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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: NurEinNickname am 25. Oktober 2021, 17:57:27

Titel: Anrechnung Kindergeld BG Alleinerziehend ALG II/Azubi unabhängigh da genug Lohn
Beitrag von: NurEinNickname am 25. Oktober 2021, 17:57:27
Einen schönen guten Abend in das Forum hier.
Ich darf mal nett fragen ob es hier Mitglieder vom Fach gibt die uns eventuell aufklären können bzgl. der Anrechnung / Verrechnung von Kindergeld als Einkommen, Struktur BG wie folgt:
Alleinerziehender Elternteil, nicht arbeitend (ich) plus ein Kind, volljährig, nun in Ausbildung und bereits im ersten Lehrjahr so gut bezahlt dass keine Leistungen mehr für den Sprössling gezahlt werden.
Davor, als Schüler war das mir zufließende Kindergeld als Antragssteller ja dem Kind vollumfänglich als Einkommen in Abzug gestellt worden.
Nun ist der Nachwuchs außen vor da er seinen Bedarf vollumfänglich alleine decken kann, da dreht die ARGE den Spieß urplötzlich um und rechnet mir das Kindergeld als Einkommen an, zumindest größtenteils, wie kommts?
Beispielhaft von 220 Euro Kindergeld gerundet sind nun 141,xx Euro mein Einkommen mit dem mir der Bedarf "kleingerechnet" wird und 77,xx Euro Einkommen des Sprösslings.
Diese Bescheiderstellung und Verteilung beruht worauf bitte?
Ist das eine Frage die man hier beantwortet bekommt oder zu sehr ins Fach?

Vielen Dank.
Titel: Re: Anrechnung Kindergeld BG Alleinerziehend ALG II/Azubi unabhängigh da genug Lohn
Beitrag von: crazy am 25. Oktober 2021, 18:56:59
Nein, ist so geregelt. Kindergeld ist eine pauschale Steuerleistung die der kindergeldberechtigte Elternteil bekimmt.
Da das Kind durch Einkommen das Kindergeld nach JC Rechnung nicht braucht wird es zu Einkommen beim Hilfebedürftigen Elternteil. 30 Euro werden als Pauschale nicht angerechnet.
Passiert auch, wenn das Kind viel Barunterhalt erhält.
Kleiner Trost, mehr als das Kige wird nie angerechnet.
Titel: Re: Anrechnung Kindergeld BG Alleinerziehend ALG II/Azubi unabhängigh da genug Lohn
Beitrag von: Yavanna am 25. Oktober 2021, 18:59:26
Fachliche Weisung der BA zum Einkommen,  RZ  11.46
Kindergeld ist EK des Kindes,  soweit es zu Sicherung des Lebensunterhaltes gebraucht wird. Übersteigendes KIG wird dem Kindergeldberechtigtem angerechnet.
https://www.arbeitsagentur.de/veroeffentlichungen/gesetze-und-weisungen#1478808823843
Titel: Re: Anrechnung Kindergeld BG Alleinerziehend ALG II/Azubi unabhängigh da genug Lohn
Beitrag von: NurEinNickname am 25. Oktober 2021, 19:27:37
Lieben Dank, passt dann so.