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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Chrisoli am 27. Oktober 2021, 18:50:51

Titel: Änderungsbescheid über Leisungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes
Beitrag von: Chrisoli am 27. Oktober 2021, 18:50:51
Hallo ihr Lieben,

ich hoffe, ihr könnt mir weiter helfen.
Nicht nur, dass ich gerade ca. 900 Euro aus einer Gutschrift des Energieanbieters Gas zurück zahlen muss (was ich natürlich verstehe) flattert mir gerade eine Änderungsbescheid über Kürzung von Leistungen ins Haus?

Es geht darum, dass ich um vom Amt unabhängiger zu werden einen fürchterlichen Teilzeitjob angenommen habe, in der irrigen Annahme, dass ich dann zumindest geringfügig mehr bekomme; d. h. ich bin davon ausgegangen 100 € sind anrechnungsfrei und für alles was darüber ist noch 20 %. Statt dessen erhalte ich nun einen Änderungsbescheid, dass nun ab Nov. noch 322, 38 bekomme und für Januar 2022 318,42 bekomme. Vielleicht hab ich das aber auch noch nicht ganz verstanden, da ich gerade etwas nervös bin, muss das erst noch richtig erfassen, aber auf jeden Fall soll es ab Januar weniger geben?

Titel: Re: Änderungsbescheid über Leisungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes
Beitrag von: crazy am 27. Oktober 2021, 18:53:39
Was verdienst Du denn brutto/netto?
Du musst dein Netto plus den Zuschuss JC zusammenrechnen.
Dann siehst Du wie viel Du insgesamt dann zur Verfügung hast
Titel: Re: Änderungsbescheid über Leisungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes
Beitrag von: Chrisoli am 27. Oktober 2021, 20:11:03
Danke erst mal für deine Antwort!
Ich muss das jetzt erst mal richtig verstehen. Aber Tatsache ist, dass es auf jeden Fall ab Januar weniger gibt?
Kann das sein?
Titel: Re: Änderungsbescheid über Leisungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes
Beitrag von: crazy am 27. Oktober 2021, 20:20:03
Ja, weil Du doch dann selber einen Teil mit Arbeit verdienst.Woher die paar Euro weniger ab Januar kommen verstehe ich allerdings nicht...
Es gibt ja Regelsatzerhöhung!

Die 900 zahlst Du auf einmal zurück ans JC oder wurden die eventuell in Raten abgezogen??? Üblich wäre Guthaben gegen Verrechnung im Folgemonat mit KdU.

Zahlst Du eventuell weniger an Gasabschlag???

Oder bekommst Du nur gesetzlichen Mindestlohn? Der steigt nämlich  ab
Januar 2022  auf 9,82 und zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Eur