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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Problemen => Thema gestartet von: Zauberfee666 am 03. November 2021, 09:43:05

Titel: Zeugengeld
Beitrag von: Zauberfee666 am 03. November 2021, 09:43:05
Guten Morgen,

ich war im August als Zeuge zu einem Prozess geladen. Angereist bin ich aus NL, da dies seit einigen Jahren mein Zuhause ist. Nach Rückkehr hatte ich Zeugengeld beantragt. Letzte Woche erhielt ich folgendes Schreiben:

Zitatin oben genannter Zivilsache nehme ich Bezug auf Ihren Entschädigungsantrag für den Termin vom x.08.2021.

Nach Prüfung ist aufgefallen, dass der Kläger Ihr Lebenspartner ist und Sie mit dem Kläger zusammen angereist sind.

Da das persönliche Erscheinen des Klägers angeordnet wurde, hätte dieser ohnehin zu dem Gerichtstermin erscheinen müssen.

Es stellt sich somit hier die Frage, wem die Fahrtkosten entstanden sind.

Maßgeblich hierfür ist, wer gefahren ist bzw. wem das Fahrzeug gehört bzw. wem dieses unentgeltlich zur Verfügung gestellt wurde.

Hier wird höflich um klarstellende Rückäußerung gebeten.

Zu den geltend gemachten Auslagen weise ich darauf hin, dass diese unter dem Grundsatz der Notwendigkeit zu bewerten sind.

Hierzu teile ich Ihnen, dass nach hiesigem Kenntnisstand eine Busverbindung vom Campingplatz in die Innenstadt besteht, somit werden die geltend gemachten Taxikosten hier grundsätzlich nicht als notwendig angesehen.

Hier wäre eine Tageskarte für den Bus analog anzusetzen.

Auslagen ohne Beleg sind nicht erstattungsfähig.

Das geltend gemachte Tagegeld wird nur für 2 Tage als notwendig angesehen, da die Abreise nach dem Termin hätte erfolgen können.



Zeitversäumnis kann nur für maximal 10 Stunden pro Tag gewährt werden, mithin 20 Stunden a 4 Euro.


Mit freundlichen Grüßen


Meine Antwort darauf war:

Zitatielen Dank für die Zusendung und das freundliche Telefonat.

Der Camper ist auf meinen Namen zugelassen und auch nur ich bin durchgängig zur An- und Abreise gefahren, da dieser Camper auf Grund seines Gewichtes einen C1-Führerschein erfordert, in dessen Besitz nur ich bin - nicht aber mein Lebensgefährte.
Beigefügt noch ein Ausschnitt aus der Versicherungspolice, aus der ersichtlich ist, dass der Camper auch auf meinen Namen versichert ist.

Bezüglich der Fahrtkosten zum Gericht bitte ich zu berücksichtigen, dass unsere zu dem Zeitpunkt 6-jährige aufsichtspflichtige Tochter (XX.xx.xxxx) ebenfalls ein Ticket notwendig hatte.

Bezüglich der Annahme, dass die Abreise am gleichen Tag hätte erfolgen und die Auszahlung der Zeugengelder entsprechend gekürzt werden können, wird diese Auffassung nicht geteilt.

Der Gerichtstermin war für 13 Uhr angesetzt, dauerte mehr als eine Stunde. (Meiner Erinnerung nach, haben wir nach Beendigung des Termins zwischen 14.30 und 15.00 Uhr das Gerichtsgebäude verlassen). Taxi ordern (da Sie für die Rückerstattung der Fahrtkosten öffentliche Verkehrsmittel ansetzen wollen, hätte hier die Warte- und Fahrtzeit zum Camping noch länger gedauert) und Fahrtzeit zurück zum Campingplatz und die daraus resultierende späte Rückkehr dort, widerspricht daher alleine auf Grund der sehr langen Reisezeit und der zu erwartenden tiefnächtlichen Rückkehr, der Annahme, dass man am gleichen Tag noch hätte abreisen können.

Auf Grund der langen reinen Fahrtzeit von mehr als 9 Stunden plus notwendige Ruhepausen zur Regeneration und Unfallverhütung, ist eine Abreise am gleichen Tag unzumutbar, da man hier unberechtigterweise davon ausgeht, dass man dann bis spät in die Nacht fahren müssen, um wieder zuhause angekommen zu sein. Zumutbar ist die Rückreise jedoch nur, wenn man den Wohnort vor 24 Uhr erreicht werden kann.

,, DieNotwendigkeit einer Übernachtung vor oder nach dem Termin besteht dann, wenndie sonst erforderliche Reisezeit ohne Übernachtung unzumutbar wäre. Welche Reisezeitenzumutbar sind, bestimmt sich nach den für Beamte geltenden Bestimmungen - § 6 II JVEG. Gemäß Pkt. 3.1.4 BRKGVwV isteine Abreise am Wohnort ab 6.00 Uhr zumutbar. Die Rückreise am selben Tag istdann zumutbar, wenn der Wohnort bis 24 Uhr erreicht werden kann."

Zitierten Inhalt anzeigen

,, DieNotwendigkeit einer Übernachtung vor oder nach dem Termin besteht dann, wenndie sonst erforderliche Reisezeit ohne Übernachtung unzumutbar wäre. Welche Reisezeitenzumutbar sind, bestimmt sich nach den für Beamte geltenden Bestimmungen - § 6 II JVEG. Gemäß Pkt. 3.1.4 BRKGVwV isteine Abreise am Wohnort ab 6.00 Uhr zumutbar. Die Rückreise am selben Tag istdann zumutbar, wenn der Wohnort bis 24 Uhr erreicht werden kann."

Auf Grund oben geschilderten zeitlichen Gegebenheiten war eine Rückkehr bis 24 Uhr bei weiten nicht erreichbar, daher ist die weitere Übernachtung und entsprechende Geltendmachung dieser Kosten und beantragten Gelder berechtigt.

Soeben erhielt ich das:

Zitatbezugnehmend auf Ihren oben genannten Antrag auf Zeugenentschädigung, sowie das hiesige Schreiben vom 03.09.2021 und die untenstehende Email Ihrerseits teile ich Ihnen mit, dass ich heute einen Betrag von 501,80 Euro für Sie angewiesen habe.

Zur weiteren Erläuterung weise ich nochmals darauf hin, dass alle geltend gemachten Auslagen unter dem Aspekt der Notwendigkeit zu bewerten sind.

Die beantragte Fahrtkostenentschädigung erfolgten antragsgemäß über 366,10 Euro.

Die geltend gemachten Taxikosten werden nach nochmaliger Prüfung, auch unter Berücksichtigung der dortigen Argumentation, sowie auch unter dem Aspekt der Mehrkostenvermeidung in Hinblick auf weitere Kosten nunmehr als notwendig angesehen und antragsgemäß mit 29,90 Euro erstattet.

Eine zweite Übernachtung wird jedoch nach hiesiger Auffassung, nunmehr auch unter dem Aspekt der Erstattung der Taxikosten, nach wie vor als nicht notwendig angesehen.

Dementsprechend erfolgt die Erstattung der Übernachtung anteilig für eine Person in Höhe von 27,80 Euro, 28,00 Euro Tagegeld und 80 Euro Zeitversäumnis.

Hinsichtlich des Tagegeldes weise ich darauf hin, dass bei einer Übernachtung 14,00 Euro für den Anreisetag und 14,00 Euro für den Rückreisetag in Ansatz zu bringen sind.

Bei der Erstattung von Zeitversäumnis sind max. 10 Stunden pro Tag erstattungsfähig, mithin hier 20 Stunden a 4 Euro.

Hinsichtlich der Rückreise weise ich darauf hin, dass hier von der Entlassung der/des Zeugin/en auszugehen ist. Diese war in Ihrem Fall um 13:58 Uhr. Auch unter Berücksichtigung der bewilligten Taxifahrt ist die tagesgleiche Rückreise nach hiesiger Auffassung als umsetzbar und zumutbar anzusehen.

Eine tagesgleiche Erreichbarkeit der Wohnung bis 24:00 Uhr gilt als zumutbar.

Auch erlaube ich mir an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass die dortig in Ansatz gebrachte Fahrzeit von 9 Stunden, als sehr großzügig anzusehen ist und nach Überprüfung durch Routenplaner 6-7 Stunden als realistisch anzusehen sind.

Ich möchte das so nicht akzeptieren und wollte euch hier um Hilfe bitten, dass rechtssicher zu unterbauen. Ich finde das schon recht willkürlich, dass man erst die Kosten für das Taxi nicht übernehmen möchte, da zu teuer und dann, als man dann erwidert, dass durch eine durch das AG angesetzte Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln eine Rückkehr am Wohnort vor 24 Uhr nicht machbar gewesen wäre, plötzlich umschwenkt, da das Bezahlen des Taxis die deutlich günstigere Lösung war.

Auch hinkt die Argumentation des Verwaltungsangestellten. Auch bei einer Entlassung um 13.58 Uhr, musste das Taxi erst noch geordert und dort hingefahren werden. Nur die Fahrtzeit waren 15 Minuten (ohne Wartezeit auf das Taxi selbst). Ein Abreisezeitpunkt wäre immer noch nicht so zu gestalten gewesen, um vor 24 Uhr am Wohnort zu sein. Fahrzeit laut Routenberechner mit normalen PKW ist bereits 5,5 Stunden. Mit Camper und einer Durchschnittsgeschwindigkeit von max. 80 Std./km , Stau durch Ferienzeit und vor allem in Köln, machen diese Ankunftszeit absolut unrealistisch. Auch wird hier nicht einmal eine Ruhezeit zugestanden.

Also die Abreise am nächsten Tag erfolgte wirklich nicht, um hier noch auf Kosten der Allgemeinheit noch einen Tag Urlaub dranzuhängen.

Kann ich hier Widerspruch einlegen und wie kann ich das rechtssicher formulieren? Wäre für Hilfe dankbar.
Titel: Re: Zeugengeld
Beitrag von: Zauberfee666 am 03. November 2021, 10:05:46
Der Vollständigkeithalber stelle ich noch meinen Antrag ein:

Zitathiermit möchte ich die entstandenen Kosten für die An- und Abreise sowie Übernachtung für den Gerichtstermin am xx.08.2021 einreichen, zu welcher ich als Zeuge geladen war.

Ich bin am 10.08.2021 um ca. 20.30 Uhr angereist und am 12.08.2021 um ca. 10.30 Uhr wieder abgereist, Fahrtzeit jeweils 9 Stunden mit Camper.

Fahrtkosten:
Entfernung Wohnort - Campingplatz: 523 km x 2 (für An- und Abreise) = 1046 km
1046 km x 0,35 Euro = 366,10 Euro

Taxi um vom Campingplatz zum Gerichts zu kommen:
Hinfahrt 16,30 Euro (siehe Beleg)
Rückfahrt 13,60 Euro (siehe Beleg - Fahrer hat falsches Datum aufgeschrieben)

Übernachtungskosten Campingplatz
2 Übernachtungen 69,00 bezahlt bar am 10.08.2021

Achtung:
Wir haben von dem Campingplatzbetreiber erst keine Rechnung erhalten. Auf Nachfrage wurde uns mehrfach mitgeteilt, dass man angeblich keine Kopie eines Beleges im Kassensystem ausdrucken könne. Man hat uns dann am Tag der Abreise einen Kassenbon anderer Gäste in die Hand gedrückt, wo auch 2 Nächte berechnet wurden, hier fehlt jedoch der Aufpreis von 10 Euro für eine weitere Person (bei mir meine 6 jährige Tochter, die natürlich zu dem Termin mitreisen musste) sowie 4 Duschmarken von 4 Euro.
Daher bitte die Richterin fragen, ob sie uns die 69 Euro bewilligt.

Tagesgeld:
3 Tage a 24 Euro = 62 Euro

Entschädigung für Zeitversäumnis
48 Stunden a 4 Euro = 192 Euro






Gesamtaufstellung
Fahrtkosten          366,10 Euro
Taxikosten            29,90 Euro
Übernachtung:         69,00 Euro
Tagesgeld            62,00 Euro
Zeitversäumnis      192,00 Euro

Gesamt                719,00 Euro



Bitte überweisen Sie den Betrag auf mein Konto:
Titel: Re: Zeugengeld
Beitrag von: Gast50147 am 03. November 2021, 10:07:45
Zitat von: Zauberfee666 am 03. November 2021, 09:43:05Fahrzeit laut Routenberechner mit normalen PKW ist bereits 5,5 Stunden.
Zitat von: Zauberfee666 am 03. November 2021, 09:43:05und nach Überprüfung durch Routenplaner 6-7 Stunden als realistisch anzusehen sind.
Damit hat das Gericht doch 1,5 Std. als Differenz zu deinen Gunsten angerechnet zumal ein Camper auf der Autobahn 100 kmh fahren darf.
Ein (möglicher) nächtlicher Stau ist hypothetisch und nicht vorher zu bestimmen.
Die Zeugenentlassung war um 14 Uhr, damit waren volle 10 Stunden Zeit den Wohnort bis Mitternacht zu erreichen selbst unter dem Aspekt dass du unrealistische Fahrzeit von 9 Stunden in Ansatz gebracht hast.

Und 523 km einfache Fahrt sind selbst bei Fahrtempo 60 kmh in 10 Stunden zu bewältigen
Ich würde das ganze auf sich beruhen lassen, statt einen aussichtslosen Prozess zu führen
Titel: Re: Zeugengeld
Beitrag von: Zauberfee666 am 03. November 2021, 10:16:05
Zitat von: Gast50147 am 03. November 2021, 10:07:45
Zitat von: Zauberfee666 am 03. November 2021, 09:43:05Fahrzeit laut Routenberechner mit normalen PKW ist bereits 5,5 Stunden.
Zitat von: Zauberfee666 am 03. November 2021, 09:43:05und nach Überprüfung durch Routenplaner 6-7 Stunden als realistisch anzusehen sind.
Damit hat das Gericht doch 1,5 Std. als Differenz zu deinen Gunsten angerechnet zumal ein Camper auf der Autobahn 100 kmh fahren darf.
Ein (möglicher) nächtlicher Stau ist hypothetisch und nicht vorher zu bestimmen.
Die Zeugenentlassung war um 14 Uhr, damit waren volle 10 Stunden Zeit den Wohnort bis Mitternacht zu erreichen selbst unter dem Aspekt dass du unrealistische Fahrzeit von 9 Stunden in Ansatz gebracht hast.
Ich würde das ganze auf sich beruhen lassen, statt einen aussichtslosen Prozess zu führen

Hallo Harry,

Danke für deine Antwort. Die Fahrtzeit ist nicht unrealistisch. Das sind wir tatsächlich gefahren. Es mag sein, dass man 100km/St. fahren darf, aber nicht jeder Camper fährt das - besonders nicht die Oldtimer, so wie wir einen haben. Und auch bei erfolgter Zeugenentlassung um 14 Uhr, muss man wieder zum Campingplatz zurückkehren (keine Parkmöglichkeiten bei Gericht) und von dort aus wieder starten. Wie gesagt, das Taxi musste dafür auch geordert werden, man musste auf das Taxi warten und ist dann auch 15 Minuten noch dorthin gefahren. Und dann gehen die noch davon aus, dass man 9 Stunden (reine Fahrtzeit) durchfährt ohne Ruhepausen. Das halte ich persönlich auch für unzumutbar.

ZitatUnd 523 km einfache Fahrt sind selbst bei Fahrtempo 60 kmh in 10 Stunden zu bewältigen

Nicht, wenn du im Stau stehst und auch rausfährst für eine Ruhezeit. (Die Ruhezeit habe ich nichtmal in die Fahrtzeit eingerechnet.
Titel: Re: Zeugengeld
Beitrag von: asus1402 am 03. November 2021, 10:51:44
Wenn man bedenkt, dass der Kläger der Lebenspartner ist, kommen mir so manche Zweifel an der Kostenaufstellung der Zeugin.
Anscheinend wird der Entschädigungsantrag missbraucht, um auf eine sehr elegante Weise den Staat abzuzocken.
Titel: Re: Zeugengeld
Beitrag von: Birgit63 am 03. November 2021, 10:59:26
 :sehrgut:
Titel: Re: Zeugengeld
Beitrag von: Gast50147 am 03. November 2021, 11:01:43
Die Entschädigung für Zeugen richtet sich nach dem JVEG, das der Kostenbeamte mit Sicherheit ebenfalls sehr gut kennt.
Mag die Realität auch von den amtlichen Listen und Bestimmungen im Einzelfall abweichen, sehe ich persönlich keine Erfolgsaussichten bei streitigem, oder gar prozessualen Vorgehen.
Jedenfalls müsstest du jede einzelne Position deiner Behauptung beweiskräftig mit Quittungen darlegen und selbst dann steht die übliche Auslegung noch in Frage der Notwendigkeit.
Titel: Re: Zeugengeld
Beitrag von: Zauberfee666 am 03. November 2021, 11:05:42
Zitat von: asus1402 am 03. November 2021, 10:51:44
Wenn man bedenkt, dass der Kläger der Lebenspartner ist, kommen mir so manche Zweifel an der Kostenaufstellung der Zeugin.
Anscheinend wird der Entschädigungsantrag missbraucht, um auf eine sehr elegante Weise den Staat abzuzocken.

Deshalb prüft das Gericht ja auch, wem die Kosten tatsächlich entstanden sind. Dazu musste ich, wenn du es gelesen hast, glaubhaft machen, dass ich gefahren bin und das Fahrzeug mir gehört. Obwohl ich das laut Verwaltungsangestellten nicht einmal hätte tun müssen, habe ich dazu sogar noch Versicherungspapiere eingereicht, die das belegen.

Alle anderen Gelder sind normale Zeugengelder, die jedem zustehen würden. Die Übernachtungskosten wurden sogar nur auf eine Person, also auf mich, reduziert.

Was willst du eigentlich? Wo ist das bitte Abzocke, wenn ich Gelder, die der Staat für Zeugen vorsieht, dann auch beantrage? Wo findet hier ein Missbrauch statt?

Strafanzeige wegen Verleumdung gefälligst?
Titel: Re: Zeugengeld
Beitrag von: Ottokar am 03. November 2021, 11:09:47
Zitat von: asus1402 am 03. November 2021, 10:51:44
Wenn man bedenkt, dass der Kläger der Lebenspartner ist, kommen mir so manche Zweifel an der Kostenaufstellung der Zeugin.
Anscheinend wird der Entschädigungsantrag missbraucht, um auf eine sehr elegante Weise den Staat abzuzocken.
Du traust den Rechtsexperten, die dieses Gesetz ausgearbeitet haben, also nicht zu, dass die das Gesetz so verfasst haben, dass Missbrauch ausgeschlossen wird?
Denn falls diese Rechtsexperten ihren Job richtig gemacht haben, handelt es sich um einen legitimen Anspruch, der hier geltend gemacht wird, und dein Beitrag wäre dann eine geradezu unverschämte Unterstellung.
Andernfalls solltest Du diesen Rechtsexperten deine Hilfe bei der Schließung der Gesetzeslücke anbieten, die anbieten, die diesen Missbrauch ermöglicht. Das gehört dann aber nicht hier ins Thema.
Titel: Re: Zeugengeld
Beitrag von: Gast50147 am 03. November 2021, 11:20:15
Zitat von: Zauberfee666 am 03. November 2021, 11:05:42Strafanzeige wegen Verleumdung gefälligst?
Jetzt wird es aber lustig  :grins:
Nach § 187 StGB müssen unwahre Tatsachen gegenüber Dritten behauptet worden sein. Es ist ein Ehrverletzungsdelikt als Straftatbestand, also die Ehre vom TE muss beschädigt worden sein. @ asus muss wissen, dass es sich um unwahre Tatsachen (kannst du aber nicht) handelt und diese als Wahrheit verbreiten.
Die h.M. fordert die Nachprüfbarkeit der Tatsachen.
Arg dünnes Eis @ asus1402
Titel: Re: Zeugengeld
Beitrag von: Zauberfee666 am 03. November 2021, 11:33:13
Zitat von: Gast50147 am 03. November 2021, 11:01:43
Die Entschädigung für Zeugen richtet sich nach dem JVEG, das der Kostenbeamte mit Sicherheit ebenfalls sehr gut kennt.
Mag die Realität auch von den amtlichen Listen und Bestimmungen im Einzelfall abweichen, sehe ich persönlich keine Erfolgsaussichten bei streitigem, oder gar prozessualen Vorgehen.
Jedenfalls müsstest du jede einzelne Position deiner Behauptung beweiskräftig mit Quittungen darlegen und selbst dann steht die übliche Auslegung noch in Frage der Notwendigkeit.

Ich danke Dir!
Ich werde einfach mal Widerspruch einlegen und es möglichst genau auslegen wieso und weshalb. Wenn es dann nicht klappt, habe ich es zumindest probiert.
Titel: Re: Zeugengeld
Beitrag von: Gast50147 am 03. November 2021, 11:50:19
Um wie viel Geld geht es dir denn genau? Welche Summe fehlt dir noch?
und warum?
Zeige uns bitte den Widerspruch bevor du ihn absendest.
Titel: Re: Zeugengeld
Beitrag von: Zauberfee666 am 03. November 2021, 12:23:18
Zitat von: Gast50147 am 03. November 2021, 11:50:19
Um wie viel Geld geht es dir denn genau? Welche Summe fehlt dir noch?
und warum?

Mir geht es um die zweite Übernachtung und einen Teil der Tagesgelder und Zeitversäumnis, die daraus entstehen. Ich frage mich, ob diese richtig berechnet wurden, da ich das nicht beurteilen kann (also wie viel Stunden pro Tag berechnet werden können).

Ein weiterer Punkt ist, dass ich mich frage, ob hier im Rahmen einer kulanten Einzelfallentscheidung die Kosten, die man zurecht für meinen Partner in Abzug gebracht hat, jedoch als Übernachtungskosten für unsere Tochter auszahlen kann. Wir haben auch für unsere Tochter zusätzlich zahlen müssen. Das Problem war, dass man uns keine Quittung ausstellen wollte, über das was wir bezahlt haben und uns dann ein anderer Kassenbon von anderen Kunden über 2 Personen in die Hand gedrückt wurde. Im Prinzip bleiben wir so auf den Mehrkosten sitzen, die durch unsere kleine Tochter entstanden sind (Ich weiss, das Gericht kann für den Mist vom Campingplatz auch nichts). Die muss ja auch betreut und bezahlt werden, wenn beide Eltern eingeladen werden. Die Kosten für Duschmarken, die wir noch gekauft haben, will ich gar nicht sprechen, das bezahlen wir dann aus eigener Tasche.

Eigentlich merke ich an deiner Fragestellung auch gerade, dass es mich doch ärgert, dass die sich drehen, wie sie es gerade brauchen. Erst wird das Taxi als nicht notwendig angesehen, weil eine Bushaltestelle 1,5 oder 2 km vom Campingplatz entfernt ist. Dann argumentiert man damit, dass die Warte- und Fahrtzeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln noch länger dauert und dann bemerken sie ihren Denkfehler und versuchen um die Bewilligung der Taxikosten um die zweite Übernachtung rumzukommen.

Werden diese Kosten für Zeugen eigentlich auf den umgelegt, der der das Verfahren verloren hat?
Titel: Re: Zeugengeld
Beitrag von: Sheherazade am 03. November 2021, 12:24:53
Zitat von: Gast50147 am 03. November 2021, 11:50:19
Um wie viel Geld geht es dir denn genau? Welche Summe fehlt dir noch?

€ 217,20, geltend gemacht hat sie €719,- und bewilligt bekomen €501,80.
Titel: Re: Zeugengeld
Beitrag von: Zauberfee666 am 03. November 2021, 12:30:42
Zitat von: Sheherazade am 03. November 2021, 12:24:53
Zitat von: Gast50147 am 03. November 2021, 11:50:19
Um wie viel Geld geht es dir denn genau? Welche Summe fehlt dir noch?

€ 217,20, geltend gemacht hat sie €719,- und bewilligt bekomen €501,80.

Wobei ich nicht weiß, ob ich die Stunden richtig berechnet habe. Ich habe ja einfach Google gefragt und bekam dann die Aussage von Tagesgeld, Zeitversäumnis etc. erhalten. Ob die Bewilligung von max. 10 Stunden am Tag Zeitversäumnis und dann die Beträge von 14 Euro für Abreise- und Anreisetag korrekt sind, weiss ich auch nicht.
Titel: Re: Zeugengeld
Beitrag von: Gast50147 am 03. November 2021, 12:43:13
Zitat von: Zauberfee666 am 03. November 2021, 12:30:42Ob die Bewilligung von max. 10 Stunden am Tag Zeitversäumnis und dann die Beträge von 14 Euro für Abreise- und Anreisetag korrekt sind
Das steht im Gesetz! Und bei einem H 4 werden 4 € pro Stunde bezahlt.
Zitat von: Zauberfee666 am 03. November 2021, 12:23:18Rahmen einer kulanten Einzelfallentscheidung
Kulanz gibt es im Gesetz nicht. Nur der Buchstabe des Gesetzes zählt.
Zitat von: Zauberfee666 am 03. November 2021, 12:23:18Wir haben auch für unsere Tochter zusätzlich zahlen müssen.
Du kannst auch 10Kinder mitbringen, das ist dein Problem.
Klar kann man ein Kleinkind nicht alleine daheim lassen, dann aber kommt die Argumentation mit Oma´s, Freunde, Verwandte, Nachbarn.
Zitat von: Zauberfee666 am 03. November 2021, 12:23:18Erst wird das Taxi als nicht notwendig angesehen
Hat das Gericht "kulanzhalber" anerkannt. Die längere Fahrtzeit mit Bus zählt nicht, denn du musst halt rechtzeitig weg fahren.
Zitat von: Zauberfee666 am 03. November 2021, 12:23:18Werden diese Kosten für Zeugen eigentlich auf den umgelegt, der der das Verfahren verloren hat?
Der Verlierer zahlt die gesamten Verfahrenskosten. Ausnahme wenn ein Vergleich geschlossen wurde, dann wird gequotelt.

Falls dein Lebenspartner Beklagter/Angeklagter war kann er einen Kostenfestsetzungsbeschluss verlangen. Diesen kannst du mit der so genannten sofortigen Beschwerde angreifen. Der Wert der Beschwerde muss aber 200 EUR übersteigen - siehe  § 567 Abs. 2 ZPO

Eine Mehrkostenerstattung für Zeugen ist eine Entscheidung die im billigen Ermessen liegt weil NL Ausland ist.
Titel: Re: Zeugengeld
Beitrag von: Zauberfee666 am 03. November 2021, 13:03:32
Nein, er war Kläger und hat den Prozess auch gewonnen.

ZitatHat das Gericht "kulanzhalber" anerkannt. Die längere Fahrtzeit mit Bus zählt nicht, denn du musst halt rechtzeitig weg fahren.

Naja, die haben das erst widersprochen und dann in 2. Instanz anerkannt, weil sie merkten, dass ihre Argumentation hinkt. Wenn ich nach dem Gerichtstermin noch auf den Bus warten muss, dann die längere Fahrtzeit von den Öffentlichen, dann liege ich mit meiner Argumentation wohl richtig, dass man dann beim besten Willen nicht bis 24 Uhr am Wohnort sein kann. Ich kann sicher zur Hinfahrt rechtzeitig wegfahren, um bei Gericht anzukommen. Anders ist es, wenn man nach Gericht wieder zum Campingplatz zurückfährt. Dann muss man eben warten, bis der nächste Bus auch kommt.

Für mich hat das alles was von "Pipi Landsturm"  - Ich mach mir die Welt so wie sie mir gefällt. Ach, das passt dann mit den Öffentlichen nicht mehr, dann dreh ich das Ganze doch mal um, und dann passt es wieder.

Ich hoffe, das war das letzte Mal, dass ich als Zeuge geladen werden.  :grins:
Titel: Re: Zeugengeld
Beitrag von: Gast50147 am 03. November 2021, 13:09:32
Du fühlst dich ungerecht behandelt weil die Realität nicht beachtet wurde bzw. nur teilweise.
Dann lege formlos Widerspruch ein gegen die Kostenentscheidung ein begründe das ganze substantiiert mit Beilage von Beweisen und fordere einen KFB (= Kostenfestsetzungsbeschluss).
Der steht auch dem Kläger zu.

Besteht mit dem KFB kein Einverständnis musst du innerhalb von 2 Wochen (beim Ausgangsgericht eingehend)
die Sofortige Beschwerde einlegen.
Titel: Re: Zeugengeld
Beitrag von: Zauberfee666 am 03. November 2021, 13:28:43
Zitat von: Gast50147 am 03. November 2021, 13:09:32
Du fühlst dich ungerecht behandelt weil die Realität nicht beachtet wurde bzw. nur teilweise.
Dann lege formlos Widerspruch ein gegen die Kostenentscheidung ein begründe das ganze substantiiert mit Beilage von Beweisen und fordere einen KFB (= Kostenfestsetzungsbeschluss).
Der steht auch dem Kläger zu.

Besteht mit dem KFB kein Einverständnis musst du innerhalb von 2 Wochen (beim Ausgangsgericht eingehend)
die Sofortige Beschwerde einlegen.

Ja, damit hast du Recht, dass ich mich ungerecht behandelt fühle.  :smile:

Kannst du mir erläutern, was für mich der Kostenfestsetzungsbeschluss bedeutet soll? Das verstehe ich im Moment nicht.  :wand:
Titel: Re: Zeugengeld
Beitrag von: Gast50147 am 03. November 2021, 14:16:12
Nachdem ihr Kläger und Gewinner wart werden im KFB alle Kosten zusammengefasst welche die unterlegene Partei zu zahlen hat, also auch Eure Zeugengelder. So erhält er sein Rechtliches Gehör nach § 103.
Dur erhältst eine Kopie davon um die Posten prüfen zu können, welche vollstreckbar ist.
Du musst aber etwas über 2 Wochen warten bis du die Vollstreckung durchführen kannst - siehe § 798 ZPO.
Der KFB wird aber nur auf Antrag erlassen - nicht von Amts wegen.

Der KFB ist bei Fehlern mit der Sofortigen Beschwerde (innerhalb 2 Wochen) später mit der sofortigen Erinnerung angreifbar.
Mir ist nicht bekannt ob das Urteil nur gegen Sicherheitsleistung vollstreckbar ist.

Ich würde der bisherigen Kostenentscheidung widersprechen, für jede deiner Behauptungen aber auch Beweise beilegen und substantiiert begründen weshalb dir Mehrkosten zustehen.
Gleichzeitig würde ich einen KFB beantragen. Ohne Antrag kriegst du keinen
Titel: Re: Zeugengeld
Beitrag von: Gast50147 am 04. November 2021, 11:57:56
Ich möchte noch einen Hinweis geben.
Ihr seid 2 getrennte Rechtsparteien. Du bist die Zeugenpartei und erhältst die dir zustehende Entschädigung nach dem JVEG, dein Lebensgefährte ist die Klagepartei und hat Anspruch auf seine Kosten wie z.B. RA-Kosten, GA-Kosten, Gerichtskosten usw.
Ich kenne ja nicht den Grund des Rechtsstreites!

Du erhältst alle Kosten die du belegen kannst.
Argumente wie "auf Bus warten" - "hätte ich Pause gemacht" - oder wäre "Stau gewesen" sind hypothetisch und zählen nicht, ebenso wie "unser Camper fährt nur 80 kmh".

Das einzige was zählt
ist wann habt ihr Euren Camper vor Eurer Haustür geparkt - also wann genau wart Ihr zu Hause.  nach dem das Verhandlungsende 14:00 Uhr war.

Und dafür gibt es sogar einen prächtigen Zeugen, nämlich den Kläger der ja mit zum Gericht hin und zurück gefahren ist.

Ein Widerspruch gegen die Kostenentscheidung kostet nichts.
Legst du aber später das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde ein löst du ein Kostenfestsetzungsverfahren aus und ohne Geld arbeitet kein Gericht!

Ergo sind nur 2 Dinge wichtig:
Alle geforderten Kosten beweiskräftig belegen und
genaue Ankunftszeit vor Eurer Haustüre

Titel: Re: Zeugengeld
Beitrag von: Zauberfee666 am 04. November 2021, 13:06:47
Zitat von: Gast50147 am 04. November 2021, 11:57:56
Ich möchte noch einen Hinweis geben.
Ihr seid 2 getrennte Rechtsparteien. Du bist die Zeugenpartei und erhältst die dir zustehende Entschädigung nach dem JVEG, dein Lebensgefährte ist die Klagepartei und hat Anspruch auf seine Kosten wie z.B. RA-Kosten, GA-Kosten, Gerichtskosten usw.
Ich kenne ja nicht den Grund des Rechtsstreites!

Du erhältst alle Kosten die du belegen kannst.
Argumente wie "auf Bus warten" - "hätte ich Pause gemacht" - oder wäre "Stau gewesen" sind hypothetisch und zählen nicht, ebenso wie "unser Camper fährt nur 80 kmh".

Das einzige was zählt
ist wann habt ihr Euren Camper vor Eurer Haustür geparkt - also wann genau wart Ihr zu Hause.  nach dem das Verhandlungsende 14:00 Uhr war.

Und dafür gibt es sogar einen prächtigen Zeugen, nämlich den Kläger der ja mit zum Gericht hin und zurück gefahren ist.

Ein Widerspruch gegen die Kostenentscheidung kostet nichts.
Legst du aber später das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde ein löst du ein Kostenfestsetzungsverfahren aus und ohne Geld arbeitet kein Gericht!

Ergo sind nur 2 Dinge wichtig:
Alle geforderten Kosten beweiskräftig belegen und
genaue Ankunftszeit vor Eurer Haustüre

Hallo Harry,

Vielen Dank. Du bist ein Schatz.  :smile: Danke.

Grund des Rechtsstreites war, dass ein Auftraggeber die Rechnungen nicht bezahlt hat.

Ich habe gestern den Campingplatz angeschrieben, denn es gibt ja eine Uhrzeit, bis welcher man abgereist sein muss, da andernfalls die Kosten für eine weitere Übernachtung anfallen. In der Regel ist das, dass man zwischen 10.30 und 12 Uhr abgereist sein muss. Das würde bedeuten, dass diese Abreise noch vor dem Gerichtstermin hätte stattfinden müssen. Der Betrag für die zweite Übernachtung wäre dann sowieso fällig gewesen, unabhängig davon, ob man den Wohnort bei direkter Abreise nach Beendigung des Termins hätte erreichen können.

Dann würde ich noch so argumentieren, dass der Camper einen C1 Führerschein benötigt, daher als LKW gilt und nur 80 fahren darf. Laut Bundesverkehrsministerium (habe da einen Link gefunden) ist man dann auch verpflichtet, nach 4,5 Stunden eine Pause von mind. 45 zu machen. Bei rund 9 Stunden Fahrzeit also auch mind. 1,5 Stunden an Ruhezeit die zusteht. Laut Navigation speziell für Camper und LKW wäre die reine Fahrzeit bereits 7,5 Stunden gewesen.

Ich habe mir gestern auch überlegt, dass mein Freund hier eine Bestätigung darüber abgibt, wie lange die Fahrzeiten waren, dass wir im Stau standen etc.

Auch würde ich durch Vorlage einer Abbuchung für das Tanken am Abreisetag selbst belegen und durch meinen Freund bestätigen lassen, dass wir bei einer früheren Abreisezeit von den vom Gericht angenommenen 14.00 Uhr von einem Startpunkt, der näher am Wohnort liegt, es nicht geschafft haben, vor 24 Uhr zuhause zu sein.

Wir sind ja nicht nach Verhandlungsrunde gefahren, sondern am nächsten Tag. Und da sind wir (geschätzt, ich muss noch den Beleg suchen mit der Uhrzeit) rund 15 Uhr weggefahren (geschätzt) und waren da bereits rund 50 km vom Gericht entfernt und entsprechend 50 km näher am Wohnort. Zuhause waren wir sogar erst am nächsten Tag, weil wir durch Stau etc. erst gegen 22.30 oder so die Grenze überschritten haben. Da ich dann auch müde war und nicht mehr fahren konnte, sind wir dann rausgefahren und haben auf einem Parkplatz übernachtet und sind am nächsten Tag weitergefahren. Von diesem Punkt war es dann auch nochmal 2,5 Stunden fahren. Dabei fällt mir auf, dass die Rückreise doch von der Fahrtzeit auch länger war als die angegebenen 9 Stunden.
Titel: Re: Zeugengeld
Beitrag von: Gast50147 am 04. November 2021, 13:28:35
Zitat von: Zauberfee666 am 04. November 2021, 13:06:47
Ich habe gestern den Campingplatz angeschrieben, denn es gibt ja eine Uhrzeit, bis welcher man abgereist sein muss, da andernfalls die Kosten für eine weitere Übernachtung anfallen.
Gibt er keine Nachricht müsste das auch im Internet stehen zum ausdrucken
Zitat von: Zauberfee666 am 04. November 2021, 13:06:47Das würde bedeuten, dass diese Abreise noch vor dem Gerichtstermin hätte stattfinden müssen.
Mit einer schriftlichen Bestätigung des Campingplatzbetreibers hast du deine Beweisführung.
Zitat von: Zauberfee666 am 04. November 2021, 13:06:47Laut Navigation speziell für Camper und LKW wäre die reine Fahrzeit bereits 7,5 Stunden gewesen
ausdrucken und als Belege mit beifügen
Zitat von: Zauberfee666 am 04. November 2021, 13:06:47
Ich habe mir gestern auch überlegt, dass mein Freund hier eine Bestätigung darüber abgibt, wie lange die Fahrzeiten waren, dass wir im Stau standen etc.
am besten in eidesstattlicher Form, dann aber 100 % wahrheitsgemäß !!!
Zitat von: Zauberfee666 am 04. November 2021, 13:06:47Bei rund 9 Stunden Fahrzeit also auch mind. 1,5 Stunden an Ruhezeit die zusteht.
Bei grenzüberschreitenden Personenverkehr gelten besondere Bestimmungen die ich aber aus dem Stehgreif nicht nennen kann
Zitat von: Zauberfee666 am 04. November 2021, 13:06:47dass der Camper einen C1 Führerschein benötigt, daher als LKW gilt und nur 80 fahren darf.
Vorsicht! 7 Stunden x 80 km = 560 km und es sind nur 523 km.

Dass die 2. Übernachtung sowieso hätte gezahlt werden müssen steht mit der Bestätigung des Campingplatzes dann fest.
Also zählt nur noch die tatsächliche Ankunftszeit (inkl. Stau etc.) vor Eurer Haustür.
Wenn dein Freund das an Eides statt versichert ist der Beweis erbracht.
Glaubt das Gericht deinem Freund nicht kann es auch deinen Freund vor das örtliche Gericht laden lassen zu einem Ermittlungsbeamten.
Für den Stau gibt es vielleicht sogar ein Polizei- oder ADAC-Protokoll.
Meistens kommen solche Nachricht ja auch im Radio, sind also gespeichert.

Der arme Rechtspfleger  :lol:
Titel: Re: Zeugengeld
Beitrag von: Sheherazade am 04. November 2021, 15:38:15
Zitat von: Zauberfee666 am 04. November 2021, 13:06:47
Dann würde ich noch so argumentieren, dass der Camper einen C1 Führerschein benötigt, daher als LKW gilt und nur 80 fahren darf. Laut Bundesverkehrsministerium (habe da einen Link gefunden) ist man dann auch verpflichtet, nach 4,5 Stunden eine Pause von mind. 45 zu machen. Bei rund 9 Stunden Fahrzeit also auch mind. 1,5 Stunden an Ruhezeit die zusteht.

Darauf wird man dich wahrscheinlich nach den Aufzeichnungen des digitalen Messgeräts befragen, da Lkw die Lenk- und Ruhezeiten damit nachzuweisen haben. Selbst für Lkw gilt bei Privatfahrten aber:
Gemäß Artikel 3 Buchstabe h der VO (EG) Nr. 561/2006 sind Fahrzeuge oder Fahrzeugkominationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5t, die zur nichtgewerblichen Güterbeförderung verwendet werden, von den Sozialvorschriften im Straßenverkehr befreit.

Dies bedeutet, dass Privatfahrten mit Fahrzeugen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t von den Lenk- und Ruhezeiten befreit sind, also auch Camper mit Lkw-Zulassung.
Titel: Re: Zeugengeld
Beitrag von: Zauberfee666 am 04. November 2021, 15:54:23
Zitat von: Sheherazade am 04. November 2021, 15:38:15
Zitat von: Zauberfee666 am 04. November 2021, 13:06:47
Dann würde ich noch so argumentieren, dass der Camper einen C1 Führerschein benötigt, daher als LKW gilt und nur 80 fahren darf. Laut Bundesverkehrsministerium (habe da einen Link gefunden) ist man dann auch verpflichtet, nach 4,5 Stunden eine Pause von mind. 45 zu machen. Bei rund 9 Stunden Fahrzeit also auch mind. 1,5 Stunden an Ruhezeit die zusteht.

Darauf wird man dich wahrscheinlich nach den Aufzeichnungen des digitalen Messgeräts befragen, da Lkw die Lenk- und Ruhezeiten damit nachzuweisen haben. Selbst für Lkw gilt bei Privatfahrten aber:
Gemäß Artikel 3 Buchstabe h der VO (EG) Nr. 561/2006 sind Fahrzeuge oder Fahrzeugkominationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5t, die zur nichtgewerblichen Güterbeförderung verwendet werden, von den Sozialvorschriften im Straßenverkehr befreit.

Dies bedeutet, dass Privatfahrten mit Fahrzeugen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t von den Lenk- und Ruhezeiten befreit sind, also auch Camper mit Lkw-Zulassung.

Das steht für mich im Widerspruch zu diesem hier:

ZitatLange Autofahrten sind anstrengend. Du und deine Familie solltet deshalb öfter mal Pause machen. Für Fahrer von Bussen oder Lkw gilt, dass sie nicht länger als 4,5 Stunden am Stück fahren dürfen. Danach müssen sie mindestens 45 Minuten Pause machen. Auf der Autobahn kommt ungefähr alle 60 Kilometer eine Raststätte. Hier könnt ihr etwas essen und trinken. An vielen Raststätten kannst du dich auch auf dem Spielplatz aus- toben oder auf die Toilette gehen. Mehr als 400 Raststätten gibt es in Deutschland.

https://www.bmvi.de/blaetterkatalog/catalogs/235234/pdf/complete.pdf

Hier wird ja Privatmenschen advisiert, dass man Pausen machen soll und auch Fahrer von Bussen und LKW nicht länger als 4,5 Stunden am Stück fahren und mind. 45 Minuten Pause machen müssen.

Eine Begrenzung der Pause gibt es auch nicht, demnach wäre ja auch eine Pause von 1 Stunde oder länger möglich, sofern notwendig - so würde ich es verstehen.
Titel: Re: Zeugengeld
Beitrag von: Sheherazade am 04. November 2021, 16:08:00
Du kannst auch 3 Stunden Pause machen, ich habe dir das nur als Antwort auf dein Argument der "Pflichtpausen" geschrieben, weil man dein Argument dann dementsprechend für nichtig erachten wird.
Titel: Re: Zeugengeld
Beitrag von: Zauberfee666 am 04. November 2021, 16:19:18
Zitat von: Sheherazade am 04. November 2021, 16:08:00
Du kannst auch 3 Stunden Pause machen, ich habe dir das nur als Antwort auf dein Argument der "Pflichtpausen" geschrieben, weil man dein Argument dann dementsprechend für nichtig erachten wird.

Bin ich auch dankbar für.
Titel: Re: Zeugengeld
Beitrag von: jordon am 04. November 2021, 16:21:02
Zu beachten ist noch, dass wenn die Beschwerde verworfen oder zurückgewiesen wird, dies 66,00 EUR Gebühren kostet.
(Nrn. 1810, 3602, 4401, 5502, 6502, 7504, 8610 GKG-KostVerz.).
Titel: Re: Zeugengeld
Beitrag von: Gast50147 am 04. November 2021, 16:57:55
Zitat von: Zauberfee666 am 04. November 2021, 15:54:23Eine Begrenzung der Pause gibt es auch nicht, demnach wäre ja auch eine Pause von 1 Stunde oder länger möglich, sofern notwendig - so würde ich es verstehen.
Lass dich bitte nicht von unbeachtlichen Diskussionen ablenken.
Selbst der ADAC empfiehlt Pause dann wenn man Müdigkeit oder Unkonzentriertheit spürt, eben dann wenn die Sicherheit im Straßenverkehr nicht in vollem Umfang gegeben ist. Das entscheidet allein der Fahrer.
Dafür gibt es bei Privatpersonen kein Gesetz das bestimmte Ruhezeiten vorschreibt d.h. es gibt keine Lenkzeitenregelung für private Fahrten.

Bei dir zählt allein die Fahrtzeit (mit Pause) vom Ausgangspunkt zum Zielpunkt
Alles andere isst nur indiskutables Störfeuer.

P.S. Noch ein Hinweis:
Die Kostenfestsetzung kann unabhängig von einem Rechtsmittelverfahren in der Hauptsache angefochten werden, wenn Gebühren oder Auslagen nicht oder nur teilweise als erstattungsfähig anerkannt wurden.
Titel: Re: Zeugengeld
Beitrag von: Zauberfee666 am 04. November 2021, 21:16:18
Hallo Harry,

würdest du mal über den Widerspruch schauen und ggf. angeben, was zu verbessern wäre?

Ich habe hier ein paar deiner Formulierungen übernommen. Eine Bestätigung des Campingplatzes habe ich noch nicht, aber ich habe ein Screenshot der Öffnungszeiten gemacht. Reicht das aus? Die Zeiten für die Kartenzahlungen muss ich noch raussuchen.

Vielleicht denke ich zuviel, aber ich frage mich, ob die dann damit argumentieren dürfen, dass das Auschecken dann vor 12 Uhr hätte erfolgen müssen, wobei in dieser Stadt kaum Parkplätze sind, um irgendwo ein Auto geschweige denn einen Camper zu parken.

Zitat
nach erfolgter Überprüfung Ihrer Email,  lege hier hiermit Widerspruch gegen die Berechnung der Zeugenentschädigung ein. Bitte leiten Sie meinen Widerspruch an die zuständige Widerspruchsstelle weiter.

Vorausgehend auf nachfolgende Begründung teile ich mit, dass bei weiterem Unwillen und Uneinsichtigkeit und fadenscheinigen Versuchen einer Auszahlung zu entgehen, der Anwalt des Klägers eine KFB beantragen und Beschwerde einreichen wird. 

Begründung der zustehenden Mehrkosten:

Wie Sie aus beigefügtem Facebook-Screenshot des Campingplatz X ersehen können, gibt es Öffnungszeiten der Rezeption. Vormittags zwischen 9.00 und 12.00 Uhr kann das Auschecken erfolgen, andernfalls wird eine weitere Gebühr für die Übernachtung fällig.

Zum Zeitpunkt der Zeugenentlassung war die Gebühr für eine weitere Übernachtung also bereits fällig. Selbst bei Entgegenkommen des Campingbetreibers für ein Ausschecken nach der Gerichtsverhandlung, ohne weitere Gebühren, hätte der Reiseantritt - gemäß der Rezeptionszeiten - erst ab 16.00 Uhr erfolgen können, wordurch eine Rückkehr am Wohnort vor 24 Uhr nicht mehr möglich gewesen wäre.

Unabhängig obiger Argumentation, die die zweite Übernachtung als notwendig begründen, wurde ich darüber aufgeklärt, dass es nicht Ihre Auffassung ist, die maßgeblich ist für die (mögliche) Erreichbarkeit der Wohnung ist, sondern die tatsächliche Ankunft.

D.h. das Einzige, was zählt, ist: Reisezeit (inkl. Staus, Ruhezeiten etc.) vom vom Ausgangspunkt X zum Zielpunkt Zielpunkt Y.

Es ist also nicht weiter notwendig, über hypothetische (Nicht-)Erreichbarkeit der Wohnung zum Zeitpunkt X oder über Staus oder Angemessenheit über Pausen oder dessen Dauer zu diskutieren.

Die Fakten über Rückreisedauer lassen sich durch meinen Partner, als andere Rechtspartei und Beifahrer, bestätigen und lassen sich über Kartenzahlungen rekonstruieren.

Daher habe ich nun nochmals die Rückreise überprüft und haben festgestellt, dass die angegebene Fahrtzeit von 9 Stunden für die Rückreise falsch angesetzt waren, hier wurden fälschlicherweise die Stau- und Ruhezeiten  etc nicht berücksichtigt.

Auf Grund obigen Fehlers, erfolgte schlußfolgernd die Beantragung der Zeugengelder falsch.

Die Abreise erfolgte am 12.08.2021 um ca. 10.30 Uhr vom Campingplatz X.
Ankunft Zevenaar ca. (Beweis Kartenzahlung Tankstelle:
Übernachtung Zevenaar
Abreise Zevenaar am 13.08.2021 ca. (Beweis Kartenzahlung)
Pannenhilfe ADAC
Ankunft Wohnort am 13.08.2021 um ca. 14.00 Uhr

Basierend auf oben genannten Fakten, deren Nachweise als Anlage beigefügt sind, beantrage ich die Korrektur und Anpassung der Zeugengelder bezüglich der Übernachtungskosten, der Zeitversäumnisse, des Tagesgeldes.

Die Auszahlung der Gelder, erbitte ich bis zum .... auf folgendes Konto:
Titel: Re: Zeugengeld
Beitrag von: Kaputt am 05. November 2021, 10:01:19
Der hat mir auch saugut geholfen.  :zensiert:
Titel: Re: Zeugengeld
Beitrag von: Gast50147 am 05. November 2021, 13:15:40
Schreibe dem Rechtspfleger erstmal nur dass du seiner Kostenentscheidung widersprichst. Der schriftliche Widerspruch erfolgt auf dem Postweg.
Begründung zum Widerspruch wird über das Wochenende nachgereicht.

Das würde ich gleich als Mail versenden, anschließend ausdrucken, unterschreiben nicht vergessen und absenden.

Deine Begründung sehe ich mir nachher, nach dem einkaufen an und melde mich dann.
Auf alle Fälle sollte auch dein Mann einen Kostenfestsetzungsantrag einreichen den er ja sowieso mit Vollstreckungsklausel für die Erstattungspflicht des Verlierers braucht.
Titel: Re: Zeugengeld
Beitrag von: Zauberfee666 am 05. November 2021, 14:11:42
Zitat von: Gast50147 am 05. November 2021, 13:15:40
Schreibe dem Rechtspfleger erstmal nur dass du seiner Kostenentscheidung widersprichst. Der schriftliche Widerspruch erfolgt auf dem Postweg.
Begründung zum Widerspruch wird über das Wochenende nachgereicht.

Das würde ich gleich als Mail versenden, anschließend ausdrucken, unterschreiben nicht vergessen und absenden.

Ich habe soeben vorab per Mail einen unterschriebenen Widerspruch eingereicht.

ZitatDeine Begründung sehe ich mir nachher, nach dem einkaufen an und melde mich dann.

Danke!  :danke:

ZitatAuf alle Fälle sollte auch dein Mann einen Kostenfestsetzungsantrag einreichen den er ja sowieso mit Vollstreckungsklausel für die Erstattungspflicht des Verlierers braucht.

Müsste das nicht über den Anwalt erfolgen? Pfuschen wir ihm da nicht dazwischen, wenn wir das selbst beantragen?

Die Sache ist derzeit noch nicht vollständig abgeschlossen.

Es ging in dem Verfahren darum, dass ein Kunde meines Partners nicht gezahlt hat. Begründung wurde immer fadenscheiniger, bis er im August vor Gericht sich anfing zu verquatschen und dann herauskam, dass alle Vorwürfe gegen meinen Partner nur dem Zweck dienen, seiner Zahlungspflicht zu entkommen. Er hat dann zugegeben, dass er nur nicht gezahlt hat, weil er das Geld nicht hatte. Da war die Richterin dann ziemlich angepieselt, dass sie ihm anriet, die Klageforderung anzuerkennen, da bei einem Urteil die Kosten für ihn noch höher wären.

Bezahlt hat er aber bis jetzt noch nicht.

Dazu fällt mir ein, dass ich hier auch eine Frage hätte bezüglich der Ausgaben meines Partners.

Ich hatte hier folgende Beantragung der Kosten eingereicht:

Zitat
für obiges Gerichtsverfahren, bei welchem durch den Beklagten die Klageforderung vollständig anerkannt wurde, sind mir folgende Kosten entstanden:

Fahrtkosten An- und Abreise 22.10.2019
523 km x 2 = 1046 km
1046 km x 0,35 Euro = 366,10 Euro

Übernachtungskosten 22.10.2019 - 23.10.2019
68,00 Euro

Verdienstausfall
16 x 32,50 = 520 Euro


Termin 26. bzw. 27.11.2019
Dieser Termin wurde am Nachmittag vor dem Gerichtstermin kurzfristig abgesagt. Auf Grund meiner langen Anreise war ich zu diesem Zeitpunkt bereits unterwegs und auf der Autobahn Ausfahrt Idstein, als mich die Absage erreichte.
Die hierdurch entstandenen Fahrtkosten bitte ich ebenfalls zu ersetzen:

474 km x 0,35 = 165,90 x 2 = 331,80 Euro

Verdienstausfall
8 x 32,50 Euro = 260 Euro


Fahrtkosten 22.10.2019      366,10 Euro
Übernachtung              68,00 Euro
Verdienstausfall         520,00 Euro
Fahrtkosten 26.11.2019      331,80 Euro
Verdienstausfall         260,00 Euro

Gesamt                  1.545,90 Euro


Bitte überweisen Sie den Betrag auf das Konto der

Die Frage, die ich hätte: Kann er seinen Verdienstausfall für die Gerichtstermine geltend machen? Hier habe ich sogar noch die Anreise für dieses Jahr August vergessen.

Dann wurde ein Termin im November 2019 am Nachmittag vor dem Gerichtstermin am nächsten Morgen kurzfristig durch den Beklagten abgesagt. Zu diesem Zeitpunkt war mein Freund allerdings bereits kurz vor dem Zielort, es sind also Kosten für die An-/Abreise angefallen. Die Kosten für die Übernachtung wurden uns bei Stornierung nicht berechnet.



Ich hoffe, ich bin jetzt nicht zu unverschämt.  :smile: :flag:
Titel: Re: Zeugengeld
Beitrag von: Gast50147 am 05. November 2021, 14:29:13
Vor lauter Forum komme ich nicht zum einkaufen und sitze jetzt noch am PC.
Also genau schau ich mir das nachher an.
Zitat von: Zauberfee666 am 05. November 2021, 14:11:42
Ich habe soeben vorab per Mail einen unterschriebenen Widerspruch eingereicht.
Hast du denn eine anerkannte Signatur. Eine rein kopierte taugt nichts.
Zitat von: Zauberfee666 am 05. November 2021, 14:11:42
Müsste das nicht über den Anwalt erfolgen? Pfuschen wir ihm da nicht dazwischen, wenn wir das selbst beantragen?
Ja klar! Wenn du eigenen RA hast muss/sollte der das nach Abschluss des Verfahrens machen. Aber scheint ja noch nicht abgeschlossen zu sein.
Zitat von: Zauberfee666 am 05. November 2021, 14:11:42
Bezahlt hat er aber bis jetzt noch nicht.
Auch klar. Der hat ja vor Gericht zugegeben dass er kein Geld hat.
Das Urteil ist aber 30 Jahre vollstreckbar im gesamten oder in Teilen.
Zitat von: Zauberfee666 am 05. November 2021, 14:11:42Kann er seinen Verdienstausfall für die Gerichtstermine geltend machen?
Ja kann er freilich. Ob 32,50 €/Std. passen kann ich aber nicht beurteilen.
Zitat von: Zauberfee666 am 05. November 2021, 14:11:42Zu diesem Zeitpunkt war mein Freund allerdings bereits kurz vor dem Zielort, es sind also Kosten für die An-/Abreise angefallen.
Diese Kosten können natürlich auch geltend gemacht werden.
Die Absage erfolgte ja zu kurzfristig durch den Beklagten
Zitat von: Zauberfee666 am 05. November 2021, 14:11:42Hier habe ich sogar noch die Anreise für dieses Jahr August vergessen.
Die kannst du nachreichen weil sie zum Verfahren gehören.
Ja sag mal wie viele Prozesstage hattet ihr denn.

Holt auch mal eine Bonitätsauskunft über die Schufa vom Beklagten ein.
So jetzt bis später

Titel: Re: Zeugengeld
Beitrag von: Zauberfee666 am 05. November 2021, 14:49:14
Zitat von: Gast50147 am 05. November 2021, 14:29:13
Vor lauter Forum komme ich nicht zum einkaufen und sitze jetzt noch am PC.

:grins: Sorry. Ich will dich nicht vom Einkaufen abhalten.


ZitatHast du denn eine anerkannte Signatur. Eine rein kopierte taugt nichts.

Ich habe einen Widerspruch geschrieben, ausgedruckt, unterschrieben, eingescannt und als PDF zu dem guten Mann zugemailt. Steht auch nur das drin:
Sehr geehrter Herr X,

Ihrer - per Email vom 03.11.2021 - zugesendeten Kostenentscheidung widerspreche ich hiermit.

Die Begründung des Widerspruchs folgt.

Mit freundlichen Grüßen

[/quote][/i]

ZitatJa klar! Wenn du eigenen RA hast muss/sollte der das nach Abschluss des Verfahrens machen. Aber scheint ja noch nicht abgeschlossen zu sein.

Ich habe keinen Anwalt. Das ist der Anwalt, der meinen Freund vertreten hat.


Auch klar. Der hat ja vor Gericht zugegeben dass er kein Geld hat.

Ob der jetzt immer noch kein Geld hat, weiß ich nicht. Die Rechnung, die er nicht bezahlte, ist von Ende 2017. Die Firma gibt es immer noch. Und dann stehlt sich noch die Frage, ob er tatsächlich kein Geld hat oder einfach nicht zahlen will.

ZitatJa kann er freilich. Ob 32,50 €/Std. passen kann ich aber nicht beurteilen.

32,50 ist sein Stundenlohn. Diesen habe ich als Grundlage genommen.

ZitatJa sag mal wie viele Prozesstage hattet ihr denn.

So, wie ich das jetzt sehe waren es 3. Wobei mein Freund zu einem nicht offiziell geladen war.

Gibt es auch so etwas wie Tagesgeld für meinen Freund?

Wie ist das eigentlich mit der Auszahlung dieser Gelder. Wann erfolgen die?

ZitatSo jetzt bis später


Bis später!

Nachtrag:

Ich lese gerade etwas von Nachteile der Haushaltsführung. Würde das bei uns auch passen?
Ich frage nur, will ja alles korrekt einreichen, soll alles korrekt sein und nichts vergessen werden.  :grins: :teuflisch:
Titel: Re: Zeugengeld
Beitrag von: Gast50147 am 05. November 2021, 17:07:27
Der arme Rechtspfleger hat es nicht leicht mit dir :smile:
Bevor ich mich drüber setze frage ich wie lange war denn die Fahrzeit von den letzten beiden Terminen heimwärts?
Der Widerspruch ist so voll ok!

Ohne jetzt den ganzen Thread zu lesen geht es also hauptsächlich um die 2. Übernachtung und um die Fahrtzeit, weil wegen Nichtbesetzung der Rezeption ein auschecken vor 16 Uhr nicht möglich war - richtig?
Das lässt sich relativ kurz begründen;
ein Einwand vor 12 Uhr auszuchecken greift nicht denn als Zeugin darfst du den Saal nur mit Genehmigung verlassen. Es müsste quasi die Sitzung unterbrochen werden.

Wenn die Forderung aus 2017 ist und er zugegeben hat dass er kein Geld hat
musst du bei Realisierung einer größeren Forderung anders vorgehen als bei einem Kleinbetrag von 100 €.
Sonst gibt er die eV ab und dir sind 2 Jahre lang die Hände gebunden.
1 Woche später betreibt er dann als unpfändbarer Angestellter seiner Frau das Geschäft weiter und du kannst dir das Abstandsprotokoll ins WC hängen.

Das machen wir in einem Aufwasch dann hast du deine Ruhe.
Ich gebe dir einige Hinweise zum Vollstreckungsverfahren.

Zitat von: Zauberfee666 am 05. November 2021, 14:49:14Nachteile der Haushaltsführung.
Sowas steht dir zu nach wenn du kein Erwerbseinkommen hast.
Bei Vollzeitarbeit nicht. Teilzeit dagegen bejaht deinen Anspruch wenn du mit Kind und Lebensgefährten zusammen in einer auf Dauer angelegten Wohnung lebst. Müssten dann so um die 14-15 € pro Stunde sein

Zitat von: Zauberfee666 am 05. November 2021, 14:49:14
Wie ist das eigentlich mit der Auszahlung dieser Gelder. Wann erfolgen die?
Wenn deine Forderung begründet, belegt und anerkannt ist ca. 2 Wochen.

Zitat von: Zauberfee666 am 05. November 2021, 14:49:14
Ob der jetzt immer noch kein Geld hat, weiß ich nicht.
Darum Bonitätsauskunft einholen. Der Score ist wichtig. Danach kann man auch Erfolg oder Misserfolg von Vollstreckungsmaßnahmen (ggf. Teil-Vollstreckung als erstes) abschätzen.
Auch eine Anfrage beim zuständigen Mahngericht ist möglich ob z.B. weitere Mahnbescheide etc. vorliegen.
In beiden Fällen musst du dein berechtigtes Interesse nachweisen. Aber das ist mit dem Urteil ja kein Problem.
Ein Telefonat wegen der Forderung zwischen den Anwälten erspart viel Zeit.
Titel: Re: Zeugengeld
Beitrag von: Zauberfee666 am 05. November 2021, 18:43:43
Zitat von: Gast50147 am 05. November 2021, 17:07:27
Der arme Rechtspfleger hat es nicht leicht mit dir :smile:

:cool: Ja, so bin ich. Er hat den Fehler begangen und hat sich etwas zurecht gedreht und das mag ich gar nicht. Dann fange ich an zu suchen.

ZitatBevor ich mich drüber setze frage ich wie lange war denn die Fahrzeit von den letzten beiden Terminen heimwärts?

Meinst du jetzt nur den Termin, wo ich anwesend war im August oder meinst du die Termine von meinem Partner?

:danke:

ZitatOhne jetzt den ganzen Thread zu lesen geht es also hauptsächlich um die 2. Übernachtung und um die Fahrtzeit, weil wegen Nichtbesetzung der Rezeption ein auschecken vor 16 Uhr nicht möglich war - richtig?

Was mein Zeugengeld betrifft: Ja. Es geht um die 2. Übernachtung und die Reisezeit und daraus resultierenden Erhöhung aller anderer zustehenden Gelder: Tagegeld, Zeitversäumnis und diese Nachteil Haushalt. Wenn es noch mehr Gelder gibt, die zustehen und deren ich bislang noch keine Beobachtung geschenkt habe, höre ich es gern.
:grins:

Zitatein Einwand vor 12 Uhr auszuchecken greift nicht denn als Zeugin darfst du den Saal nur mit Genehmigung verlassen. Es müsste quasi die Sitzung unterbrochen werden.

Der Termin war für 13 Uhr angesetzt. Die könnten dann vielleicht sagen, dass ich dann vor 12 Uhr hätte auschecken können. Dann hätte ich aber auch das Campinggelände verlassen müssen, da uns Schlüssel für die Türe und Sanitäranlagen ausgehändigt wurden, die dann bereits zurückgegeben gewesen wären. Außerdem hätte der Camper dann auch das Gelände verlassen müssen.

ZitatWenn die Forderung aus 2017 ist und er zugegeben hat dass er kein Geld hat
musst du bei Realisierung einer größeren Forderung anders vorgehen als bei einem Kleinbetrag von 100 €.

Es geht um rund 4.000 Euro plus Zinsen

Zitat von: Zauberfee666 am 05. November 2021, 14:49:14Nachteile der Haushaltsführung.
Sowas steht dir zu nach wenn du überhaupt kein Erwerbseinkommen hast. Bei Vollzeitarbeit nicht. Teilzeit dagegen bejaht deinen Anspruch und wenn du musst mit Kind und Lebensgefährden zusammen in einer auf Dauer angelegten Wohnung lebst. Müssten um die 14-15 € pro Stunde sein [/quote]

Ich selbst gehe derzeit nicht arbeiten, betreue unsere Tochter.

Zitat von: Zauberfee666 am 05. November 2021, 14:49:14
Wie ist das eigentlich mit der Auszahlung dieser Gelder. Wann erfolgen die?
Wenn deine Forderung anerkannt ist ca. 2 [/quote]

Das bezieht sich auf die Gelder meines Freundes für seine Auslagen. Die sind bisher noch nicht eingegangen. Der Antrag ist zeitgleich mit meinem Zeugengeld eingegangen.

Ich habe heute meine Zeugengelder bereits auf dem Konto gehabt.

Steht meinem Partner dann auch so etwas wie Tagegeld zu? Beantrag habe ich nur Fahrtgeld, Übernachtung und Verdienstausfall.
Den Antrag will ich nochmals überarbeiten. Für den Verhandlungstag, wo wir beide hingefahren sind im August, werde ich für ihn nur den Verdienstausfall beantragen, da er ja mit mir gefahren ist.
Titel: Re: Zeugengeld
Beitrag von: Gast50147 am 06. November 2021, 09:37:56
Mit den 9 Std. Fahrt für die Heimreise komme ich rechnerisch nicht zurecht und davon hängt alles weitere ab.
Die Abreise war um 15 Uhr. Die Entfernung = 523 km. Das Tempo 80 km.
Das ergibt eine rechnerische Fahrtzeit von 6 Std. u. 45 Min.
Die übliche Pause (WC, Beine vertreten usw.) liegt bei ca. 30-45 Minuten.
Gesamte Rückreisezeit inkl. Pause 7 Std. u. 15 Min. die das Gericht anerkannt hat. Das bedeutet aber dass ihr 1 St. u. 45 Minuten im Stau wart und daran stört sich das Gericht. Auf wenige Minuten Differenz kommt es nicht an.

Dein Mann müsste - wie auch immer - bestätigen dass ihr so lange im Stau gefangen wart.
Du darfst nicht vergessen, dass auch der Gegner die Abrechnung zu sehen bekommt und mit Sicherheit sofort einhaken wird wenn hierfür keine plausible Erklärung vorliegt. Dann verzögert sich die Auszahlung gewaltig.
Vor allem hat das Gericht andere Prüfmöglichkeiten als wir.
Das JVEG hast du ja schon geprüft sonst könntest du § 21 nicht kennen :clever:

Warten wir mal die Daten der mit Karte bezahlten Tankrechnung ab.
Gibt es für den Zeitpunkt Grenzübertritt einen Beweis?
Zitat von: Zauberfee666 am 05. November 2021, 18:43:43Das bezieht sich auf die Gelder meines Freundes für seine Auslagen. Die sind bisher noch nicht eingegangen.
Die wird der RA deines Freundes nach Abschluss des Verfahrens mit vollstreckbaren KFB einfordern.



Titel: Re: Zeugengeld
Beitrag von: Zauberfee666 am 06. November 2021, 11:09:17
Zitat von: Gast50147 am 06. November 2021, 09:37:56
Mit den 9 Std. Fahrt für die Heimreise komme ich rechnerisch nicht zurecht und davon hängt alles weitere ab.
Die Abreise war um 15 Uhr. Die Entfernung = 523 km. Das Tempo 80 km.
Das ergibt eine rechnerische Fahrtzeit von 6 Std. u. 45 Min.
Die übliche Pause (WC, Beine vertreten usw.) liegt bei ca. 30-45 Minuten.
Gesamte Rückreisezeit inkl. Pause 7 Std. u. 15 Min. die das Gericht anerkannt hat. Das bedeutet aber dass ihr 1 St. u. 45 Minuten im Stau wart und daran stört sich das Gericht. Auf wenige Minuten Differenz kommt es nicht an.

Dein Mann müsste - wie auch immer - bestätigen dass ihr so lange im Stau gefangen wart.
Du darfst nicht vergessen, dass auch der Gegner die Abrechnung zu sehen bekommt und mit Sicherheit sofort einhaken wird wenn hierfür keine plausible Erklärung vorliegt. Dann verzögert sich die Auszahlung gewaltig.
Vor allem hat das Gericht andere Prüfmöglichkeiten als wir.
Das JVEG hast du ja schon geprüft sonst könntest du § 21 nicht kennen :clever:

Warten wir mal die Daten der mit Karte bezahlten Tankrechnung ab.
Gibt es für den Zeitpunkt Grenzübertritt einen Beweis?
Zitat von: Zauberfee666 am 05. November 2021, 18:43:43Das bezieht sich auf die Gelder meines Freundes für seine Auslagen. Die sind bisher noch nicht eingegangen.
Die wird der RA deines Freundes nach Abschluss des Verfahrens mit vollstreckbaren KFB einfordern.

Ich verstehe auch gerade nur noch Bahnhof.  :schaem:

Wenn relevant ist, wann der Camper tatsächlich vor der Tür abgestellt wurde, warum reden wir jetzt wieder von der Fahrtzeit, Staus und Pausen?

Wir sind ja nicht, um 15 Uhr (nach der Verhandlung gefahren). Wir sind am Tag nach der Verhandlung vormittags weggefahren. Das Gericht hat die Annahme, dass man am Verhandlungstag noch hätte abreisen können und den Wohnort noch vor 24 Uhr hätte erreichen können.. Um 13.58 Uhr wurde ich entlassen. Dann Rückreise zum Campingplatz, von da aus hätte ich dann um 15 Uhr abreisen können, was nicht möglich wäre, weil die Rezeption erst um 16 Uhr aufmacht, um auszuchecken, sofern es Nachmittags überhaupt kann und zu dem Zeitpunkt nicht bereits die nächste Übernachtungs- bzw. Standgebühr fällig gewesen wäre.


Am 13.08.21 (Tag nach der Verhandlung) sind wir noch in der Nähe meiner einstigen Heimat (liegt auf dem Weg) tanken gegangen, haben dort kurz Einkäufe erledigt, haben etwas zu Mittag gegessen und sind dann direkt zur A3 auf den Weg nach NL gefahren.

Unterwegs haben wir Pausen gemacht, aber es gab auch Stau. Die Grenze haben wir abends erreicht, da war es bereits dunkel (ich schätze +/- 23.00 Uhr)  und ich war dann auch nicht weiter in der Lage zu fahren, weil es eben auch anstrengend ist, innerhalb von 3 Tagen so lange zu fahren - zumindest für mich. Mein Freund darf den Camper gar nicht fahren, sodass man hätte wechseln können. Die Hinfahrt ging für mich noch, aber die Rückfahrt war anstrengend, daher auch deutlich mehr Pausen.

Der Camper fährt auch nicht durchgängig 80. Das ist ein Oldtimer, überwiegend bin ich zwischen 70 und 75 gefahren. Die Berge hoch und Runter (ab Montabaur?) ging es teilweise auch mal mit 45-50 km/h hoch.

So, hier mal die Rekonstruktion. Hieraus ist mir aufgefallen, dass es die angegebene Reisezeit mit 10.30 Uhr nicht richtig in Erinnerung war.

Wir müssten so gegen 11.30-11.45 Uhr abgereist sein. Offenbach am 12.08.21
Sind danach nach Liederbach, haben dort Einkäufe erledigt. (Geschätzte Fahrzeit mit Camper rund 45 bis knappe Stunde)
Haben dann dort noch um 13.45 Uhr getankt.
Sind auf der Wegstrecke zur A3 in Kelkheim noch Einkäufe getan. Beleg von 14.45 — Abreise dann rund 14.55 Uhr geschätzt.
Danach direkt auf die A3
Diverse Pausen und Staus.
Eine Pause ist mir in Erinnerung geblieben, weil wir dort auch Niederländer getroffen haben, mit denen wir uns unterhalten hatten. Die Pause war in Hünxe. Das war nach 20.30 Uhr - genaue Uhrzeit weiss ich nicht. Aber die Leute hatten dort angemerkt, dass die Raststätte in Hünxe bereits um 20.00 Uhr zugemacht hat.
Danach sind wir weitergefahren und dann sind mir die Augen gefallen, sodass wir in NL bei Zevenaar (kurz nach der Grenze) rausgefahren sind un dort an einem Tankstellenparklatz übernachtet haben.
Am 13.08.21 haben wir da um 10.06 Uhr getankt, haben ein paar Straßen weiter noch Öl gekauft für den Camper - Zahlung um 10.16 Uhr. Danach sind wir weiter Richtung nach Hause gefahren. Dann gab es eine weitere Pause an einem Rastplatz, wo auch eine Kartenzahlung um 13.01 erfolgte. Als mein Freund von der Tankstelle zurückgelaufen ist, stellte er fest, dass ein Reifen kurz vorm platzen ist und wir haben den ADAC angerufen.
Ich warte jetzt noch auf die Daten vom ADAC. Ich erinnere mich, dass ich nach Meldung durch ein oder zwei ADAC Mitarbeiter angerufen wurde. Danach mussten wir warten auf den ANWB (niederländischer ADAC) und dann wurde der Reifen gewechselt. Danach sind wir nach Hause gefahren. Von dort aus ist es mit dem Camper auch nochmals gut 60 Minuten bis nach Hause.

Für mich bestätigt sich nur gerade, dass die Annahme, bei Rückreise von Offenbach um 15 Uhr oder so, ich es auch nicht geschafft hätte, vor 24 Uhr am Wohnort zu sein.

Wir sind ja am nächsten Tag ungefähr zu dieser angekommen Uhrzeit weggefahren, von einem Standort, der bereits 50 oder 60 km näher am Wohnort dran liegt und haben es nicht geschafft.
Titel: Re: Zeugengeld
Beitrag von: Gast50147 am 06. November 2021, 11:48:04
Na endlich! Das ist eine substantiierte Begründung für die 2. Übernachtung und die Fahrtzeit. Vor allem der ADAC ist wichtiger Beweis.
Zeiten für Einkäufe ziehst du ab sofern sie länger dauerten.

Jetzt kannst du deine Kosten einzeln auflisten und unter Punkt. 2 Übernachtung kommt "siehe Beiblatt, Anlage 1") und die chronologische Auflistung aus deinen vorstehenden Text.
Dagegen kommen der Rechtspfleger und auch die Gegenpartei kaum an, denn so ist es für den Rechtspfleger nachvollziehbar.
Titel: Re: Zeugengeld
Beitrag von: Zauberfee666 am 06. November 2021, 20:38:11
Zitat von: Gast50147 am 06. November 2021, 11:48:04
Na endlich! Das ist eine substantiierte Begründung für die 2. Übernachtung und die Fahrtzeit. Vor allem der ADAC ist wichtiger Beweis.
Zeiten für Einkäufe ziehst du ab sofern sie länger dauerten.

Was bedeutet denn länger? Gibt es da einen Zeitrahmen? Nur um das für mich einschätzen zu können.

ZitatJetzt kannst du deine Kosten einzeln auflisten und unter Punkt. 2 Übernachtung kommt "siehe Beiblatt, Anlage 1") und die chronologische Auflistung aus deinen vorstehenden Text.

Kosten sind dann die einzelnen Zeugengelderpunkt?

Wäre es dir möglich, damit es rechnerisch korrekt ist, wieviel mir pro Posten zusteht? Habe ich einen Posten vergessen?
Fahrtkosten wurden ja bereits vollständig anerkannt.

Zitat
10.08.2021
Abreise 10.50 Uhr nach Einkauf Takko (siehe Beleg)
Tagesgeld
Zeitversäumnis
Entschädigung für Nachteile Haushaltsführung
Ankunft Campingplatz 20.10 Uhr
Barauszahlung Bankautomat in Fechenheim 20.20 Uhr



11.08.2021
Tagesgeld
Zeitversäumnis
Entschädigung für Nachteile Haushaltsführung

12.08.2021
Tagesgeld
Zeitversäumnis
Entschädigung für Nachteile Haushaltsführung

13.08.2021
Ankunft am Wohnort derzeit noch geschätzt auf 16 Uhr - abhängig von den Daten, die der ADAC uns schickt.
Tagesgeld
Zeitversäumnis
Entschädigung für Nachteile Haushaltsführung


ZitatDagegen kommen der Rechtspfleger und auch die Gegenpartei kaum an, denn so ist es für den Rechtspfleger nachvollziehbar.

Prima, danke  :danke:
Titel: Re: Zeugengeld
Beitrag von: Kaputt am 07. November 2021, 11:17:43
Deine Fahrtzeit von 9 Stunden ists doch schon durch den 10.08. bewiesen.
Um 11.00 Uhr bist los gefahren und um 20.00 Uhr warst du am Campingplatz.
Belege dafür hast du ja.
Und die Heimreise kann dann nicht viel kürzer sein.
Es kann dir ja keiner unterstellen, dass du nicht den direkten Heimweg gefahren bist.
Alles andere muss doch im Zeugenentschädigungsgesetz stehen.
Ich würde den Beamten auch mal fragen was dir alles zusteht. der hat eine Aufklärungspflicht.
Titel: Re: Zeugengeld
Beitrag von: Zauberfee666 am 07. November 2021, 13:33:11
Was ist mit Harry passiert? :weisnich:
Titel: Re: Zeugengeld
Beitrag von: BigMama am 07. November 2021, 13:42:46
Er hat seinen Account gelöscht.
Titel: Re: Zeugengeld
Beitrag von: Kaputt am 07. November 2021, 13:42:59
Guck in Thread "Gutachten Erziehungsfähigkeit" dort Antwort 64.
Hab mich auch gewundert da gabs wohl Zoff
Titel: Re: Zeugengeld
Beitrag von: kämpfer am 07. November 2021, 13:49:17
Zitat von: BigMama am 07. November 2021, 13:42:46
Er hat seinen Account gelöscht.

Schade wirklich Schade um Harry. BigMama ich hoffe dir geht es wieder besser.  :smile:
Titel: Re: Zeugengeld
Beitrag von: Kaputt am 07. November 2021, 13:55:29
Zitat von: kämpfer am 07. November 2021, 13:49:17Schade wirklich Schade um Harry.
Sage ich auch. Mit seiner Hilfe und Wissen konnte mein/unser Problem
null komma nix gelöst und Geld gespart werden
Titel: Re: Zeugengeld
Beitrag von: kämpfer am 07. November 2021, 14:07:46
Er wird wohl seine Gründe gehabt haben. Letztendlich muss man das so akzeptieren.
Titel: Re: Zeugengeld
Beitrag von: BigMama am 07. November 2021, 14:10:12
Zitat von: kämpfer am 07. November 2021, 14:07:46Er wird wohl seine Gründe gehabt haben.
Ja hatte er und er hatte sich diesbezüglich auch im OT erklärt. Ich glaube jedoch, dass die Erklärung gelöscht wurde.
Zitat von: kämpfer am 07. November 2021, 13:49:17BigMama ich hoffe dir geht es wieder besser. 
Danke der Nachfrage. Aber leider läuft es nicht wie gewünscht.

Titel: Re: Zeugengeld
Beitrag von: Kaputt am 07. November 2021, 14:17:06
Deadpool und Fylou sehe ich auch nirgendwo mehr. Sind auch weg.
Und die Deadpool war wichtig mit ihrem Insiderwissen.

@ zauberfee mit Einkaufzeit z.B. bei Aldi wegen Nahrung auf der Fahrt ist die normale Zeit von 15-30 Minuten gemeint. Das kann man auch als Ruhepause betrachten. Und wenn ich den Thread so lese bist du doch bestens aufgeklärt worden. Die Euros stehen dir allesamt zu.


Titel: Re: Zeugengeld
Beitrag von: Zauberfee666 am 07. November 2021, 14:51:50
Zitat von: BigMama am 07. November 2021, 13:42:46
Er hat seinen Account gelöscht.

Was für ein Verlust für dieses Forum. Ich war zwar nur noch selten im Forum nach meinem H4-Austritt, aber bei ihm hatte ich immer das Gefühl, dass er weiß von was er redet/schreibt - immer hilfsbereit. Echt schade für alle anderen, die noch seine Hilfe gut gebrauchen könnten.

Zitat von: Kaputt am 07. November 2021, 14:17:06

@ zauberfee mit Einkaufzeit z.B. bei Aldi wegen Nahrung auf der Fahrt ist die normale Zeit von 15-30 Minuten gemeint. Das kann man auch als Ruhepause betrachten. Und wenn ich den Thread so lese bist du doch bestens aufgeklärt worden. Die Euros stehen dir allesamt zu.


Wir sind waren nicht in der Stadt bummeln, lediglich im Supermarkt durchgelaufen und Sachen gekauft, die man NL nicht bekommt. Aber das waren dann insgesamt auch gut 2 Stunden, denke ich.
Titel: Re: Zeugengeld
Beitrag von: Kaputt am 07. November 2021, 14:55:11
Zitat von: Zauberfee666 am 07. November 2021, 14:51:50Was für ein Verlust für dieses Forum. Ich war zwar nur noch selten im Forum nach meinem H4-Austritt, aber bei ihm hatte ich immer das Gefühl, dass er weiß von was er redet/schreibt - immer hilfsbereit. Echt schade für alle anderen, die noch seine Hilfe gut gebrauchen könnten.
Ich an seiner Stelle hätte mich schon lange gelöscht weil er immer wieder angegriffen wurde für nix und wider nix.

2 Stunden einkaufen kannst nicht in Rechnung stellen.
Aber durch deine Ausführungen zum 10.08. (Abfahrt - Ankunft) ist doch die Fahrzeit belegt und kann auch dein Mann bestätigen.
Titel: Re: Zeugengeld
Beitrag von: Kaputt am 07. November 2021, 15:16:44
@ zauberfee Lese mal den Thread "Tagessatz für Aufstocker" da haut er sein Rechtswissen erfolgreich raus.
Vom Amtsgericht angefangen bis zum OLG mit Berufung und Begründung, Revision, Sprungrevision und all dem rechtlichen Mist.
Wie bei meiner eigenen Angelegenheit die ratzfatz vom Tisch war.
Titel: Re: Zeugengeld
Beitrag von: Zauberfee666 am 07. November 2021, 16:02:33
Zitat von: Kaputt am 07. November 2021, 15:16:44
@ zauberfee Lese mal den Thread "Tagessatz für Aufstocker" da haut er sein Rechtswissen erfolgreich raus.
Vom Amtsgericht angefangen bis zum OLG mit Berufung und Begründung, Revision, Sprungrevision und all dem rechtlichen Mist.
Wie bei meiner eigenen Angelegenheit die ratzfatz vom Tisch war.

Okay, ich schau mal.

Zitat von: Kaputt am 07. November 2021, 14:55:11
Zitat von: Zauberfee666 am 07. November 2021, 14:51:50Was für ein Verlust für dieses Forum. Ich war zwar nur noch selten im Forum nach meinem H4-Austritt, aber bei ihm hatte ich immer das Gefühl, dass er weiß von was er redet/schreibt - immer hilfsbereit. Echt schade für alle anderen, die noch seine Hilfe gut gebrauchen könnten.
Ich an seiner Stelle hätte mich schon lange gelöscht weil er immer wieder angegriffen wurde für nix und wider nix.

Zitat2 Stunden einkaufen kannst nicht in Rechnung stellen.
Aber durch deine Ausführungen zum 10.08. (Abfahrt - Ankunft) ist doch die Fahrzeit belegt und kann auch dein Mann bestätigen.

Stimmt, hast recht. Da hab ich gar nicht drüber nachgedacht. Danke.

Titel: Re: Zeugengeld
Beitrag von: Ottokar am 07. November 2021, 18:50:04
Der Grund war, das Harry sich dazu entschieden hat, in mehreren Themen wüste Beschimpfungen abzulassen und dann feige die Flucht ergriffen hat, bevor man ihn für diese rechtlich belangen konnte.
Vorausgegangen war, dass er sich als Therapeut für Alkoholkranke versucht und dabei mit mehreren Mitgliedern aneinandergeraten war.
Da er dort mit seiner Diskutiererei nicht aufhörte, musste ich eingreifen, weshalb er erst eingeschnappt war und dann so richtig ausgerastet ist.
Eure ungelösten Probleme waren ihm dabei offensichtlich scheißegal, Hilfe war ja auch nicht der Grund für seine Mitgliedschaft, wie mir mitteilte, sondern alte Rachegelüste wegen einer schon länger zurückliegenden Sperre.
Hätte er sein Benutzerkonto und damit alle rückverfolgbaren Daten wie IP-Adresse etc. nicht gelöscht, hätte er eine Strafanzeige wegen mehrfacher Beleidigung kassiert. Das war ihm offensichtlich bewusst.
Titel: Re: Zeugengeld
Beitrag von: Zauberfee666 am 07. November 2021, 20:10:43
Zitat von: Ottokar am 07. November 2021, 18:50:04
Eure ungelösten Probleme waren ihm dabei offensichtlich scheißegal, Hilfe war ja auch nicht der Grund für seine Mitgliedschaft, wie mir mitteilte, sondern alte Rachegelüste wegen einer schon länger zurückliegenden Sperre.

Die Aussage ist aber auch nicht fair, finde ich. Ich kenne eure Geschichte nicht und möchte mich da auch nicht reinhängen, bin dafür auch viel zu selten im Forum. Aber niemand investiert so viel Zeit in etwas, einfach nur aus Rachegelüsten wegen einer einst erfolgten Sperre. Er hat doch bis dato niemanden geschadet, sondern viel Zeit und Mühe investiert, um die Hilfefragen zu beantworten oder gar beratend zur Seite zu stehen.

Alles Andere ist ja eure Sache und müsst ihr untereinander klären.
Titel: Re: Zeugengeld
Beitrag von: justine1992 am 07. November 2021, 20:24:03
Zitat von: Zauberfee666 am 07. November 2021, 20:10:43Er hat doch bis dato niemanden geschadet, sondern viel Zeit und Mühe investiert, um die Hilfefragen zu beantworten oder gar beratend zur Seite zu stehen.
Ein Problem ist, dass er nicht immer wirklich weiß, sondern manchmal nur glaubt zu wissen. Und es aber trotzdem als Wissen darstellt. Und damit gefährdet er sehr wohl Menschen (die ihm glauben).
Titel: Re: Zeugengeld
Beitrag von: Kaputt am 08. November 2021, 09:32:16
Zitat von: Ottokar am 07. November 2021, 18:50:04Der Grund war, das Harry sich dazu entschieden hat, in mehreren Themen wüste Beschimpfungen abzulassen und dann feige die Flucht ergriffen hat, bevor man ihn für diese rechtlich belangen konnte.
Das ist doch alles gar nicht wahr! Das ist der hilflose Versuch einer Rechtfertigung. Ich will mich da nicht einmischen aber allein wie er den Thread "Aufstocker 30 €" von @ jordan2sheepy über 25 Seiten geführt hat zeugt für mich von seinem Fachwissen.

Bestimmt nicht umsonst haben sich so viele Leute bei ihm bedankt.
Mich eingeschlossen.
Titel: Re: Zeugengeld
Beitrag von: Zauberfee666 am 08. November 2021, 09:36:49
Mal wieder zurück zum Thema:

Frage zu den Nachteile für Haushaltsführung. Ich finde in diesem JVEG keine Begrenzung pro Tag. Heißt das, dass ich für 2 Tage 24 Stunden anrechnen kann? Und für die anderen Tage anteilig für Reisezeit?
Titel: Re: Zeugengeld
Beitrag von: Kaputt am 08. November 2021, 10:31:47
Musst du § 21 lesen. 10 Stunden täglich und 17,-- € die Stunde gibt es
Titel: Re: Zeugengeld
Beitrag von: Zauberfee666 am 08. November 2021, 13:20:34
Zitat von: Kaputt am 08. November 2021, 10:31:47
Musst du § 21 lesen. 10 Stunden täglich und 17,-- € die Stunde gibt es

Da steht, die Entschädigung von Teilzeitbeschäftigten wird max mit 10 Stunden pro Tag vergütet.
Bin ich aber nicht, ich bin Hausfrau ohne Teilzeitbeschäftigung. Daher auch meine Frage.
Titel: Re: Zeugengeld
Beitrag von: Kaputt am 08. November 2021, 13:27:58
Da steht aber auch
Zeugen, die einen eigenen Haushalt für mehrere Personen ( also deine Tochter und Mann) führen, erhalten eine Entschädigung für Nachteile bei der Haushaltsführung von 17 Euro je Stunde, wenn sie nicht erwerbstätig sind.

Hat aber der andere der Harry schon geschrieben
Titel: Re: Zeugengeld
Beitrag von: Zauberfee666 am 08. November 2021, 13:38:46
Zitat von: Kaputt am 08. November 2021, 13:27:58
Da steht aber auch
Zeugen, die einen eigenen Haushalt für mehrere Personen ( also deine Tochter und Mann) führen, erhalten eine Entschädigung für Nachteile bei der Haushaltsführung von 17 Euro je Stunde, wenn sie nicht erwerbstätig sind.

Hat aber der andere der Harry schon geschrieben

Das stimmt. Aber wie gesagt: Wie viel Stunden pro Tag sind das? 24? Denn diese 10 Stunden pro Tag beziehen sich (so wie ich das lese) auf jemanden, der eine Teilzeitbeschäftigung

ZitatZeugen, die einen eigenen Haushalt für mehrere Personen führen, erhalten eine Entschädigung für Nachteile bei der Haushaltsführung von 17 Euro je Stunde, wenn sie nicht erwerbstätig sind oder wenn sie teilzeitbeschäftigt sind und außerhalb ihrer vereinbarten regelmäßigen täglichen Arbeitszeit herangezogen werden.


Zeugen, die ein Erwerbsersatzeinkommen beziehen, stehen erwerbstätigen Zeugen gleich.

3Die Entschädigung von Teilzeitbeschäftigten wird für höchstens zehn Stunden je Tag gewährt abzüglich der Zahl an Stunden, die der vereinbarten regelmäßigen täglichen Arbeitszeit entspricht. 4Die Entschädigung wird nicht gewährt, soweit Kosten einer notwendigen Vertretung erstattet werden.

Ich falle zu den nicht erwerbstätigen und für die steht nichts angegeben.
Titel: Re: Zeugengeld
Beitrag von: Kaputt am 08. November 2021, 13:43:46
Da werden ganz sicher auch 10 Stunden angesetzt.
Die Schlafzeit wird das Gericht nicht bezahlen
Titel: Re: Zeugengeld
Beitrag von: Zauberfee666 am 08. November 2021, 13:46:53
Zitat von: Kaputt am 08. November 2021, 13:43:46
Da werden ganz sicher auch 10 Stunden angesetzt.


Die Schlafzeit wird das Gericht nicht bezahlen

Davon gehe ich auch aus. Eine deutlichere Formulierung wäre wünschenswert. Harry fehlt.  :weisnich:
Titel: Re: Zeugengeld
Beitrag von: Kaputt am 08. November 2021, 13:50:45
Zitat von: Zauberfee666 am 08. November 2021, 13:46:53Eine deutlichere Formulierung wäre wünschenswert. Harry fehlt.
Der Harry war halt mal iwi in so einem Beruf tätig, ich bins nicht.
Du kannst ja auch 24 Stunden fordern. Das Gericht streicht es dir schon raus wenns mit dem Gesetz nicht übereinstimmt
Titel: Re: Zeugengeld
Beitrag von: Ottokar am 09. November 2021, 10:49:13
Wer wissen möchte, warum Kaputt (aka Harry, Phoenix, Alibaba, Tippsucher, Barak ...) gesperrt wurde, kann dies hier (https://hartz.info/index.php?topic=127086.msg1509441#msg1509441) erfahren.
Titel: Re: Zeugengeld
Beitrag von: Zauberfee666 am 04. Dezember 2021, 11:16:36
Hallo Zusammen,

ich hatte ja Widerspruch gegen den Bescheid über die Höhe des Zeugengeldes eingelegt. Hier auch eine Frist zur Auszahlung gesetzt. Aber ich habe keinerlei Reaktion erhalten.

Weiß jemand, wie das Widerspruchsverfahren abläuft? Wird das von dem Sachbearbeiter bearbeitet, der auch den Bescheid ausgestellt hat oder wird das eine Widerspruchstelle weitergeleitet?

Auch mein Freund hat bis dato noch keine Erstattung seiner Auslagen bezüglich der Fahrten und Verdienstausfälle erhalten.

Wir fragen uns, wie wir nun zu den Rückerstattungen kommen.

Titel: Re: Zeugengeld
Beitrag von: Flip am 04. Dezember 2021, 15:10:03
Es gibt keinen formellen Widerspruch. Dein "Widerspruch" müsste als Antrag auf gerichtliche Festsetzung nach § 4 Absatz 1 JVEG ausgelegt werden, das heißt, du bekommst irgendwann einen Beschluss des zuständigen Richters. Da gibt es aber keine Fristen.

Das sieht dann so aus:
https://openjur.de/u/471796.html


Titel: Re: Zeugengeld
Beitrag von: Zauberfee666 am 04. Dezember 2021, 21:38:44
Zitat von: Flip am 04. Dezember 2021, 15:10:03
Es gibt keinen formellen Widerspruch. Dein "Widerspruch" müsste als Antrag auf gerichtliche Festsetzung nach § 4 Absatz 1 JVEG ausgelegt werden, das heißt, du bekommst irgendwann einen Beschluss des zuständigen Richters. Da gibt es aber keine Fristen.

Das sieht dann so aus:
https://openjur.de/u/471796.html

Muss ich jetzt etwas machen, da ich das als Widerspruch benannt hatte?

Das heißt, wenn ich das richtig verstehe, dass mein Widerspruch (weil ich es jetzt so eingereicht hatte) der Richterin vorgelegt wird und die das dann beurteilt bzw. entscheidet? Und dann, wenn im Prinzip alle Kosten etc festgelegt werden, erhalte ich dann einen Beschluss?!

Wie lange dauert so etwas i.d.R.?

Danke, Flip! ;)
Titel: Re: Zeugengeld
Beitrag von: Flip am 05. Dezember 2021, 00:34:51
Zitat von: Zauberfee666 am 04. Dezember 2021, 21:38:44Muss ich jetzt etwas machen, da ich das als Widerspruch benannt hatte?

Eigentlich nicht, das Gericht muss deinen "Widerspruch" auslegen. Aber du kannst natürlich auch kurz mitteilen, dass du deinen Widerspruch als Antrag auf gerichtliche Festsetzung nach § 4 JVEG gewertet wissen möchtest.

Zitat von: Zauberfee666 am 04. Dezember 2021, 21:38:44Das heißt, wenn ich das richtig verstehe, dass mein Widerspruch (weil ich es jetzt so eingereicht hatte) der Richterin vorgelegt wird und die das dann beurteilt bzw. entscheidet?

Ja.

Zitat von: Zauberfee666 am 04. Dezember 2021, 21:38:44Wie lange dauert so etwas i.d.R.?

Das kann man nicht sagen.
Titel: Re: Zeugengeld
Beitrag von: Zauberfee666 am 05. Dezember 2021, 18:10:58



Danke, Flip! Und danach erfolgt dieser sogenannte Kostenfestsetzungsbeschluss?
Titel: Re: Zeugengeld
Beitrag von: Flip am 05. Dezember 2021, 19:53:39
Wie in der verlinkten Entscheidung.
Titel: Re: Zeugengeld
Beitrag von: Zauberfee666 am 29. Dezember 2021, 21:22:56
Besteht hier die Möglichkeit, um bei einer Kostenfestsetzungsantrag zu helfen, sodass sowohl die Auslagen meines Freundes für die Gerichtstermine sowie die Differenz zum Zeugengeld (erfolgte Auszahlung - neue Berechnung laut Widerspruch) erfolgen kann?
Titel: Re: Zeugengeld
Beitrag von: Flip am 29. Dezember 2021, 21:31:48
Wozu? Der Antrag ist doch schon längst gestellt?
Titel: Re: Zeugengeld
Beitrag von: Zauberfee666 am 29. Dezember 2021, 21:37:10
Zitat von: Flip am 29. Dezember 2021, 21:31:48
Wozu? Der Antrag ist doch schon längst gestellt?

Das weiss ich nicht, aber wir warten stets noch auf die Auszahlung und fragen uns, woran das liegt, wenn nicht an diesem Antrag.
Titel: Re: Zeugengeld
Beitrag von: Flip am 29. Dezember 2021, 21:46:27
Das ist jetzt aber nicht das Verfahren mit dem Vergleich, oder? Irgendwie ist es schwer, deinen Threads inhaltlich zu folgen.
Titel: Re: Zeugengeld
Beitrag von: Zauberfee666 am 29. Dezember 2021, 21:51:35
Zitat von: Flip am 29. Dezember 2021, 21:46:27
Das ist jetzt aber nicht das Verfahren mit dem Vergleich, oder? Irgendwie ist es schwer, deinen Threads inhaltlich zu folgen.

Nein, ist es nicht. Hier handelt es sich um das Verfahren, welches mein Freund mit seinem Auftraggeber hatte.

Sorry, ich verstehe das. Mein Freund hatte ein Verfahren und ich hatte auch eines, aber mit 2 Anwälten und mit beiden Anwälten gibt es ein Problem. Der erste hat beinahe 6 Monate gar nichts mehr gemacht, ein Vergleichsangebot nicht an mich geschickt und auf keine Anfragen von mir reagiert. Und der zweite machte nun unterschiedliche Aussagen zum Vergleich, rechnet nach RVG2021 ab, obwohl RVG 2013 abzurechnen wäre und weigert sich eine Kostenfestsetzung zu beantragen, obwohl das Gericht selbst es angibt, dass dann die Kosten für Gutachten auf die Gegenseite umgelegt werden. Er gibt auch keine Erklärung, weshalb er so handelt, damit man es vielleicht so verstehen kann.
Titel: Re: Zeugengeld
Beitrag von: Zauberfee666 am 22. Februar 2022, 17:36:21
Hallo,

nach monatelangem Nichtshören erhielt ich heute den Bescheid bezüglich des Widerspruchs zum beantragten Zeugengeld.
Strittig war hier u.a. die Dauer für die Rückreise von Deutschland in die Niederlande. Hier wurde die Dauer der Rückreise durch Vorlage von Kontoauszügen, aus denen die Dauer der Rückreise und deren Stationen abzuleiten ist, eingereicht, um die tatsächliche Dauer der Rückreise nachzuweisen.
Dies wurde jedoch nicht akzeptiert.
Man verweist weiterhin darauf, dass laut Routenplaner die Dauer 5,5 Stunden sei.
Man gewährt 2 x 30 Minuten Pause für die Rückreise. Daher bleiben die bei der Annahme, dass die Ankunft am gleichen Tag des Gerichtstermins vor 24 Uhr zuhause möglich gewesen wäre.
Die Zeiten laut Routenplaner sind jedoch Zeiten für normale Autos. Da wir die Strecke selbst regelmäßig gefahren sind, waren die teilweise mit einem normalen Auto nicht einzuhalten, obwohl man dort regelmäßig auch Strecken mit 130 km/h oder mehr gefahren ist. Für einen Camper der eben mit 80 km/h oder gelegentlich etwas mehr fährt, ist die angegebene Zeit nicht realistisch.
Bezüglich des Auscheckens bzw Öffnungszeiten des Campingplatzes geben die an, dass man auch vor dem Gerichtstermin hätte auschecken können.
Das wären etwas mehr als 1,5 Tage an Geldern, die nicht bewilligt wurden.

Macht es hier Sinn, um Beschwerde einzulegen?
Titel: Re: Zeugengeld
Beitrag von: Flip am 22. Februar 2022, 17:56:30
Was genau ist das? Ein Beschluss? Was wird denn für ein Rechtsmittel angegeben? Wieso lädst du es nicht einfach hoch?
Titel: Re: Zeugengeld
Beitrag von: Zauberfee666 am 22. Februar 2022, 18:36:46
Hier ist es, ich hoffe ich habe beim Schwärzen nichts übersehen.

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Titel: Re: Zeugengeld
Beitrag von: Flip am 22. Februar 2022, 20:18:29
Wenn in deinen beantragten 1500 Euro tatsächlich Kosten für den Kläger enthalten waren, dann hat der Bezirksrevisor vollkommen recht. Auch ansonsten dürfte deine Beschwerde aus den von ihm genannten Gründen keine Aussicht auf Erfolg haben.
Titel: Re: Zeugengeld
Beitrag von: Zauberfee666 am 22. Februar 2022, 20:29:23
Zitat von: Flip am 22. Februar 2022, 20:18:29
Wenn in deinen beantragten 1500 Euro tatsächlich Kosten für den Kläger enthalten waren, dann hat der Bezirksrevisor vollkommen recht. Auch ansonsten dürfte deine Beschwerde aus den von ihm genannten Gründen keine Aussicht auf Erfolg haben.

Ich hatte Zeugengeld nur für mich beantragt. Allerdings gleichzeitig auch einen Antrag (also auf Namen von meinem Freund und auf extra Papier) Gelder beantragt.

Gut, dann belasse ich das damit.

Dennoch verstehe ich nun nicht, wenn alles jetzt so detailliert nachgewiesen wurde, mit Kontoauszügen und Pannenhilfe etc., wo du auch sagtest, das is dann alles substantiiert und da kommen die nicht vorbei, da tatsächliche (Reise)Dauer und tatsächlich Pausen maßgebend sei, sie nun doch durchkommen mit ihren Annahmen über Reisezeit und Pausen und darüber hinaus die Pausenzeiten bestimmen.
Titel: Re: Zeugengeld
Beitrag von: Flip am 22. Februar 2022, 21:22:32
Zitat von: Zauberfee666 am 22. Februar 2022, 20:29:23wo du auch sagtest, das is dann alles substantiiert und da kommen die nicht vorbei,

Wo soll ich das gesagt haben?