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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Problemen => Thema gestartet von: Mostrich84 am 04. November 2021, 17:28:28

Titel: Alte Vermieterin gestorben. Neuer Vermieter wirft nur mit Forderungen um sich
Beitrag von: Mostrich84 am 04. November 2021, 17:28:28
Hallo zusammen,

Ich weiß jetzt gerade noch nicht wo und wie ich anfangen soll da es doch etwas kompliziert ist ( zumindest für mich )
Ich schreibe die Sachen daher einfach mal in der zeitlichen Reihenfolge wie und vor allem wann sie passiert sind.

Vor kurzem ist unsere Vermieterin verstorben, mit welcher wir auch zudem sehr gut befreundet gewesen sind. Hier hatte mich unmittelbar danach ihr Ehemann gefragt, ob ich die Zahlung der Miete auf ein anderes Kto vornehmen kann, was ich aber nicht gemacht habe. Hier geht es zum dazugehörigen Thread:
https://hartz.info/index.php?topic=127012.msg1507002#msg1507002 (https://hartz.info/index.php?topic=127012.msg1507002#msg1507002)

Jetzt ( vorgestern ) 02.11.2021 hatte der Nachbar von nebenan bei uns geklopft mit dem ich bis auf Smalltalk nie wirklich was zutun hatte. Hier sagte er mir das unser Vermieter ( wir sind beide mit ihm per du ) 1,900€ Gasnachzahlung von ihm haben möchte ( er hat keine eigene Therme und er hängt an der Therme der Nachbarwohnung mit dran welche jetzt aber schon seit vielen Jahren leersteht ). Unser Nachbar sagte mir, dass er die geforderte Summe definitiv nicht zahlen wird, weil er einen Mietvertrag mit Warmmiete hat. Auch zu Lebzeiten der Vermieterin gab es nie Forderungen in dieser Richtung.


Jetzt fängt seit gestern an sich alles sprichwörtlich zu überschlagen.

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Gestern den 03.11.2021 bekam ich um 9:30 Uhr morgens folgende Whatsapp Nachricht, Vorname durch "x" ersetzt:

Hallo x,

wir haben ein Problem mit der Miete.


Es werden seit Jahren ich werde noch genau eruieren seit wann zu wenig Miete überwiesen! 340 Euro anstelle der im Mietvertrag vereinbarten 490 Euro.

Dieses ist mindestens seit 2019 so!

Sollte es seit deinem Einzug 2011 so sein ergebe sich eine gewaltige Nachzahlung

Im Juni diesen Jahres ist keine Miete überwiesen worden, ich bitte dich das zügig zu klären. Ich werde mich meinerseits auch darum kümmern

Da du verheiratet bist steht dir / euch auch eine größer Wohnung zu, bitte melde auch das dem Amt damit wir die Miete für die gesamte Wohnung ca. 80qm anpassen können.

Sende mir bitte eine Mailadresse das macht es einfacher.


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Hierzu muss gesagt werden, dass seine Nachricht von vorne bis hinten nicht korrekt ist. Außer dem Punkt mit der Wohnungsgröße.

Hierzu folgendes: Der VM pochte mehrfach auf eine viel zu geringe Mietzahlung über mehrere Nachrichten hinweg. Ich teilte ihm aber mit das die Miethöhe allerdings so korrekt ist und ich ihm dann den entsprechenden Auszug aus dem Mietvertrag abfotografiert habe aus dem sich die Gesamtsumme von 340,- zusammensetzt.

Auch die fehlende Miete wurde überwiesen. Allerdings mit 3 Tagen Differenz. Hier habe ich ihm den entsprechenden Kto Auszug abfotografiert. Auch danach war Ruhe

Dann war Funkstille


Heute kam ein Anruf vom VM und teilte mir mit das wir einen neuen Mietvertrag aufsetzen " müssen " Ich teilte ihm daraufhin mit das es für mich bzw. uns keinen Grund gibt einen neuen Vertrag aufzusetzen bzw zu unterzeichnen. Er sagte daraufhin das er das Haus dann entweder verkaufen müsste weil es sich so nicht tragen kann ( wie ging das dann die ganzen Jahre zuvor ? ) oder eine Kündigung wegen " unermäßlichkeit " schreiben müsste ( bitte korrigieren wenn das falsch ist )


Richtig ist aber das wir eine Wohnung mit fast 80m² haben.

Ich verstehe das Verhalten des jetzigen Vermieters überhaupt nicht und weiß auch ehrlich gesagt nicht wie man sich hier richtig verhält. Ich teilte dem VM am Telefon auch mit, dass er mir bitte alles schriftlich zusenden möchte. Es scheint mir eher der Fall zu sein das es dem VM lediglich um das Geld geht?


Habt ihr einen Rat wie sich hier richtig und vor allem korrekt zu verhalten wäre? Wir sind doch etwas sehr überfordert. Zumal wir solche Probleme nie mit der alten Vermieterin hatten.

Der günstige Preis für die Wohnung entstammt daher, dass ich mit der Vermieterin schon vor dem Mietverhältnis sehr gut befreundet gewesen bin, falls dies in einer Form interessant seien sollte.

Wichtig ist noch: Der jetzige Vermieter findet unseren Mietvertrag nicht mehr und hat uns gebeten ihm eine Kopie vorzulegen. Ich habe darauf bisher nicht geantwortet. Sollte ich ihm hier eine Kopie zukommen lassen oder eher nicht?


Vielen Dank schon mal fürs lesen von dem doch etwas lang gewordenen Text :-)




Titel: Re: Alte Vermieterin gestorben. Neuer Vermieter wirft nur mit Forderungen um sich
Beitrag von: Gast50147 am 04. November 2021, 17:46:47
Am 31.12. 0:00 Uhr verjähren alle Forderungen vor 2018 = 3 Jahresfrist und Gesetz.
Unterschreibe keinesfalls einen neuen Mietvertrag.
Das würde dich in die große Sch... e bringen auch mit der Kündigungsfrist.
Daran dass VM neuen MV will erkennst du dass er selber weiß, dass der alte MV zu seinem Nachteil ungünstig für ihn ist. Dem VM geht es klar nur um Geld und für eine Anhebung der Miete auf seine Vorstellung fehlt ihm die Rechtsgrundlage. Er hat keinen Rechtsanspruch auf neuen Mietvertrag !!! und einen Kündigungsgrund wegen Unermäßlichkeit gibt es nicht.

Eine sehr nette Frau (mit null eigenen Rechtskenntnissen) hat mich erst heute abwertend einen selbst ernannten Rechtsexperten genannt.
Darum halte ich mich hier auch raus.
Wünsche dir viel Erfolg und rate dir einen RA einzuschalten denn die Mietrechtsprechung ist komplex.


Titel: Re: Alte Vermieterin gestorben. Neuer Vermieter wirft nur mit Forderungen um sich
Beitrag von: mousekiller am 04. November 2021, 18:34:54
Die einzige Möglichkeit, die der Vermieter jetzt hat, wäre die Erhöhung der Miete. Dass muss er aber stichhaltig begründen und auch nachweisen können. Ein Mieterhöhungsbegehren hat schriftlich unter Nachweis der Gründe zu erfolgen.

Sollte er das Haus verkaufen, tritt der Käufer mit allen Rechten und Pflichten in das vertraglich vereinbarte Mietverhältnis ein.

Ich würde dazu raten, erst einmal abzuwarten. Im Zweifel blockier den Vermieter in Whatsapp.
Titel: Re: Alte Vermieterin gestorben. Neuer Vermieter wirft nur mit Forderungen um sich
Beitrag von: blaumeise am 04. November 2021, 18:44:35
Zitat von: Mostrich84 am 04. November 2021, 17:28:28Wichtig ist noch: Der jetzige Vermieter findet unseren Mietvertrag nicht mehr und hat uns gebeten ihm eine Kopie vorzulegen. Ich habe darauf bisher nicht geantwortet. Sollte ich ihm hier eine Kopie zukommen lassen oder eher nicht?

Damit würde ich warten. Ich würde mich in der ganzen Sache von einem Rechtsanwalt beraten lassen oder vom Mieterverein. Oder du tust dich mit deinem Nachbarn zusammen, um die Kosten zu teilen für den Anwalt. Da scheint noch mehr hinterherzukommen mit dem neuen Vermieter.
Titel: Re: Alte Vermieterin gestorben. Neuer Vermieter wirft nur mit Forderungen um sich
Beitrag von: Wolf24 am 04. November 2021, 19:17:54
Zitat von: Gast50147 am 04. November 2021, 17:46:47Unterschreibe keinesfalls einen neuen Mietvertrag.
Volle Zustimmung.

Zitat von: mousekiller am 04. November 2021, 18:34:54Die einzige Möglichkeit, die der Vermieter jetzt hat, wäre die Erhöhung der Miete.
aber nur auf ortsübliche Vergleichsmiete.

Mieterhöhung (https://www.mieterbund.de/mietrecht/ueberblick/mieterhoehung.html)

Sofern diese Erhöhung bei Dir eintrifft, würde ich diese auf jeden Fall anwaltlich prüfen lassen.

Bis dahin zählt: Dir liegt ein gültiger Mietvertrag vor und nur dessen Inhalt ist für Dich z.Z. bindend.
Whatsapp-Nahrichten würde ich rigoros ignorieren.

OT: Ich hatte selbst schon mit einem Vermieter zu tun, der nur aufs Geld aus war Ein Vermieter, der den Hals nicht voll kriegt .... (https://hartz.info/index.php?topic=110505.0)
Titel: Re: Alte Vermieterin gestorben. Neuer Vermieter wirft nur mit Forderungen um sich
Beitrag von: Kaputt am 05. November 2021, 08:42:07
Mal das ganze praktisch gesehen.
Es liegt ein alter, gültiger Mietvertrag vor der auf alle Fälle besser ist als die neuen Verträge. Was "Unerlässlichkeit" bedeuten soll ist ein Fantasiebegriff.

Will nun der neue VM etwas ändern, bleibt dem nix anderes übrig als deinen alten MV anzugreifen. Dafür gibt es aber keine Handhabe, wie ihm jedes Gericht klar machen wird.
Seine einzige Möglichkeit ist eine Mieterhöhung die sich aber im Rahmen bewegen muss. Schau in die beiden Links da steht alles drin.

https://www.finanztip.de/mieterhoehung/
https://www.mietrecht.com/mieterhoehung/
Titel: Re: Alte Vermieterin gestorben. Neuer Vermieter wirft nur mit Forderungen um sich
Beitrag von: Sheherazade am 05. November 2021, 10:52:26
Zitat von: Mostrich84 am 04. November 2021, 17:28:28
Vor kurzem ist unsere Vermieterin verstorben, mit welcher wir auch zudem sehr gut befreundet gewesen sind. Hier hatte mich unmittelbar danach ihr Ehemann gefragt, ob ich die Zahlung der Miete auf ein anderes Kto vornehmen kann, was ich aber nicht gemacht habe.

Hat der Ehemann deiner verstorbenen Vermieterin zwischenzeitlich die Berechtigung für diese ganzen Aktionen nachgewiesen? Ich nehme mal an, dass er nicht im Mietvertrag als Vermieter mit aufgeführt ist?
Zitat von: mousekiller am 26. Oktober 2021, 17:44:20
Der Ehemann muss mit einem Erbschein nachweisen, dass er erbberechtigt ist.
https://hartz.info/index.php?topic=127012.msg1507002#msg1507002 (https://hartz.info/index.php?topic=127012.msg1507002#msg1507002)

Wenn beides nicht zutrifft, würde ich an deiner Stelle gar nichts machen (ausser die vereinbarte Miete auf das im Mietvertrag angegebene Konto zahlen), auch nicht auf diese Nachrichten reagieren.

Er wird nicht automatisch der neue Vermieter, nur weil er der Witwer der Vermieterin ist. Er soll zum Fachanwalt und das klären lassen. Im Moment scheint es so, als wolle er verzweifelt an Geld rankommen, das ihm rechtlich gesehen (noch) nicht zusteht.
Titel: Re: Alte Vermieterin gestorben. Neuer Vermieter wirft nur mit Forderungen um sich
Beitrag von: Kaputt am 05. November 2021, 10:56:19
Steht alles schon geschrieben :cool:
Titel: Re: Alte Vermieterin gestorben. Neuer Vermieter wirft nur mit Forderungen um sich
Beitrag von: Sheherazade am 05. November 2021, 11:00:17
Wo genau steht, dass der Witwer der Vermieterin berechtigt ist als der neue Vermieter aufzutreten?
Titel: Re: Alte Vermieterin gestorben. Neuer Vermieter wirft nur mit Forderungen um sich
Beitrag von: Kaputt am 05. November 2021, 11:03:17
Ergibt sich schon aus der gesetzlichen Erbfolge. Grundsätzlich erbt der überlebende Ehepartner erstmal alleine.
Titel: Re: Alte Vermieterin gestorben. Neuer Vermieter wirft nur mit Forderungen um sich
Beitrag von: Sheherazade am 05. November 2021, 11:10:32
Wie drollig, da macht sich jemand das (Erb-)Recht aber ganz einfach.

ZitatDas Wichtigste in Kürze

    Ohne Testament oder Erbvertrag erbt Dein überlebender Partner nach gesetzlicher Erbfolge zunächst immer ein Viertel Deines Nachlasses.
    Bist Du verheiratet, hast jedoch keinen Ehevertrag, erhöht sich der Erbteil Deines Partners auf die Hälfte. Die andere Hälfte geht in der Regel an die Kinder Deines verstorbenen Partners, an eheliche wie an nicht eheliche.
    Bist Du kinderlos, erbt Dein Ehepartner drei Viertel des Nachlasses. Leben Deine Eltern oder Geschwister noch, bekommen diese den Rest.
Quelle (https://www.finanztip.de/ehegattenerbrecht/)
Titel: Re: Alte Vermieterin gestorben. Neuer Vermieter wirft nur mit Forderungen um sich
Beitrag von: Kaputt am 05. November 2021, 11:19:16
Weiter reden ist uninteressant. Er macht ja nur eine Mieterhöhung geltend und das darf er. Außerdem weiß keiner ob er nicht Generalvollmacht besitzt wie ich bei unserem Erbfall.
Titel: Re: Alte Vermieterin gestorben. Neuer Vermieter wirft nur mit Forderungen um sich
Beitrag von: BigMama am 05. November 2021, 11:22:58
Zitat von: Kaputt am 05. November 2021, 11:19:16Er macht ja nur eine Mieterhöhung geltend und das darf er.
Woraus leitest du das ab, dass er das darf?

Zitat von: Kaputt am 05. November 2021, 11:19:16Außerdem weiß keiner ob er nicht Generalvollmacht besitzt wie ich bei unserem Erbfall.
Eben, das weiß auch der Mieter nicht und dann muss der Witwer das auch nachweisen. Zudem muss die Generalvollmacht auch die Rechtsgeschäfte nach dem Tod beinhalten.

Zitat von: Kaputt am 05. November 2021, 11:19:16Weiter reden ist uninteressant.
Brauchst dich am Austausch und der Hilfestellung ja nicht beteiligen.
Titel: Re: Alte Vermieterin gestorben. Neuer Vermieter wirft nur mit Forderungen um sich
Beitrag von: Kaputt am 05. November 2021, 11:27:09
Zitat von: BigMama am 05. November 2021, 11:22:58Zudem muss die Generalvollmacht auch die Rechtsgeschäfte nach dem Tod beinhalten.
Das nennt sich transportale oder postmortale Vollmacht.
Die eine ist gültig zu Lebzeiten und auch nach dem Tod,
die andere nur nach dem Tod.
Zitat von: BigMama am 05. November 2021, 11:22:58Brauchst dich am Austausch und der Hilfestellung ja nicht beteiligen.
Die Hilfestellung hat der TE schon lange. Es zählt nämlich nur und absolut nur der bestehende Mietvertrag. Damit ist die Diskussion übers Erbrecht doch gar nicht relevant.

So werden nämlich Threads durch Abweichung vom Hauptthema und der eigentlichen Fragestellung geschreddert.

Zitat von: Mostrich84 am 04. November 2021, 17:28:28
Habt ihr einen Rat wie sich hier richtig und vor allem korrekt zu verhalten wäre?
Korrekt verhältst du dich wenn du sein Ansinnen durch hinweis auf den bestehenden Mietvertrag ablehnst.
Und eine Kopie würde ich ihm nicht senden. Die soll er sich aus dem Nachlass raus suchen
Titel: Re: Alte Vermieterin gestorben. Neuer Vermieter wirft nur mit Forderungen um sich
Beitrag von: Sheherazade am 05. November 2021, 11:30:40
Zitat von: Kaputt am 05. November 2021, 11:27:09
Damit ist die Diskussion übers Erbrecht doch gar nicht relevant.

Für den TE offenbar schon, da er mittlerweile und auch jeder andere den Witwer als neuen Vermieter bezeichnet. Als solches hat sich der Witwer offenbar aber noch nicht legitimiert.
Titel: Re: Alte Vermieterin gestorben. Neuer Vermieter wirft nur mit Forderungen um sich
Beitrag von: BigMama am 05. November 2021, 11:31:17
Zitat von: Kaputt am 05. November 2021, 11:27:09Damit ist die Diskussion übers Erbrecht doch gar nicht relevant.
Du hast das Thema doch aufgemacht.

Zitat von: Kaputt am 05. November 2021, 11:27:09Das nennt sich transportale oder postmortale Vollmacht.
Die eine ist gültig zu Lebzeiten und auch nach dem Tod,
die andere nur nach dem Tod.
Und dann gibt es für einzelne Bereiche noch eine Vollmacht die nur bis zum Tod geht, beispielsweise im Bankbereich.
Titel: Re: Alte Vermieterin gestorben. Neuer Vermieter wirft nur mit Forderungen um sich
Beitrag von: Kaputt am 05. November 2021, 11:35:17
Dem TE interessiert das Ansinnen des Erben.
Wenn sich TE über das Erbrecht Gedanken macht obwohl es ihn derzeit gar nicht betrifft dann MUSS er sich praktisch einen RA nehmen - wie schon angeraten.
Denn etwas komplizierteres wie das Familien- und Erbrecht gibt es nicht.
Titel: Re: Alte Vermieterin gestorben. Neuer Vermieter wirft nur mit Forderungen um sich
Beitrag von: Sheherazade am 05. November 2021, 11:53:01
Um das noch mal deutlich zu machen:

Zitat von: Sheherazade am 05. November 2021, 10:52:26
Er wird nicht automatisch der neue Vermieter, nur weil er der Witwer der Vermieterin ist. Er soll zum Fachanwalt und das klären lassen. Im Moment scheint es so, als wolle er verzweifelt an Geld rankommen, das ihm rechtlich gesehen (noch) nicht zusteht.

Mit "er" ist der Witwer der Vermieterin gemeint.

Vorausgesetzt, der Witwer steht nicht im Mietvertrag als Vermieter aufgeführt gilt: Bis zu einer ordentlichen Legitimation als Verfügungsberechtigter,  alleiniger Erbe oder als Mitglied einer Erbengemeinschaft hat der Witwer gar keine Befugnis für irgendetwas im Zusammenhang mit dem bestehenden Mietvertrag.
Titel: Re: Alte Vermieterin gestorben. Neuer Vermieter wirft nur mit Forderungen um sich
Beitrag von: Mostrich84 am 05. November 2021, 12:25:36
Hallo zusammen,

erst einmal vielen Dank für die vielen und wirklich hilfreichen Beiträge. Das tut gerade wirklich gut, zumal wir da absolut überrollt worden sind und halt gar keine Ahnung haben.

Was ich so verstanden habe ist das wir definitiv keinen neuen Mietvertrag unterschreiben sollen und auf den alten einfach bestehen bleiben? Da es ja keine Rechtsgrundlage zur Änderung dafür gibt.

Die einzige Option für den VM ist es hier die Miete anzupassen / anzuheben. Und auch das nur unter bestimmten Auflagen?


Zitat von: mousekiller am 04. November 2021, 18:34:54

Ich würde dazu raten, erst einmal abzuwarten. Im Zweifel blockier den Vermieter in Whatsapp.

Ich hatte dem VM mitgeteilt das er mich bitte nur noch postalisch anschreiben möchte. So habe ich auch etwas in der Hand für einen Anwalt oder den Mieterschutz.

Zitat von: Sheherazade am 05. November 2021, 11:00:17
Wo genau steht, dass der Witwer der Vermieterin berechtigt ist als der neue Vermieter aufzutreten?

Grüße,

genau das steht nirgendwo. Auch der Mietvertrag belief sich auf die Vermieterin und die Kontonr im Mietvertrag welche angegeben ist, war auch ihre. Er wurde in keiner weise irgendwo auch nur namentlich erwähnt.
Auch die Miete im Mietvertrag setzt sich aus 245,- + 95 ,- Nebenkosten zusammen = 340,-

Die Mietzahlungen lasse ich auf das im Mietvertrag angegebene Konto weiterlaufen.


Auch habe ich ihn bereits um einen Erbnachweis gebeten. Den hat er bis heute immer noch nicht erbracht. Er sagte mir aber auch " das könne sich noch über mehrere Wochen ziehen "


Zumindest ist bisher Ruhe. Über Whatsapp hat er sich bisher noch nicht weiter gemeldet.

Zitat von: BigMama am 05. November 2021, 11:31:17
Zitat von: Kaputt am 05. November 2021, 11:27:09Damit ist die Diskussion übers Erbrecht doch gar nicht relevant.
Du hast das Thema doch aufgemacht.

Zitat von: Kaputt am 05. November 2021, 11:27:09Das nennt sich transportale oder postmortale Vollmacht.
Die eine ist gültig zu Lebzeiten und auch nach dem Tod,
die andere nur nach dem Tod.
Und dann gibt es für einzelne Bereiche noch eine Vollmacht die nur bis zum Tod geht, beispielsweise im Bankbereich.

Ich weiß nicht ob er Vollmachten hat. Er hat sich darüber, zumindest bisher noch nicht ausgelassen. Ich gehe aber davon aus das er irgendwelche haben wird? Für mich ist aber glaube auch trotzdem nur der entsprechende Erbnachweis interessant, oder?



Titel: Re: Alte Vermieterin gestorben. Neuer Vermieter wirft nur mit Forderungen um sich
Beitrag von: Kaputt am 05. November 2021, 12:48:45
Zitat von: BigMama am 05. November 2021, 11:31:17Du hast das Thema doch aufgemacht.
Nein, das war Sheherazade in Antwort 6.
Und bis dato braucht der Ehemann gar nichts, denn er hat keine Aktion veranlasst.
Er spekuliert auf die Einfältigkeit des TE und hat lediglich gebeten die Miete auf ein anderes Konto zu überweisen, will die Miete von 340 auf 490 € erhöhen was völlig unzulässig ist und stellt eine Nachforderung von monatlich 150 € ab 2011 was völliger Unsinn ist.
Allein darin zeigt sich seine Dummheit denn da ist schon lange die Verjährung eingetreten wie auch schon geschrieben steht und dem steht explizit der gültige MV gegenüber.

Für seine geäußerten Wünsche braucht der Ehemann keine Legitimation.
Reden kann jeder alles, schriftlich liegt nichts vor was eine Reaktion des TE auslösen müsste.
Der TE hat diese Wünsche abgelehnt und jetzt ist der Mann am Zuge seine Wünsche rechtlich durchzusetzen.
Erst dann muss er sich legitimieren und das Gericht wird seine Wünsche ganz schnell auf das Gesetzliche zurück stutzen.
Titel: Re: Alte Vermieterin gestorben. Neuer Vermieter wirft nur mit Forderungen um sich
Beitrag von: Maunzi am 05. November 2021, 23:40:19
Zitat von: Mostrich84 am 05. November 2021, 12:25:36Auch habe ich ihn bereits um einen Erbnachweis gebeten. Den hat er bis heute immer noch nicht erbracht. Er sagte mir aber auch " das könne sich noch über mehrere Wochen ziehen "

Dann darfst du jetzt exakt das selbte tun: warten! Bevor er sich nicht nachweislich als Alleinerbe legitimiert hat (Kopie geben lassen, nicht nur vor der Nase rumwedeln!), wird hier rein gar nichts verändert von deiner Seite aus.

Mietvertrag bleibt wie er ist, lass dich auch nicht durch Sprüche wie "Aber da steht mein Name gar nicht drin" usw zu irgendeinem fatalen Unfug verleiten! NICHTS ändern lautet die Devise für euer Seelenheil  :zwinker:

Und wenn er den Vertrag nicht findet - woher weiß er dann bitte die angeblichen Zahlen 490(?)...? Soll er mal fein selber suchen gehen.

Wenn er sich dann mal legitimiert hat, dann darf er schriftlich (und damit meine ich einen Brief, keine Whatsapp, SMS oder dergleichen!) die Miete auf sein eigenes Konto verlangen. Ebenso eine Erhöhung im Rahmen dessen, was gesetzlich erlaubt ist - das lässt du dann sofort prüfen (Beratungshilfeschein usw kennst du vermutlich?).

Sollte er nochmal mit dummen Ideen ankommen bewahr alles auf, mach dir aus Sicherheitsgründen auch mal eine Kopie vom Mietvertrag die du zusätzlich digital sicherst oder so, hab es schon erlebt, dass der Vermieter das Original vor meinen Augen zerrissen hatte (war damals noch jung und unwissend...)! Und er wirkt von der Sorte her genau wie mein damaliger Vermieter!

Wenn er verkaufen mag soll er machen, dann hast du immerhin eine neue Chance auf einen besseren Vermieter  :grins: Da bleibts auch beim alten Vertrag, ebenfalls ohne jede Notwendigkeit der Änderung!

---

Schon interessant wie dreist (oder dumm?) manche Menschen werden wenn es darum geht sich die Taschen vollzupacken... an deinen Nachbarn den kleinen Tipp: er solls wie du halten, Nachweis fordern. Seinen Mietvertrag prüfen.

---
Sollten irgendwelche Forderungen doch noch durchkommen, dann kannst du dich schonmal in die Verjährung und dergleichen einlesen. Abgesehen davon: 15€ für den Beratungshilfeschein zur Seite legen - den wirst du bei so einem  :zensiert: benötigen!
Titel: Re: Alte Vermieterin gestorben. Neuer Vermieter wirft nur mit Forderungen um sich
Beitrag von: Mostrich84 am 14. November 2021, 16:58:46
Zitat von: Maunzi am 05. November 2021, 23:40:19
Zitat von: Mostrich84 am 05. November 2021, 12:25:36Auch habe ich ihn bereits um einen Erbnachweis gebeten. Den hat er bis heute immer noch nicht erbracht. Er sagte mir aber auch " das könne sich noch über mehrere Wochen ziehen "

Dann darfst du jetzt exakt das selbte tun: warten! Bevor er sich nicht nachweislich als Alleinerbe legitimiert hat (Kopie geben lassen, nicht nur vor der Nase rumwedeln!), wird hier rein gar nichts verändert von deiner Seite aus.

Mietvertrag bleibt wie er ist, lass dich auch nicht durch Sprüche wie "Aber da steht mein Name gar nicht drin" usw zu irgendeinem fatalen Unfug verleiten! NICHTS ändern lautet die Devise für euer Seelenheil  :zwinker:

Und wenn er den Vertrag nicht findet - woher weiß er dann bitte die angeblichen Zahlen 490(?)...? Soll er mal fein selber suchen gehen.

Wenn er sich dann mal legitimiert hat, dann darf er schriftlich (und damit meine ich einen Brief, keine Whatsapp, SMS oder dergleichen!) die Miete auf sein eigenes Konto verlangen. Ebenso eine Erhöhung im Rahmen dessen, was gesetzlich erlaubt ist - das lässt du dann sofort prüfen (Beratungshilfeschein usw kennst du vermutlich?).

Sollte er nochmal mit dummen Ideen ankommen bewahr alles auf, mach dir aus Sicherheitsgründen auch mal eine Kopie vom Mietvertrag die du zusätzlich digital sicherst oder so, hab es schon erlebt, dass der Vermieter das Original vor meinen Augen zerrissen hatte (war damals noch jung und unwissend...)! Und er wirkt von der Sorte her genau wie mein damaliger Vermieter!

Wenn er verkaufen mag soll er machen, dann hast du immerhin eine neue Chance auf einen besseren Vermieter  :grins: Da bleibts auch beim alten Vertrag, ebenfalls ohne jede Notwendigkeit der Änderung!

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Schon interessant wie dreist (oder dumm?) manche Menschen werden wenn es darum geht sich die Taschen vollzupacken... an deinen Nachbarn den kleinen Tipp: er solls wie du halten, Nachweis fordern. Seinen Mietvertrag prüfen.

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Sollten irgendwelche Forderungen doch noch durchkommen, dann kannst du dich schonmal in die Verjährung und dergleichen einlesen. Abgesehen davon: 15€ für den Beratungshilfeschein zur Seite legen - den wirst du bei so einem  :zensiert: benötigen!


Grüße,

Vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Und ja, definitiv scheint da leider noch viel nachzukommen. Jetzt ist die Frage in welchem Zeitraum. Freitag kam schon wieder eine Nachricht über WA, in der er nach meiner Mailadresse gefragt hat. Ich sagte aber hier wieder erneut, dass ich nur postalischen Kontakt haben möchte. Jetzt ist erst mal wieder Ruhe.


Die Suche nach einem Mieterschutzbund habe ich zwischenzeitlich auch endlich abgeschlossen und bin schon beigetreten. Ich musste mich hier erst einmal schlaumachen, ob ich den Mieterschutzbund in meiner Stadt nehme oder auch einen anderen nehmen kann. Unser Mieterschutz in der Stadt, möchte direkt 20,- € Beitrittsgebühr haben + 108 ,- € Jahresgebühr, was definitiv sehr happig ist.

Wir haben uns daher für einen Mieterschutz in einer größeren Nebenstadt entschieden und sind diesem beigetreten. ( 49,-€ all inkl. pro Jahr ). Dieser sagte mir, dass es keine Rolle spielt in welcher Stadt wir uns befinden oder wohnen und dieser trotzdem in allen Bereichen für uns tätig wird - Das wäre schon mal super.


Bis jetzt ist zumindest bei uns Ruhe von dem VM. Mal sehen wie lange das noch der Fall ist.
Den von uns angesprochenen Erbnachweis haben wir auch noch nicht erhalten  :weisnich: :weisnich:


Titel: Re: Alte Vermieterin gestorben. Neuer Vermieter wirft nur mit Forderungen um sich
Beitrag von: Maunzi am 15. November 2021, 02:19:16
Der wird aus Erfahrung kaum locker lassen. Abwarten, nichts unterzeichnen und schön alles abspeichern was du schriftlich bekommst.

Hoffe der Verein hat keine Sperrzeit bis er tätig werden kann? Kenne da einige, die haben Klauseln die einem zB erst nach 6 Monaten helfen oder wie bei Rechtsschutz etc: nur bei Fällen die innerhalb der Mitgliedschaft begonnen haben (und euer Dilemma hat ja davor angefangen, auch wenn das dicke Ende offenbar noch vorbereitet wird).

Bin auf jeden Fall gespannt was der Vermieter noch für Ideen hat. Hoffe deine Familie weiß insoweit auch bescheid und lässt sich auf keinen Unfug ein a la mal kurz was unterschreiben / zusagen?