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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Cruius am 04. November 2021, 15:36:24

Titel: Kontoauszüge wie schwärzen?
Beitrag von: Cruius am 04. November 2021, 15:36:24
Durch diesen aktuellen Beitrag kam ich auf die Frage, die ich bisher als geklärt angesehen hatte, allderings anders. https://www.gegen-hartz.de/news/hartz-iv-urteil-achtung-bei-ebay-verkaeufen

Zitat aus dem Artikel : Das Schwärzen vor der Kontoauszüge sei nur bei den Ausgaben gestattet. Bei nicht offengelegten Einkünften sei es der Behörde gestattet, die steitigen Einnahmen als Einkünfte auf die Hartz-4- Leistungen anzurechnen. Eine Beschwerde beim Landessozialgericht Niedersachsen Bremen hatte ebenfalls keine Wirkung. Die Entscheidung ist bereits bestätigt, sodass sie bestandskräftig ist.

Heisst das ich darf ALLE Ausgaben auf meinem Kontoauszug schwräzen. Also wirklich jede? Nur der Betrag muss erkennbar sein oder was darf ich alles an der Ausgabe nicht schwärzen?

Titel: Re: Kontoauszüge wie schwärzen?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 04. November 2021, 16:04:17
Cruius

Zitat von: Cruius am 04. November 2021, 15:36:24Heisst das ich darf ALLE Ausgaben auf meinem Kontoauszug schwräzen. Also wirklich jede? Nur der Betrag muss erkennbar sein oder was darf ich alles an der Ausgabe nicht schwärzen?
Die Antwort steht doch in deinem Text:
Zitat von: Cruius am 04. November 2021, 15:36:24

Zitat aus dem Artikel : Das Schwärzen vor der Kontoauszüge sei nur bei den Ausgaben gestattet.
Dazu noch extra der Ratgeber Kontoauszüge (http://hartz.info/index.php?topic=1844.0)

MfG FN