Hallo,
nocheinmal eine Frage zum Weiterbewilligungsantrag, für wie viel Monate muss ich die Kontoauszüge beilegen? Sonst stand dort immer für die letzten 6 Monate und dieses mal steht im Brief nur aktuelle Kontoauszüge und im Internet wiederum steht das Kontoauszüge der letzten 3 Monate genügen.
Ich hoffe, ihr könnt mich aufklären.
Eigentlich reichen erstmal 3.
Vielen Dank, es verwirrt halt das überall etwas anderes steht.
Wichtig ist, was bei dir steht. Steht da gar nichts von Kontoauszügen, legst du auch keine dabei und wartest auf die Anforderung durch das Jobcenter.
Zitat von: Timo30 am 29. Oktober 2021, 07:14:07Vielen Dank, es verwirrt halt das überall etwas anderes steht.
Stimmt, das ist sehr unterschiedlich wieviel Monate gefordert werden können.
Bei mir z.b. werden immer Auszüge für volle 12 Monate verlangt. Auf nachfrage wieso hier statt 6 monaten auszüge 12 monate benötigt werden, hieß es dann, da ich leistungen für 12 monate bewilligt bekommen würde, müssten auch 12 monate auszüge vorgelegt werden.
Also ich konnte heute glücklicherweise jemanden beim Jobcenter erreichen und derjenige meinte die Kontoauszüge für 3 Monate würden reichen :)
Ich hoffe dass wird auch alles seine Richtigkeit haben.
Ich wünsche euch allen ein schönes Wochenende.
Scheint wirklich recht unterschiedlich zu sein. Aber bei mir waren sie mit den Auszügen der letzten drei Monate zufrieden.
Zitat von: jeschik am 29. Oktober 2021, 11:07:03Bei mir z.b. werden immer Auszüge für volle 12 Monate verlangt. Auf nachfrage wieso hier statt 6 monaten auszüge 12 monate benötigt werden, hieß es dann, da ich leistungen für 12 monate bewilligt bekommen würde, müssten auch 12 monate auszüge vorgelegt werden.
:wand:
Wie war dass.
Wer nichts weiß muss alles glauben
Ratgeber Kontoauszüge (http://hartz.info/index.php?topic=1844.0)
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 29. Oktober 2021, 15:21:15Wie war dass.
Wer nichts weiß muss alles glauben
Wie meinst Du ? Ich weiss das es nicht wirklich konform ist 12 Monate von mir zu verlangen, ohne einen wirklich grund dafür zu nennen. Aber für mich ist es zu stressig mich da mit dem Jc rumzuschlagen, da ich dies schon in vielen anderen fällen machen muss, ohne das ich die nerven dazu hätte, z.b jährliche mieterhöhungen, nebenkostenabrechnungen, etc etc.
Zitat von: jeschik am 29. Oktober 2021, 15:24:47Wie meinst Du ?
was ist da nicht zu verstehen
und persönlich ist es nicht gemeint.
Zitat von: jeschik am 29. Oktober 2021, 15:24:47ohne das ich die nerven dazu hätte, z.b jährliche mieterhöhungen, nebenkostenabrechnungen, etc etc.
Einreichen und wenn du keinen Bock hast musst du nicht mal was dazu schreiben. Das JC ist von Rechts wegen verpflichtet das zu bearbeiten und zwar so das im nächsten Monat alles reibungslos weiter läuft.
Meine LeistungsSB braucht für so etwas mit Postweg in der Regel zwei Tage.
Mein Text > Hier die NK Abrechnung zu Ihrer Berechnung MfG <
Gas das selbe und sonst wüsste ich kein etc etc. .
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 29. Oktober 2021, 15:44:16Meine LeistungsSB braucht für so etwas mit Postweg in der Regel zwei Tage.
Bei mir ist das ja alles komplizierter, wegen unangemessenen wohnkosten, da muss ich jedenfalls bei einer mieterhöhung und auch nebenkostenabrechnungen einen anwalt einschalten, da gibt es immer stress mit dem jc.
Ich wollte die dinge schon vielfach sebst, also ohne anwalt regeln, aber da wird man vom jc extra hingehalten und bekommt keine anwort.
Und bezüglich der Auzüge, hatte ich mal versucht beim letzten WBA statt den 12 Monaten nur 6 Monate Auszüge beizufügen, dann kam prompt eine Aufforderungen zur Mitwirkungen, das die weiteren 6 Monate nachgereicht werden sollen.
Ich weiss, das jc müsste hier normal einen genaueren grund für nennen, wieso sie diese weiteren 6 Monate bräuchten, machen diese aber nicht.
Der eine hat halt mehr und der andere weniger Glück mit seiner Leistungssachbearbeitung. Kann Dir zich beispiele nennen wo ich mehr als nur Kampf und Krampf mit dieser hatte.