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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: kazuni am 04. November 2021, 20:30:28

Titel: Keine EGV und kein VA - ist hier vielleicht was faul an der Sache?
Beitrag von: kazuni am 04. November 2021, 20:30:28
Hi! Seit geraumer Zeit hatte ich keine EGV, weil der SB nie auf meine Verhandlungen antworten wollte und ich somit aber komischer Weise auch kein VA erhielt.

Was ist wenn der SB einen VA ohne mein Wissen erstellte und das irgendwie im Nachhinein so in den Akten darstellen will, dass dieser mit der Post an mich rausging?
So etwas vermute ich irgendwie doch.
Warum der SB das machen könnte? - weil ich immer mit einem Rechtsanwalt gegen den VA erst vorgehen wollte. Da bekam der SB kalte Füße und stellte angeblich nie einen VA gegen mich, um sich den rechtlichen Stress mit mir zu sparen. Als ich immer mit einem Anwalt ansatzweise vorging, verhielt sich der SB sehr besorgt und nur noch schweigend.

Hier vermute ich was ziemlich faules, kann das sein?
Wenn es einen Verwaltungsakt wirklich gibt, von dem ich nichts ehrlich weiß, dann muss das Jobcenter den postalischen Zugang doch auch nachweisen?
Oder schreibt der SB einfach in die Akten, VA am xx.xx.2021 persönlich beim Termin übergeben?
Titel: Re: Keine EGV und kein VA - ist hier vielleicht was faul an der Sache?
Beitrag von: blaumeise am 04. November 2021, 21:45:20
Zitat von: kazuni am 04. November 2021, 20:30:28Hier vermute ich was ziemlich faules, kann das sein?
Du vermutest zu viel, glaube ich.

Wenn die EinV als VA irgendwelche Pflichten enthalten hätte, die mit regelmäßigen Nachweisen dem SB gegenüber verbunden wären, hättest du die logischerweise mangels Kenntnis nicht erfüllt. Dann würde dir früher oder später eine Anhörung mit der Ankündigung einer Sanktion ins Haus flattern. Darin kannst du dann schreiben, dass du nie eine EinV erhalten hast. Ja, in dem Fall müsste das JC nachweisen, dass dieses Schreiben dir zugegangen war. Alles paletti also.
Titel: Re: Keine EGV und kein VA - ist hier vielleicht was faul an der Sache?
Beitrag von: a_good_heart am 05. November 2021, 11:01:05
Zitat von: kazuni am 04. November 2021, 20:30:28Seit geraumer Zeit hatte ich keine EGV, weil der SB nie auf meine Verhandlungen antworten wollte und ich somit aber komischer Weise auch kein VA erhielt.

Was machst du dir da einen Kopp?
Ich habe seit Januar 2017 keine EinV mehr und werde mir erst dann Gedanken machen, wenn ich wieder mal vorgeladen werde und die Bande was in Richtung EinV plant... :blum:
Titel: Re: Keine EGV und kein VA - ist hier vielleicht was faul an der Sache?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 05. November 2021, 15:17:36
Zitat von: kazuni am 04. November 2021, 20:30:28So etwas vermute ich irgendwie doch.
Kann dir völlig Egal sein, was du nicht bekommen hast, davon kannst du auch nichts Wissen.

Darum muss es für dich auch nicht von Interesse sein, was in der Akte steht oder eben auch nicht.

Meine letzte EGV war von November 2019, seither kam gar nichts mehr.
Abgesehen vom WBA und der BK Abrechnung. (hatte ich per Mail Erledigt)
Titel: Re: Keine EGV und kein VA - ist hier vielleicht was faul an der Sache?
Beitrag von: jens123 am 05. November 2021, 18:39:17
An deiner Stelle würde ich mich einfach still verhalten. Rechtlich hast du dadurch nur Vorteile. Eine EGV ist auch kein Muss.

Meine letzte EGV ist vom Mai 2018. Keine Ahnung, warum danach nichts mehr kam. Ich finde das gut: 1. stand da nichts Aufdringliches drin und 2. dürfte das Ding inzwischen kaum noch rechtlich relevant sein.
Titel: Re: Keine EGV und kein VA - ist hier vielleicht was faul an der Sache?
Beitrag von: Ginsu am 06. November 2021, 04:48:34
Zitat von: kazuni am 04. November 2021, 20:30:28
Was ist wenn der SB einen VA ohne mein Wissen erstellte und das irgendwie im Nachhinein so in den Akten darstellen will, dass dieser mit der Post an mich rausging?

Dann mus sauch erst mal der Nachweis erbracht werden, das der VA dir bekannt gegeben wurde (§ 37 SGB X)

Sei doch froh, das der Fürst nicht nach dir ruft.
Genieße die Ruhe  :cool: