Bürgergeld Forum - hartz.info

Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Greenbay am 31. Oktober 2021, 15:46:52

Titel: Umzug nach Wohnungskündigung , Kosten Übernahme
Beitrag von: Greenbay am 31. Oktober 2021, 15:46:52
Hallo zusammen
Ich bräuchte mal eure Hilfe. Nachdem mir durch meine Vermieterin fristgerecht die Einliegerwohnung gekündigt wurde, hat sie mir vorher eine andere angeboten, da sie mehrere Mietobjekte hat. Diese überschreitet jedoch die geforderten Auflagen des JC. Ich hätte damit kein Problem da ich Aufstocker bin. Jetzt schießt das JC quer bezüglich Umzugskosten übernahme. Ich bin körperlich nicht in der Lage das selbst zu machen, auch besitzte ich kein Fahrzeug. Auch ist die Erwerbsunfähigkeit am laufen, das liegt dem JC auch alles vor. Kann es sein das bezüglich der Kaltmiete/55m2 , die Umzugskosten nicht übernommen werden ? Ich habe ein sehr gutes Verhältnis zu meinen Vermietern, sie meinten auch das sie das alles ganz offiziell im Mietvertrag so anpassen würden, so das das alles vom Amt abgesegnet wird.
Was ist eure Meinung?
Schon einmal danke im voraus!
Grüße, GB
Titel: Re: Umzug nach Wohnungskündigung , Kosten Übernahme
Beitrag von: crazy am 31. Oktober 2021, 15:57:14
Wenn deine Vermieterin deine Miete den KdU des JC anpasst hast Du dochballes.
Grundsätzlich müssen Kaution,Umzugskosten unabhängig von der Angemessenheit bezuschusst werden wenn der Umzug notwendig ist.
Dein Umzug ist notwendig, kannst ja schlecht auf der Straße campieren, wenn die Kündigung rechtswirksam ist
Titel: Re: Umzug nach Wohnungskündigung , Kosten Übernahme
Beitrag von: Greenbay am 31. Oktober 2021, 16:10:34
OK, danke ! Muss man die Umzugskosten separat beantragen? Gibt es bei der Kdu noch Spielraum oder sind das zu 100 Prozent feste Sätze? Meiner würde 377 € betragen, die neue Kaltmiete beträgt 420 €
Titel: Re: Umzug nach Wohnungskündigung , Kosten Übernahme
Beitrag von: crazy am 31. Oktober 2021, 16:21:41
Bruttokaltmiete plus HK.= Gesamtangemessenheit
Bruttokalt ist Kaltmiete inkl. Nebenkostenvorauszahlung!
Also vergleich mal das mit deinem JC

Umzugskosten nebst 3 Angeboten für Auto und Helfer extra beantragen
Titel: Re: Umzug nach Wohnungskündigung , Kosten Übernahme
Beitrag von: Fettnäpfchen am 01. November 2021, 14:02:06
Greenbay

Mal den passenden Lesestoff reinreichen:
Ratgeber Umzug (http://hartz.info/index.php?topic=24.0)

Zitat von: Greenbay am 31. Oktober 2021, 15:46:52Kann es sein das bezüglich der Kaltmiete/55m2 , die Umzugskosten nicht übernommen werden ?
Die qm sind nur hinsichtlich der max. zu übernehmenden HK wichtig ansonsten gilt seit fünf Jahren die
Zitat von: crazy am 31. Oktober 2021, 16:21:41Bruttokaltmiete plus HK.= Gesamtangemessenheit
s. dazu auch im Anhang nach!

MfG FN

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Titel: Re: Umzug nach Wohnungskündigung , Kosten Übernahme
Beitrag von: Greenbay am 03. November 2021, 06:32:52
Guten Morgen
Danke für eure Antworten!
Mein Vermieter hat mir die m2 im Mietvertrag angepasst, somit dürfe das erledigt sein. Da mir ja die alte Wohnung gekündigt wurde, hole ich nun 3 Kostenvoranschläge bezüglich des Umzuges ein und schicke das mit einem Schreiben an das JC.
Titel: Re: Umzug nach Wohnungskündigung , Kosten Übernahme
Beitrag von: Greenbay am 19. November 2021, 16:38:50
Guten Abend zusammen
So , jetzt habe ich doch das Problem das das Jobcenter nicht die Umzugskosten übernehmen will.
Noch mal kurz zusammen gefasst:
- Alte Wohnung ist mir gekündigt worden
- die Miete der neue Wohnung liegt komplett in der KDU
- aus gesundheitlichen Gründen kann ich nicht selbst mit anpacken, Befunde, Atteste, Behandlungen liegen dem Jobcenter immer alle aktuell vor.
- 3 Kostenvoranschläge von Umzugsunternehmen liegen dem JC vor.

Jetzt habe ich  die Miete eines Sprinters, wenn ich 3 Kostenvoranschläge vorlege, genehmigt bekommen.

Was soll ich nun machen? Die ganze Corona Situation macht die Sache auch nicht leichter. Umzug wäre im Dezember zum 01.01. 22

Bin für jede Hilfe dankbar!

Grüße, Greenbay

Titel: Re: Umzug nach Wohnungskündigung , Kosten Übernahme
Beitrag von: Yavanna am 19. November 2021, 18:01:06
Was willst du denn noch, wenn der Sprinter doch genehmigt wurde?
Titel: Re: Umzug nach Wohnungskündigung , Kosten Übernahme
Beitrag von: crazy am 19. November 2021, 18:18:15
TE kann seine Kisten und Moöbel nicht selber tragen!
Er braucht also Sprinter plus Helfer!
Hast Du Freunde,Familie,nette Nachbarn?
Titel: Re: Umzug nach Wohnungskündigung , Kosten Übernahme
Beitrag von: Greenbay am 20. November 2021, 04:59:08
Über die Weihnachten ist es halt schwierig Leute zu mobilisieren, da ja auch der genaue Termin noch nicht fest steht, da der Vormieter ja noch ausziehen muss. Und Corona macht das ganze auch nicht einfacher.
Titel: Re: Umzug nach Wohnungskündigung , Kosten Übernahme
Beitrag von: Fettnäpfchen am 20. November 2021, 13:09:48
Greenbay

Zitat von: Greenbay am 19. November 2021, 16:38:50Was soll ich nun machen?
Stell mal den Ablehnungsbescheid anonymisiert(Datum stehen lassen) ein.

MfG FN
Titel: Re: Umzug nach Wohnungskündigung , Kosten Übernahme
Beitrag von: Sheherazade am 20. November 2021, 13:19:07
Zitat von: Greenbay am 19. November 2021, 16:38:50
Jetzt habe ich  die Miete eines Sprinters, wenn ich 3 Kostenvoranschläge vorlege, genehmigt bekommen.

Steht da auch was von Entlohnung für Helfer, wenn feststeht, wann du umziehst und wieviele Leute helfen?
Titel: Re: Umzug nach Wohnungskündigung , Kosten Übernahme
Beitrag von: Greenbay am 20. November 2021, 14:49:09
Hallo
Ich Versuche mal den Ablehnungsbescheid anzuhängen, da das Foto so groß ist und ich keine Ahnung habe wie ich das kleiner machen kann. Und es steht nichts dabei bezüglich Freunde, Entlohnung !

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Titel: Re: Umzug nach Wohnungskündigung , Kosten Übernahme
Beitrag von: crazy am 20. November 2021, 16:02:21
und was hast Du beantragt?
Es ist ja keine Ablehnung, sondern eine Zustimmung, dass man Dir den Sprinter zahlt.
Titel: Re: Umzug nach Wohnungskündigung , Kosten Übernahme
Beitrag von: Greenbay am 20. November 2021, 17:16:12
Noch mal kurz zusammen gefasst:
- Alte Wohnung ist mir gekündigt worden
- die Miete der neue Wohnung liegt komplett in der KDU
- aus gesundheitlichen Gründen kann ich nicht selbst mit anpacken, Befunde, Atteste, Behandlungen liegen dem Jobcenter immer alle aktuell vor.
- 3 Kostenvoranschläge von Umzugsunternehmen liegen dem JC vor.

Jetzt habe ich  die Miete eines Sprinters, wenn ich 3 Kostenvoranschläge vorlege, genehmigt bekommen.
Titel: Re: Umzug nach Wohnungskündigung , Kosten Übernahme
Beitrag von: crazy am 20. November 2021, 18:05:58
Du hast also, muss man Dir qlles aus der Nase pulen?, einen Antrag auf Kostenübernahme eines Umzugs durch Firma beantragt mit der Begründung, dass Du aus gesundheitlichen Gründen weder Kisten packen noch Möbel tragen kannst?
Titel: Re: Umzug nach Wohnungskündigung , Kosten Übernahme
Beitrag von: Greenbay am 20. November 2021, 18:11:01
Ja, so ist es !
Titel: Re: Umzug nach Wohnungskündigung , Kosten Übernahme
Beitrag von: CCR am 20. November 2021, 19:00:27
eines nach dem anderen erst Mietvertrag dann kannst du auch Umziehen, die Gesamt-Kosten der Miete sollten aber genau gleich sein wie in der alten Wohnung, KDU wenn höher nicht mehr Geld.

ZitatDabei ist es zulässig, dass sich innerhalb der angemessenen Gesamtkosten z.B. eine höhere Kaltmiete und geringere Heizkosten ausgleichen, und umgekehrt
.Das ist aber eine kann Regelung der JC.
Titel: Re: Umzug nach Wohnungskündigung , Kosten Übernahme
Beitrag von: Yavanna am 20. November 2021, 19:32:09
Hat das JC jetzt einen deiner drei Kostenvoranschläge genehmigt? Oder "nur" den Sprinter ohne auf ein Umzugsunternehmen einzugehen?
Titel: Re: Umzug nach Wohnungskündigung , Kosten Übernahme
Beitrag von: Greenbay am 21. November 2021, 06:18:41
Wie man an dem hochgeladenen Bescheid sehen kann, würde nur der Sprinter, nach Vorlage von 3 Kostenvoranschläge, wahrscheinlich genehmigt.
Titel: Re: Umzug nach Wohnungskündigung , Kosten Übernahme
Beitrag von: Fettnäpfchen am 21. November 2021, 12:39:14
Greenbay

um da weiter helfen zu können und zwar so dass du evtl. einen Widerspruch machen kannst braucht es tatsächlich noch
Zitat von: crazy am 20. November 2021, 16:02:21und was hast Du beantragt?
sprich die Schriftform deines Antrages. Wie sonst soll man dir da Argumente vorschlagen.

Zitat von: crazy am 20. November 2021, 18:05:58muss man Dir qlles aus der Nase pulen?,
und ausführlich denn Salamitaktik macht keinem Spaß und auch passend Antworten wäre auch gut. Denn auf die Nachfrage aus dem Zitat sollte man unmißverständlich antworten und nicht so
Zitat von: Greenbay am 20. November 2021, 18:11:01Ja, so ist es !
könnte sich auch darauf beziehen das man dir alles aus der Nase pulen muss.

MfG FN