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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: hensa am 01. November 2021, 10:51:04

Titel: Postanschrieft
Beitrag von: hensa am 01. November 2021, 10:51:04
Hallo


Bin seit 1 Monat getrennt lebend von meiner Frau, und habe keine neue Wohnung. Kann aber mal bei meinem Sohn oder Tochter schlafen, bzw auch bei einem guten Freund. Aber bei denen kann ich mich nicht anmelden, und auch keine Post hinkommen lassen, weil die jeweiligen Vermieter das nicht wollen. Aber dafür habe ich ein Postfach, und ein Handy. Bin also immer erreichbar. Frage, kann ich überhaupt ohne eigene Wohnung Hartz 4 beantragen, bzw. als Postadresse reicht da auch das Postfach?

Gruß und Danke schon mal für eine konstruktive Antwort. :bye:
Titel: Re: Postanschrieft
Beitrag von: blaumeise am 01. November 2021, 11:00:02
Zitat von: hensa am 01. November 2021, 10:51:04Bin also immer erreichbar. Frage, kann ich überhaupt ohne eigene Wohnung Hartz 4 beantragen, bzw. als Postadresse reicht da auch das Postfach?
Ja, das genügt. Du wärst ohne festen Wohnsitz, aber es genügt laut Erreichbarkeitsanordnung, dass du werktäglich per Briefpost zu erreichen bist.