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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Pusteblume am 27. Oktober 2021, 13:29:30

Titel: Privatinsolvenz Abschließende Entscheidung der vorläufig bewilligten Leistung
Beitrag von: Pusteblume am 27. Oktober 2021, 13:29:30
Hallo,
Ich habe etwas Bauchweh...Unser letztes Alg2 wird nun abschließend festgesetzt.Das daraus resultierde Guthaben(wird es wohl geben) ist das in der Privatinsolvenz (!! noch nicht Wohlverhaltensphase bei mir!!) pfändbar bzw läuft das in die Insolvenzmasse?
Der Bescheid läuft über 2 Erwachsene und 3 Kinder.
Danke für eure Rückmeldung
Titel: Re: Privatinsolvenz Abschließende Entscheidung der vorläufig bewilligten Leistung
Beitrag von: BigMama am 27. Oktober 2021, 13:46:15
Hast du schon deinen Insolvenzberater hierzu gefragt? Er konnte dir in der Vergangenheit gut weiterhelfen. Ruf ihn doch mal an und frag nach. Dann bist du auf der sicheren Seite.
Titel: Re: Privatinsolvenz Abschließende Entscheidung der vorläufig bewilligten Leistung
Beitrag von: Pusteblume am 27. Oktober 2021, 13:47:46
Zitat von: BigMama am 27. Oktober 2021, 13:46:15
Hast du schon deinen Insolvenzberater hierzu gefragt? Er konnte dir in der Vergangenheit gut weiterhelfen. Ruf ihn doch mal an und frag nach. Dann bist du auf der sicheren Seite.

Den erreiche ich erst am Montag wieder.Das hatte ich schon versucht
Titel: Re: Privatinsolvenz Abschließende Entscheidung der vorläufig bewilligten Leistung
Beitrag von: Sheherazade am 27. Oktober 2021, 14:29:47
Wenn du heute noch nicht mal einen Bescheid hast, reicht der Anruf am Montag sicher auch. Du wirst ja sowieso anrufen, egal, was man dir hier schreibt.
Titel: Re: Privatinsolvenz Abschließende Entscheidung der vorläufig bewilligten Leistung
Beitrag von: Gast51016 am 27. Oktober 2021, 14:30:33
Wohl eher nicht, laut BGH Urteil: https://www.vdk.de/deutschland/pages/themen/sozialrecht/74556/hartz-iv-nachzahlung_darf_nicht_gepfaendet_werden
Titel: Re: Privatinsolvenz Abschließende Entscheidung der vorläufig bewilligten Leistung
Beitrag von: Pusteblume am 27. Oktober 2021, 15:29:59
Zitat von: Gast51016 am 27. Oktober 2021, 14:30:33
Wohl eher nicht, laut BGH Urteil: https://www.vdk.de/deutschland/pages/themen/sozialrecht/74556/hartz-iv-nachzahlung_darf_nicht_gepfaendet_werden

Auch mit der Insolzmasse?
Titel: Re: Privatinsolvenz Abschließende Entscheidung der vorläufig bewilligten Leistung
Beitrag von: HE-MAN am 29. Oktober 2021, 15:09:03
Zitat von: BigMama am 27. Oktober 2021, 13:46:15
Hast du schon deinen Insolvenzberater hierzu gefragt? Er konnte dir in der Vergangenheit gut weiterhelfen. Ruf ihn doch mal an und frag nach. Dann bist du auf der sicheren Seite.

Eine Frage: Habt Ihr ein Gemeinschaftskonto oder getrennte Konten?
Folgendes, du brauchst auch wenn du in einer Gemeinschaft wohnst getrennte Leistungsbescheide und getrennte Konten.
Insoweit dein Partner keine Pfändung hat, solltet Ihr vorab vereinbaren das Gütertrennung herrscht.
Du kannst einen Beratungsschein bei Gericht bekommen, wo du unabhängig von deinem Insolvenzverwalter die Sache prüfen lassen kannst.
Ich weiß das du bereits das gerade angehst.
Zum 01.12.2021 ändert sich auch die P-Konto Regelung siehe hier: https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/pfaendungsschutzkonten-1733466

Vielleicht hilft dir das schon mal!