Ich musste wg Mini-Rente und Trennung von der Ehefrau eine Antrag auf Grundsicherung im Alter stellen.
Habe am 20.10. das Sozialamt angerufen und meine Antrag mündlich gestellt.
Am 22.10 habe ich mit der Post den Hauptantrag und ein Liste der benötigte Unterlagen ( Perso., Kontoauszüge, Rentenbescheid, etc ) erhalten.
Habe das Alles am 25.10. persönlich ohne Zeugen in den Briefkasten des Sozialamts geworfen.
Heute hat mich der Sachbearbeiter angerufen, und mir mitgeteilt, dass ich den Hauptantrag nicht unterschrieben hätte. Er schickt mir eine Kopie zum Unterschreiben.
Wenn er die Unterschrift hat, erhalte ich binnen 2 Tagen den positiven Bescheid.
Wie geil ist das denn? Ich hatte mit einer Bearbeitungszeit von 4-6 Wochen gerechnet.
Danke, dass auch mal positiv berichtet wird :sehrgut:
Das ist wirklich super, freut mich auch mal was gutes hier lesen zu können :smile:
Richtig, nicht nur immer schimpfen, es gibt auch positives.
Oder vielleicht doch nicht so positiv?
Ich habe den Regelsatz (abzüglich meiner Mini-Rente) plus einer Nebenkosten-Pauschale für 2 Monate erhalten.
Ist meinem Konto auch schon gut geschrieben worden.
Gestern kam vom Sozialamt ein Brief, mit der Aufforderung die Scheidungsurkunden meiner 2 letzten Ehen (war 3x verheiratet) ein zu reichen.
Die erste Ehe wurde Ende der 1980er geschieden, die zweite 2010/2011.
Beide Urkunden habe ich nicht/bzw finde ich nicht.
Das zuständige Familiengericht verlangt für eine Kopie der Urkunde 25€. Das x 2 sind 50€, die ich nicht habe.
Was nun?
Soll ich das dem Sozialamt so mitteilen, mit Antrag der Kostenübernahme?
Oder auf die Möglichkeit eines Amtshilfeersuchen hin zu weisen?
Dann such!
Diese Urkunden musst Du immer aufheben!
Gibt es eine Begründung dafür?
2010/11 war die letzte Ehe die beendet wurde?
2010/2011 war meine letzte Scheidung, habe daraus Rentenansprüche erhalten.
Warum das Sozialamt die Urkunden haben möchte ist nicht begründet.
Zitat von: asus1402 am 21. November 2021, 12:03:24
Warum das Sozialamt die Urkunden haben möchte ist nicht begründet.
Die wollen vielleicht nur prüfen, ob aus den Ehescheidungen noch Unterhaltsansprüche für dich bestehen.
Frag doch erst mal nach einer Begründung für diese Forderung. Vielleicht hat es sich dann schon erledigt oder du kannst das, was sie wissen wollen, auch anderweitig nachweisen. Die kompletten Scheidungsurkunden musst du sowieso nicht ungeschwärzt vorlegen. Nur das, was darin relevant ist fürs Amt.