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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Filip2610 am 25. Oktober 2021, 14:52:23

Titel: Teilweise Entziehung von Leistungen – Gesundheitsfragebogen/Schweigepflichtentbi
Beitrag von: Filip2610 am 25. Oktober 2021, 14:52:23
Guten Tag,

mir hat in diesen Tagen leider das Jobcenter die Leistungen teilweise entzogen.

Am 16.9.2021 hatte mir das Jobcenter in einem Brief (im Anhang) mitgeteilt, dass ich einen ausgefüllten Gesundheitsfragebogen und eine Schweigepflichtentbindung wegen einer ärztlichen Untersuchung durch den Ärztlichen Dienst abzugeben habe. Ich bin schon seit rund zwei Jahren krank geschrieben und es geht um die Überprüfung der Erwerbsfähigkeit.

Daraufhin habe ich dem Jobcenter mit einem Fax vom 30.9.2021 dies mitgeteilt:

"ich bin gesundheitlich zu dem gesamten von Ihnen geforderten Untersuchungsprozess nicht in der Lage, nicht zum Untersuchungsgespräch, nicht zur Abgabe der Schweigepflichterklärung und nicht zum Ausfüllen des Fragebogens. Wenn Sie hierfür eine Bestätigung meines Arztes benötigen, lassen Sie mich dies bitte einfach kurz wissen."

Daraufhin schreibt mir nun das Jobcenter in einem Brief (im Anhang) vom 20.10.2021, dass mir wegen fehlender Mitwirkungspflichten Leistungen entzogen werden. Es geht um 223 Euro im Monat November, wobei ich für einen Teil des Geldes Essensgutscheine beantragen könne. Mein Bewilligungszeitraum endet am 30.11.2021. Ich werde in den nächsten Tagen einen Weitbewilligungsantrag stellen. Ich vermute, dass das Jobcenter dann die Leistungskürzung auch auf Dezember und Januar ausweiten will.

Im Kern geht es vermutlich um Folgendes:

Ich hatte am 30.9.2021 gefaxt:

,,ich bin gesundheitlich zu dem gesamten von Ihnen geforderten Untersuchungsprozess nicht in der Lage, nicht zum Untersuchungsgespräch, nicht zur Abgabe der Schweigepflichterklärung und nicht zum Ausfüllen des Fragebogens. Wenn Sie hierfür eine Bestätigung meines Arztes benötigen, lassen Sie mich dies bitte einfach kurz wissen."

Dazu steht nun im Brief vom Jobcenter vom 20.10.2021:

,,Der Tatbestand der fehlenden Mitwirkung ist gegeben, denn das Ausfüllen von Gesundheitsfragebogen und Schweigepflichtentbindungen stellt keine höhere Anforderung dar, als z.B. des Ausfüllen des Antrags auf Leistungen nach dem SGB II."

Was nun? Wie schon früher geschrieben ist es für mich definitiv keine Option, mich untersuchen zu lassen/den Fragebogen auszufüllen/die Schweigepflichtentbindungen zu erteilen. Falls jemand einen Rat hat, wie ich am besten gegen die Leistungskürzung vorgehen kann oder was ich sonst machen kann, wäre das sehr nett. Es geht leider sehr direkt um mein Existenzminimum und ich komme aus mehreren Gründen (bin z. B. Veganer und da ist alles viel teurer) eh schon mit dem jetzigen Geld nicht/kaum hin. Ich weiß bereits, dass es diese eine Stelle gibt, wo man versuchen kann, eine erhaltene Kürzung erstattet zu bekommen, was ich vielleicht ggf. auch versuchen würde. Aber mein großer Wunsch ist es, dass das Jobcenter diesen Leitungsentzug zurücknimmt. 

Die – vermutlich unwichtige – Vorgeschichte des Falles steht hier:
https://hartz.info/index.php?topic=126272.0

Vielen Dank im Voraus für jede Hilfe. :sehrgut:

Freundliche Grüße
Filip

Im Anhang:
1)   Brief des Jobcenters vom 16.9.2021 - Aufforderung zur Mitwirkung
2)   Brief des Jobcenters vom 20.10.2021 - Kürzung Regelbedarf


[gelöscht durch Administrator wegen Erreichen der Speicherfrist]
Titel: Re: Teilweise Entziehung von Leistungen – Gesundheitsfragebogen/Schweigepflichtentbi
Beitrag von: BigMama am 25. Oktober 2021, 15:00:49
Die Grundintention des JC ist nachvollziehbar. Es bestehen aufgrund der Dauer der Krankschreibung und deinen Äußerungen Zweifel an deiner Erwerbsfähigkeit und somit auch an der Zuständigkeit des JC als Leistungsträger.
Wenn du dauerhaft nicht erwerbsfähig bist, ist das Sozialamt für dich zuständig. Über den Weg, den das JC hier geht lässt sich sicherlich streiten.
Wie stellst du dir das weitere Vorgehen vor? Willst du bei deiner Verweigerungshaltung bleiben? Hast du denn einen Betreuer der dir bei Behördenangelegenheit hilft wenn du selbst dazu nicht in der Lage bist?
Titel: Re: Teilweise Entziehung von Leistungen – Gesundheitsfragebogen/Schweigepflichtentbi
Beitrag von: Gast50147 am 25. Oktober 2021, 15:06:44
Zitat von: Filip2610 am 25. Oktober 2021, 14:52:23Wie schon früher geschrieben ist es für mich definitiv keine Option, mich untersuchen zu lassen/den Fragebogen auszufüllen/die Schweigepflichtentbindungen zu erteilen.
Es geht dem TE darum die Untersuchung zu verhindern und dennoch seine volle Leistung zu erhalten.
Da weiß ich keinen Rat, dazu fehlt mir sozialrechtliches Wissen, aber die Verweigerung von allem bringt ihn nicht weiter.
Einen Betreuer hat er offensichtlich nicht.
Titel: Re: Teilweise Entziehung von Leistungen – Gesundheitsfragebogen/Schweigepflichtentbi
Beitrag von: Filip2610 am 25. Oktober 2021, 15:12:31
,,Wie stellst du dir das weitere Vorgehen vor? Willst du bei deiner Verweigerungshaltung bleiben? Hast du denn einen Betreuer der dir bei Behördenangelegenheit hilft wenn du selbst dazu nicht in der Lage bist?"

Eine erpresste psychiatrische Untersuchng ist für mich keine Option. Deshalb brauche ich keinen Betreuer für Behördenangelegenheiten und habe auch keinen. Wie geschrieben würde ich gerne gegen diese Leistungskürzung erfolgreich vorgehen. 

Titel: Re: Teilweise Entziehung von Leistungen – Gesundheitsfragebogen/Schweigepflichtentbi
Beitrag von: BigMama am 25. Oktober 2021, 15:16:48
Zitat von: Filip2610 am 25. Oktober 2021, 15:12:31Deshalb brauche ich keinen Betreuer für Behördenangelegenheiten und habe auch keinen.
Also bist du durchaus in der Lage Formulare auszufüllen und auch an einer Untersuchung teilzunehmen. Aber du möchtest es nicht weil es sich für dich nach einer erpressten psychiatrischen Untersuchung anhört.
Zitat von: Filip2610 am 25. Oktober 2021, 15:12:31Wie geschrieben würde ich gerne gegen diese Leistungskürzung erfolgreich vorgehen. 
Hierbei kann ich dir nicht helfen. Über kurz oder lang wirst du mit deiner Verweigerungshaltung keinen Erfolg haben.
Titel: Re: Teilweise Entziehung von Leistungen – Gesundheitsfragebogen/Schweigepflichtentbi
Beitrag von: Gast50147 am 25. Oktober 2021, 15:21:00
Zitat von: Filip2610 am 25. Oktober 2021, 14:52:23,,Der Tatbestand der fehlenden Mitwirkung ist gegeben, denn das Ausfüllen von Gesundheitsfragebogen und Schweigepflichtentbindungen stellt keine höhere Anforderung dar, als z.B. des Ausfüllen des Antrags auf Leistungen nach dem SGB II."
Damit hat das JC recht. Deine Mitwirkungspflichten kannst du in den §§ 60-65 SGB 1 nachlesen.
Titel: Re: Teilweise Entziehung von Leistungen – Gesundheitsfragebogen/Schweigepflichtentbi
Beitrag von: Filip2610 am 25. Oktober 2021, 16:00:35
,,Also bist du durchaus in der Lage Formulare auszufüllen und auch an einer Untersuchung teilzunehmen."

Aus der Tatsache, dass ich selber beispielsweise eine Steuererklärung machen kann, folgt nicht zwangsläufig, dass ich beispielsweise an einer bestimmten Untersuchung teilnehmen kann.
Titel: Re: Teilweise Entziehung von Leistungen – Gesundheitsfragebogen/Schweigepflichtentbi
Beitrag von: Sheherazade am 25. Oktober 2021, 16:13:18
Zitat von: Filip2610 am 25. Oktober 2021, 16:00:35
Aus der Tatsache, dass ich selber beispielsweise eine Steuererklärung machen kann, folgt nicht zwangsläufig, dass ich beispielsweise an einer bestimmten Untersuchung teilnehmen kann.

Zuerst geht es ja mal um die Abgabe der Schweigepflichterklärung und das Ausfüllen des Fragebogens. Ob dann noch eine Untersuchung stattfindet, kann man abwarten.
Titel: Re: Teilweise Entziehung von Leistungen – Gesundheitsfragebogen/Schweigepflichtentbi
Beitrag von: Gast50147 am 25. Oktober 2021, 16:20:04
Die Forderung nach einer Schweigepflichtentbindung legt aber eine Untersuchung sehr nahe. Ist eigentlich ein Indiz dafür. Sonst bräuchte man die ja nicht.
Das JC sitzt da am längeren Hebel.
Hier mal § 62 SGB 1:
Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, soll sich auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers ärztlichen und psychologischen Untersuchungsmaßnahmen unterziehen, soweit diese für die Entscheidung über die Leistung erforderlich sind.

Interessant auch nich § 66 SGB 1:
Kommt derjenige, der eine Sozialleistung beantragt oder erhält, seinen Mitwirkungspflichten nach den §§ 60 bis 62, 65 nicht nach und wird hierdurch die Aufklärung des Sachverhalts erheblich erschwert,
kann der Leistungsträger ohne weitere Ermittlungen die Leistung bis zur Nachholung der Mitwirkung ganz oder teilweise versagen oder entziehen,

soweit die Voraussetzungen der Leistung nicht nachgewiesen sind. Dies gilt entsprechend, wenn der Antragsteller oder Leistungsberechtigte in anderer Weise absichtlich die Aufklärung des Sachverhalts erheblich erschwert.
Titel: Re: Teilweise Entziehung von Leistungen – Gesundheitsfragebogen/Schweigepflichtentbi
Beitrag von: Sheherazade am 25. Oktober 2021, 16:26:21
Es werden u. a. auch Schweigepflichtentbindungen für die behandelnden Ärzte gebraucht. Warum das jetzt ein Indiz für eine bevorstehende Untersuchung sein soll ....  :weisnich: Es wird oft genug nach Aktenlage entschieden, nur aufgrund der vorliegenden Berichte und Diagnosen.

TE behauptet ja auch nur, nicht an der Untersuchung teilnehmen zu können. Das kann er immer noch belegen, wenn ein Untersuchungstermin festgesetzt wird.
Titel: Re: Teilweise Entziehung von Leistungen – Gesundheitsfragebogen/Schweigepflichtentbi
Beitrag von: Kopfbahnhof am 25. Oktober 2021, 16:29:48
Eigentlich ganz einfach @TE

Du bist dazu verpflichtet mit dem ÄD zusammen zu Arbeiten.
Verweigerst du generell eine mögliche Untersuchung wird, dass JC früher oder später die Leistungen komplett einstellen.
Da deine Erwerbsfähigkeit nicht fest gestellt werden kann geht man davon aus, es gibt keine.
Somit anderer Zuständigkeitsbereich, dann das Sozialamt.

Du solltest dem JC eine Mitteilung zukommen lassen, dass du bereit bist mit dem ÄD zusammen zu Arbeiten.
Du notwendiger Daten dann direkt zum ÄD gibst.
Darum auch keinen Fragebogen und Schweigepflichtsentbindungen an das JC selbst sendest.

Möchtest du weiter Leistungen vom JC , kommst du kaum um den ÄD herum, Alternative du stellst einen Antrag auf EM Rente bei deiner RV.
Titel: Re: Teilweise Entziehung von Leistungen – Gesundheitsfragebogen/Schweigepflichtentbi
Beitrag von: Meph1977 am 25. Oktober 2021, 16:35:50
Um das mal klar zu sagen die Leistungseinstellung ist rechtswidrig. Der TE ist gegenüber dem Jobcenter nicht verpflichtet einen Gesundheitsfragebogen auszufüllen oder eine Schweigepflichtentbindung auszustellen. Ob die Sachverhaltsaufklärung erschwert wurde kann das Jobcenter garnicht feststellen sondern nur der ärztliche Dienst. Da der ärztliche Dienst offensichtlich noch garnicht eingeschaltet wurde kann dieser das noch garnicht festgestellt haben.

Zitat von Ottokar aus dem vom TE genannten Thema
ZitatDie Mitwirkungspflicht bei einer Feststellung nach § 44a SGB II besteht gegenüber dem äD als "Erfüllungsgehilfe" des JC, und nicht gegenüber dem JC selbst.
Insofern besteht auch nur die Pflicht zum Erteilen einer Schweigepflichtentbindung und Ausfüllen eines Gesundheitsfragebogens gegenüber dem äD und nicht gegenüber dem JC.
Das JC hat vielmehr aus Datenschutzgründen gar keinen Rechtsanspruch auf diese medizinischen Daten, weshalb das JC gesetzlich verpflichtet ist, den zu Begutachtenden darauf hinzuweisen, dass er diese Unterlagen in einem verschlossenen Umschlag einreichen muss, der ungeöffnet an den äD weitergegeben wird, und das alternativ diese Unterlagen auch direkt an den äD gesendet werden können.
Titel: Re: Teilweise Entziehung von Leistungen – Gesundheitsfragebogen/Schweigepflichtentbi
Beitrag von: Gast50147 am 25. Oktober 2021, 16:41:06
Zitat von: Sheherazade am 25. Oktober 2021, 16:26:21
TE behauptet ja auch nur, nicht an der Untersuchung teilnehmen zu können. Das kann er immer noch belegen, wenn ein Untersuchungstermin festgesetzt wird.
und das JC hat ihm seinen Standpunkt schon mitgeteilt, nämlich:
Zitat von: Filip2610 am 25. Oktober 2021, 14:52:23Daraufhin schreibt mir nun das Jobcenter in einem Brief (im Anhang) vom 20.10.2021, dass mir wegen fehlender Mitwirkungspflichten Leistungen entzogen werden.

Sein Bewilligungszeitraum endet am 30.11.
Der Zahlungslauf für November ist schon im laufen (meist ab 22./23. d.M.
Da bin ich mir fast sicher, dass er am 01.11. kein Geld bekommt.
Spätestens am 01.12. (Weihnachtsmonat) ist dann Feierabend mit Geld.

Zitat von: Meph1977 am 25. Oktober 2021, 16:35:50Um das mal klar zu sagen die Leistungseinstellung ist rechtswidrig. Der TE ist gegenüber dem Jobcenter nicht verpflichtet einen Gesundheitsfragebogen auszufüllen
Dazu die Bundesdatenschutzbeauftragte:
Nach Aufzählung der Mitwirkungsparagraphen nach dem Sozialgesetzbuch I und den wichtigen Gründen kommt die Bundesdatenschutzbeauftragte zu den verschiedenen Möglichkeiten an der Prüfung gesundheitlicher Einschränkungen mitzuwirken:
Schweigepflichtentbindungsklärungen der behandelnden Ärzte
Einreichung eigener medizinischen Unterlagen
persönliche Vorstellung / Untersuchung beim Ärztlichen Dienst
Unter deren Beteiligung, so schreibt sie weiter, wurde folgendes Verfahren mit der Bundesagentur für Arbeit abgestimmt:

Ausfüllen des Gesundheitsfragebogen
Ärzte von der Schweigepflicht entbinden
Vorlage vorhandener Unterlagen / Befunde

Ob das alles rechtskonform ist kann ich nicht beurteilen. Ist als Hinweis gedacht.

Titel: Re: Teilweise Entziehung von Leistungen – Gesundheitsfragebogen/Schweigepflichtentbi
Beitrag von: Meph1977 am 25. Oktober 2021, 18:30:05
Nochmal für Leute die auf der Leitung stehen. Die Mitwirkungspflicht ist gegenüber dem ärztlichen Dienst und nicht gegenüber dem Jobcenter Der ärztliche Dienst wurde noch garnicht eingeschaltet also kann auch keine Mitwirkungspflicht verletzt worden sein.
Titel: Re: Teilweise Entziehung von Leistungen – Gesundheitsfragebogen/Schweigepflichtentbi
Beitrag von: Simone- am 25. Oktober 2021, 21:23:16
Was ich nicht verstehe ...

Zitat von: Filip2610 am 25. Oktober 2021, 14:52:23
Daraufhin habe ich dem Jobcenter mit einem Fax vom 30.9.2021 dies mitgeteilt:

"ich bin gesundheitlich zu dem gesamten von Ihnen geforderten Untersuchungsprozess nicht in der Lage, nicht zum Untersuchungsgespräch, nicht zur Abgabe der Schweigepflichterklärung und nicht zum Ausfüllen des Fragebogens. Wenn Sie hierfür eine Bestätigung meines Arztes benötigen, lassen Sie mich dies bitte einfach kurz wissen."
Warum fragst du noch, ob das JC für irgendwas eine ärztliche Bestätigung möchte, anstelle diese gleich mitzuschicken? Die JC wollen IMMER für ALLES irgendeinen Nachweis.

Wenn dein Arzt dir bestätigt, dass es dir aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, den Gesundheitsfragebogen und die Schweigepflichtentbindungen auszustellen, und auch nicht an einer eventuellen Untersuchung beim ÄD teilzunehmen, dann lass dir diese von ihm ausstellen und schick es hin.

Zitat von: BigMama am 25. Oktober 2021, 15:00:49
Es bestehen aufgrund der Dauer der Krankschreibung und deinen Äußerungen Zweifel an deiner Erwerbsfähigkeit und somit auch an der Zuständigkeit des JC als Leistungsträger.
Wenn du dauerhaft nicht erwerbsfähig bist, ist das Sozialamt für dich zuständig.
Deshalb will das JC herausfinden, ob es überhaut weiter zuständig ist. Und das geht entweder über Zusendung des Gesundheitsfragebogens mit Schweigepflichtentbindungen damit ein Gutachten nach Aktenlage erstellt werden kann, oder das Gutachten wird nach einen persönlichen Termin beim ÄD erstellt.
Titel: Re: Teilweise Entziehung von Leistungen – Gesundheitsfragebogen/Schweigepflichtentbi
Beitrag von: Der Friese am 25. Oktober 2021, 22:40:39
Zitat von: Filip2610 am 19. August 2021, 13:19:15
Das Jobcenter hat meinem Widerspruch (Text von Ottokar, siehe oben) vollumfänglich entsprochen. Ein gesonderter Bescheid gehe mir zu. Ich gehe davon aus, dass das fehlende August-Geld bald auf meinem Konto ist (oder schon ist). Der frühere Anwalt hatte keine Anwaltszulassung mehr, ich habe den Widerspruch daher selbst eingereicht, Änderungsvorschläge hatte er nicht mehr. Herzlichen Dank für die hier erhaltene Hilfe!  :sehrgut:

Irgendwie noch gar nicht soooo lange her. Das mit deinem angeblichen Anwalt ist auch nur aus den Fingern gesogen. Du hoffst hier auf die ultimative Lösung für deinen Traum davon, dass andere dir deinen angenehmen, leistungslosen Lebenswandel finanzieren. Das ist kein Menschenrecht. Punkt. Egal was du dir hier zusammenphantasierst.
Titel: Re: Teilweise Entziehung von Leistungen – Gesundheitsfragebogen/Schweigepflichtentbi
Beitrag von: Filip2610 am 26. Oktober 2021, 07:21:07
"Irgendwie noch gar nicht soooo lange her. Das mit deinem angeblichen Anwalt ist auch nur aus den Fingern gesogen."

Alles, was ich hier über den Anwalt und über das Jobcenter geschrieben habe, ist zu 100 Prozent wahr. Bitte unterlasse solche falschen und bösartigen Unterstellungen. 
Titel: Re: Teilweise Entziehung von Leistungen – Gesundheitsfragebogen/Schweigepflichtentbi
Beitrag von: Kaputt am 26. Oktober 2021, 10:48:32
https://www.bundestag.de/resource/blob/405666/b838f41a2e95d295e93233b0c6b43066/wd-6-073-15-pdf-data.pdf

Der Antragsteller muss darauf hingewiesen werden, dass sowohl das Ausfüllen des Gesundheitsfragebogens als auch die Entbindung von der Schweigepflicht eine Mitwirkungspflicht nach § 60
Abs. 1 Nr. 1 SGB I darstellt, sofern der Antragsteller gesundheitliche Einschränkungen für die
Vermittlung geltend macht, und bei Nicht-Ausfüllen bzw. Nichterteilung ohne wichtigen Grund
Nachteile (Versagung oder Entziehung der Leistung nach § 66 SGB I) entstehen können
Titel: Re: Teilweise Entziehung von Leistungen – Gesundheitsfragebogen/Schweigepflichtentbi
Beitrag von: BigMama am 26. Oktober 2021, 11:01:07
Zitat von: Kaputt am 26. Oktober 2021, 10:48:32Der Antragsteller muss darauf hingewiesen werden, dass sowohl das Ausfüllen des Gesundheitsfragebogens als auch die Entbindung von der Schweigepflicht eine Mitwirkungspflicht nach § 60
Abs. 1 Nr. 1 SGB I darstellt, sofern der Antragsteller gesundheitliche Einschränkungen für die
Vermittlung geltend macht, und bei Nicht-Ausfüllen bzw. Nichterteilung ohne wichtigen Grund
Nachteile (Versagung oder Entziehung der Leistung nach § 66 SGB I) entstehen können
Das ist mit Schreiben vom 16.09.2021 erfolgt.
Titel: Re: Teilweise Entziehung von Leistungen – Gesundheitsfragebogen/Schweigepflichtentbi
Beitrag von: Meph1977 am 26. Oktober 2021, 16:44:08
Auch das ändert nichts daran das gegenüber dem Jobcenter keine Mitwirkungspflicht besteht sondern gegenüber dem ärztlichen Dienst. Nur der kann entscheiden ob er die fraglichen Daten brauch oder nicht.
Titel: Re: Teilweise Entziehung von Leistungen – Gesundheitsfragebogen/Schweigepflichtentbi
Beitrag von: Fettnäpfchen am 26. Oktober 2021, 16:54:11
 :flag:

Wenn ich ein SB wäre würde mir das fett markierte reichen! besonders das unterstrichene!
Zitat von: Filip2610 am 25. Oktober 2021, 14:52:23,,ich bin gesundheitlich zu dem gesamten von Ihnen geforderten Untersuchungsprozess nicht in der Lage, nicht zum Untersuchungsgespräch, nicht zur Abgabe der Schweigepflichterklärung und nicht zum Ausfüllen des Fragebogens. Wenn Sie hierfür eine Bestätigung meines Arztes benötigen, lassen Sie mich dies bitte einfach kurz wissen."

MfG FN
Titel: Re: Teilweise Entziehung von Leistungen – Gesundheitsfragebogen/Schweigepflichtentbi
Beitrag von: Gast50147 am 26. Oktober 2021, 16:55:05
Zitat von: Kaputt am 26. Oktober 2021, 10:48:32ohne wichtigen Grund
Nachteile (Versagung oder Entziehung der Leistung nach § 66 SGB I) entstehen können
Wenn das JC bei Nichtmitwirkung die Leistungen entziehen kann, besteht auch gegenüber dem JC eine Mitwirkungspflicht.
Der äD ist nur Erfüllungsgehilfe des JC
Titel: Re: Teilweise Entziehung von Leistungen – Gesundheitsfragebogen/Schweigepflichtentbi
Beitrag von: Meph1977 am 26. Oktober 2021, 17:00:29
Zitat von: Gast50147 am 26. Oktober 2021, 16:55:05
Wenn das JC bei Nichtmitwirkung die Leistungen entziehen kann, besteht auch gegenüber dem JC eine Mitwirkungspflicht.
Der äD ist nur Erfüllungsgehilfe des JC

Das ist völliger Unsinn. Die Mitwirkungspflicht besteht einzig und alleine gegenüber dem ärztlichen Dienst der noch gar nicht eingeschaltet wurde. Weder der Gesundheitsfragebogen noch die Schweigepflichtentbindungen sind zur Einschaltung des ärztlichen Dienstes erforderlich. Sie werden erst im weiteren Verlauf von diesem benötigt.
Titel: Re: Teilweise Entziehung von Leistungen – Gesundheitsfragebogen/Schweigepflichtentbi
Beitrag von: Gast50147 am 26. Oktober 2021, 17:16:13
Zitat von: Meph1977 am 26. Oktober 2021, 17:00:29Das ist völliger Unsinn. Die Mitwirkungspflicht besteht einzig und alleine gegenüber dem ärztlichen Dienst
Bin nur froh darüber dass du so gescheit bist!
Gegenüber dem Arzt muss der Proband weder etwas sagen noch aktiv an einer Untersuchung mitwirken.
Das JC ist "Vertragspartner" (Geldgeber) und dem gegenüber besteht Mitwirkungspflicht, nicht aber gegenüber eines Erfüllungsgehilfen.
Deine Realität ist nicht die gesetzliche Realität :mocking:
Titel: Re: Teilweise Entziehung von Leistungen – Gesundheitsfragebogen/Schweigepflichtentbi
Beitrag von: Kopfbahnhof am 26. Oktober 2021, 17:16:27
Zitat von: Meph1977 am 26. Oktober 2021, 17:00:29Die Mitwirkungspflicht besteht einzig und alleine gegenüber dem ärztlichen Dienst
Genau so ist es die SB kann gar nichts Beurteilen, was die Erwerbsfähigkeit angeht.
Wenn doch ist irgendwas dann aber ganz seltsam.

@TE
Sollte das JC mit der Sanktion Ernst machen, musst du in Widerspruch gehen.
Allerdings musst du schon dazu bereit sein, mit dem ÄD zusammen zu Arbeiten. (gehört klar zu deiner Mitwirkungspflicht)
Wie sonst soll das JC die Erwerbsfähigkeit feststellen können?
Titel: Re: Teilweise Entziehung von Leistungen – Gesundheitsfragebogen/Schweigepflichtentbi
Beitrag von: Gast50147 am 26. Oktober 2021, 17:18:54
TE braucht in jedem Fall einen so genannten "wichtigen Grund" um den äD zu verhindern und den hat er bis dato noch nicht.
Titel: Re: Teilweise Entziehung von Leistungen – Gesundheitsfragebogen/Schweigepflichtentbi
Beitrag von: Filip2610 am 27. Oktober 2021, 09:52:07
Herzlichen Dank für die bisherige Hilfe! Insbesondere die Zeilen von Meph1977 sind glaube ich wieder sehr hilfreich. Habe den Widerspruch formuliert, werde ihn wohl in den nächsten Tagen an das Jobcenter faxen und bin zwar nicht sicher, aber eindeutig optimistisch, dass das Jobcenter wiederum den Bescheid zurücknimmt. Mal gucken, ob/wann ich mich auch an das Sozialgericht wende. Werde euch hier wieder updaten. Nochmals herzlichen Dank für die tolle Hilfe.

Titel: Re: Teilweise Entziehung von Leistungen – Gesundheitsfragebogen/Schweigepflichtentbi
Beitrag von: Gast50147 am 27. Oktober 2021, 10:53:37
Warten wir einfach ab was passiert  :grins:
Mit der Begründung kann ein Erfolg gar nicht eintreten.
.... "ich bin gesundheitlich zu dem gesamten von Ihnen geforderten Untersuchungsprozess nicht in der Lage, nicht zum Untersuchungsgespräch, nicht zur Abgabe der Schweigepflichterklärung und nicht zum Ausfüllen des Fragebogens. Wenn Sie hierfür eine Bestätigung meines Arztes benötigen, lassen Sie mich dies bitte einfach kurz wissen.

Und ich bin überzeugt davon dass sein Hausarzt ein solches Attest nicht ausstellt.
TE ist praktisch nur in der Lage den WBA auszufüllen, sein Geld von der Bank zu holen und Lebensmittel einzukaufen. Dann mal gutes Gelingen :heul:
Titel: Re: Teilweise Entziehung von Leistungen – Gesundheitsfragebogen/Schweigepflichtentbi
Beitrag von: Simone- am 27. Oktober 2021, 13:42:25
"ich bin gesundheitlich zu dem gesamten von Ihnen geforderten Untersuchungsprozess nicht in der Lage, nicht zum Untersuchungsgespräch, nicht zur Abgabe der Schweigepflichterklärung und nicht zum Ausfüllen des Fragebogens. Wenn Sie hierfür eine Bestätigung meines Arztes benötigen, lassen Sie mich dies bitte einfach kurz wissen.

Zitat von: Gast50147 am 27. Oktober 2021, 10:53:37
Und ich bin überzeugt davon dass sein Hausarzt ein solches Attest nicht ausstellt.
Er hat geschrieben "Arzt" nicht Hausarzt. Wenn ein Arzt (welcher auch immer) das so ausstellt, dann ist es doch gut - fürs erste.

Also lieber TE - früher oder später wirst du ebenjene ärztliche Bestätigung brauchen...
Titel: Re: Teilweise Entziehung von Leistungen – Gesundheitsfragebogen/Schweigepflichtentbi
Beitrag von: Gast50147 am 27. Oktober 2021, 16:36:11
Zitat von: Simone- am 27. Oktober 2021, 13:42:25
Also lieber TE - früher oder später wirst du ebenjene ärztliche Bestätigung brauchen...
Und was passiert dann wenn ein Arzt eine solche Bestätigung schreibt, was ich persönlich nicht glaube.
Meinst dann ist TE für lange Zeit verschont vor dem äD?  :sad:
Titel: Re: Teilweise Entziehung von Leistungen – Gesundheitsfragebogen/Schweigepflichtentbi
Beitrag von: Simone- am 27. Oktober 2021, 21:17:45
Zitat von: Gast50147 am 27. Oktober 2021, 16:36:11
Meinst dann ist TE für lange Zeit verschont vor dem äD?  :sad:
Eine Dauerlösung ist das nicht, aber wer hat denn hier von "lange Zeit" gesprochen? Eins nach dem Anderen. Wenn diese Bescheinigung vor liegt, wird man sehen, was weiter passiert.
Titel: Re: Teilweise Entziehung von Leistungen – Gesundheitsfragebogen/Schweigepflichtentbi
Beitrag von: Gast50147 am 28. Oktober 2021, 12:35:59
Richtig gesehen geht es im wesentlichen weniger um die Mitwirkungspflicht als um den vom TE empfundenen Zwang zum äD zu müssen.
Er fühlt sich zu der Untersuchung erpresst - schreibt er ja selber.
Das liegt daher wohl mehr an der Persönlichkeitsstruktur des TE als an der Einladung die er als Erpressung betrachtet.
Ist halt meine Meinung!

Aus TE-Antwort # 3: Eine erpresste psychiatrische Untersuchng ist für mich keine Option.
Titel: Re: Teilweise Entziehung von Leistungen – Gesundheitsfragebogen/Schweigepflichtentbi
Beitrag von: Simone- am 28. Oktober 2021, 14:29:19
@ harry

Zitat von: Gast50147 am 28. Oktober 2021, 12:35:59
Das liegt daher wohl mehr an der Persönlichkeitsstruktur des TE als an der Einladung die er als Erpressung betrachtet.
Ich verstehe schon, was du meinst.

Du denkst, der TE sei einer solcher Personen, die nie gelernt haben, dass man auch mal was machen muss, was einem total gegen den Stich geht, unangenehm, peinlich oder sonst wie doof ist. Sie haben nie gelernt, dass man da eben trotzdem durch muss. Das führt im Erwachsenenalter häufig zu Problemen, weil sich stur gegen etwas unvermeidbares gestellt wird, wo andere klar erkennen: "Ist zwar Scheiße und darauf hab ich gar keinen bock, hilft aber nix, da muss ich jetzt durch..." Stimmts?

Andererseits, stell dir mal folgendes vor: Der TE hat eine oder sogar mehrere psychische Erkrankungen, die sehr komplex sind.

Aus meinem Bekanntenkreis weiß ich, dass es sogar bei "einfachen" psychischen Krankheiten schwer genug sein kann, einen passenden Arzt bzw. eine passende Ärztin mit psychiatrischer Fachrichtung zu finden.

Und jetzt soll der TE mit einem wildfremden Amtsarzt über seine psychische Verfassung reden, den er gar nicht kennt, über dessen Qualifikation er nichts weiß, usw. usf.

Da finde ich diese Aussage
Eine erpresste psychiatrische Untersuchung ist für mich keine Option.
durchaus verständlich.

Diese Gedankengänge machen natürlich nur Sinn, wenn du nicht zu den Personen gehörst, die generell nicht an die Existenz von psychischen Krankheiten glauben (das soll es ja auch geben).

Der TE hat weiterhin klar gemacht, dass eine solche ärztliche Bescheinigung ausgestellt zu bekommen
Ich bin gesundheitlich zu dem gesamten von Ihnen geforderten Untersuchungsprozess nicht in der Lage, nicht zum Untersuchungsgespräch, nicht zur Abgabe der Schweigepflichterklärung und nicht zum Ausfüllen des Fragebogens. Wenn Sie hierfür eine Bestätigung meines Arztes benötigen, lassen Sie mich dies bitte einfach kurz wissen.
offenbar kein Problem darstellt.

Eine Dauerlösung wird das nicht sein, das ist uns zumindest klar.

Wie lange die Weigerungs-Haltung auch mit der entsprechenden ärztlichen Bestätigung weitergeführt werden kann, wird sich zeigen. Denn Fakt ist: Wenn der TE weiterhin Geld-Leistungen möchte, muss auch irgendwann mal der passende Leistungsträger ermittelt werden.

Deshalb wäre mein Rat an den TE, die schriftlichen Unterlagen mit aussagekräftigen Befunden doch noch einzureichen und auf ein Gutachten nach Aktenlage zu bestehen, da eine persönliche Untersuchung aus gesundheitlichen Gründen nach wie vor schlichtweg nicht möglich ist.

Titel: Re: Teilweise Entziehung von Leistungen – Gesundheitsfragebogen/Schweigepflichtentbi
Beitrag von: Gast50147 am 28. Oktober 2021, 16:42:40
Zitat von: Simone- am 28. Oktober 2021, 14:29:19Da finde ich diese Aussage
Eine erpresste psychiatrische Untersuchung ist für mich keine Option.
durchaus verständlich.
Korrekt, denn das ist der springende Punkt.
Darum finde ich diese, deine Aussage sehr gut:
Zitat von: Simone- am 28. Oktober 2021, 14:29:19die schriftlichen Unterlagen mit aussagekräftigen Befunden doch noch einzureichen und auf ein Gutachten nach Aktenlage zu bestehen,

Und dazu genügt ein einfaches Attest, am besten von einem Psychiater, dass er psychisch nicht in der Lage ist den Termin persönlich wahrzunehmen.
Diese ganzen Einzelaufzählungen sind damit unnötig und bringen den SB nur auf den Gedanken dass es Ausreden sind.

Früher wurde eine psych. Erkrankung als "Modekrankheit" abgetan.
Heute weiß man, dass es wirklich eine ernste Krankheit ist -bloß.... nicht jeder akzeptiert das.
Titel: Re: Teilweise Entziehung von Leistungen – Gesundheitsfragebogen/Schweigepflichtentbi
Beitrag von: Simone- am 28. Oktober 2021, 21:12:29
Zitat von: Gast50147 am 28. Oktober 2021, 16:42:40
Und dazu genügt ein einfaches Attest, am besten von einem Psychiater, dass er psychisch nicht in der Lage ist den Termin persönlich wahrzunehmen.
Nunja, die angekündigte ärztliche Bestätigung sagt ja nicht nur das aus, sondern auch, dass der TE aus gesundheitlichen Gründen nicht einmal schriftlichen Angaben (Gesundheitsfragebogen usw.) machen kann.

Das mag vielleicht die Einschätzung durch den äD eine gewisse Zeit verhindern, aber vermutlich nicht bis zum Sankt Nimmerleinstag. Denn - wie bereits erwähnt wurde - bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit ist das JC nicht mehr als Leistungsträger zuständig. Wenn dann nicht schon von Alters wegen die Rente in Frage kommt, wird das JC keinen bock mehr haben zu zahlen und sich die Abwehrhaltung nicht mehr gefallen lassen. Arzt-Attest hin oder her.

Titel: Re: Teilweise Entziehung von Leistungen – Gesundheitsfragebogen/Schweigepflichtentbi
Beitrag von: bebe82 am 28. Oktober 2021, 23:22:34
Wenn ein Arzt das tatsächlich attestieren würde, wäre die Erwerbsfähigkeit des TE im Prinzip schon vom Tisch...

Und nur verständlich, wenn das JC dann sagt, dass sie nicht zuständig sind.

Worin liegt denn der Unterschied so einen Fragebogen auszufüllen und dem Antrag?

Beides ist nach Logik des TE "Erpressung", weil es sonst kein Geld gäbe...

Und es geht zunächst ja noch gar nicht um einen möglichen persönlichen Termin beim ärztlichen Dienst 🤷🏼‍♀️
Titel: Re: Teilweise Entziehung von Leistungen – Gesundheitsfragebogen/Schweigepflichtentbi
Beitrag von: Filip2610 am 07. Dezember 2021, 13:56:59
Guten Tag,

mir wurden ja wie hier beschrieben die Leistungen des Regelbedarfs um 50 % gekürzt, weil ich den Gesundheitsfragebogen und die Schweigepflichtentbindung nicht an das Jobcenter geschickt habe. Ich habe am 1.11.21 einen Widerspruch gegen die Leistungseinstellung eingelegt. Unten steht der Text (,,Widerspruch Leistungseinstellung"). Diesen Widerspruch hat das Jobcenter als angeblich unbegründet zurückgewiesen (im Anhang: ,,Widerspruchsbescheid 18-NOV-21 anonymisiert 1"). Dem Weiterbewilligungsanstrag (neuer Zeitraum ab Dezember 21) wurde zum Glück entsprochen, aber dauerhaft mit 50 % Leistungskürzung des Regelbedarfs, wiederum mit Möglichkeit zur Antragstellung auf Essensmarken für 20 % des Regelbedarfs. Die Essensmarken habe ich, obwohl ich diese Erpressung widerlich und würdelos finde, mittlerweile beantragt, weil ich sonst kein Geld für Essen hätte. Im Anhang ist auch der neue ALGII-Bescheid (,,ALGII-Bescheid 9-NOV-21 anonymisiert 1"). Die beiden Dateien passen wohl nicht in den Anhang, daher poste ich eine Datei im nächsten Beitrag. Ich werde mir jetzt einen auf Hartz4 spezialisierten Anwalt suchen und werde versuchen, vor dem Sozialgericht gegen die Leistungsentziehung vorzugehen.

Ich hätte zu diesen ganzen Sachen vier Fragen:
1)   Gibt es im Widerspruchsbescheid des Jobcenters Fehler?
2)   Reicht es, wenn ich rechtzeitig Einspruch gegen den Widerspruchsbescheid erhebe, oder muss ich jetzt gleichzeitig auch Einspruch gegen den neuen ALGII-Bescheid erheben wegen der Leistungseinstellung?
3)   Hat jemand einen Tipp, wie ich für die Sache einen guten Anwalt in Berlin finden kann?
4)   Ich habe eine Zwei-Zimmer-Wohnung in Berlin und zahle ca. 529 Euro Miete. Viele Jahre hat das Jobcenter diese Miete bezahlt. Dann plötzlich nach meiner Erinnerung ohne jede weitere Information wurden im vorigen ALGII-Bescheid nur noch ich glaube wie jetzt 471,50 Euro bewilligt. Ich kann schon nachvollziehen, dass meine Miete über der Norm liegt. Aber kann das Jobcenter das einfach so zack ändern ohne jede Information (abgesehen von der Zahl im ALGII-Bescheid)? Ich hatte deshalb vor ca. vier Monaten einen Brief an das Jobcenter geschrieben und dann die Antwort erhalten, dass meine Miete eben über der Norm liegt.

Vielen Dank für jede Hilfe! 😉

,,Widerspruch Leistungseinstellung

Guten Tag,

hiermit widerspreche ich der rechtswidrigen Leistungseinstellung. Ich bin gegenüber dem Jobcenter nicht verpflichtet, einen Gesundheitsfragebogen auszufüllen oder eine Schweigepflichtentbindung auszustellen. Ob die Sachverhaltsaufklärung erschwert wurde, kann das Jobcenter gar nicht feststellen, sondern nur der ärztliche Dienst. Da der ärztliche Dienst noch gar nicht eingeschaltet wurde, kann dieser das noch gar nicht festgestellt haben. Da der ärztliche Dienst noch nicht eingeschaltet wurde, kann auch keine Mitwirkungspflicht verletzt worden sein. Weder der Gesundheitsfragebogen noch die Schweigepflichtentbindungen sind zur Einschaltung des ärztlichen Dienstes erforderlich.

Aufgrund von spezifischen Erfahrungen mit dem Ärztlichen Dienst und dem Jobcenter ... bei einer versuchten zwangsweisen Begutachtung bin ich gesundheitlich nicht zur Abgabe der Schweigepflichtentbindung und nicht zum Ausfüllen des Gesundheitsfragebogens zum Zwecke der Begutachtung durch den Ärztlichen Dienst in der Lage. Wenn Sie hierfür einen Nachweis meines Arztes benötigen, geben Sie mir bitte kurz Bescheid. Die Tatsache, dass ich einen Weiterbewilligungsantrag beim Jobcenter ausfüllen kann, ändert nichts an den beschriebenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen.

Alles Gute"


[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Titel: Re: Teilweise Entziehung von Leistungen – Gesundheitsfragebogen/Schweigepflichtentbi
Beitrag von: Filip2610 am 07. Dezember 2021, 14:16:11
Im Anhang ist der neue ALGII-Bescheid.

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Titel: Re: Teilweise Entziehung von Leistungen – Gesundheitsfragebogen/Schweigepflichtentbi
Beitrag von: jens123 am 07. Dezember 2021, 19:04:47
1. Sofort Widerspruch, ggf. erstmal ohne Begründung, einlegen, falls noch nicht geschehen. Frist beachten.
2. Unbedingt Anwalt aufsuchen, du kommst da nicht allein wieder raus. In Berlin gibt es eigentlich ein gutes Netz an Beratungsangeboten bei H4. Google mal: "Berlin Hartz4 Beratung" und frage dort nach einer Empfehlung für einen Anwalt. Die arbeiten oft mit welchen direkt zusammen.
3. Umgehend aktiv werden!
Titel: Re: Teilweise Entziehung von Leistungen – Gesundheitsfragebogen/Schweigepflichtentbi
Beitrag von: Gast32644 am 07. Dezember 2021, 19:31:09
@Filip2610

Ich lese hier schon eine Weile mit, aber verstehen kann ich dich immer noch nicht.

Wie andere bereits geschrieben haben, hat nur derjenige Anspruch auf Hartz4, wo auch arbeitsfähig ist. Dir wird langfristig der beste Anwalt nichts nutzen, denn der kann die Gesetzeslage auch nicht ändern. Solange du also die Mitarbeit zum Nachweis deiner Arbeitsfähigkeit verweigerst, wirst du mit Sanktionen leben müssen.

Hartz4 ist kein Ersatz für ein "Bedingungsloses Grundeinkommen".