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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: MissElli am 24. Oktober 2021, 23:31:47

Titel: JC fordert Gehaltsabrechnung bei 0 Euro Einkommen (Minijob) während Corona
Beitrag von: MissElli am 24. Oktober 2021, 23:31:47
Hallo zusammen  :smile:

Ich habe gerade folgendes Problem mit dem JC. Und zwar geht es um Gehaltsabrechnungen aus meinem Minijob. Ich soll nun rückwirkend von November 2020 bis heute meine Gehaltsabrechnungen aus dem Minijob einreichen, damit geprüft werden kann, ob ein Anspruch auf Leistungen besteht oder bestanden hat.

Wundert mich zwar, warum diese urplötzlich von so großem Interesse sind, denn vorher haben diese meine SB nie interessiert. Im Gegenteil sie hat von mir immer nur Kontoauszüge gefordert, auch lange vor Corona schon. Aber wie dem auch sei, soll sie haben. Gesagt getan, ich habe ihr die geforderten Abrechnungen in Kopie eingereicht, bis auf 2 Abrechnungen von November und Dezember 2020, da ich in diesen Monaten Corona bedingt 0 Euro verdient habe. Ich habe tatsächlich für diese Monate keine Abrechnung erhalten und habe ihr das auch so mitgeteilt.

Nun habe ich Post bekommen mit folgendem Hinweis: "Ich weise darauf hin, dass Sie im laufenden Angestelltenverhältnis sind und deshalb auch, wenn Sie 0,00 Euro Einkommen hatten, eine entsprechende Abrechnung auszustellen ist, auch wenn diese 0,00 Euro ausweist."

Nun meine Frage.
Muss bei 0 Euro Einkommen tatsächlich eine Abrechnung erstellt werden? Mein Arbeitgeber und auch der Steuerberater sagen "Nein, bei 0 Euro nicht". Ich meine auch ich hätte mal sowas gelesen, kann es nur leider nicht wieder finden. Gibt es da irgendeinen Paragraphen? Was soll ich tun, wenn ich nun mal keine habe kann ich auch keine vorlegen  :scratch:

Und noch eine Frage stellt sich mir.
Ist das richtig, dass so lange rückwirkend (bis November 2020) noch Abrechnungen gefordert werden obwohl der Bewilligungszeitraum in den der November und Dezember 2020 reinfallen schon abschließend erledigt ist? Abschließender Bescheid liegt mir vor. Muss ich die jetzt überhaupt noch vorlegen?

Vielen Dank im Voraus.
Liebe Grüße, MissElli
Titel: Re: JC fordert Gehaltsabrechnung bei 0 Euro Einkommen (Minijob) während Corona
Beitrag von: crazy am 24. Oktober 2021, 23:58:37
Nee, wenn abschließend schon alles fix ist muss man im nachhinein auch nichts mehr einreichen.
Abschließend heißt ja der SB hat die notwendigen Angaben gehabt und bestätigt, dass alles nun passt
Titel: Re: JC fordert Gehaltsabrechnung bei 0 Euro Einkommen (Minijob) während Corona
Beitrag von: Yavanna am 25. Oktober 2021, 06:13:56
Hast du denn eine abschließende Bewilligung beantragt? In dem Zeitraum galt ja noch, dass nur auf Antrag abschließend bewilligt wird.
Du könntest z.b. die letzte Abrechnung aus Oktober einreichen und dazu die Jahresübersicht. Wäre auch ein Nachweis, dass nichts mehr gekommen ist.
Einen Anspruch des JC auf die Unterlagen sehe ich allerdings auch nicht.
Titel: Re: JC fordert Gehaltsabrechnung bei 0 Euro Einkommen (Minijob) während Corona
Beitrag von: Sheherazade am 25. Oktober 2021, 09:53:12
Zitat von: MissElli am 24. Oktober 2021, 23:31:47
Muss bei 0 Euro Einkommen tatsächlich eine Abrechnung erstellt werden? Mein Arbeitgeber und auch der Steuerberater sagen "Nein, bei 0 Euro nicht".

ZitatJeder Arbeitgeber ist laut § 108 der Gewerbeordnung (GewO) grundsätzlich zum Erstellen einer Gehalts- oder Lohnabrechnung verpflichtet. Die Lohnabrechnung dient dem Arbeitnehmer dazu, das erhaltene Entgelt zu prüfen und nachzuvollziehen. In zwei ganz bestimmten Fällen ist der Arbeitgeber jedoch nicht dazu verpflichtet, eine Lohnabrechnung zu erstellen: erstens wenn er keine Zahlung an den Arbeitnehmer leistet und zweitens wenn das Arbeitsentgelt in jedem Abrechnungszeitraum identisch ausfällt.
Quelle (https://www.firma.de/rechnungswesen/verdienstbescheinigung-und-lohnabrechnung-pflichten-des-arbeitgebers-faq/)
Titel: Re: JC fordert Gehaltsabrechnung bei 0 Euro Einkommen (Minijob) während Corona
Beitrag von: MissElli am 25. Oktober 2021, 13:24:48
Zitat von: Yavanna am 25. Oktober 2021, 06:13:56
Hast du denn eine abschließende Bewilligung beantragt? In dem Zeitraum galt ja noch, dass nur auf Antrag abschließend bewilligt wird.
Du könntest z.b. die letzte Abrechnung aus Oktober einreichen und dazu die Jahresübersicht. Wäre auch ein Nachweis, dass nichts mehr gekommen ist.
Einen Anspruch des JC auf die Unterlagen sehe ich allerdings auch nicht.

Ja, ich hatte für Juli bis Dezember 2020 eine abschließende Bewilligung beantragt, da mir vom Jobcenter eine Rückzahlung von fast 500 Euro sicher war. Diese habe ich auch nach Einreichen aller geforderten Unterlagen (wollten nur Kontoauszüge sehen keine Abrechnungen) erstattet bekommen. Es wurde also schon anhand der Kontoauszüge nachgewiesen, dass nichts mehr gekommen ist. Daher verstehe ich nicht, dass sie jetzt ein Jahr später noch die Abrechnung haben wollen. Was ja auch eigentlich kein Problem für mich wäre, wenn ich denn eine hätte

In der abschließenden Bewilligung steht auch drin: "Nach der vorläufigen Entscheidung vom ... ergeht nunmehr eine abschließende Entscheidung. Nach Beantragung der endgültigen Festsetzung für die Zeit vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 und Einreichen der vollständigen Unterlagen wurde Ihr Anspruch für genannte Zeit neu berechnet. Sie erhalten eine Nachzahlung von ... Euro."

Das heißt für mich, dass alle benötigten Unterlagen vorlagen und auch auf Richtigkeit geprüft wurden.
Titel: Re: JC fordert Gehaltsabrechnung bei 0 Euro Einkommen (Minijob) während Corona
Beitrag von: MissElli am 25. Oktober 2021, 14:39:29
Zitat von: crazy am 24. Oktober 2021, 23:58:37
Nee, wenn abschließend schon alles fix ist muss man im nachhinein auch nichts mehr einreichen.
Abschließend heißt ja der SB hat die notwendigen Angaben gehabt und bestätigt, dass alles nun passt

Vielen Dank  :smile: Ja, so würde ich das auch sehen. Weißt du ob es dazu irgendwas schriftliches gibt? Also das abschließend auch tatsächlich abschließend heißt. Ich fürchte der Einwand kommt sonst nicht wirklich an  :zwinker:


Zitat von: Sheherazade am 25. Oktober 2021, 09:53:12
Zitat von: MissElli am 24. Oktober 2021, 23:31:47
Muss bei 0 Euro Einkommen tatsächlich eine Abrechnung erstellt werden? Mein Arbeitgeber und auch der Steuerberater sagen "Nein, bei 0 Euro nicht".

ZitatJeder Arbeitgeber ist laut § 108 der Gewerbeordnung (GewO) grundsätzlich zum Erstellen einer Gehalts- oder Lohnabrechnung verpflichtet. Die Lohnabrechnung dient dem Arbeitnehmer dazu, das erhaltene Entgelt zu prüfen und nachzuvollziehen. In zwei ganz bestimmten Fällen ist der Arbeitgeber jedoch nicht dazu verpflichtet, eine Lohnabrechnung zu erstellen: erstens wenn er keine Zahlung an den Arbeitnehmer leistet und zweitens wenn das Arbeitsentgelt in jedem Abrechnungszeitraum identisch ausfällt.
Quelle (https://www.firma.de/rechnungswesen/verdienstbescheinigung-und-lohnabrechnung-pflichten-des-arbeitgebers-faq/)

Vielen Dank  :smile:
Titel: Re: JC fordert Gehaltsabrechnung bei 0 Euro Einkommen (Minijob) während Corona
Beitrag von: Maunzi am 25. Oktober 2021, 17:04:26
Begründe es mit https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__108.html

Zitat(1) Dem Arbeitnehmer ist bei Zahlung des Arbeitsentgelts eine Abrechnung in Textform zu erteilen. Die Abrechnung muss mindestens Angaben über Abrechnungszeitraum und Zusammensetzung des Arbeitsentgelts enthalten. Hinsichtlich der Zusammensetzung sind insbesondere Angaben über Art und Höhe der Zuschläge, Zulagen, sonstige Vergütungen, Art und Höhe der Abzüge, Abschlagszahlungen sowie Vorschüsse erforderlich.

Nix gezahlt = nix Abrechnung. Kann man natürlich auch elegant formulieren für die netten Damen und Herren vom Amt  :grins:
Titel: Re: JC fordert Gehaltsabrechnung bei 0 Euro Einkommen (Minijob) während Corona
Beitrag von: MissElli am 26. Oktober 2021, 15:41:27
Zitat von: Maunzi am 25. Oktober 2021, 17:04:26
Begründe es mit https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__108.html

Zitat(1) Dem Arbeitnehmer ist bei Zahlung des Arbeitsentgelts eine Abrechnung in Textform zu erteilen. Die Abrechnung muss mindestens Angaben über Abrechnungszeitraum und Zusammensetzung des Arbeitsentgelts enthalten. Hinsichtlich der Zusammensetzung sind insbesondere Angaben über Art und Höhe der Zuschläge, Zulagen, sonstige Vergütungen, Art und Höhe der Abzüge, Abschlagszahlungen sowie Vorschüsse erforderlich.

Nix gezahlt = nix Abrechnung. Kann man natürlich auch elegant formulieren für die netten Damen und Herren vom Amt  :grins:

Dankeschön  :smile: