Guten Tag,
eine Frage für einen Freund: Er bekommt ein Ausbildungsgehalt, Berufsausbildungsbeihilfe und aufstockend ALGII 150 Euro/Monat. Das Jobcenter hat da eine ,,Annäherungsrechnung" vorgenommen, weil nach Ansicht des Jobcenters die Einkünfte durch das Unternehmen schwankend seien. Die endgültige Abrechnung/Bewilligung des Jobcenters soll im Mai 2022 kommen. Jetzt hat er von seinem Ausbildungsbetrieb zwei Sonderzahlungen über 200 und 250 Euro bekommen. Ist mein Freund rechtlich verpflichtet, die Sonderzahlungen dem Jobcenter zu melden? Er meinte, in dem Bescheid stand nichts zu solchen Meldungen. Vielen Dank für die Hilfe! :sehrgut:
Filip :cool:
Jegliches Einkommen in dieser Höhe ist dem Jobcenter mitzuteilen.
Natürlich muss er das melden. Jede Änderung der Einkünfte sind zu melden. Dazu gehören auch Sonderzahlungen wie Dividende, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld etc.