Hallo,
Ich habe mal eine dringende Frage. Und zwar zahlt das JC seit 18 Monaten kein Gas. Es wird nur die Kaltmiete mit restlichen Nebenkosten getragen. Ich liege mit der KDU weit drunter, selbst im Heizungssatz. Das habe ich nun schon raus gefunden.
Nun ist es so dass das JC eine Bescheinigung meines Vermieters wollte, seit wann die Heizkosten schon zu zahlen sind.
Ich möchte nicht, dass das nun falsch verstanden wird, aber wird das JC das wirklich nachzahlen? Da die heizkosten auch schon beim erstantrag angegeben wurden, jedoch nicht berücksichtigt wurden. So wurde es mir zumindest erzählt.
Stimmt es dass das JC das Gas wirklich zahlt?
Mit der gastherme wird auch das warme Wasser bereitet. Ich weiß nicht ob das was zur Sache tut.
Ich bedanke mich im voraus vielmals
Heizkosten gehören als Bedarf mit zu den Kosten der Unterkunft, das ist richtig.
Wenn das schon seit 18 Monaten so ist, solltest du umgehend einen Überprüfungsantrag stellen, damit dir für die Vergangenheit das Geld nachgezahlt wird. Was hattest du denn damals im Antrag angegeben und was wurde laut Bescheid bewilligt? Wie hast du es geschafft in der Zwischenzeit die Heizkosten selbst zu tragen?
Im bescheid stehen die 700 Euro warmmiete aber nicht die 60 Euro heizungskosten. Ich dachte ehrlich gesagt, dass man wie bei Strom, das einfach selbst zahlen muss. Also habe ich das so hingenommen. Ich kenne mich damit auch überhaupt nicht aus.
Im Antrag standen die 600 Kaltmiete, 100 Nebenkosten und 60 heizkosten, im Mietvertrag standen die 60 Euro Heizkosten noch nicht drinnen, da zum Zeitpunkt des Einzug noch überall Nachtspeicheröfen. Und nun kam aufgrund meiner Kontoauszüge die Frage nach den 60 Euro extra auf, daraufhin wurde entsprechendes Formular meines Vermieters verlangt.
Nun weiß ich nicht wie was wo.
Zitat von: MisianNoir am 25. Oktober 2021, 15:07:16im Mietvertrag standen die 60 Euro Heizkosten noch nicht drinnen, da zum Zeitpunkt des Einzug noch überall Nachtspeicheröfen.
Seit wann musst du denn die 60 € bezahlen? Wenn du die Heizkosten im ursprünglichen Antrag nicht beantragt hast und die Miete laut Mietvertrag übernommen wurde, war das nach jetzigem Stand der Dinge korrekt.
Du hättest eine Mitteilung ans JC schicken müssen ab dem Zeitpunkt an dem sich die Heizart für deine Wohnung geändert hat. Das JC kann das ja gar nicht wissen wenn du es nicht mitgeteilt hast.
Zitat von: MisianNoir am 25. Oktober 2021, 15:07:16Und nun kam aufgrund meiner Kontoauszüge die Frage nach den 60 Euro extra auf, daraufhin wurde entsprechendes Formular meines Vermieters verlangt.
Das ist auch korrekt, dass das JC einen Nachweis darüber verlangt, wie hoch die Heizkosten sind insbesondere wenn bisher keine extra beantragt wurden.
Das hatte sich schon 2018 geändert. Das Schreiben hierzu hatte ich auch angeführt mit der Korrektur der Nebenkosten. Ich weiß nicht ob das nicht beachtet wurde, weil das auf der Nebenkostenabrechnung aufgeführt war.
Ich hatte im Antrag selbst auch die 60 Euro eingetragen. Wie gesagt, ich dachte, dass das wie beim Strom laufen würde.
Dann warte jetzt ab, was das JC aus der Bescheinigung deines Vermieters macht. Hast du die Bescheinigung schon im JC eingereicht.
Wie lange wartest du schon auf Antwort vom JC?
Zitat von: MisianNoir am 25. Oktober 2021, 16:00:54Das Schreiben hierzu hatte ich auch angeführt mit der Korrektur der Nebenkosten. Ich weiß nicht ob das nicht beachtet wurde, weil das auf der Nebenkostenabrechnung aufgeführt war.
Dann müsste das JC eigentlich auch leisten und mMn sogar über den Zeitpunkt eines Ü-Antrages hinaus.....
MfG FN