ich mag das.
Kunde bezahlt mich mit deutschen 10 € Sondermünzen. diese sind in Deutschland gesetzliches zahlungsmittel mit einem nominalwert von 10 €.
Aber was beim JC angeben ?
Würde mal sagen 10 € weil der Nominal- oder auch Nennwert den tatsächlichen Wert bezeichnet.
Wo ist denn da Deine Frage? Dein Kunde zahlt mit einem gesetzlichen Zahlungsmittel. Was könnte zweifelhaft sein?
Manche Sondermünzen haben einen höheren Sammlerwert als den Nominalwert. Was allerdings bei der Angabe als Einkommen/Vermögen unbeachtet bleiben kann.
Zitat von: Sheherazade am 04. November 2021, 11:04:53Manche Sondermünzen haben einen höheren Sammlerwert als den Nominalwert.
Momentan dürfte noch kein Sammlerwert vorhanden sein, sonst hätte der Kunde nicht damit bezahlt.
"Möglicher" Sammlerwert ist ein unbestimmter Begriff und von vielen Dingen abhängig wie z.B. Anzahl, Prägeanstalt usw., also bleibt nur die Angaben von 10 € gegenüber dem JC
Auch das ist weiterhin alles spekulativ.
Zitat von: Gast50147 am 04. November 2021, 11:11:57Momentan dürfte noch kein Sammlerwert vorhanden sein, sonst hätte der Kunde nicht damit bezahlt.
Du glaubst gar nicht, was manche Leute diesbezüglich nicht wissen.
@ Sheherazade ich hatte einen kompletten Satz alter 5 DM-Münzen, die Dinger mit dem Silbergehalt. Fortlaufend aller Prägeanstalten.
WERT NULL - war kein Verkauf möglich, also damals ausgegeben.
Meine Güte, ich habe doch nicht geschrieben ALLE Sondermünzen sondern MANCHE.
Zitat von: Jan Mustermann am 04. November 2021, 10:43:01nominalwert von 10 €. Aber was beim JC angeben
Antwort wie in # 1 = 10 €
darum geht es nicht.
Kunde weiß um meine Situation und um den Wert der einzelnen Münzen.( ungefähr + 60%) Ist ein Vorschlag seinerseits mich auch in Zukunft so zu bezahlen.
Da er das nicht absetzen kann ist ihm der Rechnungsbetrag eh egal.
Es geht mir ob jemand weiß wie das rechtsicher beim JC oder SG gehandhabt wird.
Zitat von: Jan Mustermann am 04. November 2021, 11:42:55
Es geht mir ob jemand weiß wie das rechtsicher beim JC oder SG gehandhabt wird.
Der Nennwert ist ausschlaggebend.
Immer der Nominalwert auch Nennwert genannt - also 10 €
Wenn die Rechnung 100.- beträgt und du bekommst 10 Münzen a. 10.- Euro ergibt ?