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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Unwissender am 26. Oktober 2021, 10:51:26

Titel: Sanktion wegen Nicht- Impfung
Beitrag von: Unwissender am 26. Oktober 2021, 10:51:26
Hallo zusammen!

Ein Freund von mir sollte eine Einladung zu einem Gespräch beim JC annehmen. Beim Jobcenter angekommen wollte man seinen Impfausweis sehen. Den hatte er zwar, jedoch keine Corona- Impfung und wurde deswegen nicht zum Termin gelassen! Jetz soll er deswegen Sanktioniert werden, wegen Meldeversäumnis! Anhörung hat er schon bekommen!

Jetzt meine Fragen: ist die Sanktion rechtens oder soll er dagegen vorgehen und muss das JC trotzdem seine Reisekosten übernehmen?

Meiner Meinung nach ist die Sanktion nicht gerechtfertigt. Schließlich besteht keine Impfpflicht! Wie ist eure Sicht?
Titel: Re: Sanktion wegen Nicht- Impfung
Beitrag von: Gast50147 am 26. Oktober 2021, 10:56:53
Nachdem das JC das Hausrecht hat, kann es möglicherweise Ungeimpften schon den Zutritt verweigern. Aber eine Sanktion rechtfertigt das nach m.M. nicht.
Als Mindestes hätte das JC bereits in der Einladung schreiben müssen, dass nur Geimpften Zutritt gewährt wird.
Titel: Re: Sanktion wegen Nicht- Impfung
Beitrag von: BigMama am 26. Oktober 2021, 11:04:30
Zitat von: Unwissender am 26. Oktober 2021, 10:51:26Ein Freund von mir sollte eine Einladung zu einem Gespräch beim JC annehmen.
Was genau stand denn in der Einladung? Wurde deinem Freund die Möglichkeit gegeben mit einem aktuellen negativen Testergebnis das Gebäude zu betreten? Kannst du den Inhalt der Einladung und der Anhörung anonymisiert hochladen? Mich interessiert die Begründung des JC wieso nur Geimpfte Zutritt haben.
Titel: Re: Sanktion wegen Nicht- Impfung
Beitrag von: Unwissender am 26. Oktober 2021, 11:16:22
Nein, es handelt sich um eine ganz normale Einladung! Es steht nur drin das man klingeln soll und dann von einem MA abgeholt wird!

Man hat evtl. kurzfristig entschieden nur geimpften Zutritt zu gewähren! Früher wurde man auch vorab getestet, wenn man keinen aktuellen Test dabei hatte! (Ist Ihnen vermutlich zu umständlich bzw. zu teuer geworden)  :weisnich:

(Kann ich leider nicht hochladen, weil ich sie nicht vorliegen habe) Er hat mir nur das Schreiben mit der Sanktionsandrohung bzw. Anhörung gezeigt!
Titel: Re: Sanktion wegen Nicht- Impfung
Beitrag von: BigMama am 26. Oktober 2021, 11:18:39
Steht denn in der Einladung nichts davon, dass ein aktueller Impfnachweis notwendig ist?
Titel: Re: Sanktion wegen Nicht- Impfung
Beitrag von: Unwissender am 26. Oktober 2021, 11:23:11
Hoffentlich klärt sich das mit der Anhörung, wenn wir argumentieren, das keine Impfpflicht besteht und das JC auch Hausbesuche anbieten könnte!

Machen sie bei anderen ja auch! Oder das Ganze telefonisch oder per Mail klären! Ging bisher ja auch!
Titel: Re: Sanktion wegen Nicht- Impfung
Beitrag von: BigMama am 26. Oktober 2021, 11:28:22
Zitat von: Unwissender am 26. Oktober 2021, 11:23:11Hoffentlich klärt sich das mit der Anhörung, wenn wir argumentieren, das keine Impfpflicht besteht und das JC auch Hausbesuche anbieten könnte!
Für einen vernünftige Argumentation kann der Inhalt der Einladung schon entscheidend sein. Denn wenn in der Einladung angeboten wurde das Haus entweder geimpft, genesen oder mit einem aktuellen negativen Testergebnis zu betreten, geht die Argumentation über die fehlende Impfpflicht ins Leere.

Was steht denn in der Anhörung konkret drin?


Titel: Re: Sanktion wegen Nicht- Impfung
Beitrag von: Unwissender am 26. Oktober 2021, 11:34:54
Soweit ich mich erinnere nur, das er dem Meldetermin trotz RFB nicht nachgekommen ist!
In der Einladung steht wie geschrieben nur, dass das JC aufgrund der Corona Regeln geschlossen ist, das man Klingeln soll und von einem MA abgeholt wird!

Ah ja, das dort Abstand gehlten werden muss und das wenn der SB es wünscht, maske zu tragen ist!
Titel: Re: Sanktion wegen Nicht- Impfung
Beitrag von: Gast50147 am 26. Oktober 2021, 11:41:35
Zitat von: Unwissender am 26. Oktober 2021, 11:34:54Ah ja, das dort Abstand gehlten werden muss und das wenn der SB es wünscht, maske zu tragen ist!
Bei dem Einladungstext hatte er nur die Verpflichtung den Abstand von 1 1/2 Metern einzuhalten und max. 1 Maske auf Wunsch des SB zu tragen.
Die Stühle zwischen SB und Kunden haben genug Abstand.
Wo sollte da dann die Grundlage für eine Sanktion sein?
Würde wohl gleich Beschwerde an Teamleiter schreiben.
Titel: Re: Sanktion wegen Nicht- Impfung
Beitrag von: BigMama am 26. Oktober 2021, 11:43:35
Aber wie kommt der Sicherheitsdienst darauf den aktuellen Impfstatus zu erfragen, wenn zuvor in der Einladung gar nicht darauf hingewiesen wurde? Kann es sein, dass dein Freund die Einladung nicht vollständig gelesen bzw. etwas überlesen hat? Irgendwie passt der Inhalt des Schreiben, die Handlung des Sicherheitsmitarbeiters und die Anhörung durch den AV nicht zusammen.
Lass dir doch bitte beide Schreiben zeigen oder als Foto schicken. Mit den genauen Inhalten kann dir bzw. deinem Freund unter Umständen besser geholfen werden als durch eine Argumention mit fehlender Impfpflicht ins Blaue hinein.
Titel: Re: Sanktion wegen Nicht- Impfung
Beitrag von: götzb am 26. Oktober 2021, 15:16:59
Kurz und gut.

Niemand muss sich impfen lassen oder auch testen. (selbst wenn das im JC angeboten würde)
Niemand muss Auskunft über seinen Impfstatus geben.

Wenn der Termin deshalb nicht zustande kommt, kann man nicht sanktioniert werden.
Dann liegt es am Jobcenter Maßnahmen einzuleiten,
das der so "wichtige" Termin dennoch abgehalten werden kann, wie das Baby an der Kloschüssel.

Durch separate Räume z.b.

Wenn man nicht eingelassen wird, vom SD bestätigen lassen, das man da war.
Titel: Re: Sanktion wegen Nicht- Impfung
Beitrag von: Schnuffel01 am 26. Oktober 2021, 15:22:07
Jobcenter, Krankenkassen, Bürgerämter und andere öffentliche Einrichtungen gehören zur Daseinsvorsorge. MMnach dürfen die gar nicht nach dem Impfstatus fragen.



Titel: Re: Sanktion wegen Nicht- Impfung
Beitrag von: Kopfbahnhof am 26. Oktober 2021, 16:14:38
Erstens gibt es beim JC keinerlei 3 G Regel oder Ähnliches.
Zweitens geht es beim JC absolut niemanden etwas an, was in deinem Impfausweis steht, oder nicht.
Niemand dort hat die Berechtigung diesen zu Verlangen oder Einzusehen.

Sollten die wirklich eine Sanktion durchziehen, sofort in Widerspruch gehen.
Weil so etwas gar nicht sanktioniert werden darf, egal was die meinen an eigenen Regeln aufstellen zu müssen.

Abstand und Maske beim Termin hingegen, kann verlangt werden.

Reisekosten müssen vom JC trotzdem übernommen werden.
Er soll sich gut Notieren wann evtl. mit wem, er im JC gesprochen hatte.
Nicht das die meinen er sei gar nicht dort gewesen.
Titel: Re: Sanktion wegen Nicht- Impfung
Beitrag von: blaumeise am 26. Oktober 2021, 20:08:53
Zitat von: Unwissender am 26. Oktober 2021, 10:51:26Ein Freund von mir sollte eine Einladung zu einem Gespräch beim JC annehmen. Beim Jobcenter angekommen wollte man seinen Impfausweis sehen. Den hatte er zwar, jedoch keine Corona- Impfung und wurde deswegen nicht zum Termin gelassen! Jetz soll er deswegen Sanktioniert werden, wegen Meldeversäumnis! Anhörung hat er schon bekommen!

Da tät ich gerne die Einladung und die Anhörung lesen. So doof sind die im JC ganz sicher nicht, dass sie jemand sanktionieren wollen, weil er nicht geimpft ist.
Titel: Re: Sanktion wegen Nicht- Impfung
Beitrag von: Unwissender am 27. Oktober 2021, 13:05:55
Er soll ja nicht sanktioniert werdn, weil er nicht geimpft ist, sondern weil er angeblich nicht beim Termin war!

Zitat von: BigMama am 26. Oktober 2021, 11:43:35
Aber wie kommt der Sicherheitsdienst darauf den aktuellen Impfstatus zu erfragen, wenn zuvor in der Einladung gar nicht darauf hingewiesen wurde?

Da stand nix von einem Sicherheitsdienst oder einem Sicherheitsmitarbeiter! Mit MA ist sicherlich die Vermittlerin gemeint, die einen abholt!

Kann man eigentlich einen Hausbesuch verlangen (wenn es den unbedingt "persönlich" sein muss) und ein Telefongespräch nicht reicht, wenn die dort solche "Zicken" machen?
Titel: Re: Sanktion wegen Nicht- Impfung
Beitrag von: Sheherazade am 27. Oktober 2021, 14:20:40
Zitat von: Unwissender am 27. Oktober 2021, 13:05:55
Er soll ja nicht sanktioniert werdn, weil er nicht geimpft ist, sondern weil er angeblich nicht beim Termin war!

Und wieso hat er nicht gleich vom Jobcenter aus (als man ihm den Zutritt verweigert hat) dort angerufen, spätestens jedoch von zu Hause aus? Oder sich die Zutrittsverweigerung auf der Einladung bestätigen lassen? Oder irgendwas getan ausser auf die Anhörung zu warten?
Titel: Re: Sanktion wegen Nicht- Impfung
Beitrag von: BigMama am 27. Oktober 2021, 14:25:59
Zitat von: Unwissender am 27. Oktober 2021, 13:05:55Mit MA ist sicherlich die Vermittlerin gemeint, die einen abholt!
Zitat von: Unwissender am 27. Oktober 2021, 13:05:55Er soll ja nicht sanktioniert werdn, weil er nicht geimpft ist, sondern weil er angeblich nicht beim Termin war!
Die beiden Aussagen beißen sich. Wenn die Vermittlerin ihn abgeholt hat und ihn dann wegen der fehlenden Impfung nicht reingelassen hat, wieso hat er es dann nicht gleich mit ihr geklärt?

Ich glaube nach wie vor, dass hier nicht alle Fakten genannt wurden. Eine erfolgreiche Hilfestellung kann nur erfolgen wenn genau klar ist, was in der Einladung und was in der Anhörung stand und auch was die Person zum Bekannten sagte, als er nicht zum Gespräch durchgelassen wurde.

Mir stellt sich noch die Frage: Wieso hat jemand seinen Impfpass dabei wenn er zum Jobcenter geht, wenn er doch gar nicht gegen Covid 19 geimpft ist? Dann macht es doch gar keinen Sinn den Impfpass mitzubringen.
Kann es nicht doch sein, dass in der Einladung stand, dass dein Bekannter entweder den aktuellen Impfstatus, eine Genesenenbescheinigung oder einen aktuellen negativen Test mitbringen sollte? Das rechtfertigt zwar immer noch keine Anhörung, jedoch würde dann der gesamte Sachverhalt mehr Sinn ergeben.
Titel: Re: Sanktion wegen Nicht- Impfung
Beitrag von: blaumeise am 27. Oktober 2021, 14:47:33
Zitat von: BigMama am 27. Oktober 2021, 14:25:59Ich glaube nach wie vor, dass hier nicht alle Fakten genannt wurden.

Ja, da fehlen vermutlich wieder einmal wesentliche Infos.
Zitat von: blaumeise am 26. Oktober 2021, 20:08:53Da tät ich gerne die Einladung und die Anhörung lesen.