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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Problemen => Thema gestartet von: asus1402 am 26. Oktober 2021, 14:08:41

Titel: Zugewinnausgleich
Beitrag von: asus1402 am 26. Oktober 2021, 14:08:41
Muss der Zugewinnausgleich , den ich nach der Scheidung erhalte, versteuert werden?
Titel: Re: Zugewinnausgleich
Beitrag von: Sheherazade am 26. Oktober 2021, 14:17:43
ZitatLeben die Ehepartner im gesetzlichen Güterstand (= Zugewinngemeinschaft), so fällt bei Scheidung der Ehe ein etwaiger Zugewinnausgleich dem Ex-Partner steuerfrei zu. Gleiches gilt steuerlich, wenn die Ehe durch Tod eines Ehepartners beendet wird. Unter steuerlichen Gesichtspunkten ist die Zugewinngemeinschaft also sehr vorteilhaft.
Quelle (https://www.ndeex.de/finanzen/ehe-als-steuerspargemeinschaft/)
Titel: Re: Zugewinnausgleich
Beitrag von: asus1402 am 26. Oktober 2021, 14:47:25
Danke.
Titel: Aw: Zugewinnausgleich
Beitrag von: raescholz am 17. November 2025, 19:14:35
Im Gegensatz zur einer Vermögensauseinandersetzung ist der bei einer Scheidung ggfls. durchzuführende Zugewinnausgleich lediglich ein Anspruch auf Zahlung einer Geldsumme. Der Zugewinnausgleich ändert jedoch nichts an den Eigentumsverhältnissen der Ehegatten selbst. Wenn die Ehegatten ihre Eigentumsverhältnisse ändern wollen, müssen sie sich auf die Durchführung einer Vermögensauseinandersetzung einigen.

Eine solche Vermögensauseinandersetzung betrifft alle Vermögenswerte, die im gemeinsamen Eigentum der Eheleute stehen. Für diese muss eine neue Regelung des Eigentums gefunden werden. Bei einer Immobilie beispielsweise geschieht dies entweder dadurch, dass ein Partner die Immobilie übernimmt und den anderen auszahlt oder die Immobilie verkauft wird und der Erlös nach Abzug der Schulden geteilt wird oder die Immobilie vermietet wird und die Miete geteilt wird.