Schönen Guten Tag,
ich habe hier eine Frage, die sich rein auf das ALG II bzw. SGB II bezieht. Finanzamt & Co ist soweit abgeklärt:
Wenn ich als ALG II - Empfänger bei einer Onlinedruckerei ein Buch drucken lasse und dieses dann über meine eigene Internetseite in kleiner Menge verkaufe, ist dies dann ein Einkommen im Sinne von SGB II?
Ich tendiere zu ja, weil es Richtung Freiberufler geht, richtig?
Danke.
Ja klar, der Gewinn wäre dein anrechenbares Einkommen
Es wäre nur der Gewinn?
Beim Verkauf zum Selbstkostenpreis, sprich "Druckereipreis" plus Versand dann nichts?
Danke.
Logisch, wenn Du kein plus machst.
Zitat von: Hansejunge am 31. Oktober 2021, 16:23:51Beim Verkauf zum Selbstkostenpreis, sprich "Druckereipreis" plus Versand dann nichts?
Beim JC zählst du als Selbständiger. In die Anlage EKS trägst du ja nicht den Gewinn ein, sondern akribisch deine Betriebsausgaben sowie die betrieblichen Einnahmen ein. Falls du Umsatzsteuer zahlst, einnimmst oder beispielsweise an das Finanzamt abführst, auch das. Am Ende erst kommt der Gewinn heraus, der auf die 6 Monate des Bewilligungszeitraums verteilt wird. Von diesem monatlichen Betrag werden die Freibeträge abgezogen, dann erst hast du das anrechenbare Einkommen.
Mach es ganz nach Vorschrift, dann kann es sein, dass überhaupt nichts Anrechenbares dabei herauskommt: https://hartz.info/index.php?topic=17.msg19#msg19 (https://hartz.info/index.php?topic=17.msg19#msg19)
Ok, danke auch Dir.
Noch was: Falls du mehr betriebliche Ausgaben als betriebliche Einnahmen hast, wird das JC nicht dafür aufkommen. Diese Schulden musst du dann aus deinem Regelsatz dazuschießen. Also gut planen, dass du immer möglichst in dem Bewilligungszeitraum Ausgaben tätigst, in dem die Ausgaben durch entsprechende Einnahmen gedeckt sind.