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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Kiri am 28. Oktober 2021, 22:07:14

Titel: Darlehens zur Sicherung des Lebensunterhalt zurückzahlen?
Beitrag von: Kiri am 28. Oktober 2021, 22:07:14
Hallo,
ich habe einen Job als Teilzeit Verkäuferin angenommen um aus Hartz IV rauszukommen.
Von der Agentur Arbeitslosengeld II habe ich ein Darlehen zur Sicherung des Lebensunterhaltes erhalten von 790€ Eine Monatliche Rate von 79€ werden mir für 10 Monate abgezogen meine Frage ist da ich in der Probezeit gekündigt worden bin bleibt eine Summe von 553€ noch offen. ich beziehe wieder Hartz IV und die Rate von 79€ wird mir abgezogen ist es richtig?

Danke für eure Antwort
Titel: Re: Darlehens zur Sicherung des Lebensunterhalt zurückzahlen?
Beitrag von: justine1992 am 28. Oktober 2021, 22:26:09
Hallo.
Du hast in dem Kreditvertrag vereinbart, monatlich 79 Euro zurückzuzahlen.
Zitat von: Kiri am 28. Oktober 2021, 22:07:14die Rate von 79€ wird mir abgezogen ist es richtig?
ja

ABER Du kannst natürlich darum bitten, dass die Ratenvereinbarung Deiner neuen Einkommenssituation angepasst wird.
Titel: Re: Darlehens zur Sicherung des Lebensunterhalt zurückzahlen?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 29. Oktober 2021, 14:00:30
Kiri

Ist zwar nicht meine Materie aber wie ist es dazu gekommen dass dein ALG 2 nur Darlehnsweise war und du dieses zurückzahlen musst.
Irgendwie kommt mir das seltsam vor.

Darlehen und oder zuviel gezahltes ALG II mit laufendem ALG II aufrechnen (http://hartz.info/index.php?topic=7043.msg64920#msg64920)

MfG FN
Titel: Re: Darlehens zur Sicherung des Lebensunterhalt zurückzahlen?
Beitrag von: Sheherazade am 29. Oktober 2021, 14:10:45
Zitat von: Fettnäpfchen am 29. Oktober 2021, 14:00:30
Irgendwie kommt mir das seltsam vor.

Ist nicht seltsam, wenn es mehrere Monate ohne ALGII-Bezug gab.

Zitat von: Kiri am 28. Oktober 2021, 22:07:14ich beziehe wieder Hartz IV

Also ein unterbrochener ALGII-Bezug.
Titel: Re: Darlehens zur Sicherung des Lebensunterhalt zurückzahlen?
Beitrag von: Kiri am 29. Oktober 2021, 14:53:53
Hallo,
ich habe ALG II 8 Monate  bezogen habe eine Teilzeitstelle zum ersten angefangen aber im Vertrag stand nicht zu wann ich meinen Lohn erhalte zum letzten eines Monat oder zum 15 eines Monat.
Meine Sacharbeiterin hat mir ein Darlehensvertrag gesendet das ich zum ersten eines Monat noch ALG II erhalte und der Arbeitgeber bis zum 15 des Folgemonats mir mein Gehalt überweisen kann.

Jetzt habe ich eine Stelle in Aussicht zum 1.01.2022  und meine Sachbearbeiterin sagte mir ich ich möchte die Stelle annehmen und Sie sendet mir ein Darlehnsvertrag wieder zu so das ich zum 30 Dezember noch Geld für Januar erhalte.
Kommt mir alles komisch vor brauche nur die Probezeit nicht überstehen und habe zwei Darlehens von der Agentur für Arbeit 
Titel: Re: Darlehens zur Sicherung des Lebensunterhalt zurückzahlen?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 29. Oktober 2021, 15:36:58
Kiri

Ach so weil SB wieder mal macht was sie will nicht was eigentlich richtig wäre.
Klar in dem Fall wird das dann Darlehen genannt (was es ja dann auch ist)
Leistungspflicht des Leistungsträgers (http://hartz.info/index.php?topic=10.0)
Zitatbei Arbeitsaufnahme:
Viele Jobcenter stellen die Leistung einfach ein, wenn sie lediglich Einkommen vermutet. Das widers (weiterlesen...

MfG FN
Titel: Re: Darlehens zur Sicherung des Lebensunterhalt zurückzahlen?
Beitrag von: JensM1 am 29. Oktober 2021, 16:19:01
Zitat von: Kiri am 29. Oktober 2021, 14:53:53
Jetzt habe ich eine Stelle in Aussicht zum 1.01.2022  und meine Sachbearbeiterin sagte mir ich ich möchte die Stelle annehmen und Sie sendet mir ein Darlehnsvertrag wieder zu so das ich zum 30 Dezember noch Geld für Januar erhalte.
Kommt mir alles komisch vor brauche nur die Probezeit nicht überstehen und habe zwei Darlehens von der Agentur für Arbeit 

Wenn du auf das Darlehen angewiesen und der Zufluss noch unklar ist (Ende Januar oder Anfang Februar) ist ein Überbrückungsdarlehen, dass du ja offensichtlich beantragt hast (ohne Antrag kein Darlehen) doch ok. Es gibt dann zwei Möglichkeiten:

1. Gehalt im Januar 2022, du zahlst das Darlehen ab
2. Gehalt im Februar 2022, das Darlehen wird mit der dir zustehenden Nachzahlung getilgt, etwaige darüber hinaus gehende Nachzahlungen (Darlehen < Anspruch) werden an dich gezahlt

Im Ergebnis musst du halt schauen, wann du das erste Gehalt tatsächlich bekommst, das entsprechend mitteilen und ggf. um Korrektur bitten. Und bei kompletten Leistungswegfall ab Februar mit Zufluss im Februar möglichst keine Vorschüsse im Januar vom Arbeitgeber zahlen lassen, auch schon oft gesehen...
Titel: Re: Darlehens zur Sicherung des Lebensunterhalt zurückzahlen?
Beitrag von: Kiri am 29. Oktober 2021, 17:59:47
Danke für die Info
habe einen Antrag auf Einstiegsgeld beantragt ich lasse mich überraschen was kommt.
Meine Sachbearbeiterin sagte mir Sie wird überprüfen ob mir bei 1000€Netto ein Einstiegsgeld zu steht und es wird einige Zeit dauern bis ich Bescheid erhalte.

MfG
Kiri