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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: strega am 30. Oktober 2021, 14:36:05

Titel: Korrekturschreiben/Nachkorrektur bei unwissentlich falsch ausgefülltem Antrag?
Beitrag von: strega am 30. Oktober 2021, 14:36:05
Hallo liebes Forum,

bei mir geht es aktuell um den Punkt Wohnsituation im Vereinfachten Antrag.
Da ich in einer Wohngemeinschaft wohne, war der einzige Punkt, der für mich in Frage kommt, der in dem das Wort
Wohngemeinschaft auch auftaucht.

Ich habe mich noch gewundert, warum ich die Formulare VE und BG zugesendet bekomme.
In beiden Formularen habe ich auch als Randnotiz vermerkt, dass ich in einer WG wohne und mit niemand einen
gemeinsamen Haushalt führe...
Dann fiel der Groschen und seitdem fühle ich mich etwas veräppelt  :wand:

Für mich war "logisch", dass ich ausfülle, dass ich mit 1 weiteren Person lebe, da ich in einer WG bin.
Nun hätte ich aber (wider meiner persönlichen Logik) ausfüllen sollen, dass ich alleine wohne, wenn ich das nun soweit richtig verstanden habe.

Gibt es eine Möglichkeit, dass ich diesen bereits gestellten Antrag (Bescheid kam noch nicht) quasi abändere mit Unterschrift nebendran und dann nochmal sende oder z.B. eine Mitteilung über den Sachverhalt, dass ich das nicht ganz verstanden habe
und mir das so nicht klar war?

Nun ist mir nicht klar, ob ich im Zugzwang bin, wenn ich den Antrag (unwissentlich) falsch ausgefüllt habe.

Mich ärgert das ungemein, vor 8 Jahren waren die Anträge auch nicht gerade einfach aber nicht so.

Natürlich könnte auch erstmal auf den Bescheid warten - was sagt Euer Erfahrungswert dazu?


Es grüßt
strega










Titel: Re: Korrekturschreiben/Nachkorrektur bei unwissentlich falsch ausgefülltem Antrag?
Beitrag von: Sheherazade am 30. Oktober 2021, 14:38:10
Zitat von: strega am 30. Oktober 2021, 14:36:05
Nun ist mir nicht klar, ob ich im Zugzwang bin, wenn ich den Antrag (unwissentlich) falsch ausgefüllt habe.

Wenn du die richtigen Anlagen (WG-Mietvertrag zum Beispiel) mitgeliefert hast, kannst du einfach mal den Bescheid abwarten. Wenn was nicht stimmt, einfach wieder hier melden.
Titel: Re: Korrekturschreiben/Nachkorrektur bei unwissentlich falsch ausgefülltem Antrag?
Beitrag von: Gast50147 am 30. Oktober 2021, 14:40:21
Zitat von: strega am 30. Oktober 2021, 14:36:05oder z.B. eine Mitteilung über den Sachverhalt, dass ich das nicht ganz verstanden habe
Würde ich tun. Eine kurze Schilderung dass ein Gedankenfehler passiert ist.
Titel: Re: Korrekturschreiben/Nachkorrektur bei unwissentlich falsch ausgefülltem Antrag?
Beitrag von: Gast51076 am 30. Oktober 2021, 15:26:27
Das wäre mir auch passiert. "Allein in 'ner WG"...

Zitat von: Gast50147 am 30. Oktober 2021, 14:40:21
Würde ich tun. Eine kurze Schilderung dass ein Gedankenfehler passiert ist.

Ich würde es auch so machen, wie harry es empfiehlt. Als Fax mit Sendeprotokoll und parallel per Mail oder Post. Dann hast Du wirklich alles getan (und den Nachweis), um das Missverständnis umgehend zeitnah aufzuklären und richtigzustellen.


Titel: Re: Korrekturschreiben/Nachkorrektur bei unwissentlich falsch ausgefülltem Antrag?
Beitrag von: CCR am 31. Oktober 2021, 15:27:56
Zitat von: strega am 30. Oktober 2021, 14:36:05Ich habe mich noch gewundert, warum ich die Formulare VE und BG zugesendet bekomme.
In beiden Formularen habe ich auch als Randnotiz vermerkt, dass ich in einer WG wohne und mit niemand einen
gemeinsamen Haushalt führe...
Warum so abschicken, am besten beim JC persönlich abklären.
Titel: Re: Korrekturschreiben/Nachkorrektur bei unwissentlich falsch ausgefülltem Antrag?
Beitrag von: strega am 06. November 2021, 22:02:42
Ein Update an alle Interessierten:

Die Sache scheint sich geklärt zu haben, ich muss lediglich noch einen Nachweis über die gezahlte Miete erbringen.  :smile:

Mein Mitbewohner/Vermieter will aus diversen Gründen das Geld bar und mir hat es nie was ausgemacht. Geht mich auch nichts an, sein Bier  :zwinker: