich von noch allem ,und am Ende nicht daraus wird. Ihm wurde versprochen, die Arbeit in der Werkstatt, wenn er die 11- monatige Maßnahme durchmacht. Danach war Corona da. Dann wurde ihm , durch mich, telefonisch gesagt, wenn er erneut die Untersuchung bei Amtsarzt macht und das gleiche rauskommen sollte, geht er zur Reha. Nichts ist wahr. Und die Lüge, kommen Sie alleine, Dolmetscher stehen zur Verfügung, um den Verwaltungsakt zu aushändigen ist doch nicht seriös von einem Beamten, oder? Ein Mensch kann doch gewisse Seriosität erwarten von denen, die eigentlich für ihn da sein sollten?
Ich wurde doch in der ersten Antwort gefragt, ob die Kostenübernahme för den Sprachkurs beigefügt wurde?
Nein, diese wurde nicht beigefügt.
Zitat von: GaBi am 24. Oktober 2021, 10:40:34" Bitte kommen Sie möglichts alleine( ohne Begleitperson) zum Termin. Notwendige Dolmetscher werden durch unsere Dolmetscherhotline zur Verfügung gestellt."
Offensichtlich hat er sich zugetraut, alleine hinzugehen. Aber er hat nicht auf eine Übersetzung bestanden. Alle haben das Recht auf einen Beistand. Niemand muss alleine zum JC gehen. Das ist Gesetz. Ja, alle bitten um möglichst wenige Kontakte, alle bitten darum, überall hin alleine zu gehen (auch in den Supermarkt u.ä.).
Ich habe den Eindruck, Dir ist vieles zu selbstverständlich. Alles, was Du hier forderst, ist da, hätte er haben können. Nein, hinterhergetragen wird einem kaum was.
Zitat von: GaBi am 24. Oktober 2021, 13:49:32Nicht genehm ist, das man eben viel prahlt, mit der Intergration, Hilfen, Zuvorkommenheit , Demokratie, Gleichberechtigung,was weiß ich von noch allem ,und am Ende nicht daraus wird.
Niemand muss in Deutschland leben und hier Leistungen beantragen.
Vielleicht ist es ja im Heimatland doch viel besser.
Ja, man bittet, um alleine zu kommen, das ist mir klar. Aber es ist geschrieben mit dem Dolmetscher , denn die Vermittlerin wusste, dass er schwach Deutsch spricht. Deshalb wenn sie es weißt und trotzdem keinen bestellt und deswegen Verwaltungsakt aus EV macht , sehe ich es etwas anders. Es steht auch im Bescheid, dass dieser aufgehoben wird, sobald er bereit ist, die Eingliederungsvereibarung zu unterschreiben, obwohl sie selbst diesen Verwaltungsakt aushändigte. Er hat nie eine EV abgelehnt.
Zur Tina2405:
Es hat eine mit dem anderen nichts zu tun, den wenn man sich entschließt in Deutschland zu leben, egal wer, müsste er davon auskommen, dass alles, womit man sich rühmt, stimmt.
Wieso bist du nicht als Beistand mit zum Termin gegangen? Dann hättest du denjenigen vor Ort unterstützen können und dort all deine Fragen formulieren können, die du hier stellst.
Vorschlag:
Der/die Betroffene vereinbart einen Termin zur gemeinsamen Besprechung des weiteren Vorgehens und du gehst als Beistand mit. Dann könnt ihr alles vor Ort regeln und der VA wird aus der Welt geschafft.
Zitat von: GaBi am 24. Oktober 2021, 14:01:06Zur Tina2405:
Es hat eine mit dem anderen nichts zu tun, den wenn man sich entschließt in Deutschland zu leben, egal wer, müsste er davon auskommen, dass alles, womit man sich rühmt, stimmt.
Wer rühmt sich?
Gesunder Menschenverstand sollte eigentlich reichen.
Und wo steht das, womit man sich angeblich rühmt?
Ich bin nicht hingegangen, weil ich nicht immer frei habe und er hat auch geglaubt, er kommt alleine, wie bis jetzt, zurecht oder sie ruft einen Dolmescher, wenn sie schon so etwas schreibt und weißt, dass er nicht soo gut deutsch kann. Die Vermittlerin hat mich schon mal angerufen und mit mir gesprochen, sie weißt, dass ich ihm das, was notwendig wäre, übersetzten würde.Er würde auch , wie sonst, die EVG unterschreiben, aber das wollte sie anscheinend nicht. Ich habe sie auch gleich am Mittwoch per Email angeschrieben, geantwortet hat sie nicht.
Zur Tina2405:
Es steht zb. In der oben erwähnten Weisung
Was spricht also gegen meinen Vorschlag?
Es spricht nichts dagegen, letztendlich wird es vielleicht so laufen.
Ich habe nicht immet frei und dann noch meine Enkelkinder zur Betreuung während meine Tochter das Anerkennungsjahr im Kindergarten macht.
Ich habe der Vermittlerin aber das gleiche schon geschrieben, gefragt, gesagt mit dem Unterschrift usw, leider reagiert sie nicht.
Können Sie mir vielleich sagen, was ist diese Kostenübernahme für den Sprachkurs? Muss man diese bei der Anmeldung für den Sprachkurs mit haben?
In der Regel übernimmt das BAMF die Kosten für einen Sprachkurs. Das Verfahren erklären auch die Sprachkursträger. Sie kennen das Verfahren, da es ihr tägliches Brot ist.
:scratch:
Was für Hilfestellungen :no:
Schade das ich zu wenig Ahnung
davon habe.
Fakt ist (ausser das alles falsch gelaufen ist)
Zitat von: GaBi am 24. Oktober 2021, 10:40:34Erlaß eies EVG ersetzendes Verwaltungaktes, in dem steht, es wurde alles übersetzt und verstanden.
und da hilft nur der Rechtsweg.
Alternativ könnte man noch versuchen:
Zitat von: BigMama am 24. Oktober 2021, 14:08:03Vorschlag:
Der/die Betroffene vereinbart einen Termin zur gemeinsamen Besprechung des weiteren Vorgehens und du gehst als Beistand mit. Dann könnt ihr alles vor Ort regeln und der VA wird aus der Welt geschafft.
aber .... naja was ich glaube ist nicht so wichtig... Die Besprechung sollte dergestalt sein das zuerst geklärt wird wie die Kostenübernahme geregelt wird, dann der VA aufgehoben wird und eine neue EinV verhandelt wird.
Wie die Regelungen für EU Bürger sind weißt du anscheinend; ich gar nicht.
Ansonsten sieht der Rechtsweg vor gegen den VA Widerspruch einzulegen und beim SG die aufschiebende Wirkung beantragen.
ACHTUNG! EinV (Eingliederungsvereinbarung) (http://hartz.info/index.php?topic=726.0)
Eingliederungsvereinbarung (EinV) ändern, aufheben, anpassen, ersetzen (http://hartz.info/index.php?topic=52746.msg491553#msg491553)
ZitatAnfechtung einer Eingliederungsvereinbarung als Verwaltungsakt (weiterlesen...
MfG FN
[quote author Zitat von: GaBi am 24. Oktober 2021, 10:40:34
Erlaß eies EVG ersetzendes Verwaltungaktes, in dem steht, es wurde alles übersetzt und verstanden.[/quote]
Vor allem dem musst du vehement widersprechen !!!
Danke:
BigMama
Fettnäpfchen
harry
Ich denke , dass sich die Regelungen für EU Bürger nicht besonders unterscheiden, und habe , ausser vom Sprachförderung , von nichts anderes gehört bzw. Ich glaube dass die Pflichten und Rechte gleich sind. Ich bin auch kein Experte, kenne mich nicht aus mit dem Thema Alg 2, Renten , Sozialleistungen, versuche mich gerade durchzukämpfen.
Die nationalen Bestimmungen können schon innerhalb der EU voneinander abweichen sofern der EUGH nicht bereits endgültig entschieden hat.
Hat dein Bekannter denn einen dauerhaften Arbeitnehmerstatus? Oder besteht die Gefahr, dass dieser bald endet?
So etwas habe ich gefunden:
Grundsätzlich unterliegen Unionsbürger keinen Einschränkungen beim Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt.
Werden EU-Bürger in Deutschland arbeitslos, haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld I, sofern sie für zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt waren. Hier gelten also die gleichen Regeln wie für deutsche Staatsbürger. Das ALG I wird üblicherweise für zwölf Monate gezahlt. Danach dreht die Arbeitslosenversicherung den Geldhahn zu. Wer bis dahin keinen neuen Job hat, rutscht in Hartz 4.
Was genau möchte dein Bekannter bzw. du erreichen? Möchte er wieder auf den Arbeitsmarkt? Oder sieht er sich selbst als voll erwerbsgemindert? Geht es dir nur um die EGV per VA oder stellst du das ganze Vorgehen und die Information durch das JC in Frage?
Möchtest du noch die Frage zum dauerhaften Arbeitnehmerstatus beantworten?
Ich hoffe es geht darum und das stimnt so:
§ 2 Abs. 3 Nr. 2 FreizügigG/EU: Der Arbeitnehmerstatus bleibt bei ,,unfreiwilliger durch die zuständige Agentur für Arbeit bestätigter Arbeitslosigkeit oder Einstellung einer selbständigen Tätigkeit infolge von Umständen, auf die der Selbständige keinen Einfluss hatte, nach mehr als einem Jahr Tätigkeit" erhalten.
Er möchte und sieht sich nicht als voll erwerbsgemindert. Hat die 11 monatige Maßnahme mitgemacht und icn denke nicht, dass er sue machen würde, wenn er sich als voll erwerbsgemindert sehen würde. Er hat nämlicn oft gesagt, dass sich die Leute ständig wechselten, kamen für ein paar Tage und dann nie mehr gesehen.Mich ärgert, wie das Jobcenter das erledigte, schnell, irgendwie gefühllos und mich ärgert, dass es diesen VA gibt, obwohl es nie Probleme gab und er auch nichts dagegen hatte, ihn zu unterschreiben und einen Sprachkurs zu besuchen. Ich meine gelesen zu haben, dass wenn er auf Sozialhilfe übergeht, der Arbeitsmarkt verschlossen bleibt. Klar, es ist Zeit vergangen, besonders die letzten 1,5 Jahre ist nichts wegen der Corona passiert. Jobcenter meldete sich nur telefonisch für 2 Minuten -Gespräch und allgemeine EVG gab es per Post zum Unterschreiben. Aber ähnlich ergeht oder ist vielen ergangen .
Deinen Ausführungen entnehme ich, dass du nicht sicher weißt ob er einen dauerhaften AN-Status hat. Denn der AN-Status kann auch befristet sein bei Arbeitslosigkeit.
Ist dein Bekannter mit einer Deutschen verheiratet? Oder hält er sich seit 5 Jahren rechtmäßig hier in Deutschland auf? Rechtmäßig bedeutet, dass er von der Ausländerbehörde nicht schriftlich als ausreisepflichtig eingestuft wurde.
Okay, dein Bekannter möchte wieder auf den Arbeitsmarkt zurückkehren. Möchte er das in einem geschützten Rahmen wie in einer speziellen Werkstatt (beispielsweise für Behinderte) oder in einem ganz normalen Beschäftigungsverhältnis?
Es ärgert dich, dass dir die Transparenz zwischen vorheriger Integrationsstrategie der Vermittlerin und der jetzigen fehlt. Habe ich das richtig verstanden? Und damit einhergehend hast du den Eindruck, dass man deinen Bekannten einfach abgefertigt hat ohne auf ihn und seine Belange einzugehen. Ist das so richtig?
Zitat von: GaBi am 24. Oktober 2021, 18:36:45Aber ähnlich ergeht oder ist vielen ergangen .
Du solltest dich jetzt in dieser Angelegenheit ganz um die Belange deines Bekannten kümmern und nicht gedanklich in einen "Rachefeldzug" gegen das JC marschieren, weil es vielen Menschen so geht und ergangen ist. Dazu kannst du jederzeit einen gesonderten Faden aufmachen. Aber hier geht es ja erstmal drum deinem Bekannten zu helfen. Daher empfehle ich Nebenkriegsschauplätze außen vor zu lassen, da diese den Sachverhalt verwässern.
Habe ich dich mit dem was ich wiedergegeben habe richtig verstanden?
Er hält sich seit über 5 Jahren rechtmäßig in Deutschland auf, ist alleinstehend, hat über 12 Monate hinaus vollzeit mit Arbeitsvertrag ununterbrochen bei gleichem Arbeitgeber und gleichem Vertrag gearbeitet und wurde unfreiwillig arbeitslos- er bezog Alg 1. Er hat den dauerhaften Status.
Es stimmt zum Teil , die vorletzte These bzw.der Abschnitt Ihrer Aussage ist richtig.
Bei uns gibt es eine Schreinerwerkstatt wo alte Holzmöbel aufgearbeitet und wieder verkauft werden. Da arbeiten Menschen, Stundenweise oder Vollzeit, jenachdem , wie die Situation ist, meistens für 1 Jahr. Da er über 20 Jahre lang als Schreiner arbeitete, hat er sich schon darüber gefreut. Und ich bin immer noch der Meinung, zwischen den Menschen lernt man die Sprache effektiver. Und danach könnte man höffentluch in ein normales Beschäftigungsverhältnis.
Zum anderen , die Weise, wie die Vermittlerin das machte.
Strategie geändert, nicht versucht den EVG azszuhandeln, so abgeschoben.
Der Antrag für die EM Rente soll ihm doch nicht helfen?
Nein, ich bin nicht Rachsüchtig, das auf gar keinen Fall.
Es schwebt in der Luft ein gewisser Hauch bor Ungerechtigkeit, so mein Gefühl.
Könnte mir jemand helfen, einen solchen Widerspruch zu schreiben, dass r Hände und Füsse hat?
Der Egv wurde durch VA ersetzt aufgrund Scheitern von Verständigung.
Trotzdem steht drin dass, der Empfänger bestätigt, dass dieser übersetzt und verstanden wurde, was nicht stimmt. Was heißt auch, dass er bestätigt, wenn nichts zum Unterschreiben vorgelegt wurde? Wie bestätigt man das? Ich nöchte das gerne richtig schreiben, mit dem Satz der verschiebenden Wirkung und danke an diejenige, die helfen könnten.
Weisung der BA zum Dolmetscher:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/Weisung201611028_ba014503.pdf
Einen diesbezüglichen Widerspruch zu schreiben ist kein Problem.
Du brauchst keine juristische Formulierung für einen Widerspruch.
Du benennst das Datum des VA und führst auf, wieso du damit nicht einverstanden bist, z.B.
- Die Inhalte wurden mir nicht übersetzt bzw war ich nicht in der Lage den Inhalt ausreichend zu erfassen. Dies hätte vermieden werden können, wenn ein Dolmetscher hätte mitgebracht werden dürfen oder wenn, wie in der Einladung aufgeführt, ein Dolmetscher telefonisch kontaktiert worden wäre.
- Ich bin nicht damit einverstanden einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen, da ich nicht erwerbsgemindert bin. Ich bin in der Lage sechs Stunden und mehr pro Tag zu arbeiten und gehöre somit nicht zum erwerbsgeminderten Personenkreis.
- Die bisherige Integrationsstrategie der vorangegangenen Arbeitsvermittlerin wurde nicht mehr aufgegriffen, obwohl diese mit mir besprochen wurde und eine Beschäftigung in einer Schreinerwerkstatt nach Abschluss der elfmonatigen Maßnahme in Aussicht gestellt wurde. An dieser Maßnahme habe ich regelmäßig ohne unentschuldigte Fehlzeiten teilgenommen, was allein schon für sich ein Beleg dafür ist, dass ich nicht erwerbsgemindert bin.
- Meine Deutschkenntnisse sind ausreichend um mich an einem Arbeitsplatz verständigen zu können. Dies ist bereits dadurch belegt, dass ich zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt war und die Kommunikaton am Arbeitsplatz gut funktionierte. In dieser Zeit konnte ich meine Kenntnisse verbessern und bin der Ansicht, dass die Aufnahme einer Beschäftigung und der Umgang mit Kollegen mehr zum Erwerb weiterer Deutschkenntnisse beitragen als ein Sprachkurs, dessen Kostenübernahme sie im Übrigen nicht zugesichert haben.
......weitere Gründe, falls vorhanden aufführen
Ich bitte zudem um einen persönlichen Termin mit meinem Beistand, der gleichzeitig als Dolmetscher fungiert, um über meine beruflichen Perspektiven zu sprechen. Im Rahmen Ihrer Beratungs- und Auskunftspflicht erwarte ich, dass meine beruflichen Vorstellungen und Ziele anerkannt werden und mir alle Möglichkeiten (alle arbeitsmarktpolitschen Instrumente sowohl für mich als auch für mögliche Arbeitgeber) erläutert werden, um diese Ziele zu erreichen.
Fein geschrieben BigMama.
Zitat von: BigMama am 25. Oktober 2021, 09:43:08Im Rahmen Ihrer Beratungs- und Auskunftspflicht erwarte ich, dass meine beruflichen Vorstellungen und Ziele anerkannt werden
Gehört das echt zur Beratungspflicht?
Ich kenne keine Rechtsvorschrift, die besagt, dass sich der AV in seinem Vorgehen nach den Wünschen des Kunden zwingend zu richten hat. Er ist, oder sollte zumindest derjenige sein, der den lokalen Arbeitsmarkt kennt und die Integrationschancen einschätzen kann. Wenn der Arbeitsmarkt völlig verschlossen ist für einen bestimmten Beruf, dann macht es keinen Sinn dieses Ziel zu verfolgen. Aber hier sind wir bei der Beratungskompetenz des AV. Er sollte in der Lage sein, dem Leistungsberechtigten dies adressatengerecht zu vermitteln und mit ihm gemeinsam berufliche Alternativen erarbeiten, die den Interessen und Neigungen des Leistungsberechtigten entsprechen.
Beispielsweise könnte der lokale Arbeitsmarkt für Schreiner/Tischler verschlossen sein. Evtl. wäre jedoch ein Einsatz als Bautischler möglich oder in einem anderen handwerklichen oder kreativen Bereich. Auch Küchenmonteur wäre eine Möglichkeit um beim gleichen Material zu bleiben. Über die persönlichen Interessen und Neigungen lässt sich auch ein mögliches Tätigkeitsfeld erschließen.
Aber es ist aus meiner Sicht der völlig falsche Weg, wenn ein AV einfach die Richtung festlegt ohne dies mit dem Kunden abgestimmt zu haben. Ganz übel wird es dann noch wenn außer Vermittlungsvorschlägen bei PDL nichts mehr übrig bleibt. Zuvor sollten doch erstmal alle Möglichkeiten der Qualifizierung geprüft worden sein. Und hier sind wir bei der Beratungs- und Auskunftsplicht. Ein AV muss über alle Fördermöglichkeiten des JC informieren.
Herzlichen Dank an BigMamma und harry. Es hilft mir sehr. Viele Grüße
Ich hätte noch eine Frage bezüglich der Kostenübernahme.
Habe heute mit der Sprachschule telefoniert und mir gesagt wurde, dass man bei der Anmeldung zum Sprachkurs den Leistungsbescheid mitbringen sollte. Dabei wird bei der Anmeldung Antrag auf Kursgebührenerlaß gestellt, aber die Bücher selbst bezahlt sein müssen.
Ist das so oder sind in der Kostenübetnahme vom Jobcenter die Kursgebühren, Kosten für Bücher usw. dabei aufgeführt ?
Schau mal hier:
Info Integrationskurs (https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/Integrationskurse/TeilnahmeKosten/EU-Buerger/eu-buerger-node.html)
Ich weiß nichts davon, dass Bücher gekauft werden müssen. Meines Wissens nach erhalten die Teilnehmer alle notwendigen Unterlagen im Unterricht ausgehändigt.
Ja, sie hat mit gesagt, die Schule stellt den Antrag auf den Berechtigungsschein und auf die Befreiung des Eigenanteils der Kursgebühr sowie auf den Fahrkostenzuschuss. Die Bücher werden selbst bezahlt, steht auch in dem Link nichts von Schulmaterial. Vielleicht sollte in der EVG die Aufwandspauschale angesprochen weerden? Ich habe eben gelesen, dass in der Aufwandspauschale did Fahrtkosten und Kosten für Schulmaterial inbegriffen sind. Wenn man aber due Fahrtkosten in drf Speachschule beantragt, bekommt man nur diese erstattet?
Ich wurde schon gefragt, ob die Kostenübernahme dabei war, deshalb würde ich gerne wissen, was in der Kostenübernahme ausgeführt ist? Alles genau oder nur grob?
Was ist denn EVG? Ach so, meinst du die EGV? Wenn dein Bekannter an einem Sprachkurs teilnehmen möchte, dann sollte die Kostenübernahme sämtlicher Aufwendungen durch das JC oder das BAMF geregelt sein. Du kannst diesen Punkt in die EGV mit aufnehmen lassen.
Sind die Bücher zwingend notwendig oder ist es nur eine Empfehlung des Sprachkursträgers?
Zitat von: GaBi am 26. Oktober 2021, 10:37:23Wenn man aber due Fahrtkosten in drf Speachschule beantragt, bekommt man nur diese erststtet?
Das kann ich dir nicht sagen. Das solltest du bei der Sprachschule erfragen.
Lauter Schreibfehler gemacht, sorry!
Ja, es werden Bücher vorgeschrieben.
Ich habe dem Jobcenter, mit Hinweis, dass es an die Vermittlerin gerichtet ist, zuerst Freitags früh geschrieben um zu fragen, wie das mit der Anmeldung ist. Sie schrieb: " Sie melden sich innerhalb von 5 Werktagen in einer der Sprachschulen zum Sprachkurs an und legen bis zum 29.10.2021 die Kopie der Anmeldung beim Jobcenter vor", Wir haben nur eine Bestätigung erhalten, dass er auf der Warteliste steht, die Anmeldung wird dann erst gemacht, wenn Plätze frei sind. Ich wollte wissen, ob das so okay geht und hatte auch die Kopie der Bescheinigung mit Pdf mitgesendet. Da sie nicht antwortete, habe ich gestern angerufen und wollte die Vermittlerin selbst fragen, wurde aber nicht durchgestellt. Man sagte mir, es wird an sie weitergeleitet, sie hat zwei Tage Zeit zu antworten.Mittwochs ist der letzte Tag für die von ihr gewollte Anmeldung und ich mache mir Sorgen. Bis jetzt hat das Jobcenter ,2-3 mal ,gewußt, wo es anrufen soll, jetzt gar keine Rückantwort und keine Reaktion. Ich komme an sie nicht ran und habe etwas Angst, dass ihm Sanktionen verhängt werden. Ich selbst habe gar keine Erfahrung mit dem Jobcenter, einmal im Leben war ich dort , und das macht mich verrückt.
Du hast zum aktuellen Zeitpunkt alles unternommen in dem du die Vormerkung zu einem Sprachkurs an das JC geschickt hast. Somit hat dein Bekannter in diesem Punkt nichts zu befürchten.
Was ist mit dem Widerspruch, insbesondere im Hinblick auf die Erwerbsminderungsrente. Ein Widerspruch gegen einen VA hat keine aufschiebende Wirkung.
Danke. Sie hat einen Anmeldungsbogen für den Sprachkurs ausgehändigt und wollte diesen ausgefüllt haben, was jetzt noch nicht möglich war.
Der Antrag auf Teilserwerbsminderungsrente müsste bis zum 30.11.2021 gestellt werden.
Ich habe schon einen Widerspruch verfasst, heute Abend wird er ihn unteschreiben. Aber der Antrag auf die Teilerwerbsminderungsrente muss gestellt werden oder? So schnell wird doch der Widerspruch nicht geklärt?
Wenn er den Antrag stellt, besteht das Risiko der Arbeitsmarktrente und er muss auf Sozialamt? Ich bin leider ganz durcheinander, den Überblick zu behalten ist nicht einfach, ich weiß gar nicht, was ihm noch alles voraussteht oder was er noch erwarten kann?
Du kannst parallel beim SG einen Antrag auf einstweiligen Rechtschutz stellen. Damit kann das Gericht anordnen, dass die Verpflichtungen aus dem VA ausgesetzt werden bis über den Widerspruch entschieden ist.
GaBi
Der Widerspruch ist anscheinend gemacht, die aufschiebende Wirkung steht anscheinend noch aus und sollte schon zeitgleich mit dem Widerspruch gemacht werden.
Momentan ohne aufschiebende Wirkung hat der VA Rechtskraft und es könn(t)en Sanktionen versucht werden.
Solange die komplette Kostenübernahme nicht geregelt ist würde ich
nichts unterschreiben , die Termine aber wahrnehmen um Sanktionen vorzubeugen.
ALG2-FAQ (http://hartz.info/index.php?topic=7.msg7#msg7)
ZitatMuss ich einen 1 Euro Job annehmen, wenn meine Aufwendungen dafür höher sind als die Aufwandsentschädigung?
Die Zumutbarkeitskriterien in § 10 SGB II gelten gemäß § 10 Abs. 3 SGB II auch für Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit, also AGH usw.
Ein "Sonstiger wichtiger Grund" nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 SGB II liegt u.a. vor, "wenn die Aufwendungen für die angebotene Arbeit höher sind als die Einnahmen aus der Arbeit" (Rz 10.26 der Durchführungshinweise zu § 10 SGB II). Das heißt im Klartext: wenn die Maßnahme des Amtes höhere Kosten verursacht als man dafür als Lohn oder Entschädigung erhält, kann die Maßnahme Folgenlos abgelehnt werden. Bei uneinsichtigen Sachbearbeitern muss man sich allerdings u.U. auf einen Rechtsstreit, d.h. Klage vor dem Sozialgericht, einstellen, um sein Recht auch zu bekommen.
MfG FN
Mich würde interessieren, ob wenn man Anmeldeformular ausfüllt, die Anmeldung dann verbindlich ist? Was meinen Sie, Fettnäpfchen, mit nichts unterschreiben? Die VA müsste eh nicht untreschrieben werden, aber wenn der Kursträger mit dem zukünftigen Teilnehmer eine Anmeldung vornimmt muss man wahrscheinlich unterschreiben? Sonst ist man nicht angeneldet? Dabei ist aber die Kostenübernahme noch nicht geklärt, weil ich weder antwort bekomne noch durchgestellt werde. Ich weiß imner noch nicht, ob sie die Anmeldung auf diesem Anmeldungslaufzettel will oder die bestärigte Eintragung auf die Warteliste akzeptiert. Es könnte nänlich sein, dass sie die Eintragung auf die Warteliste nicht akteptiert und Sanktionen verhängt werden? Vielkeicht bin ich überempfindlich, aber ich verstehe nicht, warum gar keine Reaktion auf meine Anfragen erfolgt?
GaBi
Zitat von: GaBi am 26. Oktober 2021, 18:15:28ob wenn man Anmeldeformular ausfüllt, die Anmeldung dann verbindlich ist? Was meinen Sie, Fettnäpfchen, mit nichts unterschreiben?
Klar ist das dann bindend und das soll ja vermieden werden solange die Kostenfrage nicht geklärt ist. GAR NICHTS unterschreiben heisst wirklich nichts, nicht mal ne Hausordnung.
Aber ICH würde eine Unterschrift verlangen (und zwar als aller erstes nach dem ich mich da mit Guten Tag gemeldet habe )das ich zum Ersttermin am .... wegen .... anwesend war.
Braucht man dann wenn es zur Sanktionsanhörung/ Widerspruch/ Klage kommtDas kann man selber aufsetzen so mit Briefkopf usw.
Als Betreff halt so etwas wie "Kontaktaufnahme Sprachkurs"....
und wenn die Fragen warum dann halt> beim JC muss man auf Nummer sicher gehen und ich habe sogar x Institutionen als Anlaufstellen vom JC bekommen. Sie sind nicht die einzigen.
Zitat von: GaBi am 26. Oktober 2021, 18:15:28Dabei ist aber die Kostenübernahme noch nicht geklärt, weil ich weder antwort bekomne noch durchgestellt werde.
Eben und du willst kaum dass du eine unbekannte Summe in Rechnung gestellt bekommst und "Bücher kaufen aus eigener Tasche" sorry aber :wand:
Zitat von: GaBi am 26. Oktober 2021, 18:15:28Ich weiß imner noch nicht, ob sie die Anmeldung auf diesem Anmeldungslaufzettel will oder die bestärigte Eintragung auf die Warteliste akzeptiert.
Keine Unterschrift und bei einer Warteliste unterschreibt man eh nichts (normalerweise) und ist bis zur Unterschrift unverbindlich.
Zitat von: GaBi am 26. Oktober 2021, 18:15:28Es könnte nänlich sein, dass sie die Eintragung auf die Warteliste nicht akteptiert und Sanktionen verhängt werden?
Deswegen mein erster Vorschlag aus glaube Antwort 20 oder so und ganz wichtig die aufschiebende Wirkung zu beantragen. und natürlich was ich oben geschrieben habe + ein paaar von den Tipps die nach meinem ersten Post kamen, davor war glaube ich nix wirklich gutes dabei sonst hätte ich nicht so reagiert mit "was für eine Hilfestellung"
Zitat von: GaBi am 26. Oktober 2021, 18:15:28Vielkeicht bin ich überempfindlich, aber ich verstehe nicht, warum gar keine Reaktion auf meine Anfragen erfolgt?
Weil die sich nicht für dich bzw das Familienmitglied interessieren sondern nur für Ihre Statistik erkennt man ja schon an der Vorgehensweise wie es zum VA kam denn das geht so überhaupt nicht sondern nur wenn sich jemand gegen die Unterschrift einer EinV Vertrag weigert was ja definitiv nicht der Fall war, sprich über den Tisch gezogen weil man es ja machen kann.
Ich würde ja wenn mir die Hutschnur platzt bluffen und ins Gespräch bringen das ich da Kontakt mit öffentl. Medien / Zeitung etc. suche und denen schildere wie hier mit Ausländern umgegangen wird. und vor so einer Presse sind sie ähnlich wie der Teufel und das Weihwasser....und bitte nicht siezen hier ist eigtl das Du Standard. :ok:
MfG FN
Danke.Ich möchte zusammenfasen: Widerspruch + einstwillige Verfügung. Dann muss man bis zum Freitag die Anmeldung für den Sprachkurs vorzeigen - habe ich nicht, stattdesen die Bestätigung, das er auf der Warteliste zur Anmeldung ist. Soll ich diese Bestätigung mitnehmen und zum Jobcenter gehen und bestätigen lasen, dass ich diese abgegebennhabe oder was meinst du mit dem Ersttermin? Das Problem ist, dass man dort nur rein mit einer Einladung oder einem Termin kommt. Laut dem Familienmitglied stehen zwei Security vor der Tür und verlangen die Einladung. Wie kann ich die Kostenübernahme klären, wenn ich keinen Termin habe ? Sollte ich evtl zuerst die Bestätigung daß er auf der Warteliste ist per Einschreiben mit Rückschein senden? Und dabei etwas aufsetzen von wegen Terminvergabe ? Dann bei dem Termin die Kostenübernahme klären? Ist etwas aufwendig, aber ich will helfen und stecke in solcher Situation zum ersten mal, habe gar keine Ahnung davon , wie man es mit Jobcenter macht oder klärt. Bin wie ein hilfsloses Kind. Sorry für die viele Fragen und bitte um Verständnis.
Zitat von: GaBi am 26. Oktober 2021, 22:13:45Danke.Ich möchte zusammenfasen: Widerspruch + einstwillige Verfügung.
einstwillige Verfügung meinst du vllt. den Antrag auf aufschiebende Wirkung? :weisnich: dann ja!
Zitat von: GaBi am 26. Oktober 2021, 22:13:45Freitag die Anmeldung für den Sprachkurs vorzeigen
dann hast du doch einen Termin und darfst ins JC. Und da gehört dann zuerst der Versuch den EinV/Verwaltungsakt zu besprechen und auch die Kostenübernahme zu klären
dann den VA dahingehend zu ändern
und nicht unterschreiben falls es ein EinV Vertrag werden wird, sondern zur Prüfung mitzunehmen. Das Recht steht dir zu!
Du gehst mit als Dolmetscher und BEISTAND für den Fall das sie dich als Dolmetscher nicht einlassen wollen. Nur den Begriff Beistand verwenden ansonsten können sie dir den Zutritt verweigern ein Beistand darf nicht abgelehnt werden auch nicht wegen der Coronaregelung!
Die Bestätigung mit der Warteliste kannst du mitnehmen nur evtl. ansprechen und wenn abgeben dann nur wenn du eine Kopie für dich hast.
MfG FN
Danke sehr.
War der Termin nicht am Freitag?
Was ging ab um mal die englische Version zu übersetzen?
MfG FN
Am Freitag war der Termin zur Abgabe der Anmeldebestätigung zu einem Sprachkurs, was wir geschafft haben. Leider hat er sich dazu entschlossen,
keinen Widerspruch zuerst zu senden, eine Woche hätten wir noch, falls er doch will.
Allerdings eine andere Frage: Er hatte 21 € Gutschrift von der Betriebskostenabrechnung. Die Abrechnung hat er sofort eingeworfen, worauf ein Schreiben von der Leistungsabteilung kam mit Aufforderung eines Nachweises über Zufluss des Guthaben. Da das Geld nicht überwiesen wurde, wandte er sich an die Hauserwaltung und bekam eine Antwort, dass das Geld seinem Mietkonto gutgeschrieben wurde und er die Miete für Dezember 2021 mindern soll. Haben wir alles an die Leistungsabteilung weitergeleitet, es kam der Änderungsbescheid und gut war's - für zwei Tage. Am Samstag kam ein Schreiben, von der Leistungsabteilung mit dem Titel: ERINNERUNG. Darin steht, dass er sofort nach Erhalt des Schreibens die Teilerwerbsminderungsrente beantragen und das bis zum 28.11.2021 nachweisen muss. Es ist eine Rechtsbehelfslsbelehrung dabei, dass er gegen diesen Bescheid Widerspruchsrecht hat . Ist eine Erinnerung ein Bescheid? Er hat in der Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt die Aufforderung den Rentenantrag bis zum 30.11.2ü21 zu stellen. Eine Erinnerung wäre für mich erst nach dem Termin, falls er es nicht getan hätte? Er hat aber den Termin in der EV bis zum 30.11.2021 und die Leistungsabteilung sendet eine Erinnerung bevor der Termin aud der EV verstrichen ist, mit Aufforderung sofort einen Antrag zu stellen und vepflichtet das bis zum 28.11. 2021 nachzuweisen. Kann mir jemand bitte sagen, was zu tun ist? Für mich ist es unverständlich, dass die Leistungsabteilung gegen die Aufgorderung in EV etwas anderes entscheiden will? Kann diese Abteilung das sofort verlangen oder ,müsste ihm auch eine 1 Monat Frist eingeräumt werden?
[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
GaBi
Zitat von: GaBi am 15. November 2021, 22:25:44es kam der Änderungsbescheid und gut war's - für zwei Tage.
Ja das ist so
Guthaben wird für den Folgemonat abgezogen, dass dürfte theoretisch korrekt gemacht worden sein.
Ist die EinV denn unterschrieben? und abgegeben?
Wenn ja dann hat diese Vorrang.
Zitat von: GaBi am 15. November 2021, 22:25:44Ist eine Erinnerung ein Bescheid?
anscheinend zumindest ist hier ein Widerspruch möglich.
Ansonsten habe ich da zu wenig Ahnung um deine anderen Fragen zu beantworten.
Warte mal was die anderen User dazu schreiben.
MfG FN
Die EinV wurde als Verwaltungsakt ausgehändigt.
https://www.google.de/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-sgb-ii-5_ba015883.pdf&ved=2ahUKEwiIsdzInp_0AhWGiP0HHSCNDpAQFnoECAQQAQ&usg=AOvVaw0Lz7DFsHOBhXwSuMLtRUa0
In den fachlichen Hinweisen zu §5 SGB II steht, dass die Aufforderung eine vorrangige Leistung zu beantragen per VA erfolgen muss. Darin steht dann auch der Hinweis, dass das JC den Antrag für den LE stellen kann und wird, wenn dieser nicht mitwirkt.
Zitat von: GaBi am 16. November 2021, 22:13:20Die EinV wurde als Verwaltungsakt ausgehändigt.
Stimmt ist irgendwie untergegangen.... da gab es ja keinen Widerspruch wenn ich mich recht erinnere... ist nie so leicht bei so vielen Beiträgen sich das zu merken.
Der VA ist ausschlaggebend wenn da das Datum steht dann gilt dieses Datum, allerdings müsste man die Leistungsabteilung darauf aufmerksam machen.
MfG FN