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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Filip2610 am 29. Oktober 2021, 17:37:33

Titel: „Annäherungsrechnung“ – Sonderzahlungen – Meldung ans Jobcenter?
Beitrag von: Filip2610 am 29. Oktober 2021, 17:37:33
Guten Tag,
eine Frage für einen Freund: Er bekommt ein Ausbildungsgehalt, Berufsausbildungsbeihilfe und aufstockend ALGII 150 Euro/Monat. Das Jobcenter hat da eine ,,Annäherungsrechnung" vorgenommen, weil nach Ansicht des Jobcenters die Einkünfte durch das Unternehmen schwankend seien. Die endgültige Abrechnung/Bewilligung des Jobcenters soll im Mai 2022 kommen. Jetzt hat er von seinem Ausbildungsbetrieb zwei Sonderzahlungen über 200 und 250 Euro bekommen. Ist mein Freund rechtlich verpflichtet, die Sonderzahlungen dem Jobcenter zu melden? Er meinte, in dem Bescheid stand nichts zu solchen Meldungen. Vielen Dank für die Hilfe! :sehrgut:
Filip :cool:



Titel: Re: „Annäherungsrechnung“ – Sonderzahlungen – Meldung ans Jobcenter?
Beitrag von: BigMama am 29. Oktober 2021, 19:28:03
Jegliches Einkommen in dieser Höhe ist dem Jobcenter mitzuteilen.
Titel: Re: „Annäherungsrechnung“ – Sonderzahlungen – Meldung ans Jobcenter?
Beitrag von: Birgit63 am 01. November 2021, 06:34:20
Natürlich muss er das melden. Jede Änderung der Einkünfte sind zu melden. Dazu gehören auch Sonderzahlungen wie Dividende, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld etc.